17.
Juni '11
Ganz kurz und knapp hat auch die Hallesche für einige ihrer Tarife die Beitragsgarantie bis zum 31. 12. 2012 herausgegeben. Dabei macht Sie es anderen Unternehmen nach, die schon “Beitragsgarantien in der PKV bis 2013” herausgegeben hatten.
Die Hallesche garantiert die stabilen Beiträge bis Ende nächsten Jahres für folgende Tarife und Personengruppen:
NK3, NK2 und NK Bonus für Männer und Frauen
NK100 für Männer
AV1 + CG1 für Frauen
AV2+CG1, AV3+ CG1 und 2 für Männer
AV2 + CG2 für Männer und Frauen
KS für Männer, den KS 1 nur für Frauen
Primo Bonus, Bonus Z, Bonus plus und Z plus, Bonus SB1, SB1Z, 1 Plus und SB 1 Z Plus für Männer
Medizinertarife MAS 2 und 3 für Männer
Krankentagegelder KT 29, 43, 64, 85, 92, 106, 127, 183, 274 und 365 für Männer
Primo B für Männer
BEa, BEb und BEc (je 50-80) für Männer
SV100 für Männer
In allen anderen Tarifen wird keine Garantie ausgesprochen. Entweder weil dort Anpassungen nötig sind, oder weil es derzeit aus kalkulatorischer Sicht noch zu Überprüfungen kommt und daher keine Aussage möglich ist.
Sobald mir diese und ggf. Anpassungshöhen vorliegen, ergänze ich diese gern hier.
Tags: BAP, BAP 2012, Beitragsgarantie, Hallesche
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29.
März '11
Nachdem einige andere Unternehmen (darunter die Alte Oldenburger, die Barmenia oder auch die Allianz) bereits im letzten Jahr, oder zum 01. Januar Ihre Bedingungen verbessert bzw. klargestellt hatten, folgt nun auch die Hallesche Krankenversicherung. Bisher gab es (wie überall) einige Knackpunkte in den Bedingungen, welche bekannt sein mussten und welche ebenso auf den Kunden passen mussten.
Es gilt natürlich weiterhin, dass ein Tarif speziell auf den Bedarf passen muss. Gerade deshalb sind sorgfältige Beratung und die Berücksichtigung von Auswahlkriterien in der Privaten Krankenversicherung (PKV) so wichtig. Doch schauen wir uns die Änderungen einmal genauer an:
Auslandsaufenthalte:
Vorrübergehende Auslandsaufenthalte (mit der Absicht der Rückkehr also) sind auch als „vorrübergehend anzusehen“. Diese Regelung gilt für Aufenthalte bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten. Bei Wegzug in einen anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz besteht für die Hallesche eine Verpflichtung, eine Vereinbarung zur Fortsetzung des Vertrages zu treffen. Diese Verpflichtung gilt nur dann, wenn diese innerhalb von 6 Monaten beantragt wird.
In den Bedingungen heißt es (§ 1 Teil II MB/KK Hallesche, Fassung 2011):
„Ein Aufenthalt (…) mit einer Dauer von maximal 6 Monaten gilt nicht als Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes.“
und weiter heißt es:
„Für die Berechnung der Dauer eines Aufenthaltes, werden vorrübergehende Unterbrechnungen mit eingerechnet.“
In diesem Zusammenhang ist noch eine Aussage im (Auslands-)Tarif LR1 zu berücksichtigen.
Personen die ausschließlich die Staatsangehötigkeit eines anderen Staates außerhalb der EU/ des EWR haben, haben künftig auch im Land Ihrer Staatsbürgerschaft Versicherungsschutz im LR1. Der Schutz im LR1 kann zweimalig verlängert werden.
Kriegsereignisse:
Auch die Aussage zu den Kriegsereignissen wurde klargestellt bzw. verändert. So gilt der Leistungsausschluss für Kriegsereignisse im Ausland ab sofort nicht mehr, wenn es für das Land keine Reisewarnung gab, oder diese erst nachträglich ausgesprochen wurde.
