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Artikel mit ‘Psychotherapie’ getagged
12.
September '11
Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen schrieb ich über das Risiko, mit einer abgeschlossenen Psychotherapie keine Private Krankenversicherung zu bekommen. So pauschal ist so eine Aussage natürlich nicht zu treffen. Entscheidend kommt es bei der Betrachtung auf einige wichtige Faktoren an.
1.) Was war die genaue Ursache der Therapie?
2.) Wurden Medikamente eingekommen, falls ja welche und wie lange?
3.) Wie viele Sitzungen wurden absolviert und in welchen Abständen?
4.) Wurde die Behandlung beendet oder abgebrochen?
und viele andere Fragen mehr. Doch anders als in der Privaten Krankenversicherung, wo es oftmals ein generelles k.o. Kriterium ist, kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit zwei Vertragseinschränkungen gearbeitet werden. Der Ausschluss oder ein Beitragszuschlag.
Der Beitragszuschlag richtet sich nach den oben genannten Faktoren und wird von einigen Unternehmen angeboten. Andere wiederum lehnen das Risiko komplett ab, da diese einen Ausschluss nicht dulden wollen. Der Grund ist recht einfach.
Eine psychische oder psychosomatische Erkrankung gehört zu den so genannten “nicht abgrenzbaren” Krankheitsbildern. Das bedeutet für den Versicherer die Schwierigkeit, das dieser das Risiko nicht so klar abgrenzen kann, das es in einen Ausschluss formuliert werden kann. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, der Versicherer bekommt einen Antrag, nachdem der Kunde vor einigen Jahren eine Psychotherapie wegen Prüfungsstress in Anspruch genommen hat. Nun (würde er) formuliert er einen Ausschluss, der lauten könnte:
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind psychische und psychosomatische Erkrankungen und deren Folgen.”
Würden Sie einen solchen Ausschluss unterschreiben und den gewünschten Versicherungsschutz ohne einen Beitragszuschlag somit bekommen? Ich nicht. Warum?
Die Erkrankung ist nicht begrenzbar, nicht abgrenzbar von anderen Erkrankungen. So ist Stress bei der Abwicklung des Leistungsfalls zur Berufsunfähigkeit schon heute vorprogrammiert.
Leidet der Kunde später an einem Magengeschwür, Herz- Kreislauferkrankungen oder dergleichen, wer will denn dann mit Sicherheit sagen, dass hier keine psychischen oder psychosomatischen Einflüsse vorliegen und der Versicherungsschutz deshalb nicht besteht?
Bei einer Unmenge von Erkrankungen spielt die psychosomatische Komponente eine große Rolle. Hat der Kunde damit seinen Leistungsanspruch mit dem oben genannten Ausschluss verspielt? Wozu hat er denn dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Die Lösung?!
Einige Unternehmen decken das Risiko dennoch ein, wenn zwischen der letzten Behandlung und der Antragstellung ausreichende Zeit vergangen ist. Einen generellen Zeitraum von x Jahren gibt es dabei aber nicht. Wichtiger dabei ist die Beantwortung der Fragen vom Anfang dieses Beitrages. Damit kann der Risikoprüfer sehr genau und sehr individuell sehen, welche Art von Erkrankung es war und vor allem wie genau dieses behandelt wurde und es sich entwickelt hat.
Was Sie nie tun sollten:
1.)Stellen Sie nie finale und verbindliche Anträge. Diese werden bei einer Ablehnung entsprechend abgabepflichtig bei weiteren Anträgen und verhindern, eine vielleicht sonst mögliche, Aufnahme.
Stattdessen wenden Sie sich an einen qualifizierten und spezialisierten Berater und bitten diesen Voranfragen zu stellen. Diese machen Arbeit- nicht nur für den Berater- auch für Sie. Sie müssen Befunde besorgen, eine eigene Beurteilung der Erkrankung, des Verlaufes und der Folgen schreiben und erklären wie es “aus Ihrer Sicht” war.
2.) Suchen Sie die Versicherung nie danach aus, wer Sie mit einem möglichst kleinen Zuschlag nimmt.
Es geht bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft / des eigenen Einkommens immer zunächst nur um die Frage der Bedingungen. Nur wenn diese klar, sauber und deutlich formuliert sind, nur dann werden Sie im Leistungsfall “gute Karten haben”, ihre Versicherte BU Rente auch zu bekommen. Wie stark sich Formulierungen unterscheiden können, dass lesen Sie am besten in Gegenüberstellungen in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung einmal nach. Sie werden erkennen, wie manchmal schon ein kleines Wort über Rente oder keine Zahlung entscheiden kann.
