Versicherungspflichtgrenze 2024, Arbeitgeberzuschuss 2024 und Beitragsbemessungsgrenze
Im Entwurf steigt die Versicherungspflichtgrenze 2024 für die Krankenversicherung auf 69.300 € und bildet die neue Jahresarbeitentgeltgrenze 2024. Der maximale Arbeitgeberzuschuss 2024 für Privatversicherte erhöht sich damit auf 421,76 €. Die Beitragsbemessungsgrenze KV 2024 erhöht sich auf 62.100 €.
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