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Fristen zum Jahresende, PKV und BU Beratung

An welche Termine und Fristen zum Jahresende müssen Sie denken? Welches Eintrittsalter gilt und wie spare ich tausende Euro in nur einem Monat? Das und viele andere wichtige Abläufe für die Beratung zur PKV oder Berufsunfähigkeit, die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse bei Beitragserhöhung und vieles mehr hier im Beitrag für Sie erklärt.

Welche Termine Sie beachten sollten und warum Eile nicht guttut.

Einige von Ihnen haben es sicher auch schon mitbekommen: Es naht das Jahresende, irgendwie wie jedes Jahr. Die Fristen zum Jahresende? Überraschend und unverhofft trifft es auch die Versicherer. Wie ebenfalls in jedem Jahr sind die Kapazitäten begrenzt und in diesem Jahr ist es besonders zu merken. So haben viele Versicherer mit Personalproblemen zu kämpfen und haben Bearbeitungszeiten, die so ganz und gar nicht dem entsprechen, was wir uns alle wünschen. Zudem ist fast jeder „durch“ und sehnt sich nach einigen ruhigeren Tagen. Sie auch?

Erst einmal… es war ein großartiges Jahr und ich sage von ganzem Herzen

Fristen zum Jahresende, PKV und BU Beratung

Danke, dass ich einen “Job” machen darf, mit interessierten und wissbegierigen Kunden und einen, den ich seit über 2 Jahren unbeschreiblich gern mache.

Jedes Jahr im Dezember gibt es sehr viele Menschen, die sich zum Jahresende „noch schnell“ überlegt haben, sie bräuchten einen passenden Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitskraft, denn schließlich war man in den letzten dreißig Jahren nicht krank, aber morgen wird man es bestimmt. Vorab eines: Es ist gut, richtig und wichtig sich dazu Gedanken zu machen, egal wann. Auch Leistungsfälle und Krankheiten im Freundeskreis tragen zu solchen Überlegungen bei.

Aus diesem Grund häufen sich die Anfragen bei vielen meiner Kollegen, bei den Versicherern und bei mir. Damit sie nicht zu denen gehören, die sich am Ende frustriert Gedanken machen, warum sie jetzt immer noch keinen Versicherungsschutz haben, hier einige zusammengefasste Termine und Möglichkeiten zur Lösung

Fristen zum Jahresende – GKV Wechsel

Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen wird es zum Jahresanfang eine Beitragsanpassung geben, eine, die den gesetzlichen Zusatzbeitrag erhöht. Eine solche Erhöhung des Zusatzbeitrages muss nicht mehr zwingend sofort und schriftlich mitgeteilt werden. 

„Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Die Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen.“

Verbraucherzentrale

Das hat sich der Gesetzgeber sich dieses Jahr überlegt, schließlich werden Sie es schon merken, oder? Wenn Sie Kenntnis von der Erhöhung des Zusatzbeitrages haben, können Sie diese gesetzliche Krankenkasse kündigen. Wer das nun tun möchte, der braucht gar nicht mehr ein Kündigungsschreiben an seine gesetzliche Kasse schicken, sondern er kann einfach dem Arbeitgeber oder einer anderen, wie heißt es so schön, „sonst zur Meldung verpflichteten Stelle“ die Mitteilung machen, bei welcher Krankenkasse er jetzt neu versichert sein möchte. 

Das heißt für Sie: Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2023 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2023 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2023.

Einen Vergleichsrechner über die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge finden Sie unter folgendem Link. Den können Sie dauerhaft abspeichern. Er wird immer wieder um die bereits bekannten aktualisierten Zusatzbeiträge erweitert. Das Krankenkassenportal hat zudem die Termine für die Verwaltungsratssitzungen der einzelnen Kassen dargestellt. Hier sehen Sie, wann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Verwaltungsratssitzung plant und wie sich vielleicht der Zusatzbeitrag entwickeln wird oder entwickelt hat. 

Fristen zum Jahresende – Wechseltermine PKV

Hierbei ist zu unterscheiden. Ich hatte das bereits im Beitrag geschrieben, in welcher Situation sie sind und wann sie denn wechseln können, dürfen oder möchten.

