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Universa uni-TopPrivat – was leistet der neue Tarif (uni-TP)?

Mit dem Universa uni-TopPrivat startet die älteste deutsche private Krankenversicherung in eine neue Tarifgeneration. Ab dem 1. Mai 2024 ist der neue, moderne und leistungsfähige Tarif abschließbar. Für wen der Tarif geeignet ist, was der neue Universa uni-TopPrivat leistet und was er kostet, das schauen wir uns hier im Detail an. Am Ende des Beitrages finden Sie die Preise, einen umfangreichen Marktvergleich und die Versicherungsbedingungen.

Tarifbewertung und Analyse zur Tarifeinführung am 01. Mai 2024

Obwohl es in den vergangenen Jahren wenige neue Tarife am Markt der privaten Krankenversicherung gab, scheinen dieses Jahr viele auf den Geschmack gekommen zu sein. Nach der ottonova im Februar (Beitrag folgt noch, da verspätet die Bedingungen verfügbar waren) und der Allianz mit „MeinGesundheitsschutz“ vor knapp zwei Wochen kommt nun auch endlich die neue Tarifgeneration der Universa. Ab heute können Sie sich für den neuen Tarif Universa uni-TopPrivat (uni-TP) entscheiden.

Universa, der älteste deutsche private Krankenversicherer, gegründet immerhin schon 1843. Doch wie bei anderen Mitbewerbern auch, wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit, heißt es doch so schön. Alte Tarife verlieren an Attraktivität und auch die Tatsache wenige Tarife zu haben, muss nicht nur positive Seiten haben. Mehr Informationen dazu und auch wie Sie die beste PKV für sich finden, das lesen Sie gern in meinem kürzlich erschienenen Beitrag hier nach.

uni-Top|Privat (uni-TP) ergänzt bestehende Tarife

Ziel ist es, sich auch hier an geänderte Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden anzupassen. Angesichts dessen hat sich die Universa Krankenversicherung entschieden, zum Mai 2024 das bestehende Tarifportfolio zu ergänzen. In der derzeit noch aktuellen Tarifwelt finden wir die alten Bausteintarife (A/ST,Z), dazu die VE-Serie mit weniger Leistungen und das Hausarztmodell intro|Privat, welches meiner Meinung nach niemand benötigt.

Was genau der neue Tarif kann, welche Einschränkungen und Besonderheiten es gibt und was Sie der neue Schutz kostet, das lesen Sie hier. Ebenfalls in diesem Artikel schauen wir uns einen Mitbewerbervergleich an und setzen den neuen Tarif uni-TopPrivat einmal mit Tarifen der Hallesche, ARAG, Allianz, Signal Iduna und vielen anderen mehr ins Verhältnis.

Grundlage für diesen Beitrag sind die Allgemeinen Versicherung (AVB, Druckstück KVB-085 05.23) und Tarifbedingungen uni-TopPrivat (uni-TP) als Teil III mit Stand 05/2024. Die mir vorliegende, vertrauliche Vorabinformation zeigt dabei den finalen Stand der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III.

Universa uni-TopPrivat (uni-TP) – Geltungsbereich

Keine neuen Bausteine, aber ein neuer Kompakttarif. Bei dem neuen uni-TopPrivat handelt es sich um einen Kompakttarif. Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sind damit in einem Tarif vereint und werden nicht aus einzelnen Komponenten „zusammengebaut“. Daraus ergibt sich ein entscheidender Vorteil. Kommt es eines Tages, in Jahren oder Jahrzehnten zu Zahlungsschwierigkeiten, so können Sie aus dem Notlagentarif auch wieder in den alten Schutz zurück, sobald die Rückstände bezahlt sind. Es gibt nichts, was die Gesellschaft ihnen kündigen kann, wie das beispielsweise bei den Tarifen der Allianz der Fall ist.

Schauen wir uns nur den Tarif etwas genauer an und beginnen dabei mit dem Geltungsbereich und der Frage, ob sie mit diesem Tarif auch im Ausland Versicherungsschutz haben und wie lang Sie sich dort aufhalten können. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder einen dauerhaften (Wegzug) handelt. Die Universa regelt dieses wie üblich in den Teilen I und II MB/KK, also den allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden (vgl. aber § 15 Abs. 3). (…)

AVB, § 1, Abs. (4)

Positiv hier, mit „Europa“ und „außereuropäisch“ sprechen wir von rein geografischen und keinen politischen Begrenzungen. Wer weiß schon, wer in Jahren oder Jahrzehnten noch in der EU, im EWR oder anderen politischen Bündnissen ist. Weiter heißt es dann:

Abweichend von § 1 (4) und § 15 (3) besteht während eines Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz

– entweder bis zu 36 Monaten, sofern eine Krankheitskostenvollversicherung (mit Anspruch mindestens auf ambulante Leistungen sowie allgemeine Krankenhausleistungen) besteht, deren Versicherungsbeginn mindestens 36 Monate zurückliegt,

– oder bis zu drei Monaten in allen anderen Fällen. 

AVB, § 1, Abs. (4.1)

Wer sich also neu bei der Universa versichert, der ist mit einem dreimonatigen Schutz recht eingeschränkt. Sind Sie bereits heute bei der Universa versichert oder besteht in der Zukunft Ihr Tarif uni-TopPrivat (oder ein anderer) mindestens sechsunddreißig Monate, so besteht dann verlängerter Schutz im außereuropäischen Ausland.

