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Krankenhauswahl und Arztwahl

Wer in ein Krankenhaus muss, der möchte die beste Klinik auswählen. Doch geht das überhaupt? Kann ich in ein hunderte Kilometer entferntes Krankenhaus, weil es mir da besser gefällt? Welche Wahlmöglichkeiten Sie haben und was ist mit Transportkosten dorthin? Wir klären hier im Artikel auf, welche Kosten Sie erwarten und was Ihre Krankenversicherung zahlen muss (und was nicht).

Wer entscheidet, in welches Krankenhaus ich darf oder muss, wer entscheidet über den Arzt?

Besteht freie Krankenhauswahl und Arztwahl?

Eine gar nicht so selten auftretende Frage ist, egal ob bei privat oder gesetzlich Versicherten, ob das Krankenhaus frei ausgewählt werden kann. Diese Frage wiederholte sich in den letzten Tagen durchaus einige Male. Hier nur ein kurzes Zitat:

„Bei uns kenne ich das halt seit jeher immer nur so, dass man in eines der drei Krankenhäuser hier geht, wenn man was hat. Was ich meinte, ist, ob einfach jeder frei wählen kann oder es da irgendwelche Regeln gibt. Also keine Ahnung, einer bricht sich den Arm, will aber die OP unbedingt in Krankenhaus X machen lassen, ob das immer ohne weiteres geht.“

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Jetzt muss man dabei unterscheiden, wie schwer die Erkrankung ist oder wie kompliziert die einzelne Diagnose. Wer heute privat krankenversichert ist, der kann im Wesentlichen das Krankenhaus frei wählen. Auch mit einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse für den stationären Bereich geht das in den meisten Tarifen. Zuerst einmal stellt sich jedoch die Frage, ob und wann eine stationäre Behandlung indiziert ist.

Was nicht geht: Einfach mit ein wenig Bauchschmerzen oder einer Erkältung in eine Klinik zu laufen und dort stationär aufgenommen zu werden. Für die stationäre Aufnahme braucht es eine Krankenhauseinweisung. (welche in einem Notfall auch vom Rettungsdienst oder aber dem Krankenhaus in der Notaufnahme selbst erstellt werden kann)
Wenn ich aber gar keine akuten Beschwerden habe, sondern es eher auf längerfristige Diagnosen, Beschwerden oder Schmerzen hinausläuft, dann kann es durchaus gewünscht sein, dass ich für bestimmte Diagnosen in spezielle Krankenhäuser möchte. Ich persönlich bin hier ein gutes Beispiel für meine bestehende Leber-/Gallenwegserkrankung ist es erforderlich, mindestens einmal im Jahr eine spezielle Untersuchung machen zu lassen. Diese Untersuchung, eine ERCP,

Die ERCP ist eine radiologische Untersuchung, bei der der Arzt die Hohlräume der Gallenwege, die Gallenblase (griech. cholé = Galle) und die Gänge der Bauchspeicheldrüse (griech. pán = alles, kréas = Fleisch) entgegen der normalen Flussrichtung (retrograd) bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und beurteilen kann.

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ist jetzt grundsätzlich kein Hexenwerk. Auch das kleinere Krankenhaus der Regelversorgung hier bei uns auf Rügen kann (mittlerweile) eine solche Untersuchung durchführen. Ich könnte also problemlos zur ambulanten oder (in meinem Fall, aufgrund Vorgeschichte stationären) ERCP oder aber auch für eine Nacht ins Krankenhaus und diese Untersuchung hier durchführen.

Wie man schon an der Beschreibung der Untersuchung erahnen kann, geht es hier um Handwerk, Erfahrung und Fingerfertigkeit. Dadurch, das mit dem Endoskop durch den Magen über den Darm in die Gallenwege geschaut werden soll, birgt es immer die Gefahr, dass hier Keime eingeschleppt werden oder feinste Strukturen beschädigt. Dabei geht es gar nicht um die Tatsache, dass es jemand nicht kann, sondern eher darum, dass jemand mit tausenden solcher Untersuchungen mehr Erfahrung hat.

Krankenhauswahl ERCP Untersuchung Charite Bilder
Bilder einer ERCP Untersuchung

Dazu kommt in meinem Fall, dass es bei der bildgebenden Diagnostik während des Eingriffs durchaus Unterschiede gibt. Nun ist meine Erkrankung so speziell, dass ich diese nicht in einem „normalen Krankenhaus“ der Regelversorgung versorgt haben möchte, sondern ich mich einfach besser fühle, in einem spezialisierten Zentrum zu sein. In meinem Fall ist das die Charité in Berlin, ein großartiges Team um den Chefarzt Prof. Tacke. Wenn also so eine neue Untersuchung ansteht, vereinbare ich einen Termin in der Charité am Virchow Klinikum und begebe mich für die Untersuchung dahin.

