26.
Oktober '11
Da machen sich schlaue Versicherer Gedanken zur “richtigen Höhe” der BU Rente. Es werden prozentuale Berechnungen vom Brutto- oder Nettoeinkommen angestellt und die Renten auf Maximalsätze begrenzt. Auch ich habe schon mehrfach über die
Richtige Rentenhöhe bei der Berusfunfähigkeitsversicherung
geschrieben und stehe auf dem Standpunkt- entweder richtige Rentenhöhe oder gar keine Rente. Was nützen dem Versicherten 500, 750 oder 1.000 EUR Rente, wenn davon gerade mal teilweise die laufenden Kosten getragen werden können? Dann endet es dennoch beim Sozialamt, dann am besten gleich gar keine Rente. Was jetzt etwas provokant klingt, ist leider im wirklichen Leben so. Viel zu viele Renten sind in so spärlichen Höhen versichert, das diese den Kunden in einer trügerischen Sicherheit wiegen.
Die, die sich besser auskennen oder gerade mal an einen Berater gelangen der sich Zeit nimmt und individuell und genau die Renten berechnet, vergessen aber oftmals dennoch einen wichtigen Punkt. Dazu stellen wir uns einen Kunden für eine BU Absicherung einmal vor.
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Tags: Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Rentenhöhe
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08.
März '11
Es passiert nicht oft, aber ab und an erreicht mich auch so eine E-Mail. Nachdem das Thema Krankenversicherung abgeschlossen ist und der nächste Punkt: „Absicherung der eigenen Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit“ auf dem Plan stand, kamen zwei Mails mit folgenden Aussagen:
„Die BU ist gut und richtig, aber muss auch bezahlt werden.“
Zunächst einmal ist diese Aussage natürlich berechtigt und richtig. Jeder Versicherungsschutz muss bezahlt werden und macht nur dann Sinn, wenn nicht nur das Bedingungswerk, sondern auch gerade die Höhe der Absicherung passt. Ich habe in meinem Blogbeitrag „Richtige Rentenhöhe oder besser gar keinen Berufsunfähigkeitsschutz“ bereits ausführlicher beschrieben, warum dem so ist.
Daher bleiben am Markt nicht mehr so viele Gesellschaften übrig. Vermeintliche Gütesiegel oder Ratings (am besten haben alle 5 ***** oder FFF Bewertungen) oder Testsiege jedoch, sagen nichts über die Qualität von Bedingungswerken aus. Daher ist eine individuelle Analyse von Versicherungsschutz, Bedarf und Absicherungshöhe nötig.
Führt der Interessent dieses nun mit Hilfe eines Beraters sorgfältig durch, so kommt es zu einem passenden Berufsunfähigkeitstarif. Dumm nur, das dieser eben auch Geld kostet und das meist gar nicht so wenig.
Geschehen auch in einer Beratung bei einem meiner PKV Kunden. Abgesichert werden sollten hier einige tausend Euro. Nach Beratung, Berechnung und Analyse erreichte mich folgende Aussage:
„Ich habe mich dazu entschlossen, dass ich aus Kostengründen auf eine BU verzichten werde.“
Diese kann ich so nicht nachvollziehen und daher gingen wir nochmals ins Gespräch. Grund für die Aussage ist der Beitrag, welcher natürlich monatlich oder jährlich erst einmal gezahlt werden muss und -wenn nichts passiert- auch noch weg ist. Bis auf einige Euro an Überschüssen während der Vertragslaufzeit ist das Geld schlichtweg weg da es sich eben um einen Risikoschutz handelt.
Logisch und nachvollziehbar ist die Aussage mit dem „Verzicht aus Kostengründen“ jedoch nicht. Denn hier geht es um eine elementare Absicherung, welche alles andere in Frage stellt. Ist die Arbeitskraft nicht mehr da, dann fehlt es an jedweder Art von Einkommen. Nicht nur die Private Krankenversicherung (PKV), die man gerade dann braucht, ist vielleicht nicht mehr bezahlbar, auch alle weiteren Kosten laufen dann ins Leere. Was nützt da noch eine gut gemeinte Altersvorsorge, eine gute Gesundheitsvorsorge und alle Planung, wenn das Wichtigste fehlt- Die Arbeitskraft um das alles zu bezahlen?