Positiv ist jedoch, egal ob zu Beginn in den drei Monaten oder später, der Schutz wird ausgedehnt, falls sie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit eine entsprechende Rückreise nicht antreten können.

Doch was, wenn Sie länger bleiben möchten oder müssen, also über die drei Monate in den ersten drei Versicherungsjahren, oder über die drei Jahre hinaus? Dann kann die Verlängerung beantragt werden, und die Universa verpflichtet sich, diesen Antrag auch anzunehmen. Vorausgesetzt, Sie beantragen es vor Ablauf der jeweiligen Fristen. Als Entschädigung darf der Versicherer jedoch einen Beitragszuschlag verlangen. Wie hoch dieser ist, hängt von dem Land ab, in welches Sie umziehen. Eine feste Größe gibt es hier, wie bei den meisten Versicherern, nicht. Zur Orientierung finden Sie bei einem Mitbewerber, dem Deutschen Ring einige Zahlen (Seite 130 hier in den Bedingungen des Tarifes Prime)

Haben Sie keine Verlängerung beantragt oder Vereinbarung geschlossen, so bleibt noch ein „Backup“, welche Ihnen zumindest eine halbe Erstattung sichert.

Wird vor einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, der die jeweils geltende Leistungsdauer gem. § 1 (4.1) und (4.2) überschreitet, keine Vereinbarung getroffen, so bleiben 50 % der tariflichen Leistungen erhalten.

AVB, § 1, Abs. (4.5)

Daher die dringende Empfehlung, sich bei geplanten längerfristigen Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland mit dem Versicherer oder ihrem Vermittler in Verbindung zu setzen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Da wir uns gerade noch in den AVB befinden, noch ein Hinweis zur Nachversicherung von Neugeborenen. Diese können, soweit im Tarif vorhanden, bei Geburt eines Kindes auch mit einer niedrigeren oder keine Selbstbeteiligung versichert werden. Wird ein Kind nach der Neugeborenen-Nachversicherung angemeldet, besteht ebenfalls Versicherungsschutz für Geburtsschäden sowie angeborene Erkrankungen. 

Nach den allgemeinen Fragen, nun ein detaillierter Blick in den neuen Tarif uni-TopPrivat (uni-TP).

Selbstbeteiligung, Beitragsbefreiung und Optionsrecht im uni-TopPrivat (uni-TP)

Die Universa hat sich im neuen Tarif für eine einzige Selbstbeteiligung entschieden. Der neue Tarif wird ausschließlich mit 300 € jährlicher SB angeboten, für Kinder und Jugendliche (bis zum Kalenderjahr, in welchem die Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgt) wird diese halbiert, also 150 € pro Jahr.

Interessant ist diese Entscheidung, weil auch bei zukünftig nötiger Reduzierung des Beitrages in dem neuen Tarifwerk keine andere Option mit höherer/ hoher Selbstbeteiligung zur Verfügung steht. Das bedeutet nicht, dass die Universa nicht später noch mal mit einer solchen Stufe an den Markt kommen könnte. Jetzt gibt es diese aber nicht. Zur Selbstbeteiligung sei noch erwähnt, dass diese grundsätzlich für alle tariflichen Leistungen (ambulant, stationär und Zahn) gilt. 

Ausgenommen davon sind Vorsorgeuntersuchungen, welche sich in den Bedingungen 

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unter Vorsorgeleistungen gemäß Ziffer VII., oder Leistungen für Schutzimpfungen nach Ziffer I.1.2.1 k) 2. Spiegelstrich finden lassen. Auch die Beitragsbefreiung bei Elternzeit oder die garantierte Beitragsrückerstattung (zu beidem später mehr) wirken sich nicht auf die SB aus.

Beitragsbefreiung bei Elternzeit und für das Kind im uni-TopPrivat (uni-TP)

Am Markt finden sich unterschiedliche Varianten einer solchen Befreiung. 

Ein Teil der Versicherer und Tarife am Markt befreit die Eltern von der Beitragszahlung, die Hallesche befreit das Kind, wieder andere wie ottonova oder Allianz befreien beide Personengruppen für eine gewisse Zeit.

Diesem neueren, letzten Trend schließt sich jetzt auch die Universa an und bietet im neuen Tarif eine Beitragsbefreiung für das (versicherte) Elternteil und Kind an. Positiv zu erwähnen ist hierbei auch, dass die Universa dem Trend folgt und nicht mehr zwingend den Bezug von Elterngeld voraussetzt. Durch die politisch initiierten Reduzierungen der Einkommensgrenzen bei Elterngeld verlieren betroffene Eltern sonst doppelt, denn kein Elterngeld bedeutet auch oft, keine Beitragsbefreiung.

Auf die Voraussetzung aus vielen älteren Tarifen ist, dass der Elterngeldbescheid vorgelegt wird, auf dieses verzichtet die Universa (wie schon die Allianz). Die Beitragsbefreiung für die Eltern ist für maximal sechs Monate möglich.

Das Kind, welches im Rahmen der Nachversicherung bei der Universa angemeldet wird, ist der Geburtsmonat generell beitragsfrei, danach schließen sich maximal sechs weitere, beitragsfreie Monate an. Maximal ist also Ihr Kind sechs Monate und dreißig Tage beitragsfrei, sagen Sie es dem Neugeborenen, der 1. eines Monats wäre der passende Geburtstermin.

