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Artikel mit ‘Beratung’ getagged
12.
Oktober '10
Gerade jetzt geht der große “Run” auf die private Krankenversicherung (PKV) ja wieder los. Der Unsinn geht mit schönen Werbeanzeigen los, zig Pop Up Fenster auf Internetseite und bunte Banner und Buttons.
Findige Berater locken den Interessenten mit 59 EUR PKV Tarifen, dem besten und tollsten PKV Tarif und versprechen das Blaue vom Himmel. Da werden Aussagen wie “PKV ist immer besser als die gesetzliche Krankenkasse (GKV)” oder dergleichen genutzt um einen möglichst schnellen Wechsel zu realisieren. Beraten wird dabei zum Teil mit erschreckendem HalbUnwissen.
Nicht nur, dass JEDER Tarif in der Krankenversicherung in einigen Punkten immer schlechter anders ist, als die gesetzliche Krankenkasse, auch sonst bestehen eine Reihe von Lücken, Ausschlüssen und Begrenzungen in der PKV. Dieses macht einen Tarif nicht unbedingt schlecht, muss aber erläutert, verstanden und akzeptiert werden.
Doch wenn ich nicht weiss, was es gibt, wie soll ich mich da entscheiden?
Kaufen Sie ein Auto mit Airbag? Klar- man will ja sicher sein. Taten Sie das schon immer? Nein! Entweder gab es den Airbag noch nicht, er war unbezahlbar oder Sie wussten es einfach nicht. So ist es aber in der Privaten Krankenversicherung auch. Es gibt viele, viele Punkte, die Sie sicher als Laie nicht kennen und zu denen Sie sich nie Gedanken gemacht haben.
Wissen Sie was “gemischte Anstalten”, Diagnosekliniken, Krankenhausambulanzen, Preisverzeichnisse oder Stoma Versorgungsartikel sind? Wissen Sie was diese Versorgung kostet?
… nein? Wie sollen Sie denn dann entscheiden, was Sie brauchen oder haben wollen?
Und wo bekomme ich nun Informationen?
Schauen Sie sich im Internet um.
Lesen Sie den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung bitte sorgfältig durch. Hier erhalten Sie nicht nur allgemeine Erklärungen, auch Hintergründe zu Modellen, Tarifen, Leistungen werden hier erläutert.
Laden Sie sich den Kriterienfragebogen zur Krankenversicherung herunter und füllen diesen so spontan als möglich aus. Sicher werden Sie nicht auf alle Fragen eine Antwort haben. Aber fangen Sie einfach an.
Besorgen Sie sich Arztunterlagen und schauen Sie sich schon einmal den Vorprüfungsbogen zur Krankenversicherung an. Dort sehen Sie, was Versicherer alles wissen wollen. Damit prüft dieser, ob eine Annahme in der PKV überhaupt möglich ist.
Nachdem Sie nun eine ganze Reihe von Informationen gesammelt und viel, viel gelesen haben, senden Sie Ihrem Berater bitte die ausgefüllten Fragebögen. Erst jetzt kann dieser Ihnen fundiert und individuell helfen.
Eine Beratung zur Privaten Krankenversicherung, auf Basis von 2, 3 oder 5 Fragen ist nicht nur unmöglich, sondern UNSERIÖS.
Stellen Sie sich vor, …
Sie gehen mit Bauchschmerzen zum Arzt. Es öffnet sich die Tür zum Sprechzimmer. Ein Herr im weißen Kittel steht Ihnen gegenüber und es entwickelt sich folgender Dialog:
Herr in weiss: “Guten Tag, was haben Sie denn?”
Sie: Bauchschmerzen, seit Tagen
Herr in weiss: “OK gut, nehmen Sie bitte die roten Tabletten. (reicht Ihnen eine Schachtel) Gute Besserung”
Vertrauen Sie dieser Empfehlung? Nehmen Sie die Tabletten? Es gab keine Untersuchung, keine Fragen nach Vorerkrankungen, keine Hinweise zu Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten? Vielleicht geht es Ihnen trotzdem mit den Tabletten besser, vielleicht sterben Sie an einer allergischen Reaktion, da Sie die Tabletten nicht vertragen.
So ist es in der PKV auch. Glauben Sie, ein Berater kann Sie mit solchen Fragen (und danach folgt nur noch die Abfrage der Adresse) vernünftig und fundiert beraten?

