SHC-Leuchtturm (1600 BG)

Tarifwechsel in der PKV

Tarifwechsel für bestehende Kunden welche bereits versichert sind, gestalten sich oft schwierig. Hier finden Sie Hilfe und weitere Informationen zum Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung, welche schon vor Jahren oder gar Jahrzehnten abgeschlossen wurde, sollte regelmäßig überprüft werden. Die Lösung? der Tarifwechsel in der PKV. Nicht nur weil sich eigener Ansprüche verändern, sich das familiäre oder berufliche Umfeld ändert, auch weil Gesellschaften sich mit neuen Tarifen und neuen Optionen am Markt behaupten wollen.

Bestandskunden können auch wechseln

Leider kommt der Versicherer nicht zu Ihnen und sagt:

„Sie sind schon sehr lange bei uns versichert, wir möchten das Sie ab sofort weniger Beitrag für gleiche Leistungen zahlen müssen.“

Wechsel bei Ihrem Versicherer vor Kündigung

Je nachdem wie lange sie schon bei ihrem derzeitigen Versicherer versichert sind und vollkommen unabhängig von Ihrem heutigen Gesundheitszustand kann ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht nur sinnvoll sein, sondern bietet oftmals den gleichen Versicherungsschutz für eine deutlich geringere Prämie. Diese Ersparnis lässt sich hervorragend dazu verwenden, etwas für die Stabilisierung der Beiträge im Alter zu tun.

Doch nun hat der Versicherer kein allzu großes Interesse daran, ihnen die gleiche Leistung für weniger Beitrag anzubieten und kommt daher nicht von allein auf sie zu. Durch neue oder veränderte Tarife kann aber genauso ein Situation eintreten. Da bietet der Versicherer seinen heutigen Neukunden einen identischen/ vergleichbaren Tarif an, und verlangt hierfür eine geringere Prämie. Jetzt könnten Sie durchaus auf die Idee kommen:

Rufe ich doch mal meinen Versicherer an und stelle meinen Tarif um.

Das ist aber leider in der Praxis oftmals etwas schwierig bis unmöglich.

Es ist ihr gutes Recht, der Paragraph 204 VVG

Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem Paragraphen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes eine Möglichkeit geschaffen, dass ein solcher Tarifwechsel für den Bestandskunden möglich sein muss. Dabei können Sie in einen so genannte „gleichartigen Versicherungsschutz“ wechseln und müssen dafür noch nicht einmal eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Hat der neue Tarif allerdings so genannte Mehrleistungen, also Leistungsbestandteil die in Ihrem alten Tarif nicht enthalten waren, so darf der Versicherer hierfür eine Risikoprüfung vornehmen. Kommt er aufgrund der bekannten Erkrankungen (welche er zum Beispiel aus eingereichten Rechnungen kennt) zu einer Einschätzung die ein erhöhtes Risiko bedeutet, so bleibt ihm die Möglichkeit eines Risikozuschlags.

Oftmals bieten Versicherer hier vorschnell einen hohen Zuschlag an,und verschrecken damit Ihre Kunden. So wird auf den ersten Blick eine erzielte Ersparnis, welche in der Praxis durchaus bei einigen hundert Euro pro Jahr liegen kann, schnell wieder aufgebraucht.

Leider „vergessen“ die Versicherer immer wieder, dass Sie als Kunde das Recht haben auf diese so genannten Mehrleistungen zu verzichten. Hierbei ist es jedoch extrem wichtig, sich ganz genau den Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Tarif anzuschauen und die Leistungen bis ins kleinste Detail zu vergleichen. Denn nichts ist schlimmer, als wenn sie mit Blick auf sinkende Beiträge erst später merken, dass sie wichtige Leistungen ihres Tarifes verloren haben oder man Ihnen weitere versteckte Eigenbeteiligungen aufgebrummt hat.

Der richtige Weg zum neuen Tarif

n der Praxis ist es für einen Laien oftmals schwer bis unmöglich ohne spezialisierte Unterstützung den Wechsel des bestehenden Tarifes in einen der gleichwertigen neuen Tarife vorzunehmen, ohne im Dschungel der Versicherungsbedingungen den Überblick zu verlieren. Für meinen Kunden kümmere ich mich als Versicherungsmakler um die Betreuung des Vertrages und einen solchen Wechsel. Insbesondere erarbeiten wir gemeinsam die Unterschiede und Fallstricke in dem alten und dem neuen Tarif. Manchmal ist eine gewisse Beharrlichkeit notwendig um dem Versicherer klarzumachen, welche Rechte sie als Versicherter haben und wie sie diese durchsetzen.

Die Fakten

  1. immer Tarifwechsel prüfen vor einer Kündigung
  2. genaue Festlegung des heutigen Bedarfes, welche sich von dem damaligen durchaus unterscheiden kann
  3. Analyse des Leistungsumfanges des jetzigen Tarifes
  4. Tarifwechsel geht immer, auch gesundheitlichen Einschränkungen und Vorerkrankung

Sie haben Fragen oder wissen nicht weiter?

Wenn Sie das Wort Tarifwechsel in Verbindung mit PKV bei Google in die Suchmaske eingeben, dann sind sie von sehr seriösen bis zu höchst unseriösen Anbietern eine Vielzahl von Einträgen. Ob ich als Versicherungsmakler Ihnen helfen kann, ist unter anderem davon abhängig wer den Vertrag damals vermittelt hat und wie diese heute betreut wird.

Wenn Sie also generell sagen ihren Tarif haben, oder allgemein wissen möchten was bei so einem Tarifwechsel zu beachten ist, können Sie gerne den Live Chat auf der linken Bildschirmseite benutzen. Natürlich können Sie mich auch telefonisch unter 03838/ 307533 oder per Mail bzw. Kontaktformular erreichen.

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