Optionsrecht für besseren Versicherungsschutz

Auch wenn es nur eine SB-Stufe gibt, dennoch kann auch hier in Zukunft der Bedarf zu einem neuen, besseren Schutz entstehen. Der ist generell nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich, mit einer Ausnahme. Unter Punkt V. der Bedingungen regelt die Universa das (einmalige) Optionsrecht.

Zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres des Tarifs uni-Top|Privat hat die versicherte Person das Recht auf Umstellung ihres Versicherungsschutzes in höherwertige oder anderweitige Kostentarife des Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Punkt V. der Tarifbedingungen

Hier steht Versicherten dann das Recht zur Umstellung in höherwertige oder anderweitige Tarife des Versicherers zu. 

Altkunden haben das Nachsehen, denn das Optionsrecht gilt nur dann, wenn Sie erstmalig im neuen Tarif versichert sind oder zuvor nur eine Anwartschaft auf diesen Tarif hatten. Gleich eine weitere Gruppe wird hier auch noch ausgeschlossen. Die Kinder, welche im Rahmen der Nachversicherung aufgenommen wurden. Auch hier räumt die Universa kein Optionsrecht ein. Schade!

Einerseits wäre ein einmaliges Optionsrecht nach sechs Jahren kalkulatorisch einfach zu gestalten, andererseits ist dieses im Vergleich zum Markt generell sehr dürftig und bedarf einer Verbesserung. Doch nun weiter im Bedingungstext.

ambulante Leistungen, Heilpraktiker und Alternativmedizin, Gebührensätze

Die ärztlichen Leistungen werden nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte erstattet und dies auch über die GOÄ/GOZ Höchstsätze (3,5fach) hinaus. Einzig eine wirksame Honorarvereinbarung nach § 2 ist Voraussetzung. Neben den ambulanten Untersuchungen, Heilbehandlung, Operationen und Geburtshilfe nennt die Universa auch beispielhaft weitere Leistungen. Neben der Labordiagnose werden beispielhaft auch bildgebende Verfahren, (z. Bsp. MRT, CT), technische Leistungen (bspw. EKG), die künstliche Niere (Dialyse) und auch die Heilbehandlungen im Rahmen der Alternativmedizin genannt. 

Natürlich sind ebenfalls die ambulanten Operationen nach Paragraf 115 SGB V und ambulante Behandlungen im Krankenhaus nach 39 SGB V genannt und somit erstattungsfähig. 

Wer sich für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker entscheidet, bekommt diese ebenfalls zu einhundert Prozent erstattet, muss aber mit einer kalenderjährlichen Begrenzung von 2.000 € leben. Zudem ist hier eine Leistung nur bis zu den Höchstsätzen der GebüH möglich. Diese Begrenzung gilt dann, wie bei anderen Tarifen am Markt, auch für die durch Heilpraktiker angewendeten oder verordneten Medikamente. Eine namentliche Nennung der Chiropraktiker finden wir im Tarif nicht, wohl aber eine andere Besonderheit. Die Osteopathie ist nur bei orthopädischen Erkrankungen erstattungsfähig und unter den Heilmitteln genannt. Diese Art der Formulierung schränkt die (sonst ganzheitlich ausgerichtete Osteopathie) unnötig ein. 

Psychotherapie – Behandler und Erstattungen

Bei der ambulanten Psychoanalyse oder Psychotherapie, welche durch Ärzte oder approbierte psychologische Psychotherapeuten oder in dem Fall von Kindern von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durchgeführt werden können, ist die Erstattung gestaffelt. Bis zur zwanzigsten Sitzung werden die Behandlungskosten voll übernommen, danach nur noch zu 90 %. Die Sitzungen werden immer auf das Kalenderjahr betrachtet. Was fehlt, ist die Aussage, ob die probatorischen Sitzungen in die zwanzig Ersten mit herein zählen. Ich habe jetzt einmal bei der Universa angefragt und ergänze die Antwort hier, sobald sie mir schriftlich und rechtsverbindlich vorliegt. 

Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel im uni-TopPrivat (uni-TP)

Neben der bekannten Erstattung von Arznei- und Verbandmitteln sind auch Harn- oder Blutteststreifen erstattungsfähig. Auch bestimmte Nährmittel bei schweren Krankheiten (zum Beispiel Enzymmangelkrankheiten, Morbus Crohn oder Mukoviszidose) werden erstattet, ebenso die enterale und parenterale Ernährung.

Kommen wir nun zu der Erstattung von Heilmitteln, die ich eben bereits kurz bei der Osteopathie ansprach. Die Universa hat sich für einen offenen Heilmittelkatalog entschieden und sich so an den veränderten Markt angepasst. Neben den üblichen Heilmitteln wie Inhalationen, Übungsbehandlungen, Trainingstherapie, aber auch Massagen, Hydrotherapie, Kälte- und Wärmebehandlungen und dergleichen, sind selbstverständlich auch die Logopädie und Ergotherapie genannt. Auch die medizinische Fußpflege oder die Ernährungstherapie haben einen Weg in die Bedingungen gefunden. Als Besonderheit findet sich in den Versicherungsbedingungen der Universa, bei den Heilmitteln auch die Hippotherapie. Nie gehört? Nun, es ist nichts, was mit einem Hippo/ Nilpferd zu tun hat, sondern es geht um Reittherapie. Interessant ist jedoch die bereits erwähnte Osteopathie, welche nur bei orthopädischen Erkrankungen bezahlt werden soll. Dann, liebe Universa, hätte man es auch gleich lassen können, denn diese Beschränkung ist gerade bei der Osteopathie wenig hilfreich, da sich diese ja nicht unbedingt mit speziellen Erkrankungen, sondern mit der ganzheitlichen Betrachtung beschäftigt. Neben den Heilmitteln gibt es in der privaten Krankenversicherung den weitaus kostenintensiveren Bereich der