Daher setzen Sie solche Berater schnell vor die Tür. Hören Sie sich ggf. mehrere an, telefonieren oder sprechen persönlich Berater an, fragen nach Referenzen, Qualifikationen, Spezialisierungen. Sie gehen ja auch mit einem gebrochenen Fuß zum Chirurgen und nicht zum Hautarzt, oder?
Und ein ganz wichtiger Tipp zum Schluss.
LASSEN SIE SICH ZEIT. Sie drängt niemand und nichts. Sollen Sie wechseln weil “es morgen schlechter wird”, alles wird teurer, Sie sind älter oder, oder oder, so setzen Sie den Berater vor die Tür und suchen weiter.
Ein Produkt was Sie Jahrzehnte begleiten wird entscheiden Sie bitte nicht unter Zeit-, Verkaufs- oder sonstigem Druck.
Tags: Anfrage, Beratung, Beratungsqualität, PKV
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28.
Juli '10
Es gibt Sachen auf dieser Welt, die gehören verboten. Verboten zum einen weil diese gegen bestehende Gesetze verstoßen und, was viel schlimmer ist, den Kunden (Versicherten) in ein so großes finanzielles Loch fallen lassen, dass dieser da nie wieder heraus kommt.
In der letzten Woche schrieb ich im Blogbeitrag Unsinniger PKV Werbung- wie finde ich einen Dummen der darauf rein fällt- Teil III über eine vermeintlich neutrale Internetseite. Diese bot eine Beratung zur privaten Krankenversicherung an. Auch hatte ich dort angekündigt einmal eine Anfrage dort zu stellen und dann mit dem “Kollegen” zu sprechen.
Hier folgt nun Teil I der, aus meiner Sicht schlimmen, Geschichte.
Einen Tag nach der Anfrage erhielt ich von einem Datensatzverkäufer eine E-Mail mit dem Hinweis, man habe die Anfrage an einen zuständigen Berater weitergeleitet. Dieser “Adresshändler” scheint sich um den Datenschutz und dergleichen wenig bis gar nicht zu scheren. Auch eine E-Mail Signatur mit den Pflichtangaben für eine GmbH scheint diesen Anbieter nicht zu interessieren, die fehlte nämlich gänzlich. Aber eine Mailadresse war angegeben.
Spannend war folgende Formulierung in der Mail:
Ein auf Ihre Bedürfnisse optimal angepasstes Angebot soll das Ergebnis der Beratung sein.
Zuvor sei noch angemerkt, dass es in der PKV mehr als 500 Kriterien gibt die man besprechen kann und sollte und der Kunde mehr als eine E-Mail braucht um die Hintergründe zu verstehen. Keine 30 Minuten nach dieser Mail schrieb mir ein “Berater”, er sei nun für mich zuständig.
Diese Mail war so dreist, das ich kurz davor war einen entsprechenden Anruf zu tätigen. Ein Auszug aus dieser Mail hier:
Um eine Analyse der Möglichkeiten zu erstellen, benötige ich folgende Angaben.
Wünschen Sie ein 2-Bettzimmer mit Chefarzt? Wäre eine SB bis 300,-€ pro Jahr für Sie ok.?
In welcher Höhe benötigen Sie ein Krankentagegeld und ab welcher Woche?
Das waren alle Fragen die anscheinend nötig sein sollen um mir eine Private Krankenversicherung zu verkaufen. Ein Produkt, welches ich (mit gerade 33) die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre mit mir herum trage und mich dieses vor den finanziellen Folgen schützen soll.
Weitere Fragen zur beruflichen und privaten Situation gab es nicht, klar- ist ja auch unwichtig ob ich noch drei Kinder will, welche habe oder dergleichen. Auch ist völlig unklar ob ich Leistungen wie Reha, Hilfsmittel, Auslandsaufenthalte und so etwas versichern will. Aber- so dachte ich- kommt vielleicht noch.
Ich antwortete also auf diese drei Fragen und versandte meine Mail an den “Berater” um 11:54 Uhr. Die Antwort folgte um 12:06 Uhr. Also nach nicht einmal 12 Minuten hat man den für mich passenden Tarif gefunden und schrieb mir, man habe die passenden Tarife gefunden und schicke mir mal drei, ich könne einen aussuchen.
Die Anlage war eine “Analyse” welche die Beiträge verglich und den billigsten, den 3. und 5. in der Liste anbot. Warum gerade diese? Keine Ahnung.
