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09.
August '11

Der nächste (Werbe-)Unsinn: “PKV für Männer ab 2012 deutlich teurer- unterschreiben Sie jetzt”


So oder so ähnlich klingen momentan Zeitungsanzeigen, Werbemails oder Anrufe. Klar, der Eine oder Andere wird hier schnell hellhörig, klappt doch “morgen wird es teurer” fast immer. Schnell beraten und verkauft, schnell unterschrieben und oftmals schnell wieder bereut. Der so gemachte Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ist nur eins, der definitiv falsche Weg.

Warum zahlen Männer (bisher) weniger als Frauen?

Die Erklärung dafür liegt in der Kalkulation und unter anderem in der Lebenserwartung. Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss ihre Leistungen bis zum Lebensende eines Versicherten erbringen und das Tag für Tag, Jahr für Jahr. Lebt somit ein Versicherter nur 60 statt 70 Jahre, so “spart” die PKV 10 Jahre Kosten, da keine Leistungsausgaben mehr anfallen. Für die Kalkulation ist es demnach wichtig zu wissen, wie lange die durchschnittliche Lebenserwartung ist. Laut Statistischem Bundesamt hatte ein, im Jahre 2009 geborener, Junge eine Lebenserwartung von 77,46 Jahren. Ein zum gleichen Zeitpunkt geborenes Mädchen allerdings 82,57 Jahre, lebt also statistisch gesehen voraussichtlich mehr als 5 Jahre länger. In diesen Jahren wollen die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und sonstigen Gesundheistkosten aber auch bezahlt werden und unter anderem deshalb zahlten die Frauen bisher mehr für die private Krankenversicherung als Männer.

Was genau hat es denn überhaupt mit dem “es wird teurer” auf sich und warum nur für Männer?

Bei der hier angesprochenen Prämienerhöhung für Männer handelt es sich um daher die Einführung der so genannten Unisextarife. Bereits in 2006 wurde eine andere Änderung der geschlechtsspezifischen Kosten umgesetzt. Seitdem werden die kalkulatorischen Kosten für Schwangerschaft und Geburt nicht mehr allein von den Frauen getragen, sondern sind in den Tarifen für Männer und Frauen gleichermaßen verteilt. Ab 2012 folgt dann auch die “Vereinheitlichung” der Kosten aufgrund steigender Lebenserwartung. Zukünftig zahlen somit Männer und Frauen den gleichen Beitrag. Da die Kosten aber nicht sinken, ist eine Reduzierung der Beiträge von weiblichen Versicherten nicht einfach möglich. Das hat zur Folge, dass die Kosten für Männer steigen.

Wie hoch sind die Steigerungen denn und wen betreffen diese?

Umgesetzt werden die neuen Prämien für das Neugeschäft in der Privaten Krankenversicherung. Die genaue Prämienerhöhung ist vom Tarif, der Kalkulation und verschiedenen Faktoren abhängig. Daher kann man nicht pauschal sagen, die Prämien erhöhen sich für Männer um X Prozent. Stellen wir uns vor, es gäbe zwei Tarife bei zwei Gesellschaften. Diese wären leistungsmäßig vollkommen identisch, sind aber unterschiedlich von der Anzahl der männlichen und weiblichen Versicherten. Sehr vereinfacht bedeutet dieses folgendes:

Tarif A hat angenommen 1.000 Versicherte, wovon 100 Frauen und 900 Männer sind. Im Tarif B liegt die Verteilung anders. Dieser hat je 500 Männer und Frauen versichert.

Der erste Tarif wird aufgrund der geringen Anzahl von Frauen tendenziell weniger Anpassungsbedarf haben und somit für die Männer geringere Mehrkosten aufweisen als der 2. Tarif. Hier sind deutlich mehr Kosten “aufzufangen” und diese müssen auf die männlichen Versicherten umgelegt werden. Das führt zu einer stärkeren Anpassung in den Tarifen. Wie genau diese aber aussieht, welche Höhe die Anpassung erreichen kann oder wird, werden wir nicht vor 2012 wissen. Diese Darstellung ist allerdings wirklich sehr, sehr vereinfacht und in der Praxis deutlich komplizierter.