Hilfsmittel

Hilfsmittel beheben Leiden oder gleichen körperliche Beschwerden oder Behinderungen aus und sind oft kostenintensiv. In dem offenen Hilfsmittelkatalog, der beispielhaft einige Erwähnungen findet, nennt die Universa unter anderem die Blutzuckermessgeräte, aber auch Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörhilfen, Heimdialysegeräte, Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle. Der Blindenhund wird selbstverständlich ebenfalls erwähnt, dabei mit den Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung. Wer eine Perücke benötigt, also einen Ersatz, welches durch Toupets oder Perücken gelöst werden kann, wird auch hier mit einer Beschränkung leben müssen. Nur bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben möchte die Universa diese bezahlen. Schwere Hauterkrankungen oder ein krankhafter Haarausfall zählen hier leider nicht. Gerade bei einem krankhaften Haarausfall aus organischen oder genetischen Gründen wird das eine spannende Diskussion. 

Wer sich entscheidet, das Hilfsmittel nicht zu kaufen, sondern zu mieten, der bekommt anstatt der Anschaffungskosten die Kosten der Miete erstattet, maximal aber den Kaufpreis. Explizit zur Miete genannt sind jedoch die Überwachungsmonitore bei Säuglingen. Hier ergibt der Kauf wirtschaftlich keinen Sinn, denn diese werden nur für eine begrenzte Zeit benötigt. Zu den Hilfsmitteln zählen auch die Sehhilfen. Dazu gehören zunächst einmal die Brillengläser und -gestelle, aber natürlich auch Kontaktlinsen. Im neuen Universa uni-TopPrivat (uni-TP) erhalten Sie für die Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen einhundert Prozent, beschränkt auf einen Betrag von 600 € innerhalb von 24 Monaten. Aber, es geht auch früher. Ändert sich die Sehstärke mindestens eines Auges, ist eine Anschaffung auch vor Ablauf der Frist möglich. Hierbei verzichtet die Universa auf eine genaue Festlegung, um wie viel Dioptrien sich die Sehschärfe geändert haben muss. Für diese Brille bedarf es keines Arztbesuches. Es reicht die Refraktionsbestimmung durch den Optiker. Ist ihnen die Brille später lästig, und sie entscheiden sich zu einer Operation zur Behebung der Fehlsichtigkeit, also der sogenannten refraktive Chirurgie, dann sind auch diese Kosten erstattungsfähig. Eine spezielle Begrenzung auf einen Eurobetrag nennt die Universa in ihren Bedingungen nicht, was positiv ist, muss der Betrag dann auch nicht angepasst werden. 

Fahrtkosten zur und zurück von der Behandlung, Wunschverlegung

Vorausgesetzt der Transport (Fahrt oder auch Flug) sind medizinisch notwendig, erstattet die Universa auch die Kosten hierfür. Dabei kann auch das Taxi genutzt werden, falls die Nutzung des eigenen Autos oder der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich ist. Auf die Vorlage einer Bescheinigung des Arztes verzichtet die Universa bei „eindeutigen Indikationen (z. B. bei Strahlen- oder Chemotherapie und bei Dialysebehandlung)“, falls dieses vorab mit ihr abgestimmt wurde. Gleiches gilt bei Unfällen und bei Bestehen von Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 3, 4 oder 5. 

Wichtig ist es jedoch noch zu erwähnen, dass es sich immer um die Fahrt zum nächstgelegenen oder -geeigneten Behandler, Krankenhaus oder Arzt handeln muss. Jeder Transport bis zur Entfernung von 50km gilt dabei jedoch als nächstgelegen.

Auch an eine (med. nicht notwendige) Wunschverlegung hat die Universa gedacht und bezahlt diese, wenn die weiterführende Behandlung in der neuen Klinik noch mindestens sieben Tage dauern wird und der Transport medizinisch vertretbar ist.

Schwangerschaft, Entbindung, Sterilisation und Empfängnisverhütung

Neben Kostenerstattung für die Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft finden sich auch weitere Leistungen. Die Geburtshilfe inklusive der Hausgeburt durch Hebammen und Entbindungspfleger sind durch den Tarif erstattungsfähig. Doch auch hier wieder eine Einschränkung, was in diesem Tarifwerk immer mal wieder vorkommt und wo ich mich frage, ob damit tatsächlich Kosteneinsparungen zu erzielen sind. 

Die Pränataldiagnostik wird nicht immer erstattet. Nur dann, wenn bei ihnen Risikofaktoren in der Schwangerschaft vorliegen. Für alle Schwangeren wiederum werden Geburtsvorbereitungskurse, die Rückbildungsgymnastik oder die Beratung und Unterstützung durch Hebammen oder Entbindungspfleger bezahlt. Entstehen Kosten für einen, nicht rechtswidrigen, Schwangerschaftsabbruch oder Aufwendungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation, sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Zu beachten hierbei ist hier der Zusatz „durch Krankheit erforderliche“. Eine Sterilisation auf eigenen Wunsch ist hier nicht erstattungsfähig. Für Versicherte, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind auch Beratungen und Untersuchungen wegen Empfängnisverhütung versichert. 