Dazu gab es eine Kurzbeschreibung des Tarifs, die Beiträge und falsche Informationen zur Versorgung bei einigen Naturheilverfahren. Hierfür kann sicher der Berater weniger, sondern eher der Softwareanbieter. Die “unwichtigen” Fragen nach Hilfsmitteln (und somit nach hohen Kostenrisiken) hat der tolle Berater gleich mal nicht mit ausgedruckt, denn die Tarife sind hier vermeintlich schlecht. Somit würde ich als Kunde wohl hier auf tausenden und abertausenden Euro an Kosten sitzen bleiben und mich deutlich gegenüber der GKV verschlechtern.
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen wie Produktinformationen, Bedingungen, eine Erstinformation zu dem Berater etc. gab es natürlich auch nicht. Warum auch- was der Kunde nicht weiss kann ihn auch nicht verschrecken.
Um 20:08 Uhr des selben Tages wurde mir der Antrag übersandt mit der Bitte diesen doch nun auszufüllen und zurück zu senden. Die ganze “Beratung”, welche eigentlich keine war da dieses nur aus 4 Mails bestand, dauerte somit keinen halben Tag.
Fazit:
Weil solche (Entschuldigung vorab für die nun folgenden deutlichen Worte) Deppen auf dem Markt rumlaufen und nicht in der Lage sind die Tragweite des Unsinns zu erkennen, den die produzieren, leidet nicht nur die Branche. Das allein ist nicht schön, aber Versicherungen und deren Beratung gehört seit jeher nicht zu den beliebtesten Berufen.
Nein, viel schlimmer und vom Gesetzgeber nicht ausreichend kontrolliert ist die Tatsache der Beratung. Solche Abschlüsse und Abläufe führen den Kunden später in den finanziellen Ruin. Natürlich kann man darauf hoffen, dass es eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung gibt und diese vielleicht, nach Jahren des “durch die Gerichte ziehens” auch zahlt, sicher ist dieses aber nicht.
Der Versicherte steht hier mit unkalkulierbaren Risiken da und kann noch nicht einmal etwas dafür. Da werden Menschen in die PKV gelockt und über Risiken nicht aufgeklärt. Der Berater, den es vielleicht- und in diesem Falle hoffentlich- bald nicht mehr gibt ist dieses doch sch… egal.
Lassen Sie sich bitte nie, niemals von solchen Leuten beraten. Fragen Sie nach, lassen Sie sich Unterlagen zeigen und fordern Sie den Nachweis, dass diese Menschen etwas davon verstehen was sie tun und eine entsprechende Zulassung haben. Solange es blauäugige Kunden gibt wird es auch immer solche schwarzen Schafe auf dem Markt geben.
Und eine (ungewöhnliche) Bitte habe ich noch:
Verbreiten Sie diesen Artikel bitte wo immer Sie können. Facebook, Twitter oder Mail, was auch immer möglich ist. Es kann nicht sein das hier Menschen in den Ruin getrieben werden, weil diese gar keine Möglichkeit haben Aussagen zu hinterfragen und dann reinfallen.
Ich werde in den nächsten Wochen die weitere (rechtliche) Entwicklung hier berichten.
Tags: Beratung, GKV, PKV Berater, unfähig, Unsinn
Veröffentlicht in Allgemein, Private KV | Keine Kommentare »
05.
Oktober '09
Es passieren Fälle, da kann man immer nur mit dem Kopf schütteln und hoffen das es für den Antragsteller/ Betroffenen irgendwie noch gut ausgeht. So auch in diesem Fall von dem Nutzer “Energiewirt” in einem Internet-Forum für die Private Krankenversicherung.
Hier beschreibt der Nutzer (mit dem ich zwischenzeitlich zu den Details telefonieren konnte) einen Fall wie er so einfach nicht passieren darf. Nun zu den Einzelheiten:
Ich habe am 16. Juli 2009 im Zuge eines Existenz Gründungsberatungsgespräches bei einem Fachmann, der gleichzeitig für die Hanse Merkur tätig ist, einen Antrag für eine private Krankenversicherung unterschrieben. Bei diesem Gespräch wurde mir nur eine Mappe mit Kleingedruckten und dem Antragsdurchschlag ausgehändigt.
Der Vertragsbeginn wurde damals auf den 01.10.2009 zusammen mit der Existenzgründung terminiert. Bis heute habe ich keinerlei Nachrichten über den Antrag ( genehmigt oder abgelehnt ) bzw. eine Police erhalten. Ich muss noch erwähnen, dass es von Seiten des Beraters keinerlei Aufklärung bezüglich des Kleingedruckten gab ( Widerrufsrecht !!! ). Im Kleingedruckten habe ich nun gelesen, dass man nach erhalt der Police 2 Wochen Zeit hat, die Unterlagen zurückzuschicken, im Falle eines Rücktrittes. Ist das richtig ?