Was ist sinnvoll zu tun, um den Beitrag zu senken?
Zunächst ist es möglich, über die Höhe der Rente nachzudenken. Diese kann anfänglich reduziert werden, um dann mit der Dynamik auf ein passendes Maß gebracht zu werden. Dieses macht aber nur dann Sinn, wenn auch mit der Anfangssumme ein „finanzielles Überleben“ machbar ist.
Welche Berufsunfähigkeitsrente soll ich versichern?
Eine allgemeine Aussage gibt es auch hier nicht. Zur Verdeutlichung daher ein Beispiel:
Ein 31jähriger Kunde von mir, verdient heute 2.400 EUR netto (Brutto 4.200 EUR) und lebt mit seiner Freundin in einer Wohnung in Frankfurt. Die Miete wird geteilt, so das seine Belastung bei 450 EUR liegt. Privat krankenversichert ist er auch, die Beträge sind im Nettoeinkommen bereits berücksichtigt. Für die eigenen Altersvorsorge wendet der Kunde 250 EUR monatlich auf, wovon ein Teil in einen Riester Vertrag und der Rest in eine Fondsparplan fliest. In die gesetzlichte Rentenversicherung werden durch den Arbeitgeber nochmals knapp 840 EUR abgeführt, wovon jeder die Hälfte trägt.
Was braucht dieser Kunde nun an Rentenhöhe?
Zunächst sollten die Kosten der Privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden. Heute ist hierfür ein Aufwand von 450 EUR + 34 EUR für das Krankentaggeld und 19 EUR für die Pflegeversicherung nötig. Da die Beiträge in den nächsten Jahren steigen werden, das Krankentagegeld im Leistungsfall Berufsunfähigkeit aber wegfällt, berücksichtigen wir pauschal einen Betrag von 600 EUR. Der Arbeitgeberanteil ist dann ja auch mit zu zahlen, denn einen Arbeitgeber gibt es dann ja nicht mehr. Für Lebenshaltung und dergleichen werden heute ca. 700 EUR benötigt, dazu benötigt er 250 EUR für Benzin im Monat um zur Arbeit zu kommen, so mein Kunde weiter.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung der möglichen BU Rente:
700 EUR Lebenshaltungskosten und 600 EUR Miete (ggf. kleinere Wohnung, die aber auch allein bezahlbar sein muss). Weiterhin natürlich die private Krankenversicherung, gerade dann benötigt der Versicherte eine hochwertige medizinische Versorgung, also plus 600 EUR. Dazu kommen 600 EUR für eine Altersvorsorge, wie auch immer diese dann aussehen mag.
Stopp, werden Sie vielleicht jetzt denken. Warum 600 EUR und nicht mehr? Im Falle der Berufsunfähigkeit muss Vorsorge betrieben werden, um nicht mit Eintritt in die Rente in ein „großes schwarzes Loch“ zu fallen. Jedoch ist es nicht zwingend nötig, gerade aus Kostengesichtspunkten, genau die Beiträge weiter zu zahlen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Durch entsprechende Auswahl der Möglichkeiten und Verteilung auf passende Produkte, sind höhere Erträge zu erzielen, als dieses in der GRV möglich ist.
Zusammenfassend kommen wir also auf: 700 + 600 + 600 + 600 EUR = 2.500 EUR
Das ist in diesem Fall sogar mehr, als das heutige Nettoeinkommen. Jedoch ist es hiermit möglich, genau die Kosten abzusichern, die im „Fall der Fälle“ tatsächlich nötig sind. Das der Betrag auch später noch ausreicht, wird durch die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall sichergestellt.
Für einen solchen Schutz müssen heute (Berufsgruppe 1+, Kaufmännische Tätigkeit) ca 130 EUR monatlich aufgewandt werden. Klar, viel Geld- keine Frage, aber dem gegenüber ist der Versicherer ab sofort mit einem Betrag von 1.080.000 EUR im Risiko. Tritt jetzt berufsunfähigkeit ein, so leistet der Versicherer diesen Betrag bis zum Renteneintritt (67) des Kunden. Dabei sind die Steigerungen durch die Anpassung im Leistungsfall noch nicht berücksichtigt.