Familienleistungen und Kinderwunschbehandlung

Neben den Kosten für eine Kryokonservierung leistet die Universa auch für eine Kinderwunschbehandlung, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Parameter lesen Sie unter Punkt o.) in den Bedingungen nach. 

Unter anderem muss es sich um ein Ehepaar oder eine eheähnliche Gemeinschaft handeln, es werden ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen verwendet und es besteht eine organisch bedingte Sterilität der versicherten Person. Neben der hinreichenden Erfolgsaussicht definiert die Universa auch gleich noch, wer denn diese Behandlung bekommen darf. Neben der marktüblichen Begrenzung (Frau bis max. zur Vollendung des 40. Lebensjahres, Männer bis 50. Lebensjahres) ist es interessant, dass die Universa davon ausgeht, dass vor Vollendung des 25. Lebensjahres eine solche Kinderwunschbehandlung nicht nötig und nicht erstattungsfähig ist. 

Interessant deshalb, weil es gerade bei jungen Frauen damit einen Zeitraum des Ausschlusses gibt, der bei anderen Gesellschaften so nicht vorhanden ist. Sind jedoch die Voraussetzung erfüllt, besteht entsprechender Leistungsanspruch für bis zu sechs Inseminationszyklen sowie entweder bis zu fünf Versuchen nach der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder bis zu fünf Versuchen nach der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), einschließlich der dabei erforderlichen IVF. 

Der Leistungsanspruch endet generell nach der erfolgreichen Geburt des dritten Kindes.

Ein Kinderkrankengeld beziehungsweise eine Betreuungspauschale findet sich ebenfalls in dem neuen Tarif. Dabei werden maximal 15 Tage im Kalenderjahr und maximal 100 € pro Tag geleistet. Voraussetzungen sind marktüblich und unter Punkt 1.9 nachzulesen.

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im uni-TopPrivat (uni-TP)

Kommen wir nun zu einer weitgefassten und positiven Regelung, die präventiven Leistungen, umgangssprachlich Vorsorge genannt. Die Universa leistet im neuen Tarif gezielte ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten. Das ist eine sehr offene Formulierung, denn es wird weder auf gesetzlich eingeführte Programme noch auf deren Altersbegrenzungen abgestellt. 

Zu beachten ist jedoch eine Besonderheit. Ausgenommen von der Selbstbeteiligung und ohne Gefährdung der Rückerstattung sind nur die Vorsorgeleistungen, welche in der Anlage zu den Bedingungen (letzte Seiten der PDF) aufgelistet sind. Mehr Vorsorge ist möglich, aber wird dann angerechnet. Im Verzeichnis für Vorsorgeleistungen des Tarifs uni-Top|Privat finden sich die genauen Untersuchungen und die passenden Gebührenziffern. Für all diejenigen, die Wert auf umfangreiche Vorsorge ohne große Einschränkungen legen, ist der Tarif daher eine einwandfreie Lösung. 

Auch die Schutzimpfungen, und zwar einschließlich der für Auslandsreisen, sind entsprechend erstattungsfähig und schließen auch den Impfstoff ein. Dabei ist positiv zu erwähnen, dass die Universa keinen Unterschied zwischen beruflichen oder privaten Reisen oder besonderen anderen Voraussetzungen schafft. 

Weitere Leistungen, Palliativmedizin, häusliche Krankenpflege und mehr

Hierzu zählt zum einen die ambulante Palliativversorgung, welche auch in einem häuslichen Umfeld oder Pflegeheim erfolgen kann, aber auch die Familien oder Haushaltshilfe. Eine solche kann erforderlich werden, wenn die Haushalts-führende Person nicht in der Lage ist, den Haushalt zu betreuen und die Aufgaben niemand anders übernehmen kann. Voraussetzung ist, dass ein Kind jünger 16 Jahren im Haushalt lebt, oder eines, welches pflegebedürftig oder schwerbehindert ist. Erstattungsfähig sind dann im Rahmen der Familien und Haushaltshilfe die 100 € pro Kalendertag. Weiterhin sind Aufwendungen für Familien- und Haushaltshilfen auch nach einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme der versicherten Person bis zu 4 Wochen erstattungsfähig, mit Kind nach zuvor genannten Regelungen bis zu maximal 26 Wochen. Andere Leistungsträger, die für ähnliche Leistungen aufkommen oder leistungspflichtig sind, gehen den Leistungen der Universa voraus. 

Anschlussheilbehandlungen, Rehamaßnahmen und Kuren

Diese Leistungen sind in der ambulanten wie stationären Variante erstattungsfähig. Dabei gilt der Anspruch auf eine ambulante Kur oder Reha nach Punkt q.) der Bedingungen erstmals nach zweijähriger Versicherungszeit und dann nach frühstens drei Jahren nach Abschluss der Leistung erneut.

Anders sieht es bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) aus. Die Voraussetzungen hier: 21 Tage AHB ohne Zusage, falls innerhalb von 28 Tagen nach stationärer Behandlung oder nach ambulanter OP die Maßnahme angetreten wird. Ausnahmen bestehen hier, wenn dieses aus medizinischen Gründen oder mangels verfügbarer Plätze nicht früher möglich wurde. Behandlungen über die 21 Tage hinaus sind vorher zu genehmigen.