Auch hier die Aussage in den Bedingungen Teil II, §5, Abs. 1 a,b
„Leistungseinschränkung (…) gilt nicht, wenn a.) für das Aufenthaltsland keine Reisewarnung durch das auswärtige Amt besteht oder
„… eine Reisewarnung erst während des Aufenthaltes ausgesprochen wurde und die Versicherte Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Ausreise gehindert war.“
weiterhin heißt es zu den Terroranschlägen:
„Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen“ (Anm. und sind somit per se nicht ausgeschlossen, sondern versichert)
Neu und meines Erachtes eine wichtige Aussage in den Bedingungen, sind die Leistungsaussagen zur Anschlussheilbehandlung. Nach wie vor nicht die beste Lösung am Markt, aber bei vielen Erkrankungen eine ausreichende Lösung. So wird die AHB in den Bedingungen genannt und es heißt genau:
„für die ersten 3 Wochen einer medizinisch notwendigen Anschlussheilbehandlung (AHB), welche innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt und in einer Einrichtung erfolgt, welche von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger für die jeweilige zugelassen ist.“
Nachteilig oder zumindest besser zu lösen gewesen wäre die Aussage hier:
„Weitere Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Leistungen bei einem gesetzlichen Rehaträger, sofern dieser im Grunde nach leistungspflichtig ist, vor Beginn der AHB gestellt und beschieden wurde.“
Hier steht zwar nichts von „positiv bescheiden“, aber wer garantiert mir eine Bearbeitung des Reha Antrages in der Frist? Theoretisch wäre es ja denkbar, der Rehaträger entscheidet erst danach und die Hallesche ist (nach Voraussetzung 28 Tage) von der Leistung frei.
Noch eine andere Änderung ist jedoch interessant und betrifft nicht die Bedingungen zur Krankenversicherung, sondern die Krankentagegeldversicherung (MB/KT). In den meisten Tarifen am Markt (bei der Halleschen auch bisher) war/ ist geregelt, dass ein Leistungsanspruch auf Krankentagegeld nur dann besteht, wenn sich der Versicherte zu Hause (also an seinem Wohnsitz) aufhält. Dieses ist ja generell auch wünschenswert, denn der Versicherte soll nicht umherreisen, sondern eben gesund werden. Gerade bei Asthmapatienten zum Beispiel, kann es aber der Heilung durchaus dienlich sein, wenn sich der Patient zum Beispiel an die Nord-/ Ostsee begibt. Bisher hatte der Versicherte hier das Problem… zu Hause bleiben oder bessere Luft aber kein Krankengeld. Dieses ist nun geändert.
Zeigt der Versicherte der Halleschen nun in Textform an, dass dieser sich an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands aufhält und gibt vorher auch die voraussichtliche Dauer an, so besteht auch hier Anspruch auf Krankentagegeld. Die genaue Aussage der Bedingungen reiche ich selbstverständlich noch nach, diese liegt mir noch nicht als pdf vor.
Sollten Sie die Bedingungsänderungen der Krankenversicherung zu den oben genannten Punkten selbst nachlesen wollen, so können Sie die Bedingungen in der neuen Fassung (PM 22 – 2.11) im Downloadbereich kostenfrei als pdf Datei laden. Zum Vergleich finden Sie dort auch die alten Versicherungsbedingungen.
Noch ein Hinweis:
Die Bedingungsänderungen sind für das Neugeschäft. Für das Bestandgeschäft „sind/ waren diese über Arbeitsrichtlinien gleichermaßen geregelt, so das keine materiellen Nachteile entstehen“, so die Hallesche weiter.
Ich werde für mich und meine Kunden diese Änderungen als Bestandteil des Vertrages dennoch dokumentieren lassen. Nicht weil ich dem Versicherer nicht glaube, einfach weil es mir ein besseres Gefühl gibt.
Tags: Bedingungsanpassung, Hallesche, Klarstellung, MBKK, MBKT
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05.
November '10
Vor einigen Wochen hatte ich bereits über die Einführung der neuen Tarifstufe NK Bonus der Halleschen Krankenversicherung berichtet.
Im Unterschied zu den anderen Tarifstufen (0, 300, 600 oder 1.200 EUR Selbstbeteiligung) hat der NK Bonus keine fest vereinbarte Selbstbeteiligung. Dennoch ist eine fiktive Selbstbeteiligung (SB) vorhanden und das ganze funktioniert wie folgt:
Nachdem der Versicherer den monatlichen Beitrag abgebucht hat, erfolgt eine monatliche Bonus(rück-)zahlung in Höhe von 60 EUR. Dieses hat mit der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zunächst einmal nichts zu tun und ist ein garantierter Betrag.
Warum macht ein Versicherer so einen Tarif?