Ich muss dazusagen, dass das mit der Existenzgründung noch nicht in trockenen Tüchern ist. Wenn dann doch selbstständig, dann am Anfang, bis der Laden läuft und absehbar Gewinn abwirft, in der Gesetzlichen versichert sein.
Dazu muss man noch wissen, dass der Interessent 45 Jahre alt ist und 4 Kinder im Alter von 6- 19 Jahren hat. Die Ehefrau ist mit einem Einkommen von 700 EUR brutto (unter dem Einkommen des Mannes) gesetzlich pflichtversichert. Somit stellt sich bei steigendem Einkommen auch noch die Frage nach der Mitversicherung der Kinder. (Link zur Info Kinderversicherung)
Der Berater hat eine Existenzgründungeberatung durchgeführt, welche inkl. des Gespräches zur Privaten Krankenversicherung und dem Ausfüllen des Antrages 45 (!!) Minuten gedauert hat. Die Qualität des Gespräches zur Existenzgründung kann ich nicht beurteilen, will ich auch nicht, jedoch das der Krankenversicherung lässt sich gut einschätzen.
Der Interessent erzählte mir gestern am Telefon, dass das ausfüllen des Antrages ca. 10 Minuten gedauert habe, die Gesundheitsfragen wurden im Schnelldurchlauf vorgelesen und abgehakt. (Link- was anzugeben ist im Antrag)
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wurde mit den Worten “PKV ist viel besser” begründet und zudem ein Tarif (KVG/KVE) der Hanse Merkur angeboten, welcher zumindest in Teilbereichen deutlich schlechtere Leistungen aufweist als die gesetzliche Versorgung. Zudem stellt sich die Frage warum der Kunde mit 45 und als Existenzgründer noch oder sofort in die GKV wechseln sollte.
Dieses sieht eher so aus als habe (Achtung- reine Vermutung) der gute Mann die Möglichkeit der vermeintlichen Beratung zum Unternehmensstart genutzt um irgendwie eines seiner Produkte zu verkaufen, seiner Hanse Merkur Produkte, denn da ist er Versicherungsvermittler.
Wie sich das mit den Aufklärungspflichten die das Versicherungsvertragsgesetz und die Versicherungsvermittlungsverordnung vorschreiben in Einklang zu bringen ist, ist mir noch nicht klar, der Berater wird aber sicher Gründe gehabt haben.
Meines Erachtens hat der Kunde das einzig Richtige getan und bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse. Einige dieser Kassen bieten einen Sonderbeitrag für Existenzgründer an, welcher ein niedrigeres Einkommen zu Grunde legt. Das ist hier eine vernünftige und angepasste Lösung, vorallem aufgrund des Alters und der Familiensituation. Auch bei jungen Gründern ist diese Wahl oft die Bessere.
Was Sie also tun sollten:
Bevor Sie sich für eine PKV Entscheiden machen Sie sich Gedanken über die Auswahlkriterien (LINK) und über die Möglichkeiten und Folgen des entsprechenden Versicherungsschutzes (Leitfaden PKV)
Denken Sie daran elementare Risiken wie Berufsunfähigkeit, das Unfallrisiko etc. zunächst abzusichern (neben der angepassten Gesundheitsvorsorge) (Link zu Infos und zum Leitfaden.)
Erst nachdem das erledigt ist sind Fragen wie Altersvorsorge und sonstige Versicherungen/ Absicherungen zu klären.
Und eins… lassen Sie sich Zeit. Fällen sie Entscheidungen zu lang bestehenden Produkten und Lösungen erst nach sorgfältiger Information, Aufklärung und nach fundierten Gesprächen mit Spezialisten.
Tags: Aufklärungspflicht, Beratung, Beratungsqualität, Existenzgründung, GKV, PKV, Unsinn
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31.
August '09
Guten Tag liebe Leser,
bei einigen Anfragen taucht durchaus immer mal wieder die (berechtigte) Frage nach den entstehenden Kosten der Beratung und der Neutralität auf, wenn der Versicherer eine Courtage zahlt.
Gern gebe ich hier in Beantwortung einer solchen Mail entsprechende Hinweise und Erläuterungen.