Eine stationäre Reha oder Kur wird für maximal 28 Tage und mit 55 EUR pro Tag bezuschusst. Auch hier gilt die Regel, frühstens nach drei Jahren entsteht ein neuer Anspruch. Für ärztlich verordnete Kur- und Sanatoriumsbehandlungen wird ein Kurtagegeld in Höhe von 20 EUR je Tag gezahlt, auch hier maximal für 28 Tage und nur einmal innerhalb von drei Kalenderjahren.

uni-TopPrivat (uni-TP) stationäre Leistungen 

Im Tarif versichert sind neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (sogenannte Regelleistungen) auch Leistungen für sogenannte Wahlleistungen. Hierbei gibt es zwei Arten der Wahlleistung, beide sind im Tarif versichert: 

Einerseits die Wahlleistung für die Unterbringung, also das Ein- oder Zweibettzimmer, andererseits die ärztliche Wahlleistung. Letztere oftmals noch als Chefarztbehandlung bekannt, die es aber so gar nicht vollständig beschreibt. Welche Kosten hier anfallen können und wie hoch diese in ihrem Wunschkrankenhaus sind, habe ich in meinem Beitrag „Was kostet ein Einzel- oder Zweibettzimmer“ erklärt.

Ebenso sind die gesondert berechneten Arzthonorare durch den Chefarzt oder einen anderen berechtigten Arzt versichert. Dazu zählen auch Leistungen für einen Belegarzt, die freiberufliche Hebamme, den Entbindungspfleger oder Beleghebammen. Ärztliche Leistungen sind auch hier über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus erstattungsfähig. Weitere Informationen darüber, was Behandlungen kosten, finden Sie in meiner

Entscheiden Sie sich, die versicherten Leistungen nicht zu nutzen, so gibt es auch von der Universa etwas Geld. Wer auf das Ein- und Zweibettzimmer verzichtet erhält 50 €, ebenso 50 EUR erhalten Sie durch Verzicht auf die ärztlichen Wahlleistungen. Für Kinder bis zum 21. Lebensjahr gelten jeweils die halben Beträge. 

Ist es aus medizinischen Gründen notwendig, eine Begleitperson mit im Krankenhaus aufzunehmen, dann erstattet die Universa die Mehrkosten. Voraussetzung dafür ist, dass das versicherte Kind seinen 12. Geburtstag bisher nicht hatte oder es medizinische Gründe gibt. 

Auch der Weg ins Krankenhaus kann teuer werden, dafür versichert der Tarif Krankenfahrten und -transporte und auch den Auslandsrücktransport. Gerade durch die anstehende Krankenhausreform könnten die Wege zum passenden Krankenhaus länger werden. Bezahlt wird ein Transport bis zu 100 km, oder aber die Erreichbarkeit des nächstgelegenen, geeigneten Krankenhauses. Gerade Transporte mit intensivpflichtigen Patienten oder die Notfallversorgung können ein beachtliches Loch in die eigene Kasse reißen und es bedarf einer umfangreichen Erstattungsregelung.

Wer sich in ein Krankenhaus begibt, um eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung aufzunehmen, für den gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur akuten Krankenhausbehandlung und natürlich sind auch diese Kosten erstattungsfähig. Besonderheiten gibt es hier jedoch in den gemischten Anstalten

Dabei handelt es sich um eine besondere Krankenhausform, welche von einer Zusage oder der vorherigen Absprache mit dem Versicherer abhängig gemacht werden kann. Die Regelung hierfür findet sich in Paragraf vier, Punkt 5.1 (Seite 8 der AVB). 

Abweichend von § 4 (5) kann sich der Versicherer auf eine fehlende Leistungszusage nicht berufen, wenn

a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte, oder

b) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war, oder

c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderte oder

d) sich innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung einer Krankenhausbehandlung, für die Leistungspflicht besteht, eine vom Krankenhausarzt verordnete weitere Heilbehandlung in einer anderen Krankenanstalt anschließt und diese Heilbehandlung notwendig ist, um die zuvor im Krankenhaus behandelte Krankheit zu heilen oder zu bessern (Anschlussheilbehandlung). 

§ 4, AVB

Nun kann es immer einmal wieder passieren, dass Menschen abhängig werden. Dabei besteht Suchtpotenzial bei Medikamenten und Substanzen, ebenso aber auch von Glücksspiel oder bei Kaufsucht. Nach den Regelungen unter 1.6. besteht hier für die ersten beiden Entwöhnungen ein Schutz zu 100 %, danach für die Dritte zunächst 70 %. Wird diese nicht selbst oder ohne ärztlichen Rat abgebrochen, werden die gekürzten 30 % nach erstattet. Auch wenn im Tarif die Beschränkung nicht zusätzlich nochmals genannt wird, die Nikotinsucht ist hierbei schon in den AVB (1.2) ausgeschlossen.

Zahnärztliche Leistungen im uni-TopPrivat

Der dritte große Leistungsbereich einer privaten Krankenversicherung ist die Erstattung von Leistungen für die Zähne und der Versorgung des Gebisses. Hier sind hohe Kosten nicht ausgeschlossen, wie ich in meinem Beitrag zu Implantaten an einem konkreten Beispiel gezeigt habe.

Vereinfacht gesagt leistet die Universa im neuen Tarif Zahnbehandlung und Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen zu 100 %, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung mit 90 %. Dabei gelten Höchstbeträge und Einschränkungen.

Zur Zahnbehandlung zählen dabei auch Füllungen und Inlays, aber auch Parodontosebehandlungen mittels PerioChip und mikroinvasive Kariesinfiltrationen (z. B. ICON). 

Ist der Zahn nicht mehr zu retten, so fallen Kosten des Zahnersatzes an. Dazu gehören dann beispielsweise Veneers, Kronen und Brücken, aber auch Implantate. 

