Artikel mit ‘Tarifumstellung’ getagged

14.
Januar '11

GASTBEITRAG: Wird der Beitrag einer PKV bei Tarifumstellung mit höherer Selbstbeteiligung immer günstiger?


Dieses ist ein Gastbeitrag meines Kollegen Thomas Schösser.

Nun ist man schon einige Zeit in einem Tarif einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert und möchte seinen Beitrag reduzieren. Was ist naheliegender als einfach die Selbstbeteiligung des Vertrags zu erhöhen und dadurch die Prämie zu verringern?

So wird es oftmals dargestellt. In der Praxis muss dies aber nicht immer so funktionieren wie ein Beispiel eines meiner Bestandskunden zeigt.

Der Kunde hat einen Tarif mit einem momentanen gesamten Monatsbeitrag von € 217,39. Der Tarif sieht für ambulante Leistungen einen jährlichen Selbstbehalt von € 600,- vor und ist mit umfangreichen Wechseloptionen, wie z.B. dem Sprung in leistungsstärkere Tarife ausgestattet.

Nun wurden zwei Umstellungsangebote beim Krankenversicherer angefordert.

Einmal der gleiche Tarif wie bisher, nur mit € 1.200,- jährlichen Selbstbehalt auf alle ambulanten Leistungen und ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif. Interessant wird es nun bei der Betrachtung der ersten Alternative, bei welcher der gleiche Tarif mit € 1.200,- Selbstbeteiligung ausgewählt wurde. Hier landet die monatliche Prämie bei € 216,76.

Hier würde also, im Vergleich zur bisherigen Tarifvariante, nur eine „Ersparnis“ von € 0,63 im Monat bei gleichzeitiger Erhöhung der Selbstbeteiligung um jährlich € 600,- erzielt werden.

Sie wünschen eine Alternative zu Ihrem bisherigen Tarif, oder eine andere Selbstbeteiligung (SB)? Dann sollten Sie sich vorab ein verbindliches Angebot von Ihrem Versicherer einholen und prüfen, ob eine solche Veränderung überhaupt Sinn macht.

Beachten Sie dabei nicht nur die Beitragsseite sondern auch, ob sich die Leistungsinhalte der PKV dadurch verändern würden.

Bereits beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten die unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung betrachtet werden. Mehr dazu finden Sie auch im folgenden BLOG-Beitrag “Welche Selbstbeteiligung ist die beste?” oder “Welche Selbstbeteiligung ist für Angestellte angemessen

Auch die bedingungsgemäßen Möglichkeiten einer späteren Reduzierung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung oder aber auch die generellen Wechseloptionsmöglichkeiten in andere Tarife sollten beleuchtet werden. Dies könnte unter Umständen später vorteilhaft sein, da sich im laufe der Jahre ein Tarif mit einer anderen SB-Variante beitragstechnisch besser entwickelt könnte als der ursprünglich gewählte. Mehr dazu unter “Optionsrechte im Vertrag

29.
September '09

Umwandlung in die Vario Tarife (Central KV)


Am Wochenende rief mich eine Interessentin an, welche derzeit in dem Tarif CV3H der Central versichert ist. Die Beitragsanpassungen der Central im Neu- und Bestandsgeschäft hatte ich bereits vor einiger Zeit hier beschrieben.

Die Anruferin berichtete sie wisse ja schon, das der Tarif angepasst würde, in Ihrem Fall (CV3H, seit 2003 versichert) um ca. 54 EUR monatlich für Sie, dazu 15 EUR Anpassung für Ihre Tochter. Das sind schon Größenordnungen die man nicht mehr so einfach hinnehmen mag. Aber gut, daran wird die Kundin nur wenig ändern können.

Auf meine Frage woher Sie das wisse teilte diese mit, ein Berater sei vorbei gekommen und habe ihr erzählt sie möge doch in die neuen Vario Tarife umstellen. (Link zur Tarifanalyse) Natürlich ist der Wechsel sinnvoll und ratsam und ein bisschen sparen kann Sie auch noch. “Auch funktioniert dieser Wechsel sogar ohne Gesundheitsprüfung”, so der Berater weiter.

Allein hierbei würde ich mir Gedanken machen, denn Wechsel mit Leistungsverbesserungen müssen zwingend eine neue Risikoprüfung zur Folge haben. Haben Sie dieses nicht und sind keine vertraglich vereinbarten Optionen enthalten, so muss dieses irgendeinen “Haken” haben. Ein Wechsel ist aber auch nicht in jeden Tarif der Vario Serie möglich sondern eben nur in einige Kombinationen.

Komisch ist, das auch Tarifwechsel in schlechtere Leistungen angeboten werden und nicht im Detail auf die Unterschiede eingegangen wird. Woher soll die Kundin diese kennen?

Schauen Sie sich auch in den Bedingungen einmal die Wechseloptionen an und lesen die Regelung sehr genau. Wie und wann gilt diese für Neukunden und wie für Bestandskunden? Spannend!

Daher der Hinweis:

Lassen Sie sich nicht pauschal zu einem Wechsel bewegen. Klar kann diese sinnvoll und angebracht sein. Versuchen Sie aber alle Eventualitäten soweit als möglich zu hinterfragen und lassen sich am besten die Unterschiede (insbesondere die Nachteile) schriftliche bestätigen.