Viele Gesellschaften geben daher heute so genannte Beitragsgarantien für Ihre Tarife bis 2012 heraus. So werden die Kunden heute eher in den Tarifen gehalten bzw. Gesellschaften versprechen sich davon, neue Kunden zu gewinnen oder bestehenden keinen Grund zur Kündigung zu geben. Wer dennoch merkt, das der Tarif oder gar der Versicherer nicht zu ihm passt, der muss sich an Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.

Und was ist nun mit der Werbung “noch schnell vor Unisex in die PKV?

Das ist der übliche Werbeunsinn. Genauso wie oftmals zum schnellen Abschluss geraten wird, das hatte ich bereits im Beitrag “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern in der PKV“.

Sollten Sie also bereits freiwillig versichert sein und noch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), so überlegen Sie sich die Entscheidung für die Private Krankenversicherung sorgfältig. Der Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) will gut überlegt und geplant sein und setzt eines zwingend voraus- ZEIT. Nehmen Sie sich diese einfach und lassen sich nicht drängen. Klar ist es schön, weniger zu bezahlen. Klar ist es schön “noch schnell ein Jahr jünger in die PKV zu können” und natürlich wollen wir alle durchaus preiswerten Schutz und Geld sparen.

Bedenken Sie aber bei der Auswahl nicht nur den momentanen Beitrag. Wichtig sind unter dabei auch:

die Familienplanung

die berufliche Planung

die Leistungswünsche und Auswahlkriterien zur PKV

Tarife und Gesellschaftsdaten und -fakten

und vieles andere mehr. Ohne eine solide und “entspannte” Beratung, sollten Sie sich nicht zu einem vorschnellen Wechsel überreden lassen. Auch Unisextarife oder das Eintrittsalter sind nicht Grund genug, sich übereilt zu entscheiden.

18.
Mai '11

Wartezeiten beim Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)


Eine immer wieder gestellte Frage und leider im Internet und bei einigen gesetzlichen Krankenkassen bewusst oder unbewusst als falsche Information verbreitet. Um diese Frage zu beantworten sollten natürlich nie Begriffe klar sein. Daher ist die allererste Frage:

Was sind Wartezeiten und wozu dienen diese?

Wartezeit ist die Zeit nach Versicherungsbeginn/ Beginn der Beitragszahlung(spflicht) und dem Beginn des eigentlichen Versicherungsschutzes. Die Wartezeiten sind zu unterteilen in eine so genannte allgemeine Wartezeit und eine besondere Wartezeit.

Geregelt sind die Fristen in den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB KK). Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Für einige Leistungsbereiche ist diese Wartezeit jedoch nicht gültig. Dazu zählen die Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für diese Kosten gilt die besondere Wartezeit, welche dann 8 Monate dauert.

Der Sinn der Wartezeiten war früher ist das Vermeiden von angesammeltem Behandlungsbedarf. Stellen Sie sich Personen vor, welche nicht (oder sehr schlecht) versichert sind. Durch einen Abschluss oder Wechsel in einen besseren Versicherungsschutz könnte der Gedanke entstehen, mit der einen oder anderen Behandlung noch zu warten, dann kann man diese ja abrechnen. Diese Risiken möchten die Versicherer gern vermeiden, denn dann müssten in der Gesamtheit höhere Beiträge erhoben werden. Da aber niemand eine Psychotherapie 8 Monate im Voraus plant, hat man sich das Modell mit den Wartezeiten “überlegt”.

Ich wechsle aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV). Wie lange muss ich dann warten bis ich Leistungen bekomme?