Bei der Zahnvorsorge ist auch hier wieder die Zweiteilung zu beachten. Leistungen, welche in der Anlage als Vorsorge mit den entsprechenden Ziffern aufgeführt sind, werden ohne Anrechnung auf die SB oder eine Rückerstattung geleistet, der darüber hinausgehende Teil ist eine „normale“ Behandlung, welche angerechnet wird. Die Universa spricht zwar in den Tarifbedingungen von „(…)Leistungen, die im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und die erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen“, nennt aber die Anästhesie im Zahnbereich nicht explizit. Auch das wäre sicher diskussionswürdig, gerade wenn diese nicht zwingend medizinisch notwendig ist.

Gerade bei dem (versicherten) Knochenaufbau war ich sehr froh um meine (ca. 500 € teure, Anästhesie. Auch wenn Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans (HKP)übernommen werden, finden sich keine Regelungen, dass oder ob dieser vorgelegt werden muss. Gerade so ein HKP und dessen Einreichung spart im Leistungsfall Stress und schont die Nerven, daher sollten Sie diesen dennoch vorher einreichen.

Auch im neuen Tarif finden sich Begrenzungen in den ersten vier Jahren. 

1.500 EUR im ersten Versicherungsjahr,

3.000 EUR in den ersten zwei Versicherungsjahren,

4.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren,

6.000 EUR in den ersten vier Versicherungsjahren. 

Können Sie eine Zahnvorsorgeuntersuchung in den letzten fünf Jahren vor Tarifbeginn nachweisen, so entfallen die Begrenzungen schon ab dem vierten Jahr. Auch bei einem Unfall, der sich nach Vertragsabschluss ereignet, gelten diese Begrenzungen nicht.

Kurz und knapp: Sonderleistungen im neuen Universa-Tarif

Natürlich erstattet auch die Universa die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen. Auch hier gelten entsprechende Kostenbegrenzungen und Voraussetzungen, welche sie insbesondere unter dem Punkt 1.5. der Tarifbedingungen nachlesen können. Ganz kurz zusammengefasst: 100 % für Anwendungen nach § 139e Abs. 1 SGB V, 80 % max. aber 1.600 € pro Jahr für andere digitale Anwendungen. 

Auslandsrücktransport und Lebendorgan- und Stammzellenspende

Sollten sie aus dem Ausland zurücktransportiert werden müssen, besteht auch hier ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Zu beachten sind die Beschränkungen bei chronischen Krankheiten und den Regelungen zur Verschlechterung. Gerade die schwammige Formulierung zu der nötigen „erhebliche Verschlimmerung“ wäre besser lösbar. Auch die Regelungen für eine Begleitperson und die Anrechnung der Kosten einer ursprünglich geplanten Rückreise sollten Sie sich vor einer Reise genauer anschauen.

Ein Leistungsbereich, wo auch jemand Unbeteiligtes in Ihrer PKV versichert ist, ist die Organspende. Denn wenn Sie als im Tarif versicherte Person eine solche Lebensspende oder Stammzellenspende bekommen sollen, sind auch die Kosten des Spenders über Ihre PKV versichert. Nachzulesen unter 1.4.3. und spannend (also ganz generell, nicht nur bei der Universa)

Garantierte Beitragsrückerstattung

Auch die Universa springt auf den Zug der garantierten Rückerstattung auf. Gleiches haben wir bereits bei Tarifen der Hallesche oder der Allianz gesehen. Die Regelung ist relativ einfach. Eine Auszahlung erfolgt in Höhe von 600 € je Kalenderjahr und versicherte Personen. Für Kinder und Jugendliche, die das 21 Lebensjahr bisher nicht vollendet haben, beträgt diese 300 €. Vorausgesetzt ist hier, dass keine Leistungen in Anspruch genommen wurden und der Vertrag bis mindestens 31.01. des Folgejahres vollständig bezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgt recht spät, nämlich spätestens im Oktober des Folgejahres. 

Die zuvor bereits erwähnten Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Beitragsbefreiungen sind hierbei unschädlich.

Mein Fazit zum Universa uni-TopPrivat (uni-TP)

Es geht in die richtige Richtung und auch die Universa passt sich hiermit neuen Anforderungen, Kundenwünschen und Gegebenheiten an. Eine Reihe von Formulierungen wären sicher optimaler zu lösen, hätten Sie einmal jemanden vorab fragen sollen. 

Warum man sich hier ausschließlich für eine Selbstbeteiligungsstufe entschieden hat, ist mir nicht ganz klar und finde ich auch ziemlich schade, denn die Ansprüche können unterschiedlich sein. Natürlich wird etwas noch regulierbar durch die nicht Einreichung der Kosten, um die Beitragsrückerstattung zu bekommen. Allerdings stellt sich aber die Frage, warum es nicht einfach noch ein oder gar zwei andere Selbstbeteiligungsvarianten geben kann. Vielleicht ändert sich das auch in der Zukunft noch.

Positiv hervorzuheben sind die durchweg soliden Leistungen in dem Tarif, die Universa hier den „Olymp der Leistungsbesten“ sicher nicht erreichen möchte. Das ist auch gut so, denn wir müssen weg von der klassischen Vollkasko-Mentalität. Nur ein Tarif mit klaren Grenzen und Limitierungen (die vorher bekannt und daher akzeptiert werden) kann am Ende auch eine gewisse Beitragsstabilität abbilden. 