Dagegen spricht auch überhaupt gar nichts. Wenn ich als Patient (oder mein Arzt) ein spezielles Zentrum, eine spezielle Praxis oder ein spezielles Krankenhaus für das besser geeignete halte, dann wähle ich dieses aus.

Krankenhauswahl – Unterschied zwischen Behandlungskosten und Fahrtkosten

Wir müssen hier unterscheiden zwischen der Kostenerstattung für die Behandlung und den Fahrtkosten in die Klinik. Viele Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen eingeschränkte oder keine Kostenerstattung für Fahrten zu einem ambulanten Arztbesuch vor. Begebe ich mich zum Beispiel in eine stationäre Behandlung, erstatten viele Versicherer die Fahrtkosten zur stationären Behandlung.

1.2 Fahrten und Transporte

Fahrten und Transporte zum und vom nächst erreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus bei Notfällen, Gehunfähigkeit, Dialyse, Tiefenbestrahlung, Chemotherapie, ambulanten Operationen am Tag der Operation, sofern eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr aus medizinischen Gründen nicht erfolgen kann.
Transporte sind erstattungsfähig, wenn während der Beförderung eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines speziellen Transportmittels erforderlich sind.

6.3 Krankentransport
Hin- und Rücktransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Erstattet werden 100% der Aufwendungen.

Auszug aus den Tarifbedingungen Hallesche NK

Aber: Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied. Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich problemlos mit dem Auto, der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln nach Berlin in die Charité fahren kann. Die medizinische Notwendigkeit eines Krankentransporte (sei es mit dem Krankenwagen oder einem Transportdienstleister) ist hier nicht gegeben. Zumindest in den meisten Fällen nicht. Warte ich mit der Untersuchung zu lange, oder es ergibt sich bereits eine Entzündung der Gallenweg und Anzeichen einer akuten Cholangitis, dann kann auch eine stationäre Aufnahme zwingend erforderlich sein und auch der der Transport medizinisch notwendig. Das muss jedoch dann nicht der Transport nach Berlin sein, denn versichert ist das “nächstgelegene, geeignete Krankenhaus. Für die Untersuchung wäre auch das Krankenhaus hier vor Ort oder die Uniklinik in Greifswald geeignet. Für eine Transplantation oder schwere Brandverletzungen dann eher ein spezialisiertes Zentrum.

Ob und wie solche Kosten dann erstattet werden, ist aber entscheidend von den Regelungen im eigenen Krankenversicherungstarif abhängig.

Krankenhauswahl und Arztwahl – alles frei wählbar?

Eine weitere Besonderheit ergibt sich in (vor allem älteren) Tarifen in der privaten Krankenversicherung. Es geht hier um die sogenannten Mehrkosten bei stationärer Behandlung, welche allein deshalb entstehen, weil ich eine spezielle Klinik bevorzuge. Ist es also medizinisch sinnvoll und möglich, die Behandlung in einem Krankenhaus in der Nähe durchzuführen? Entscheide mich dennoch bewusst für eine andere (teurere) Klinik, so kann es durchaus passieren, dass der Versicherer hier Einschränkungen bei der Erstattung vorsieht. Bevor Sie also eine Klinik extra auswählen und für eine geplante Behandlung oder Untersuchung nutzen, sprechen Sie gegebenenfalls vorher mit Ihrem Versicherer.

Ambulante Behandlungen – kann es jeder Arzt sein?

Handelt es sich hingegen um eine ambulante Untersuchung, so kann ich jederzeit selbst entscheiden, bei welchem Arzt und wo ich diese durchführen lassen möchte. Auch hier gibt es wieder einen Unterschied zwischen den Kosten für die ambulante Behandlung und den Transportkosten zu der entsprechenden Behandlung. Es gelten hier grundsätzlich die gleichen Regeln. Auch hier wieder mein eigenes Beispiel. Neben der ERCP wird einmal im Jahr eine MRCP durchgeführt, wobei es sich um eine Untersuchung handelt, welche einem MRT ähnelt. (Was kostet eigentlich… ein MRT?)