Zunächst einmal sei, dass ganz deutlich vorweg, erwähnt: Eine Entscheidung unter Zeitdruck ist so gar nicht sinnvoll ist. Und auch wenn Ihr noch so charmanter Berater Ihnen nahelegt Sie müssen doch gleich gestern, heute oder morgen eine Entscheidung treffen. Nein, müssen Sie nicht.

Die Entscheidung für einen so langfristigen Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenkasse will gut überlegt sein und ist von vielen Entscheidungsfaktoren abhängig.

Natürlich gibt es Fristen, solche aus einer Risikoprüfung und solche aus Gesetzen, im Zweifel müssen Sie ein Jahr warten. Nur weil sie in die gesetzliche Krankenversicherung müssen oder eben jetzt nicht mehr müssen, allein deshalb müssen sie gar nichts. Das sollten Sie auch nicht. Beschäftigen Sie sich also in Ruhe mit den Unterschieden zu den Systemen. Lesen Sie meinen Leitfaden zur Entscheidungsfindung in der privaten Krankenversicherung und schauen Sie sich die Auswahlkriterien an. Weiterhin sollten Sie sich in Ruhe Gedanken machen, wie das mit den Gesundheitsangaben aussieht. Dazu besorgen Sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Patientenquittung. Wer keinen Onlinezugang nutzt oder in seinem Onlineportal der GKV, keine Möglichkeit findet, diese Patientenquittung oder die Abrechnungsdaten herunterzuladen, der kann auch ganz einfach Kontakt zu seiner gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Die Unterlagen kommen dann per Post. Diese Übersicht mit den Diagnosen und manchmal auch nur falschen Abrechnungsdiagnosen sollten Sie anfordern, denn damit können Sie dann Ihre Gesundheitsfragen entsprechend sauber und vollständig ausfüllen. Den genauen Ablauf, Musterschreiben und Anleitungen, finden Sie auf:

Erstmalig über der Grenze von 66.600€?

Wer nun dieses Jahr das erste Mal die Grenze der Versicherungspflicht überschreitet und dessen Einkommen so über 64.350 € gestiegen ist, der muss auch prüfen, ob das Einkommen auch die Grenze für nächstes Jahr erreicht. Denn auch die Grenze von 2023 (66.600 €) muss erreicht sein, damit überhaupt Versicherungsfreiheit eintritt. Wer also jetzt den Weg in die Zukunft gehen möchte und sich dann überlegt, er möchte die gesetzliche Krankenkasse verlassen, der hat dazu mehrere Möglichkeiten. Mehr dazu in meinem anderen Beitrag zum Verlassen der GKV.

Sehr vereinfacht und zusammengefasst. Sie haben Zeit. Sie können zum einen zum 1. Januar wechseln, das können Sie sogar noch rückwirkend im Januar, nachdem Sie das Schreiben Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben und können dann rückwirkend Ihren Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse binnen zwei Wochen erklären. Sie können das auch in diesem Jahr bereits tun, mit Wirkung zum 1. Januar, um dann pünktlich zur Silvesternacht den Wechsel vollzogen zu haben. Voraussetzung hierfür ist eine korrekte Meldung des Arbeitgebers. Damit vermeiden Sie auch das Risiko weiterer Arztbesuche oder Angaben. Sie sehen also, auch hier gibt es grundsätzlich keine Eile. Natürlich bleibt jeden Tag das Risiko, dass andere Erkrankungen hinzukommen und sie diese dann angeben müssen. Das Risiko ergab sich die letzten Jahrzehnte auch schon. Daher auch nochmals hier der Hinweis: Eile ist unangebracht. 

Fristen zum Jahresende – Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es vergleichbar, auch hier spielt der Gesundheitszustand eine Rolle. Wir brauchen dort ebenfalls die Patientenquittung und ärztliche Angaben. Auch hier spielt das Eintrittsalter eine Rolle. Also werden Sie auch für den Berufsunfähigkeitsversicherer in der Silvesternacht ein Jahr älter? Ja! Bis auf ganz wenige Gesellschaften nutzen fast alle die Variante des Eintrittsalters anhand des aktuellen Kalenderjahres zu berechnen. So ist ein Versicherungsbeginn 2023 in jedem Fall das ganze Jahr über mit dem gleichen Eintrittsalter verbunden. Wer also jetzt noch schnell denkt, er könnte eine Absicherung für die Berufsunfähigkeit beantragen und diese dann noch auf den 1. Dezember zurückdatieren. Ja, das geht. Und ja, das kann man tun. 