Die Regelungen hierzu finden wir ebenfalls in den Musterbedingungen. Dazu ist ein Blick in den §3 nötig, denn dort heißt es:

(5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückge- legte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 Abs. 1 im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Sind Sie also länger als 8 Monate bisher in einer (nicht zwingend der gleichen) gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen, so wird diese Zeit angerechnet. Daraus folgt dann, dass die Wartezeiten entfallen und Sie sofort bei Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz genießen. Auch wenn einige gesetzliche Krankenkassen (darunter unter anderem die GEK, die BKK Seidensticker Gildemeister oder die Bertelsmann BKK) auf deren Internetseiten etwas anderes behauptet haben und teilweise noch behaupten, das ist falsch. Die Gesetzeslage ist mehr als eindeutig. Bei einem Wechsel aus der GKV bestehen keine Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung!

Wenn ich innerhalb der Privaten Krankenversicherung wechsle, gelten dann auch die Wartezeiten?

Nein. Genau wie ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse, so ist es auch in der Privaten Krankenversicherung. Der einzige Unterschied ist der, das ein Wechsel in der PKV eher nicht empfehlenswert ist. Dennoch können für Mehrleistungen auch bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft unterschiedliche Wartezeiten anfallen.

Lässt sich das vermeiden und wenn ja wie?

Bei einem Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers bestehen ggf. für die höheren Leistungen Wartezeiten. Zum Teil verzichtet der eine oder andere Versicherer jedoch darauf.

Ist dieses nicht der Fall, so kann der Versicherer durch eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung auf die Wartezeiten verzichten. Die Kosten dieser Untersuchung werden von dem Unternehmen aber nicht übernommen und sind somit selbst zu tragen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, sich an das entsprechende Formular zur ärztlichen Untersuchung zu halten, da jedes Unternehmen eigene Antrags-/ Ergänzungsformulare verwendet.

Was passiert, wenn ich aus dem Ausland komme und erstmals wieder in Deutschland versichert werde?

Bei der Rückkehr nach dem Ausland ist zunächst zu prüfen ob dort ein Versicherungsschutz bestand. In fast allen Fällen ist jedoch zur Risikoprüfung eine neue Einschätzung durch ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Hiermit kann das Unternehmen dann den Gesundheitszustand einschätzen und gleichzeitig den Wartezeiterlass bestätigen.

Weitere Informationen zur Tarifauswahl:

Welche Kriterien gelten bei der Auswahl des passenden Tarifs?

Ich möchte einen kulanten Krankenversicherer

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und Kriterienfragebogen

20.
April '11

Bis zu welchem Alter soll ich noch in die Private Krankenversicherung wechseln?


Wieder einmal so eine Frage, die pauschal zwar nicht zu beantworten ist, die aber sehr genau zeigt wie wichtig eine sorgfältige Beratung ist und welche Punkte unter anderem zu beachten sind.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheistszustand und Leistungsumfang berechnet. Genaue Vorgaben zur Berechnung und Verteilung der Beiträge lesen Sie am besten im Leitfaden zur Entscheidungsfindung in der PKV nach.

In der letzten Woche erreichte mich eine E-Mail eines sehr verwunderten, gar schon verärgerten PKV Versicherten. Dieser wurde 2002 von einem SparkassenBerater an eine Versicherungsvermittlerin der Union Krankenversicherung (UKV, Partner der Sparkassen) verwiesen. Mit den üblichen Argumenten (leitender Angestellter, wechseln Sie besser in die PKV da ist alles einfacher/ besser) lies sich der Kunde überreden, die gesetzliche Krankenkasse (TKK) zu verlassen und sich zu einem Beitrag von 323 EUR monatlich in der Union Krankenversicherung (Tarife VA130N, VS130N, VZ130N, KT183E7140, PVN) zu versichern.

Mit dem damaligen Alter von 51 Jahren schon eine durchaus mutige Entscheidung, denn schon damals muss eine ausführliche Gesundheitsprüfung stattgefunden haben, weiterhin war der Beitrag zwar deutlich geringer als der Höchstbeitrag der GKV, dennoch sollte klar sein, das bleibt nicht so.