Die fehlende Kostenbegrenzung bei Heilmitteln (üblich sind hier eigene Preisverzeichnisse wie Hallesche oder Limitierungen auf 120/130 % der Bundesbeihilfe bei der Allianz) können die Kosten ganz schön in die Höhe treiben.

Auch bei den Vorsorgeuntersuchungen geht man einen sehr großzügigen und offenen Weg und erstattet hier sehr umfangreich, auch wenn nicht jede Vorsorge ohne SB/ BRE Anrechnung bleibt. Insgesamt handelt es sich um einen sehr durchdachten und schönen Tarif. Ich hätte mir etwas mehr Optionsrechte oder einen anderen Optionsbaustein gewünscht, ein Wechsel und den auch nur einmalig, dazu mit diversen Beschränkungen, ist definitiv zu wenig. Ein privater Krankenversicherer ist ein Partner fürs Leben. Wer weiß denn heute schon, wie mein Bedarf sich in Jahrzehnten verändert? Natürlich kann ich jederzeit meinen Versicherungsschutz verschlechtern, so denn der Versicherer entsprechende Tarife und Tarifstrukturen anbietet. Diesen wieder zu verbessern oder zurückzukehren in meinen ursprünglichen Versicherungsschutz wird dann deutlich schwieriger, hier fehlt Flexibilität. Auch wenn die Universa mit dem Tarifwechselrecht (siehe Übersicht unten als Verlinkung) auch den Wechsel in die Bausteintarife anbietet, ist für den Zahnbereich zum Wartezeiterlass ggf. ein Attest nötig, wenn Sie den uni-TopPrivat verlassen wollen.

uni-TopPrivat (uni-TP) – Prämien und Marktvergleich

Die Prämien sehen auf den ersten Blick schön, für mich aber zu günstig aus.

Tarif / AlterKinder
0 – 15
geb. 2006
18 J.
geb. 1999
25 J.
geb. 1994
30 J.
geb. 1984
40 J.
uni-TopPrivat mit 300 € SB232,49 €268,78 €505,32 €542,83 €653,93 €
Prämien uni-TopPrivat (uni-TP) der Universa Krankenversicherung,
inkl. 10 % gesetzlichem Zuschlag (außer Kinder und Jugendliche)

Gegenüber den (wohl angepeilten) Mitbewerbern wie dem NK Select der Hallesche, dem ARAG MedBest ist der neue Tarif teilweise sogar günstiger, bei mehr Leistungen. Selbst der Hanse Merkur AZP Pro Fit ist in der klassischen Variante teurer. Dass selbst zu den neuen Tarifen der Allianz in der MeinGesundheitsschutz Plus teils große Prämien“Vorteile“ bestehen, darf zum Nachdenken anregen.

Besonders fällt das Thema der nachhaltigen Kalkulation dann auf, wenn wir uns einmal die Tarifprämien der vergleichbaren Kombination in den Alttarifen anschauen. Auf dem folgenden PDF im Marktvergleich, gleich auf der ersten Seite im oberen Drittel. Eine Abweichung von 4 % bei Kindern mag noch »tarifbezogen sein«, eine Abweichung von fünfzehn oder achtzehn Prozent dann eher nicht mehr. Schade, denn hier wäre aufgrund der Leistung auch ein höherer Beitrag sauber durchsetzbar gewesen. Leider sehen wir diese „Strategie“ auch bei vielen Mitbewerbern, Hauptsache es wird im Softwarevergleich nach oben gerutscht.

Das gilt im Übrigen bekanntlich auch für andere Tarife der Mitbewerber, wenngleich dort zumindest mehr Steuerungsinstrumente enthalten sind. Beispiele bei Mitbewerbern? Bonussystem zum Anreiz, Heil- und Kostenplan ist vorzulegen, Heilmittelbegrenzung auf Bundesbeihilfe und einige mehr.

Haben wir aber im Hinterkopf, dass diese Elemente hier fehlen, es somit mehr Leistungspflicht gibt, ist es schön, wenn diese gebraucht wird, führt dann aber direkt zu höheren Anpassungen.

Den umfassenden Marktvergleich mit diversen Tarifkombinationen der Mitbewerber finden Sie unter dem folgenden Link:

Meine Vermutung, dass hier etwas knapp oder zu „optimistisch“ kalkuliert wurde, zeigt sich auch im direkten Vergleich zu den alten Bausteinen der Universa selbst. Vergleichen wir also bei einem dreißigjährigen Versicherten den neuen Tarif mit dem A310, ST1/100 und ZA90, dann stellt sich die Frage, wie der neue Tarif über einhundert Euro pro Monat günstiger sein kann, bei ähnlichen Leistungen und zudem einer 600 € garantierten Rückerstattung. 

Hier bleibt also abzuwarten, wie sich die Tarife entwickeln. Ich lege mich fest und behaupte, hier fehlen ca. zehn bis zwanzig Prozent Beitrag. Gern schauen wir diesen Beitrag in vier oder fünf Jahren wieder an und betrachten dann die Entwicklung. 

Diese „Vorahnung“ mitgenommen, können Sie sich aber mit dem Tarif anfreunden und überlegen, ob dieser dann für Sie passt. Wie immer gilt aber, auf dem Weg zum besten PKV-Tarif (hier lesen, wie Sie diesen finden), ist die Prämie sicher nicht der entscheidende Faktor. Mehr dazu auch auf meiner Beratungsseite zur PKV.

uni-TopPrivat (uni-TP) – Bedingungen und Unterlagen zum Download

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