Ist der Betrag nun jedoch absolut nicht aufzuwenden, so wäre ein reduzierter Schutz von vielleicht 2.000 EUR minimal möglich. Hierdurch verbleibt dann weniger Geld für die Lebenshaltung und die Altersvorsorge, jedoch muss jeder für sich entscheiden ob er damit dann „über die Runden kommt“.
Die Reduzierung brächte hier einen Minderbeitrag von ca. 25 EUR. Dafür bekommt der Versicherte im gleichen Modell (Rentenzahlung bis 67) auch 216.000 EUR weniger Leistung ausgezahlt.
Bevor Sie sich also für oder gegen eine solche Absicherung entscheiden, machen Sie sich sorgfältig Gedanken über die persönliche Kostensituation. Fallen Sie nicht auf Versprechungen wie „Geld kriegen Sie wieder wenn nichts passiert“ oder schlechte Bedingungen herein. Bei den tollen “Geld-zurück-Modellen” handelt es sich schlichtweg um Kopplungsverträge, also Lebensversicherung oder Rentenversicherung und einer BUZ, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Schnell sind durch schlechte Bedingungen die Leistungsansprüche verspielt, da es Lücken in den Vertragsbedingungen gibt. Was nützen dann 10, 15, 20 Jahre lang gezahlte und teilweise gesparte Beiträge, wenn keine Leistung erfolgt?
Nichts, aber merken tun Sie es erst dann, wenn es schon zu spät ist!
Weiterführende Informationen:
Kriterienfragebogen zur Überprüfung einer bestehenden BU oder eines Neuabschlusses
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit
Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
Tags: Berufsunfähigkeit, Kosten, Reduzierung, Rentenhöhe
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17.
September '10
Diese Frage wird immer wieder gestellt. “Brauchen Hausfrauen/ Hausmänner eigentlich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und können diese überhaupt berufsunfähig werden?”
Oftmals haben gerade gut verdienende Eltern die folgende Situation: Ein Partner arbeitet und verdient überdurchschnittlich gut. Der andere Partner nutzt die Zeit/ Elternzeit um mit dem, gerade geborenen Nachwuchs zu Hause zu bleiben.
Klar ist meist, der Verdiener muss gegen das Risiko einer eintretenden Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend (Tipps zur richtigen Rentenhöhe) versichert sein. Das wird sicher kaum jemand in Frage stellen, denn gerade wenn dieser Partner krank und/ oder berufsunfähig wird, so muss es zu einer entsprechenden Ersatzleistung kommen.
Doch was ist mit dem anderen Elternteil? Kann dieser auch berufsunfähig werden, obwohl dieser gar keinen Beruf ausübt und sich der Erziehung der Kinder widmet? Muss eine Absicherung her und falls ja in welcher Höhe?
Zunächst muss unterschieden werden, ob bereits aus vorherigen Zeiten (des Berufslebens) ein solcher Schutz besteht. Ist dem so, so achten Sie dringend darauf, wie die Leistungen bei vorübergehendem oder gänzlichen Ausscheiden aus dem Beruf aussehen. Beispiele und Bedingungsaussagen finden Sie auch im Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung, den Sie im Downloadbereich kostenfrei als pdf beziehen können. Eine solche Aussage könnte wie folgt lauten:
(2.6) Scheidet der Versicherte vorübergehend oder endgültig aus seiner Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Nr. 2.1. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht. (Tarif BV10, Alte Leipziger)
Damit ist bei einer solchen Formulierung sichergestellt, dass der Kunde nicht schlechter gestellt wird als vorher und der versicherte Beruf gilt. Anders bei diesem Tarif:
(5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 darauf an, dass die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, zu der sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.