Hier die Eckdaten aus der Mail des Kunden:

Dass ich mich dann 2002 nach den Gesetzesänderungen, die zur Jahrtausendwende in Kraft traten, und eine Wiederholung der negativen Beitragsentwicklung der 90´er Jahre für die Zukunft ausschließen sollten, dann doch von meinem Sparkassenberater überreden lassen habe mich privat zu versichern, muss ich heute leider sehr bereuen.

Allein wegen einer Beitragsentwicklung, macht ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in einen Privaten Krankenversicherungstarif keinen Sinn. Wenn ein Wechsel stattfinden soll, so sollte dieser nicht nur sehr sorgfältig besprochen und begründet werden, es sollte vielmehr klar sein, das es auch hier Anpassungen der Beiträge über die Jahre geben wird. Daher macht es immer Sinn, die Beitragsersparnis gegenüber dem Höchstbeitrag der GKV in jedem Fall in einer beliebigen Sparform anzulegen, denn nur so ist ein Teil der Beitragsanpassungen kompensiert.

Weiterhin schreibt der- nun unglücklich- UKV Versicherte:

Kurz zu meiner Situation:

- Geburtsdatum 13.08.1951

- Seit 1.12.2002 in der UKV; vorher TKK

- Mit 55 Jahren, zum 01.03.2006 für 5 Jahre in Altersteilzeit; diese endet zum 31.08.2011

- Krankentagegeld abgewählt

- Ab 01.09.2011 geplant: vorgezogene Rente mit 60 (mit 18% Abschlägen) beantragen

- Keine Krankheiten;

- die UKV in den 9 Jahren nur für Zahnbehandlung in Anspruch genommen.

Im Jahr 2002 betrug der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenkasse 472,50 EUR. Der Beitrag in dem hier gewählten Krankenversicherungstarif der UKV lag bei 323 EUR. Dazu muss natürlich erwähnt werden, das es sich hierbei jeweils um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil handelt. Die Frage, die sich der Berater aber gefallen lassen muss:

- Warum wurde damals keine Beitragsentlastungskonponente im Vertrag vereinbart? Immerhin waren zumindest die Arbeitnehmeranteile von knapp 75 EUR durchaus vorhanden.

- Warum wurde die Differenz aus dem Wechsel nicht investiert?

Weiterhin erstaunt mich eine Aussage des Kunden, welche es so an die damalige Beraterin gegeben haben soll. Er sagt, er hätte klar und deutlich formuliert, dass er keine höheren Beiträge im Alter zahlen möchte, als vergleichbar GKV Versicherte.

Allein hier hätte die Beratung zur PKV beendet sein müssen und der Kunde in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Denn eine solche Forderung bzw. ein solcher Wunsch ist schlichtweg nicht erfüllbar. Warum?

Dieses ist ganz einfach. Die gesetzliche Rente, die Der- oder Diejenige im Alter bekommt, ist nicht vorher planbar. Klar gibt es Hochrechnungen und Modelle, diese hängen aber an so vielen unterschiedlichen Faktoren, dass es keine klaren Aussagen Jahrzehnte vor dem Rentenbezug geben kann.

Hier haben wir noch einen besonderen Fall. Der Kunde nutzt die Möglichkeit der Altersteilzeit. Danach geht er mit einem, doch recht großen Abschlag von 18% vorzeitig in Rente. Die Rente wird somit nochmals 18% niedriger ausfallen, als die sonst schon niedrige gesetzliche Rente.

Der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung berechnet sich nach dem gleichen Schema, wie für einen gesetzlich Versicherten. (derzeit also max. 50% des PKV Beitrages und max. 7,3% der Rente) Dabei wird der Rentenbetrag mit dem (GKV-) Beitragssatz multipliziert und dem Rentner dann zur Hälfte als Zuschuss gezahlt. Somit wird die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nicht stärker belastet, als wäre der Rentner GKV versichert. Das führt aber nun dazu, dass dieser Rentner eben einen höheren Teil selbst aus eigener Tasche zahlen muss.