Ob das ein guter und richtiger Weg ist, hängt von den Umständen ab. Wer bereits alle Daten zusammengetragen hat, für den kann es passen. Auch am 31. Dezember noch. Alle anderen… nein.

Dazu müssen die Gesundheitsfragen sauber und vollständig beantwortet werden. Eine entsprechende Risikovoranfrage gemacht und der Tarif besprochen werden. Ja, es gibt dafür mittlerweile digitale Tools. Und so lässt sich eine solche Einschätzung grundsätzlich recht unkompliziert treffen, wenn dann alle Angaben vorhanden sind. Aber in vielen Fällen ist es eben nicht ganz so einfach. Und die Erde ist eben keine Scheibe, wie ich in einem anderen Artikel vor einigen Jahren bereits beschrieb

Daher ist eine gute Diskussion mit Risikoprüfern und eine Aufarbeitung der Gesundheitsangaben elementar und deutlich mehr Wert im Vergleich zu fünf, sechs oder zehn Euro Beitragsunterschied, auch wenn diese sich Monat für Monat für die nächsten Jahrzehnte aufsummieren können. 

Es geht nicht um Geschwindigkeit, es geht um Genauigkeit und um eine klare und vor allem deutliche Aufarbeitung der Gesundheitsfragen. Diese stehen bei der Beantragung von Personenversicherungen über Allem. Machen Sie sich keinen Stress.

Den machen ihnen schon andere und es gibt genug äußere Einflüsse. Und der ganze „Stress“ vor Weihnachten? Wollen Sie sich ernsthaft in dieser ganzen besinnlichen oder stressigen Zeit, je nachdem, wie Sie es sehen, noch den zeitlichen Druck produzieren? Zusätzlich noch binnen weniger Tage eine Entscheidung treffen, eine die Jahre nicht getroffen wurde? 

Ich glaube nicht, denn auch Beratungskapazitäten bei uns und bei Kollegen sind nahezu erschöpft. Viele Kollegen vergeben schon heute Termine für nächstes Jahr. Ich tue das ebenfalls, denn meine Zeit lässt sich nun leider auch mehr nicht zu. Aus diesem Grund sind auch meine Beratungszeiten im Wesentlichen in diesem Jahr ausgeschöpft und ich möchte bewusst Zeiten reservieren, für bereits angefangene Beratungen oder für bestehende Kunden mit Rückfragen. Aus diesem Grunde ist mir ein zufriedener Bestandskunden wichtiger, im Vergleich zu einem schnellen Geschäft, was keinem von uns etwas bringt. Meine Links zur Terminvereinbarung für die private Krankenversicherung und für die Berufsunfähigkeit bereits aktiv und freigeschaltet für das nächste Jahr. 

Sie können also hier ganz in Ruhe Ihre Informationen auffrischen, sich mit Grundlagen beschäftigen, den Leitfaden lesen und einen Termin buchen. Haben Sie das getan, dann ist Ihr Beratungstermin sicher und wir können uns direkt am Anfang des Jahres mit der PKV oder BU beschäftigen. Und ja, natürlich laufen wir Gefahr, dass Ihnen morgen etwas passiert, ich sagte es schon. Dennoch ist dieses Risiko doch jeden Tag da. Und glauben Sie wirklich, dass gerade morgen Ihnen etwas passiert ist, was Ihnen nicht vielleicht in den letzten Jahren auch schon mal passiert ist?

  • Ja, es kann einen Abschluss verhindern.
  • Ja, es kann einen Zuschlag verursachen.
  • Und ja, es kann sogar dazu führen, dass Sie nie mehr versicherbar sind.

Das ist ärgerlich, aber das hätte Ihnen auch gestern, vor einer Woche und vor einem halben Jahr passieren können. Und auch da hatten Sie augenscheinlich keinen Versicherungsschutz oder noch keinen erkannten Bedarf. Die letzten Monate waren randvoll mit Terminen, mehr im Vergleich zu allen Jahren davor. Neben Krankheit und 7-Tage Woche, war und ist es deutlich zu viel. Das geht mal, macht mir auch riesig Spaß, aber wenn es zum Dauerzustand wird, ist es eher ungesund.