Bei dieser Untersuchung werden mit bildgebender Diagnostik die Gallenwege und die umliegenden Strukturen dargestellt. Auch hier könnte man natürlich argumentieren, dass dieses jede radiologische Praxis durchführen kann. Dem ist auch so! Ich hatte auch schon solche Behandlungen hier im Norden in der Nähe. Warum ich trotzdem deshalb nach Berlin fahre und diese Untersuchung dort durchführen lasse, liegt unter anderem zum einen an der technischen Ausstattung. Es gibt einen Unterschied bei dem MRT Gerät und der Auflösung und zum anderen liegt es an der unterschiedlichen Erfahrung bei der Befundung von Veränderungen der Gallenwege auf den Bildern. Hier kann es sinnvoll sein, die Bilder von jemandem auswerten zu lassen, welcher sehr spezialisiert auf eine bestimmte Erkrankung ist. Natürlich könnte ich auch in Zukunft einfach hier vor Ort die Untersuchung durchführen lassen und die Bilder zur Beurteilung an die Charité senden.
Durch unterschiedliche Auflösungen des 1,5 Tesla versus 3 Tesla Gerät ist es jedoch hilfreicher und sinnvoller, diese Untersuchung direkt in Berlin durchführen zu lassen.

Da ich beruflich wie privat öfter in Berlin bin, ist es für mich generell kein Problem, die Untersuchung dort durchführen zu lassen. Selbst wenn ich das Gefühl hätte, es gebe noch eine weitere Klinik oder einen anderen Behandler irgendwo im Land, der noch eine bessere Expertise hat, steht es mir als Patient frei, eine entsprechende Untersuchung zu vereinbaren.

Auch hier geht es primär nicht um die Frage, wo ich mich untersuchen lassen darf, sondern ob diese Untersuchung medizinisch notwendig und sinnvoll ist.
Die medizinische Notwendigkeit bildet immer die grundsätzliche Voraussetzung. Aber auch eine Zweitmeinung oder eine geänderte Untersuchungsmethode kann eine medizinische Notwendigkeit darstellen. Gerade bei umfangreicheren und komplizierteren Behandlungen oder auch bei der Frage, ob eine Operation oder eine besondere Behandlungsweise medizinisch indiziert ist, ist es durchaus hilfreich, eine weitere Meinung zu hören.

Insgesamt gilt es also festzuhalten, dass Sie die Klinik selber auswählen können und keinesfalls in das einzige Klinikum vor Ort oder eines der Kliniken in Ihrer Nähe gehen müssen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Kliniken der Regelversorgung und solchen der Maximalversorgung.

Sie sollten jedoch beachten, dass unter Umständen die Transportkosten in die jeweilige Klinik nicht so ohne Weiteres erstattet werden. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch dann, wenn Sie bereits in einer Klinik vor Ort aufgenommen wurden und dann den Wunsch äußern, Sie möchten zukünftig woanders behandelt werden. Werden Sie nicht aus Ihrem Krankenhaus entlassen, sondern verlegt, sind die Voraussetzungen für die Kostenerstattung etwas anders. Die Verlegung zwischen zwei Kliniken ist auch von der medizinischen Notwendigkeit abhängig. Wer auf eigenen Wunsch verlegt wird, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gibt, könnte hier auf Kosten sitzen bleiben und gerade die Kosten für einen umfangreichen Krankentransport sind nicht unergeblich.

Jetzt könnten Sie sich natürlich in einer Klinik entlassen und in einer anderen Klinik wieder aufnehmen lassen. Die Transportkosten zwischendrin wären dann keine Verlegungskosten, sondern der einfache und normale Weg zum Krankenhaus. Ob dies möglich und sinnvoll ist, sollten Sie in jedem Falle mit Ihrem Arzt besprechen und keinesfalls allein entscheiden. Gerade nach einer notwenigen, stationären Aufnahme ist die Situation medizinisch oftmals anders. Ob Sie dann allein in der Lage sind, einige hundert Kilometer in eine andere Klinik zu fahren und das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustands auf sich zu nehmen, ist von vielen verschiedenen.

Krankenhauswahl – Arztwahl – ambulante und stationäre Untersuchungen

  • der Arzt bei einer ambulanten Untersuchung kann frei gewählt werden (ggf. Primärarztprinzip beachten, falls im Tarif)
  • das Krankenhaus kann frei gewählt werden (Einweisung nötig)
  • Zweitmeinungen sind möglich, auch wenn sich dadurch Untersuchungen wiederholen (Achtung bei bildgebenden Verfahren, Bildübersendung geht vor neuer Untersuchung)
  • im Krankenhaus ist der behandelnde Arzt nur wählbar, wenn es eine Wahlleistungsvereinbarung zur privatärztlichen Behandlung gibt

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