Was kann der Kunde nun tun?

Der Basistarif in der PKV ist keine wirkliche Lösung. Leistungsseitig wird sich der Kunde gegenüber seinem derzeitigen Tarif verschlechtern und somit mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Auch auf der Beitragsseite ist eine Reduzierung nicht in nennenswerter Höhe zu erwarten. Trotz der Anrechnung von Alterungsrückstellungen ist der Beitrag im Basistarif immer an dem Höchstbeitrag der GKV orientiert und bringt hier somit keine Lösung.

Allenfalls ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der eigenen Gesellschaft könnte noch eine Beitragsreduzierung bringen. Je nachdem wie hoch die Rente ist, wäre dann ggf. eine (derzeitige) Bezuschussung von annähernd 50% wieder möglich. Das ist aber, wie weiter oben im Beitrag geschildert, erst genau zu prüfen. Dabei sind die Leistungsunterschiede, insbesondere neue Einschränkungen und Ausschlüsse sehr genau zu überlegen und die finanziellen Auswirkungen zu überdenken.

Auch ist es manchmal nicht einfach, so ein Tarifwechselangebot auch tatsächlich zu bekommen. Einige Gesellschaften verzögern dieses oft oder versuchen durch Hinhaltetaktik den Kunden zum aufgeben zu bewegen.

Eine solcher Tarifwechsel sollte somit mit einem spezialisierten Berater/ Makler, ggf. gegen Honorar durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur PKV (um zu überlegen auf was verzichtet werden kann)

Leitfaden zur PKV

20.
Dezember '10

Private Krankenversicherung 2010 – das war’s, fast!


“Das wird nichts mehr, das Jahr ist vorbei.”

Diesen Satz habe ich am Wochenende einem anfragenden PKV Interessenten am Telefon gesagt und als Antwort ein “Wie bitte? Sind noch noch fast 2 Wochen.” bekommen. Auch wenn Sie sich jetzt gerade auf die besinnlichen und ruhigen Weihnachtsfeiertage vorbereiten und wir dieses Jahr sehr “arbeitgeberfreundliche” Feiertage haben, hinsichtlich des Übertritts oder eines Wechsels der Privaten Krankenversicherung ist es das gewesen für dieses Jahr.

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist sinnvoll und ohne falsche Entscheidungen zu treffen nicht mehr möglich, dafür sind einfach 2 Wochen deutlich zu kurz.

“Aber mein Berater sagt: Das schaffen wir noch, Sie müssen nur schnell unterschreiben“.

In vorangegangenen Beiträgen hier im Blog “Ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung zum 01. 01. 2011 noch möglich.” oder “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern der PKV.” habe ich schon so oft erklärt, die Private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung.

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen… Entscheiden Sie dieses spontan und schnell “nebenbei”? Sicher nicht, kostet ja schließlich viel Geld und muss wohl überlegt sein und genau so ist es in der Privaten Krankenversicherung auch. Nicht nur der Beitrag, der sich über die nächsten Jahrzehnte ansammelt, auch die möglichen Leistungen und Kosten der Gesundheitsvorsorge summieren sich auf große, sechsstellige Beträge.

Doch wer “schafft “es nun noch und wer nicht mehr bis zum 01. Januar 2011?

Dabei muss unterschieden werden wie weit Sie bisher mit Ihrer Auswahl gekommen sind.

Typ 1: Tarifauswahl bereits abgeschlossen

Für den Fall, dass Sie sich bereits länger mit der Auswahl “Ihrer” Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigen und kurz vor einer Antragstellung stehen, könnte es sogar noch klappen. Dazu ist zu überlegen, ob eine Voranfrage nötig ist, oder es direkt zur Antragstellung gehen kann. Was genau diese beiden Verfahren unterscheidet und was eine Voranfrage dann genau bewirkt, lesen Sie bitte im Beitrag “Voranfrage oder Antrag- Der richtige Weg zur passenden PKV” nach.