Ein Ausscheiden aus dem Berufsleben liegt nicht vor, wenn es sich nur um eine vorübergehende Unterbrechung der Berufsausübung von bis zu 3 Jahren handelt (z. B. wegen Mutterschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Zivil- oder Grundwehrdienst); in diesen Fällen sind bei der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Absätze 1, 2 oder 3 vorliegt, der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf und die damit verbundene Lebensstellung maßgeblich. (Quelle: Aachen Münchener, Tarif BUV)
Hier wird es bereits schwieriger, wenn die 3 Jahre als Zeitraum überschritten werden. Dieses kann durch Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit oder auch ein weiteres Kind passieren. Daher prüfen Sie einen eventuell bestehenden Vertrag bitte sorgfältig auf dieses und weitere Auswahlkriterien.
Aber zurück zur Frage der Berufsunfähigkeitsabsicherung von Hausfrauen und -männern:
Vor mehr als einem Jahr hatte ich die Frage “Kann Mama auch berufsunfähig werden?” bereits in einem Blogbeitrag behandelt. In meiner heutigen Beratung stellte der Kunde aber noch eine andere, weitergehende These auf. Dabei sagte dieser:
“Klar braucht meine Frau auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Stellen Sie sich mal vor, sie wäre nicht mehr in der Lage den Haushalt -zu schmeißen- und sich um unser Kind zu kümmern. Dann müsste ich doch meine Arbeitszeit verringern und mich um die Kinder, das Abholen und Bringen zum Kindergarten, Einkäufe etc. kümmern. Dadurch verringert sich mein Einkommen mindestens mal um ein Drittel und das könnten wir uns gar nicht leisten. Natürlich könnte ich auch jemanden beschäftigen dafür, aber auch der muss ja bezahlt werden.”
Und genau damit hat er Recht. Die Tätigkeit von Hausfrauen und -männern ist natürlich eine “werthaltige” Tätigkeit. Kann diese nicht mehr ausgeübt werden, so sollte eine entsprechende Absicherung vorhanden sein. Dieses gilt im Übrigen nicht nur wenn Kinder da sind, sondern generell.
Was ist zu beachten?
Bei vielen Gesellschaften gelten Höchstgrenzen für die monatlich versicherbare Rente. Diese sind einzuhalten und können im Einzelfall auch einmal zu niedrig sein. Daher ermitteln Sei am beten zunächst den Bedarf. Dazu überlegen Sie bitte welche Kosten Sie aufwenden müss(t)en, um eine dritte Person zu beschäftigen um den Haushalt zu führen, Wäsche zu waschen, die Kinder zu betreuen etc. Nachdem dieses geklärt ist, achten Sie bei der Tarifauswahl auch auf Optionsrechte und Nachversicherungsmöglichkeiten.
Kann die Rente und das Endalter ggf. ohne neue Risikoprüfung angepasst werden, falls die/ der Versicherte in einen neuen Beruf wechselt? Welcher Beruf/ Welche Berufsgruppe wird dann zu Grunde gelegt?
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Leitfaden als pdf zur BU
Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei
Tags: Berufsunfähigkeit, BU, Hausfrauen, Rentenhöhe
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27.
Mai '10
Das klingt provokant, ist aber so. Bei einer Absicherung von 500 EUR Rente gehen Sie von den Beiträgen lieber schön Essen.
Das Problem bei vielen Altverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Einen die bereits bei Vertragsabschluss zu geringe Rentenhöhe, zum anderen aber die fehlende Anpassung.
So begegnete mir gestern in der Beratung wieder so ein Fall. Ein privat versicherter Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und einem Nettoeinkommen von knapp 2.500 EUR besaß eine versicherte BU Rente von 1280 EUR monatlich.
Im Leistungsfall bedeutet dieses (ohne Berücksichtigung von Steuern etc)
Zahnbetrag der BU Rente: 1.280 EUR
abzüglich AG und AN Anteil zur Privaten Krankenversicherung (PKV) von 489 EUR (heute)
DANN BLEIBEN noch knapp 800 EUR übrig. Bei einem heute auf 2.500 EUR ausgerichteten Lebensstandard und noch nicht berücksichtigten Beträgen für eine, dann wieder nötige, angemessene Altersvorsorge nicht viel.
Doch wie hoch muss nun die Rente sein?
