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Berufsunfähigkeit – Fakten und Infos

Umfassende Informationen zur Berufsunfähigkeit. Links, Dokumente und Fragebögen
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Bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit handelt es sich um eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt- doch warum? Das ist recht einfach erklärt. Stellen Sie sich vor, seit gestern hätten Sie keinerlei Einkommen mehr. Einige Zeit könnten Sie sicher von Erspartem leben. Auch Familie und PartnerIn unterstützen Sie eine gewisse Zeit.

Ohne Einkommen ist “alles andere nichts”. Zu den dann bestehenden gesundheitlichen Problemen kommen nun weitere finanzielle hinzu. Das gilt nicht nur, wenn Sie in einer Anstellung sind oder waren. Auch Hausfrauen und Studenten können berufsunfähig werden. Überlegen Sie einfach einmal, was die Hausfrau oder der Hausmann so tun. Wer betreut die Kinder, wer erledigt den Haushalt?

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Begriff der Berufsunfähigkeit verschwunden, dort kennt man nur noch die “Erwerbsminderung”. Es wird also bei der Prüfung nur noch darauf abgestellt, ob überhaupt irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann. Egal was vorher an beruflicher Bildung/ Ausbildung vorhanden war, jetzt spielt es bei der Prüfung keine Rolle mehr.

Dabei ist auch nicht relevant, ob es einen solchen Arbeitsplatz oder die Möglichkeit der Beschäftigung überhaupt gibt. Die Erwerbsminderung berücksichtigt fiktiv die Möglichkeit.

berufsunfähig oder erwerbsgemindert?

Ist es möglich das Sie mindestens 6 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, so erhalten Sie keine Rente. Bei einer Leistungsfähigkeit von 3 Stunden (bis 6 Std.) wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt, darunter die volle Rente. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Insbesondere privat Krankenversicherte sollten daran denken das der Krankenversicherer das Krankentagegeld zwar unbegrenzt zahlt, aber bei dem Bestehen der Berufsunfähigkeit die Zahlung nach einigen Monaten (je nach Bedingungsauslegung) einstellt. Hier endet das Krankentagegeld nicht automatisch (in der GKV nach 78 Wochen, egal ob noch krank oder nicht)

Somit ist (wie übrigens auch in der GKV) keine Krankengeldzahlung mehr vorhanden und es gibt keinerlei Einkommen.

Hier setzt die Berufsunfähigkeit ein und leistet eine zuvor versicherte Rente.

Wichtige und umfangreiche Informationen rund um die Berufsunfähigkeit finden Sie in meinem 14seitigen Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

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