Durch die Rückzahlungsvariante erhöht sich der Arbeitgeberanteil und somit sinkt die Belastung für den Arbeitnehmer. In Zahlen sieht das dann zum Beispiel so aus:
Beitrag zur PKV: 400 EUR, Arbeitnehmer, Tarif mit 600 EUR Selbstbeteiligung
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit 200 EUR, ein Eigenanteil für den Arbeitnehmer von somit 200 EUR. Im Falle einer Erkrankung und somit dem ausschöpfen der SB sieht die maximale Arbeitnehmerbelastung also so aus:
Arbeitnehmeranteil 200 EUR zzgl. 50 EUR (600/12) monatliche SB = 250 EUR
Bei dem NK Bonus sieht dieses etwas anderes aus. Auch hier unterstellen wir einmal gleiche Daten, also 400 EUR Beitrag, Arbeitnehmer und keine absolute Selbstbeteiligung.
Der Arbeitgeberanteil liegt auch hier bei 200 EUR, nur der Arbeitnehmeranteil ist ein anderer. Zunächst sind auch hier 200 EUR vom Arbeitnehmer (AN) zu tragen. Davon abgezogen werden (im Falle der Leistungsfreiheit) 60 EUR monatlicher Bonus, also verbleibt ein maximaler AN Anteil von 140 EUR monatlich.
Doch was passiert bei Inanspruchnahme von Leistungen?
Dann erfolgt eine Verrechnung der Bonusleistung. Unterstellen wir also einmal 1.000 EUR Rechnungsbetrag pro Jahr und ein weiteres Mal eine chronische Erkrankung und 5.000 EUR jährliche Kosten.
Im NK 2 (600 EUR SB) beträgt die Erstattung somit 400 EUR (1.000 EUR abzüglich SB) oder 4.400 EUR bei der chronischen Erkrankung. Der Gesamtaufwand pro Jahr ist somit 3.000 EUR . (Beitrag 400 x 12 = 4.800 EUR abzüglich AG Anteil 2.400 EUR + Selbstbeteiligung 600 EUR)
Im NK Bonus läge die Erstattung bei 280 EUR, da der (bereits gezahlte) Bonus von 720 EUR verrechnet wurde. Im Falle der 5.000 EUR Rechnungsbeträge somit 4.280 EUR + Bonus. Der Gesamtaufwand bei der chronischen Erkrankung und dem NK Bonus beträgt somit 1.680 EUR . (400 x 12 abzüglich 2.400 EUR AG Anteil – Bonus 720 EUR)
Doch kann man zwischen den Tarifen hin- und her wechseln?
Der Wechsel aus NK 100 (0 € SB), 3 (300 € SB) und 2 (600 € SB) in NK Bonus ist ohne Risikoprüfung möglich. Fristen sind nicht einzuhalten, jedoch kann der Tarifwechsel nicht rückwirkend beantragt werden.
… und wie geht es wieder zurück?
Ein Rückwechsel in die Tarifstufen NK 100, 3 oder 2 gilt als Höherversicherung und löst eine Risikoprüfung aus. Ohne Risikoprüfung kann aus NK Bonus in die Tarifstufen NK 1 (1.200 € SB) und NK 4 (3.300 € SB) gewechselt werden. Ebenfalls gilt: ein solcher Wechsel kann nur für die Zukunft (i.d.R. zum nächsten Monatsersten) beantragt werden.
Bevor Sie sich also für einen solchen Tarif entscheiden, überlegen Sie sorgfältig welche Leistungskriterien erfüllt sein müssen, was Sie von ihrem Tarif genau erwarten und worauf Sie vielleicht verzichten können und wollen.
Zur steuerlichen Berücksichtigung dieser Bonusleistung in einem späteren Blogbeitrag mehr.
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Tags: garantierte Beitragsrückerstattung, Hallesche, NK, NK Bonus
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30.
August '10
In einem vergangenen Blogartikel zur Beitragsrückerstattung habe ich bereits die unterschiedlichen Modelle erklärt. Da gibt es neben der erfolgsabhängigen Rückzahlung (welche eben auch gestrichen werden kann) auch Modelle mit garantierter, also vertraglich vereinbarter Rückzahlung.
Bekannt sind, um einige zu nennen, hier die Tarife der damaligen Zürich Krankenversicherung (heute DKV) mit dem M4-BR4, der Hanse Merkur mit dem ASZG, der Gothaer mit einer Art Gesundheitsbonus und auch Tarife des Münchener Vereins. Auch die Hallesche Krankenversicherung hat mit dem Primo Bonus bereits eine solche Tarifstufe im Programm.
Nun führt die Hallesche Krankenversicherung auch in ihrem “TopTarif” NK eine solche Erstattung ein. Als neue Tarifstufe zu den NK Tarifen wird der NK Bonus eingeführt. In den Versicherungsbedingungen finden sich dazu dann folgende Regelungen:
1. Bonus
In Tarifstufe NK Bonus erhält der Versicherungsnehmer für jede versicherte Person je versicherten Monat, in dem Versicherungsschutz nach Tarif NK Bonus besteht, einen Bonus von 60 €
– maximal ergibt dies einen Bonus von 720 € je Kalenderjahr je versicherte Person. Der Bonus wird monatlich auf ein Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist die Bezahlung des Beitrags per Lastschrifteinzugsverfahren.
Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte jährliche Bonus von 720 € auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach NK Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres endet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Anrechnung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand.
Klingt ja toll- oder? Schon vorher von dem Krankenversicherungsbeitrag 60 EUR zurückerstattet zu bekommen, ist sicher eine charmante Idee. Gerade bei Arbeitnehmern macht sich dieses im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses und der Ausnutzung von selbigem positiv bemerkbar, mag man meinen.
Das Problem an der Sache liegt im Detail. Durch die garantierte Rückzahlung sinkt auch der steuerlich anrechenbare Betrag und es wird eine Neuberechnung der Lohnsteuer oder ggf. eine Nachzahlung nötig. Daher sollte dieser Aspekt zum einen vorher genau bedacht werden, zum anderen gibt es die Rückerstattung eben nur bei Leistungsfreiheit.
Dabei werden die Tarife in den gleichen Selbstbeteiligungsstufen wie der NK Tarif vorhanden sein. Also 0, 300, 600, 1.200 und 3.000 EUR.
Schauen wir uns die reinen Prämien (ohne gesetzlichen Zuschlag) mal in den unterschiedlichen Modellen an:
(alter NK Tarif, jeweils 30jährig, männlich/ weiblich):
ohne Selbstbeteiligung: 419,29 EUR / 499,73 EUR
300 EUR SB: 333,65 EUR / 443,57 EUR
600 EUR SB: 279,21 EUR / 396,11 EUR
NK Bonus mit 720 EUR Bonus: 345,83 EUR / 460,95 EUR
Beiträge jeweils Stand 30. 08. 2010 und ohne die voraussichtlichen Beitragsanpassungen 2011
Bei dem Vergleich der Tarife sollte aber berücksichtig werden, dass zunächst bis zum Betrag von 720 EUR (Bonusverrechnung) keine Rechnungen eingereicht werden können bzw. es keinen Sinn macht. Dazu ist die vereinbarte Selbstbeteiligung dazu zu rechnen.
Auch hier gilt (wie immer):
Die Rückerstattung ist kein Argument für oder gegen einen Tarif. Egal ob garantierte Rückerstattung und/ oder Bonusleistung, oder erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, diese werden immer nur bei Leistungsfreiheit gezahlt. Und die Krankenversicherung ist nicht für die Zeit wo man keine Leistungen braucht, sondern wenn man diese braucht.
Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier im Fragebogen
Tags: Beitragsrückerstattung, BRE, Hallesche
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17.
August '10
In der letzten Woche hatte ich bereist die Garantien der Hallesche Krankenversicherung veröffentlicht. Den Blogbeitrag zu den Beitragsgarantien der Hallesche finden Sie hier.
Hier nun die Höhen der Beitragsanpassungen für das Neugeschäft:
AV1 – Männer 6-8% Erhöhung, Jugendliche ca. 4%
AV2 – Männer 4-6% Erhöhung, Jugendliche männlich ca. 6, weiblich ca. 7%
NK 100 – Männer 8-9% Erhöhung, Jugendliche männlich 11%, weiblich 2%
NK1 – Frauen 2-4% Erhöhung, Jugendliche männlich 4%, weiblich 3%
NK2 – Männer 4-5% Erhöhung, Frauen 3-5%, Jugendl. weilblich ca. 5%
NK4 – Männer 10-13% Erhöhung, Frauen 16-18%, Jugendl. männlich 6%, weilblich 5%
KS – Jugendliche männlich 5%
KS1 – Jugendliche weiblich 4%
KS2 – Männer 9-12% Erhöhung, Jugendliche männlich 10%, weiblich 4%
KS3 – Männer 9-12% Erhöhung, Jugendl. männlich 13%, weiblich 7%
MBZflex ca. -1 bis +12% bei Männer
Diese Anpassungszahlen für den Bestand liegen noch nicht vor. Auch diese Neugeschäftsanpassungen gelten vorbehaltlich des Treuhändlers.
Anzumerken noch der Hinweis der Halleschen.
Für die Primo Tarife gibt es keine Beitragsgarantie bis 31. 12. 2011 sondern nur die Information, dass eine entsprechende Anpassung zum 01. 01. 2011 nicht erfolgt.
Tags: BAP, BAP 2011, Hallesche
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