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Tarifwechsel für PKV Versicherte nach § 204 VVG

Wenn sie bereits langjährig in der privaten Krankenversicherung versichert sind, dann ist ein Versicherer Wechsel die falsche Wahl. Selbst mit Vorerkrankungen ist jedoch eine Senkung ihres Beitrages möglich, wie das funktioniert und was sie dabei bedenken müssen finden Sie in diesem Beitrag.

Beitragsanpassung? gestiegene Beiträge? So reagieren Sie richtig

Viele Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden in diesen Tagen Post von Ihrem Versicherer bekommen. Oft ist diese nicht unbedingt angenehm, denn es wird mitgeteilt, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. Ein Tarifwechsel für PKV Versicherte ist oftmals die erste Wahl, ganz ohne Kündigung und ohne übereilte Schritte.

Abhängig von der Höhe der Anpassung und dem bisherigen Beitragsverlauf im eigenen Vertrag, denken viele schnell über eine Kündigung des Versicherungsschutzes nach. Dieses ist jedoch nicht in jedem Fall ratsam, wie bereits im Beitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” ausführlich beschrieben.

Nun teilen sich jedoch die Versicherten in mehrere “Gruppen” mit unterschiedlichen Optionen.

Alle gemeinsam haben in der Regel das Ziel, ihren Versicherungsschutz zu optimieren, die Beiträge zu senken oder zumindest zu stabilisieren.

Dabei stellt sich oftmals heraus, dass bei Vertragsabschluss nicht alle oder nicht die richtigen Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. So glaubt mancher Versicherte “er fahre eine Luxuslimousine” und der Vertrag erweist sich als “Kleinwagen”.

Die Folgenden Punkte treffen auf Sie zu? Nicht alle, auch nicht jedes Kriterium ist 100% fix, soll Ihnen aber einen Anhaltspunkt geben.

Tarifwechsel für PKV Versicherte – die jungen und gesunden Versicherten

  • jünger als 40
  • erst wenige Jahre in Ihrem Tarif/ der Gesellschaft versichert
  • Tarif nach Prüfung der Auswahlkriterien nach heutiger Sicht nicht optimal
  • Familien- oder Berufsplanung drastisch geändert

Dennoch fällt es dieser Gruppe leicht(er) einen Tarif-/ Versichererwechsel zu realisieren. Dabei sollte die Auswahl sorgfältig getroffen werden, jedoch dann verbindlich sein.

Tarifwechsel für PKV Versicherte – Versicherte mit Vorerkrankungen

Auch hier gelten einige Kriterien, wobei diese nicht “in Stein gemeißelt sind”.

  • jünger als 40
  • 5-10 Jahre in Ihrem Tarif/ der Gesellschaft versichert
  • Tarif nach Prüfung der Auswahlkriterien nach heutiger Sicht nicht optimal
  • Familien- oder Berufsplanung drastisch geändert

Hier wird es schon komplizierter, ein Tarifwechsel und auch der Wechsel des Unternehmens ist aber durchaus noch denkbar, wenn dadurch langfristig ein besseres Ergebnis erzielt werden kann und der Tarif besser zu den eigenen Wünschen passt. Oft ist hier dann jedoch mit (neuen) Risikoaufschlägen zu rechnen.

Hier ist es sorgfältig abzuwägen, welche Art von Tarifwechsel bei der eigenen Gesellschaft möglich sind. Hat dieses Unternehmen auch passendere Tarife? Falls ja, passen einige davon auf den (neuen) Bedarf?

Hier gilt es auch wieder, die gesundheitliche Vorerkrankungen aufzuarbeiten und erstmal alle Unterlagen zu besorgen.

Tarifwechsel für PKV Versicherte – die langjährig Versicherten

Bei den “Altversicherten” sieht es ganz anders aus. Darunter fallen all die Kunden, welche folgende Punkte erfüllen.

  • Vertragsbeginn vor 2012
  • somit in der alten Bisexwelt versichert
  • keine Umstellung in Unisextarife bisher
  • Gesundheit spricht gegen neue Tarife
  • Tarife passen nicht, oder nicht mehr zum Bedarf
  • Arbeitgeberzuschuss ausgeschöpft oder weit überschritten

Hier stellt sich die Frage nach einem neuen Unternehmen nicht (mehr). Entweder wäre dabei ein deutlich höheres Eintrittsalter zu berücksichtigen oder es sprechen gravierende Vorerkrankungen gegen eine neue Risikoprüfung.

Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;

Oftmals wird jedoch der Versicherer nicht unbedingt “freiwillig” einen solchen Tarifwechsel anbieten. Begründet wird dieses oftmals damit, dass der Versicherungsschutz im neuen Tarif besser ist, Teilbereiche besser leistet und somit nicht gleichartig sei.

Sie sollten sich dadurch aber nicht entmutigen lassen und beharrlich bleiben. Fragen Sie schriftlich und unter setzen einer angemessenen Frist bei dem Unternehmen an. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen (falls eine Risikoprüfung einen Abschluss verhindert).

“Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ….. ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.”

Es gibt keine Patentlösung

Die private Krankenversicherung und die eigene Tariffall ist sehr individuell. Daher gibt es auch für eine Veränderung der Tarife keinerlei Patentrezept. Wenn sie bereits versichert sind, dann sollten Sie sich ernsthaft mit dem heutigen Bedarf und den jetzt geltenden Anforderungen für ihren Tarif beschäftigen. Die erste Wahl ist immer den Bedarf festzulegen.

Danach wenden Sie sich an einen spezialisierten Berater, der mit ihnen gemeinsam einen passenden Weg erarbeitet. Ein Verzicht auf die Mehrleistungen bei einem Tarifwechsel für PKV Versicherte bedeutet allerdings auch, dass sie die Prämie des neuen Tarifs zahlen müssen, trotzdem von den Mehrleistungen nicht profitieren. Dennoch kann ein solcher Tarifwechsel sinnvoll und richtig sein.

2 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig,

    ist ein Tarifwechsel nach §204 auch insoweit möglich, das ich meine Alterungsrückstellungen auch in einen Zusatztarif überführen lassen kann?
    Ich bin nach Einbettzimmer/Wahlarzt voll PKV versichert und möchte zum 01.01. zu einem Wettbewerber wechseln, welcher keine stationären Wahlleistungen anbietet. Gern möchte ich bei meiner alten PKV die RRückstellungen nicht voll verlieren und beantrage laut §204 die Anrechnung der Rückstelllungen in den Zweibettzimmer/Wahlarzt Tarif! Das muss doch somit auch gestattet werden, oder? Ich weise doch die Folgeversicherung nach, und da besteht ein 100% Schutz für stationäre Leistungen.
    Was meinen Sie?

  2. Guten Tag, ich interessiere mich für einen PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG und erhalte teure Angebote. Gibt es auch einen kostenlosen PKV-Tarifwechsel?

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