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Kosten der Beratung

Was kostet die Beratung? Wer zahlt es?
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Eine berechtigte Frage, denn eine Beratung zur privaten Krankenversicherung, oder der Absicherung für Berufsunfähigkeit dauert einige Stunden und erfordert einiges an Recherche und benötigt Zeit zur Abwicklung.

Die Vergütung der Beratung erfolgt – so nicht andere Vereinbarungen mit Ihnen getroffen werden – durch eine Courtagezahlung seitens des Versicherers. Mit dieser, bereits in den Beiträgen enthaltenen Vergütung, bezahlt der Versicherer dem Berater seine Zeit, den Aufwand und die Betreuung.

In meinem neusten Artikel zu den “Kosten der PKV Beratung“, gebe ich Ihnen weitere wichtige Hinweise und Erklärungen. Den finden Sie unter diesem Link.

Warum eine Honorarberatung zur privaten Krankenversicherung Sie doppelt belastet und oft nicht sinnvoll ist, lesen Sie ausführlich in dem Artikel zur PKV Honorarberatung.

Aber ist es dann neutral?

Eine immer wiederkehrende Frage. Ist eine Beratung neutraler, wenn diese nach Stunden abgerechnet und zeitabhängig vergütet wird? Kann ein Berater unabhängig beraten, wenn er vom Versicherer Geld bekommt?

Die Antwort ist simpel. Ja, kann er und muss er sogar. Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Artikel zu “unabhängiger Beratung in Versicherungsfragen«, wo ich mich mit den unterschiedlichen Beratertypen am Markt beschäftige.

Der Versicherungsmakler steht, per Gesetz, im Lager des Kunden. Würde ich nicht im Kundeninteresse beraten, so hätte ich bald keine mehr. Dass es nicht so ist, können Sie bei den Kundenmeinungen oder diversen Bewertungsportalen selbst nachlesen.

Schlechte Berater, schwarze Schafe und Egoisten gibt es überall. Ob Ihnen jemand nun bewusst viele Stunden berechnet, oder das falsche Produkt aus Provisonsgier verkauft, es macht keinen Unterschied. Doch darum geht es ja. Es geht für Sie darum zu verstehen, warum bestimmte Versicherer und Tarife nicht passen, andere wiederum besser für Sie geeignet sind und wo der optimale Weg ist.

Ich möchte, wie die letzten 20 Jahre auch, gern morgens am Spiegel vorbeilaufen und das ganz ohne schlechtes Gewissen. Daher stehe ich zu meiner Empfehlung, für oder gegen ein Produkt. Klar, dass eine Beratung auch vergütet werden muss.

unabhängigen Berater finden

Honorarberatung im Einzelfall

Aufgrund der sehr komplexen Beratungsfelder der privaten Krankenversicherung, Vorsorgeplanung oder der Berufsunfähigkeitsabsicherung ist dies jedoch nicht immer der Fall. Gerade wenn es aus Gründen, die der Berater nicht zu vertreten hat, nicht zu einer erfolgreichen Vertragsbeziehung kommt, erfolgt seitens des Versicherers auch keine Vergütung.

Das kann z. B. passieren, wenn gesundheitliche Gründe gegen die Versicherbarkeit des Interessenten sprechen, die Bonität eine Aufnahme verhindert oder sich während der Beratung herausstellt, dass ein Wechsel oder Neuabschluss keinen Sinn ergibt. Auch bei der Öffnungsaktion bei Beamten oder einem Tarifwechsel eines Vertrages, der nicht bei uns beraten und betreut wurde, kann dieses der Fall sein.

Zudem entsteht in einigen Fällen ein Honorar/ ein Aufwand, wenn der Versicherer aus dem Vertrag heraus keine Courtage zahlt und die Vermittlung erfolgreich war. Niemand, mich eingeschlossen, möchte ohne Gegenleistung arbeiten. Vergütungen für erfolgreiche Vermittlungen spende ich seit Jahren an ein Kinderhospiz, wie Sie auch hier unter »Danke« nachlesen können. Damit habe ich eine verdiente Gegenleistung bekommen und noch etwas Gutes getan.

In diesen Fällen kann durch die Neuordnung des Vermittlerrechtes in Deutschland die Vereinbarung einer Vergütung zwischen dem Makler und dem Kunden getroffen werden.

Eine Vermittlung von Nettotarifen und damit eine Honorarberatung ist möglich. Dabei sollte nicht nur die Prämie verglichen werden. Die Nettotarife in der Berufsunfähigkeit ermöglichen so etwa eine Vermittlung eines Vertrages mit enthaltenen Beratungskosten (die Courtage oder Provision) und im Gegenzug eine Beratung gehen Honorar. Hier ist in den Prämien keine Vergütung für Ihren Berater einkalkuliert, dadurch ist diese Prämie günstiger.

Beratung muss aber auch hier bezahlt werden. Daher lassen sich hier Vergütungsmodelle vereinbaren, welche eine direkte Bezahlung der Beratung beinhalten. Ob das »günstiger« ist, hängt vom Einzelfall ab. Mehrere Stunden Beratung, Analysen, Ausarbeitungen und Ausschreibungen kosten Geld. Steht ein Beratungsaufwand von fünf, zehn oder mehr Stunden (so sollte es auch in der BU sein) auf der »Abrechnung«, dann schmilzt der Vorteil zusammen.

Einige Berater argumentieren, nur mit einem Honorar wäre es neutral. Ist dem so?

Solange Ihr Berater transparent in der Beratung ist, seine Entscheidung und Analyse offen darstellt und Sie dann gemeinsam eine Entscheidung treffen, ändert sich in der Transparenz in keinem Modell etwas. Auch ist nicht die laufende Betreuung zu vergessen, welche dann über die Laufzeit anfällt und entweder enthalten, oder im Einzelfall vergütet werden muss.

Offen und transparent. Sie wissen es, bevor es Geld kostet.

Ich vereinbare die anfallenden Kosten für Honorar-/Nettotarife vorher schriftlich mit Ihnen, so dass Sie bereits im Vorfeld wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Sollten wir gemeinsam keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, so entstehen für Sie für Online-/ Mailanfragen oder den LiveChat keine Kosten.

Insbesondere die Beantwortung von Fragen im Rahmen der Live-Chat Funktion (roter Button am linken Bildschirmrand) ist eine Dienstleistung, welche ich immer kostenfrei erbringe. Warum ich das tue, obwohl es doch kein Geld dafür gibt? Dazu finden Sie umfassende Erklärungen im Beitrag: »LiveChat- kostenfreie Hilfe!«

Ergeben sich hieraus Anzeichen, dass eine Beratung so umfangreich wird, dass diese nicht mehr kostenlos für Fremd-/Neukunden erbracht werden kann, so erhalten sie immer vorher schriftlich eine Information.

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