Eine pauschale Empfehlung gibt es leider nicht. Dieses ist von vielen Faktoren abhängig. Dabei sind auch (natürlich nicht nur) die Folgenden Punkte zu hinterfragen:
1.) sind Vermögen vorhanden und könn(t)en diese verbraucht werden, sind also ständig verfügbar?
2.) sind Immobilien vorhanden um mietfrei zu wohnen oder diese zu vermieten?
3.) welche Kosten laufen auch im Falle einer BU weiter?
4.) wie hoch soll/ muss die Absicherung der Altersrente sein (meist entfallen dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, hier entsteht eine gravierende Lücke)
5.) Wer in der Familie muss (mit-)vorsorgt werden? Partner, Kinder?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, geht es an die weiteren Fragen zur Dauer der Rente, Dauer der Absicherung und vieles mehr.
TIPP:
Schauen Sie dringend mal in Ihre eigene Police zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben der Frage nach den Versicherungsbedingungen und den Auswahlkriterien schauen Sie besonders auf die Rentenhöhe und das Endalter.
Sollte die Höhe oder ein anderer Punkt nicht passen, so ändern Sie es kurzfristig. Der Fragebogen zur BU gibt Ihnen weitere Anhaltspunkte und kann hier kostenfrei geladen werden.
Tags: Auswahlkriterien, Berufsunfähig, Berufsunfähigkeit, BU, Rentenhöhe
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10.
Februar '10
(LUH)Bei dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es entscheidend auf die richtige Rentenhöhe an. Dabei sind die individuellen Kosten, laufende (Darlehens-) Verpflichtungen und sonstige, persönliche Umstände zu berücksichtigen.
- Handelt es sich um den Hauptverdiener?
- Reduzieren sich (Fahrt-) Kosten falls Berufsunfähigkeit eintritt?
- Gibt es laufende Kreditverpflichtungen?
- Besteht eine private Krankenversicherung? Wer zahlt diese dann?
- Welche Altersvorsorge wurde getroffen?
Sind die Kosten erfasst und aufgeschlüsselt, so sind die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu klären. Erste Informationen finden Sie bereits vorab im Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei der Auswahl bedenken Sie bitte auch folgende Auswahlkriterien:
Wie definiert der Versicherer den Beruf und welche Änderungen ergeben sich gegenüber der gesetzlichen Definition?
Welche Ereignisse sind auslösend und wie lange muss die Beeinträchtigung bestehen/ bestanden haben?
Welche Behandlungen kann der Versicherer anordnen?
Was passiert bei Berufswechseln mit dem Schutz, was wenn Sie (länger) Ausscheiden aus dem Beruf?
Welche Bereiche oder Szenarien sind generell ausgeschlossen? (Krieg? Terror?)
Was passiert bei Straßenverkehrsdelikten? Leistet der Versicherer?
Was ist im Leistungsfall? Umorganisation möglich/ notwendig?
Kann der Versicherer abstrakt oder konkret verweisen?
Wann und wie lange erkennt er die Berufsunfähigkeit an? Kann er nachprüfen? Wann? Wie?
Wer muss wann, was beweisen? (Stichwort: Erstprüfung, Nachprüfung)
Wie lange versichert man Sie? 67? 65? Unbegrenzt?
Wollen Sie die Absicherung “solo” oder in Kombinantion mit einer Lebens-/ Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge?
Nachdem diese Kriterien besprochen sind, lesen Sie mit Ihrem Berater genau die Versicherungsbedingungen. Schauen Sie sich genauestens die Formulierungen an und versuchen diese soweit wie möglich zu verstehen. (Im Leitfaden finden Sie teilweise Gegenüberstellungen von guten und weniger guten Formulierungen)
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt “schwarz oder weiss”. Also Rente bekommen oder nicht. Die Entscheidung für das richtige Produkt und den richtigen Tarif kann meistens nicht mehr revidiert werden, erst recht dann nicht, wenn im Leistungsfall festgestellt wird- die Auswahl war falsch.
In einem der nächsten Beiträge lesen Sie “Dynamik und garantierte Rentensteigerung”
Weiterführende Informationen:
Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeit
Weitere Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit
(UM)
Tags: Auswahlkriterien, Berufsunfähigkeit, Rentenhöhe
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