01.
Dezember '09
Ich hatte bereits in meinem Blogbeitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” geschrieben, dass eine Kündigung gut zu überlegen ist und man sich generell zunächst Gedanken machen muss.
Dabei ist es zunächst wichtig die eigenen Ansprüche an “seine PKV” genau festzulegen. Das geht aber nur dann, wenn Sie wissen was es gibt. Auf ein Auto übertragen bedeutet das bildlich: “Wenn Ihnen niemand sagt das es Autos mit einem Airbag gibt, wie sollten Sie darauf kommen das Sie einen brauchen/ haben wollen?”
Leider fallen solche “leidgeplagten” Kunden dann wieder auf vermeintliche Berater herein, welche Ihnen das Blaue vom Himmel versprechen und so tun als wäre es alles noch viel besser, sicherer und vor allem billiger möglich.
Das ist Unsinn.
Ein Versicherter der zum Beispiel 5 Jahre in einem Tarif war, dieser aufgrund vieler Anpassungen verärgert ist und nun wechseln möchte, der kann im neuen Tarif fast nie weniger bezahlen als im bisherigen. Warum?
Stellen Sie sich ein Dreieck vor. An der einen Ecke steht “Leistungsumfang” an der anderen “Beitragsstabilität” und an der dritten “heutiger Preis”. Glauben Sie ernsthaft das es Unternehmen gibt die alle drei Bereiche perfekt erfüllen könnten?
Das wäre wie ein Perpetuum Mobile. Wenn das tatsächlich ginge, wären denn dann nicht alle Menschen dort, und nur dort versichert?
Tarife die billiger sind als andere, aber (vermeintlich) gleiche Leistungen bieten, können unmöglich stabil sein. Auf welchen der drei Punkte Sie nun gern verzichten wollen, oder wo Sie am ehesten bereit sind Abstriche zu machen, das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber alle drei Bereiche lassen sich nie erfüllen.
Erzählt Ihnen ein Berater das es beitragsstabiler, besser (von den Leistungen) und auch noch billiger geht, so tun Sie sich einen Gefallen und beenden Sie diese Art von Beratung- veralbern können Sie sich auch allein.
Aber was nun tun?
Nun, der Arbeitgeberzuschuss wird 2010 in der PKV nur unwesentlich angepasst. Somit ist vom Arbeitgeber nicht viel mehr “zu holen”. OK, durch das Bürgerentlastungsgesetz kommt ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuererklärung “wieder zurück”. Auch das hilft derzeit nicht.
Da hilft nur eins: Tarif analysieren, Umstellungsangebote prüfen (damit meine ich sowohl die der eigenen Gesellschaft als auch die von Alternativen) und HANDELN.
Entscheiden und handeln müssen Sie binnen 4 Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Geht diese verloren oder haben Sie diese nicht erhalten, so werden Sie mit der Abbuchung im Januar davon erfahren, auch dann gelten die 4 Wochen.
Sollten Sie nun glauben Sie schicken mir eine Anfrage und ich nennen Ihnen im Gegenzug den passenden Tarif, so muss ich Sie leider enttäuschen. Denn kenne ich auch nicht.
Gemeinsam ist es aber möglich einen passenden Tarif zu finden, der Ihren Ansprüchen entspricht und das größtmögliche Potential für human steigende Beiträge bietet. Steigen werden die Beiträge bei allen Anbietern. Die Frage ist nur wann, wie schnell und bis wohin.
Und eins noch:
Wenn Sie heute in einen Tarif wechseln der 4 Jahre beitragsstabil (also ohne Anpassung) war, wie wahrscheinlich ist es denn dann wohl, das genau dieser in 2011 angepasst wird? Hinterfragen Sie dieses mal bei Ihrem Berater.
Tags: Anpassung, BAP, Erhöhung, Kündigung, PKV
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06.