Hier Auszüge aus der EMail:
Ich habe in letzter Zeit schon viel recherchiert, würde aber eine zusätzliche Beratung durch einen unabhängigen
Fachmann sehr schätzen.
Aus meiner Sicht auch nötig. Wobei Vertreter einer Gesellschaft (das gilt auch für so genannte Mehrfachagenten) schon allein aus der rechtlichen Situation nicht unabhängig sein können. Das heißt nicht, dass diese schlecht beraten, diese sind vertraglich Ihrem Auftraggeber verpflichtet, dieses ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch. Der Makler ist spätestens seit dem so genannten Sachwalterurteil dem Kunden verpflichtet.
Meine Frage ist: Ab welchem Schritt Ihres Services ist es für mich kostenpflichtig, und was für Kosten kommen da auf mich zu?
Generell entstehen für die Beratung keinerlei Kosten. Das gar nicht, da es Maklern (leider) gesetzlich verboten ist gegen Honorar für die Vermittlung zu beraten. Dieses ist nach derzeitiger Rechtslage nur in sehr wenigen, definierten Fällen möglich. Zumal macht dieses auch solange keinen Sinn, wie es im Bereich der PKV und BU keine flächendeckenden “Honorartarife” gibt, denn sonst zahlen Sie die Beratung zweimal (einmal in dem bereits kalkulierten Beitrag und ein zweites mal durch das Honorar.
(Falls ich mich zu einer Beratung bei Ihnen entschließe, möchte ich dies unverbindlich ohne “Zwang” zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages tun, und mich parallel mit Vertretern einiger PKVs zu einem persönlichen Beratungsgespräch treffen.) Und: Wenn Sie im Fall eines Vertragabschlusses eine Courtage von der entsprechenden Versicherung erhalten, wie kann ich sicher sein, dass Ihre Beratung objektiv und nicht im Sinne der meistzahlenden Gesellschaft ist?
Zum einen sehen Sie live wie wir gemeinsam Schritt für Schritt zu dem Tarif kommen, das heißt es gibt keine pauschale Empfehlung sondern einen Weg dahin. Den gestalten Sie aktiv mit, daher kommt die Frage nach dem Unternehmen und der Courtage viel später. Die Empfehlung für einen bestimmten Tarif sollte (egal bei welchem Berater) begründbar und nachvollziehbar sein. Dann werden Sie auch sehen, das es keine “courtagegesteuerte” Entscheidung ist)
ich hoffe Sie nehmen mir mein (hoffentlich gesundes) Misstrauen nicht übel….
Natürlich nicht. Ich “liebe” Kunden die solche Fragen im Vorfeld stellen und sich so mit dem Thema Beratung und Produktauswahl beschäftigen.
Danke daher für Ihre Anfrage.
Weiterführende Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Tags: Beratung, Kosten
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22.
Januar '09
Guten Tag liebe Leser,
gestern Abend wurde durch den Deutschen Bundestag das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz (3. MEG) beschlossen. In diesem sind auch Änderungen die das Vermittlerrecht in der Versicherungsvermittlung betreffen, enthalten.
Zukünftig ist dem Versicherungsmakler eine weitergehende Rechtsberatung möglich. Geändert wurde der §34d Absatz 1 Satz 4 GewO. Hier wurde ein Halbsatz hinzugefügt. Dieser lautet: “Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät.”
Begründet wird diese Änderung damit, dass der Versicherungsmakler bei der Beratung eines Unternehmens zur Betrieblichen Altersvorsorge auch die Arbeitnehmer beraten wird. “Das Unternehmen als Arbeitgeber erfüllt damit auch den arbeitsrechtlichen Fürsorgeanspruch gegenüber seinen Beschäftigten.”
Was bedeutet diese Änderung nun in der Praxis:
Nun, der Versicherungsmakler darf jetzt ähnlich einem Versicherungsberater nicht nur bei dem Unternehmen, sondern auch bei deren Arbeitnehmern eine Honorarberatung durchführen. Eine eigenständige rechtliche Beratung bei Privatkunden, s.g. Verbrauchern ist weiterhin nicht von der GewerbeOrdnung gedeckt und ausschließlich den Versicherungsberatern zugestanden.
Durch diese Änderung ist es nun auch Privatpersonen möglich eine Honorarberatung zu nutzen und sich im Anschluss für einen so genannten Nettotarif zu entscheiden.
Tags: Beratung, Rechtsberatung, Vermittlerrecht
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