Bei einer Antragstellung bis spätestens 22. 12. 2010 und keinen gesundheitlichen Rückfragen seitens der Gesellschaft, sollte ein Wechsel zum Januar noch klappen.

Typ 2: Ich möchte auch in die PKV, weiss aber noch nicht wie und in welche

Sie haben gerade erst erfahren, dass Sie als Angestellter zum Januar versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln können und noch nicht mit der Auswahl begonnen. Auch wenn Ihnen nun viele “Verkäufer” raten noch schnell zu wechseln, am besten gleich, so sollten Sie diese Aussage schlichtweg vergessen. Jeder der meint, in 5-10 Tagen eine lebenslange Tarifentscheidung zu treffen oder treffen zu wollen, wird sich schnell eines besseren belehren lassen müssen.

Machen Sie sich lieber in Ruhe Gedanken um “Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung“, Tarif- und Beitragsentwicklung und lesen nebenher schon einmal den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung. Dann wechseln Sie eben nicht zum 01. Januar, kündigen die gesetzliche Kasse regulär und wechseln eben zum 01. 03. oder 01. 04. 2011.

Typ 3: Sie wechseln aus einer anderen PKV wegen Beitragsanpassung

Auch hier gilt das gleiche, wie bei beiden vorangegangenen “Typen”. Wenn Sie Ihre Auswahl abgeschlossen haben und bereit sind einen Antrags zu stellen, dann ja. Ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen ist zu überprüfen ob Sie überhaupt zum 01. Januar wechseln können. Was passiert wenn die Mitteilung zur Beitragserhöhung nicht angekommen ist und wie lang Sie dann Zeit haben, das lesen Sie sicherheitshalber hier nochmals nach. Dann ist auch hier der zeitliche Druck nicht so vorhanden und ein Wechsel noch in Ruhe anzugehen. Sonst gilt auch hier: Besser da bleiben wo Sie sind und im nächsten Jahr einen Wechsel in Ruhe planen.

Da die Versicherer mittlerweile ebenfalls Ihre “Deadlines” angepasst haben, hier einmal Daten zu meiner Erreichbarkeit und zu dem, was Sie noch tun müssen.

Je nach Gesellschaft ist der allerletzte sinnvolle Termin bei “glatten” Anträgen (also Anträgen ohne gesundheitliche Einschränkungen) der 27. Dezember. Hier ist es aber dann auch die absolut letzte Chance.

Anträge mit irgendeiner gesundheitlichen Beeinträchtigung müssen bis 21. Dezember gestellt sein. Dieses gilt auch nur dann, wenn Ihnen die Befunde, Krankenhausberichte und sonstige Unterlagen bereits vorliegen.

Ich werde für Sie bis zum 23. Dezember und dann ebenfalls am 27. und 28. erreichbar sein. Danach verabschiede ich mich ins Jahresende. Per Mail erhalten Sie aber auch am 29. und 30. Dezember von meinem Mitarbeiter die entsprechenden Unterlagen noch weitergeleitet. Eine Bearbeitung und Abwicklung ist somit sichergestellt.

Was Sie noch tun müssen:

Egal ob Sie aus der privaten (PKV) oder gesetzlichen (GKV) Vorversicherung wechseln, denken Sie bitte daran eine Folgeversicherungsbestätigung bei der bisherigen Versicherung einzureichen. Diese muss zwingend bis zum Kündigungstermin vorliegen, sonst ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag bleibt bestehen.

Nun erstmal eine besinnliche und entspannte Weihnachtszeit und…

wenn nicht dieses Jahr, die PKV wird es auch in 2011 noch geben, auch wenn Sie dann ein Jahr älter sind.