Aus diesem Grund habe ich mich, wie jedes Jahr, entschlossen, ein paar Tage Urlaub zu machen. In der Zeit vom 12. bis 21. Dezember bin ich nicht da und werde mich sehr dazu zwingen, keine wenige Mails zu lesen. 

Auch in dieser Zeit sorgen meine Mitarbeiterin und einige Kollegen dafür, dass hier eine entsprechende Bearbeitung von Fristen gesichert ist. Machen Sie sich also keine Sorgen! Es wird aber in dieser Zeit keine Beratungen geben. Für die Praxis bedeutet das, dass ich für weitere Rückfragen ab dem 21. Dezember wieder da bin, dann auch bis 23. Dezember. 

Meine Erreichbarkeit und Verfügbarkeiten: 

– angefangene Beratungen und bestehende Kunden 21.- 23. Dezember und 27. bis 30. Dezember.  

– neue Anfragen, Erstberatungen ab dem 27.12.

Falls es also plausible und dringende Gründe gibt, warum Sie unbedingt noch in diesem Jahr etwas Rat benötigen, dann bekommen wir das auch irgendwie hin. Nutzen Sie dazu gern den 20-Min-Termin. Manchmal hilft es, einfach kurz zu sprechen und eine grobe Planung/ Strategie zu haben. Sie können beruhigter schlafen und sind sicher, nichts zu vergessen. 

In allen anderen Fällen rate ich Ihnen dringend, sich die Zeit zu nehmen, die Sie brauchen und vielleicht nach Weihnachten und vor dem Jahreswechsel oder zu Beginn des neuen Jahres, sich intensiv mit den Themen zu beschäftigen. Bereiten Sie Ihre Gesundheitshistorie auf, damit sie dann fundiert, begründet und gut informiert eine Entscheidung treffen können. Sollte die gesetzliche Krankenkasse Sie erst Ende Januar informieren, dann beginnt auch Ihre zwei Wochen Frist erst dann und Sie können auch dann noch rückwirkend zum 1. Januar aus dem Versicherungssystem der gesetzlichen Krankenkasse austreten. Für die Berufsunfähigkeit ist in der Regel der letzte Termin der 30. Dezember. Bis hierhin können Sie noch einen Antrag mit Annahmeerklärung und Eintrittsalter 2022 stellen.

Aber, wie bereits gesagt und mehrfach erwähnt, Eile ist hier ein schlechter Ratgeber. 

Zu guter Letzt noch für all die, die eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung bekommen haben. Auch hier gibt es keinen Grund zur Eile. Keinen Grund deshalb, weil nach Zugang der Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung das zweimonatige Zeitfenster beginnt, in dem Sie sich grundsätzlich Gedanken machen können, was Ihren Versicherungsschutz betrifft. 

Eine Tarifreduzierung oder ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft geht auch danach noch. Ein Wechsel zu anderen Gesellschaften ist nur bedingt richtig und interessant. Wer also Ende November seine Beitragserhöhung bekommen hat, hat noch entspannt Zeit bis Ende Januar. Ich hoffe, Sie haben hiermit ein Gefühl dafür bekommen, dass es nicht unbedingt richtig und wichtig ist, sich sofort und jetzt unter zeitlichen Druck zu setzen oder setzen zu lassen. Und, manchmal sind verkäuferische Tricks auch nur Tricks. Aus diesem Grund lassen Sie sich in Ruhe. ZEIT bei Ihrer Entscheidung. Machen Sie sich Gedanken und suchen Sie sich einen qualifizierten Berater. Und wenn der präferierte Berater keine Zeit hat und Sie keinen gleichwertigen Ersatz finden, dann warten Sie ab. Auch bei Ihrem Berater wird es wieder Termine geben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen vorab eine schöne Vorweihnachts- und eine schöne Weihnachtszeit. 

Im Anschluss dann einen schönen Jahreswechsel und, falls wir uns davor nicht mehr lesen oder hören, einen guten Start ins neue Jahr. Glauben Sie mir, Versicherungsthemen laufen nicht weg, sind im nächsten Jahr nicht weniger spannend und. Somit bedürfen dieser in fast allen Fällen keiner Eile und zu dem gesparten Beitrag und dem günstigeren Eintrittsalter fällt mir noch ein Zitat ein. „Am Ende ist es nur Geld.“

In diesem Sinne, bleiben Sie gesund!

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