November '09
Das Jahresende naht und somit auch die Frage an was noch alles zu denken ist. Da wäre für alle privat krankenversicherten Kunden noch die Frage ob das versicherte Krankentagegeld noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Leider passiert of das, was nicht passieren sollte. Das Krankentagegeld wird einmal abgeschlossen und fristet dann ein trostloses Dasein, denn man braucht es ja (zum Glück) nicht.
Aber auch wenn sich das Einkommen nicht verändert hat kann eine Anpassung erforderlich werden. Dabei ist zunächst der Unterschied zwischen gesetzlicher (GKV) und Privater (PKV) Absicherung zu betrachten. (Direktlink)
Generell gilt es den korrekten Bedarf zunächst zu ermitteln. Eine Übersicht zur Berechnung des Krankentagegeldbedarfes finden Sie auf meiner Homepage im Bereich der Privaten Krankenversicherung. Weiterhin sollte noch berücksichtigt werden, das die Höhe von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich bewertet wird.
Manche lassen nur das Nettoeinkommen als maximale Größe zu, andere Nettoeinkommen plus Kosten wie Kranken- und Rentenversicherung und wieder andere haben noch besondere Regeln für Angestellte und Selbstständige.
Schauen Sie mal in Ihren Vertrag zur Krankentagegeldversicherung. Haben Sie auch bedacht und berücksichtigt ob diese bei einer Rehabehandlung auch zahlt, was bei Kuren ist und vorallem wie das Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung anpassbar ist?
Gründe können hier ein steigendes Nettoeinkommen sein, ebenso gibt es Anbieter die es “automatisch” anbieten und somit eine Anpassung in begrenztem Umfang zulassen. Hier ein keines HowTo was Sie bedenken sollten:
1.) Feststellung des korrekten Bedarfes (was wird an Geld benötigt wenn Arbeitsunfähigkeit lange besteht?)
2.) Wie hoch ist die derzeitige Absicherung (reicht das?)
3.) Welche Anpassungsmöglichkeiten sind im Vertrag vorhanden? (sonst ggf. mit Gesundheitsprüfung anpassen)
Für gesetzlich Versicherte gibt es Möglichkeiten der Versicherung eines Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung.
Tags: Anpassung, HowTo, Krankengeld, Krankentagegeld, KT, KTG
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27.
August '09
Guten Tag,
wie bei anderen Gesellschaften teilweise auch, erhalten Versicherte der Axa (Alter 18-59) und der DBV (18-55) in den nächsten Wochen Post von Ihrem Krankenversicherer. Nein, es ist keine Beitragserhöhung (Infos dazu hier) sondern die Möglichkeit sein Krankentagegeld, wenn dieses bisher versichert ist anpassen zu können. Das beste daran ist aber- es erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und ist somit für alle angeschriebenen möglich.
Nicht angeboten wird dieses, falls sich der Vertrag im Mahnverfahren befindet, gekündigt oder storniert wurde, als Anwartschaft geführt wird oder andere Ausschlussgründe greifen. Dann ist eine Anpassung nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Das Krankentagegeld sollte generell regelmäßig überprüft werden. (Mehr Infos hier).
Bei den Anpassungen werden die betroffenen Kunden in der 35. Kalenderwoche direkt angeschrieben. Das Angebot gilt längstens bis zum 30. 09. 2009. Wenn Sie Fragen zur genauen Berechnung des erforderlichen Krankentagegeldbedarfs haben, so kontaktieren Sie mich einfach via Mail oder über das Kontaktformular.
Noch ein Hinweis zur Abwicklung: Risikozuschläge in bestehenden Verträgen werden berücksichtig und entsprechende Leistungsausschlüsse übernommen.
Auch wenn Sie weder einen AXA noch einen DBV Vertrag haben, denken Sie an die Überprüfung des bestehenden Krankentagegeldes. Dieses sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Ob die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist und welche Modalitäten gelten, ist Tarifabhängig und somit nur individuell zu beantworten.
Tags: Anpassung, Krankentagegeld, KT
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