02.
Dezember '10

Noch schnell “ein Jahr jünger” in die Private Krankenversicherung (PKV)


Da ist es wieder, das Jahresende und damit auch der so genannte Alterssprung bei dem Einritt in die Private Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Gerade mit diesem Argument wird oft von Verkäufern der dringende Weg in den neuen Vertrag und die schnelle Unterschrift gefordert. Bereits in meinem Blogbeitrag “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern in der PKV” habe ich Ihnen erklärt, warum ein übereiltes Wechseln nachteilig ist.

Nun wird immer wieder das Argument “sie sind ja ein Jahr älter” angeführt.

Tatsächlich ist es bei vielen Gesellschaften so, dass das Eintrittsalter nicht dem tatsächlichen Alter entspricht. Berechnet wird es nach der Formel “aktuelles Jahr des Versicherungsbeginns (minus) Geburtsjahr”

Ist jemand also am 01. 12. 1980 geboren und der Versicherungsbeginn ist der 01. 01. 2011, so beträgt das Eintrittsalter 31, nicht 30. Bei Beginn in 2010 ist er “versicherungstechnisch” noch 30.

Auch der, der am 01. 02. 1980 geboren ist, ist “schon” 31, falls der Vertrag in 2011 beginnt.

Nun ist es bekanntlich so, dass viele Interessenten für die PKV aus der gesetzlichen Krankenkasse kommen und aufgrund der Neuregelung der 3-Jahresregel erst ab 01. 01. 2011 freiwillig versichert sind. Auch Wechsler aus einer anderen Privaten Krankenversicherung aufgrund von Beitragserhöhung oder aus sonstigen Gründen, können oftmals erst zu, 01. 01. eines Jahres wechseln.

Was also kann man tun, um “noch ein Jahr jünger zu sein” ?

Die Lösung lautet Anwartschaft. Durch eine solche Anwartschaftsversicherung beginnt der Vertrag selbst im Monat Dezember 2010. Dadurch ist das Eintrittsalter das Gleiche wie in 2010 und kann somit eine beachtliche Beitragsdifferenz bedeutet. Schauen wir uns dieses an folgendem Beispiel einmal an:

Beitrag PKV bei Eintrittsalter 31 in 2011: 365 EUR

Beitrag PKV bei Eintrittsalter 30 in 2011: 349 EUR

Selbst wenn man nun unterstellt, es gäbe keinerlei Beitragsanpassungen im Leben eines Versicherten, so ergibt sich im Laufe der Jahre folgende, fiktive Ersparnis:

Laufzeit 40 Jahre, monatliche Ersparnis 16 EUR

16 * 12 Monate * 40 Jahre = 7.680 EUR

Bei Angestellten ist eine solche Ersparnis natürlich mit dem Arbeitgeber zu teilen, denn dieser zahlt bekanntlich einen so genannten Arbeitgeberzuschuss.

Doch was kostet eine solche Anwartschaft und wie bekomme ich diese?

Generell sind die Prämien in der PKV für die Anwartschaft unterschiedlich hoch. So ist von 20 bis 50% eines Monatsbeitrages alles möglich. Nicht alle Unternehmen bieten überhaupt eine solche Lösung an, prüfen sollten Sie oder ihr Berater dieses aber in jedem Fall.

So liegt in dem oben genannten Beispiel die Prämie für die Anwartschaft im Monat Dezember (und ggf. im Januar, falls die GKV erst zum 01. 02. gekündigt ist) bei monatlich ca. 160 EUR und löst keine Leistungspflicht aus.

Es besteht also im Dezember trotz Beitragszahlung kein Versicherungsschutz, diese Lösung sichert lediglich das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand und “konserviert dieses”.

Auch diese Lösung ist wieder ein Argument mehr, eine Entscheidung in die Private Krankenversicherung keinesfalls zu überstürzen und sich mit den Fragen und Bedingungen zu beschäftigen.

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