3.) Entscheiden Sie sich immer für das bestmögliche Bedingungswerk, ggf. auch mit einem Zuschlag.
Bevor Sie sich zu einem Abschluss bei einem zweit- oder drittklassigen Bedingungenwerk ohne Zuschlag hinreissen lassen, wählen Sie die (wenn auch teurere) Variante bei einem Unternehmen mit klar definierten Bedingungen. Es ist im Leistungsfall schlichtweg egal, ob Sie 10, 15 oder gar 20 Euro im Monat weniger gezahlt haben, wenn Sie dann doch keine Leistung bekommen. Dann ist der komplette Vertrag “für die Katz” und auch die vermeintliche Ersparnis hat nicht gebracht.
Weitere Informationen die bei der Vorplanung wichtig sind:
Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?
Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?
Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung
Tags: Auswahl, Berufsunfähigkeit, HowTo, Psychotherapie
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18.
November '10
Das der großer “Run” auf die möglichen GKV Kunden, die nun in die private Krankenversicherung wechseln können, beginnt oder bereits im Gang ist, wissen wir nicht erst sei dem der Bundestag den Entfall der 3-Jahresregel durch das GKV Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) beschlossen hat. Versicherer loben Sonderaktionen aus, bieten Garantien und verändert ihre Tarife und Bedingungen.
Auch die Axa Krankenversicherung verbessert die Leistungen im Tarif Elementar (EL) durch einen Zusatzbaustein. (Ein) Manko dieses Tarifs ist die fehlende Leistung bei Psychotherapie. In den Tarifbedingungen des Tarifes EL-N heißt es dazu:
A. Leistungen des Versicherers
(2) Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung
Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Psychotherapie, Behandlungen und Verordnungen durch Heilpraktiker, Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung, Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen Gründen sowie ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (siehe auch unter B. Leistungsausschlüsse).
Klar, die anderen Ausschlüsse kann man immer noch nicht ändern, aber dafür bietet die Axa und der Markt genügend Alternativen an anderen Tarifen an. Aber der Punkt “ambulante Psychotherapie” ist nun zumindest einschließbar, gegen eigenen Beitrag und mit Leistungslimitierung. Aber eines nach dem anderen:
Was also tut die Axa:
Ab sofort bietet der Versicherer seinen (Neu-)kunden einen ergänzenden Tarifbaustein unter dem Namen EPT-N an. Aufgrund der Aufnahmebedingungen ist jedoch davon auszugehen, das dieser Tarif nur bei gleichzeitigem Neuabschluss und nicht nachträglich möglich ist. In den Tarifbedingungen heißt es:
Aufnahmefähig sind Personen, die gleichzeitig mit Tarif EPT-N den Tarif EL-N oder EL Bonus-N bei uns abschließen.
weiter heißt es aber dann:
Versicherungsfähig sind Personen, für die beim Versicherer eine Krankheitskostenvollversicherung ohne Leistungen für ambulante Psychotherapie besteht.
Hiermit beantwortet sich auch die Frage, ob es auch als Ergänzung zu anderen PKV Tarifen bei anderen Gesellschaften abschließbar ist. Nein. Denn nur wenn “beim Versicherer” ein entsprechender Tarif der PKV besteht, ist der Baustein wählbar.
Und was zahlt der Tarif dann?
Auch hierzu finden sich in den Tarifbedingungen entsprechende Regelungen. Dabei werden prozentual und mit Sitzungszahlbegrenzung die Kosten erstattet. Den folgenden Wortlaut finden wir in den Bedingungen wieder:
Für medizinisch notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung werden erstattungsfähige Aufwendungen zu 75% erstattet. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen je Versicherungsjahr begrenzt.
Geleistet wird für psychotherapeutische Behandlungen durch niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten, sowie den im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen psychologischen Psychotherapeu- ten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Und was kostet der Tarif EPT-N nun?
Hier ein paar Beispiele:
Eintrittsalter 20 – Männer 3,63 EUR monatlich und Frauen 8,03 EUR
Eintrittsalter 30 – Männer 4,73 EUR und Frauen 11,66 EUR
Eintrittsalter 40 – Männer 5,06 EUR und Frauen 12,98 EUR
Eintrittsalter 50 – Männer 5,17 EUR und Frauen 13,42 EUR
Die Beiträge sind jeweils inkl. des obligatorischen, 10%igen gesetzlichen Beitragszuschlages angegeben. Bis zu dem Arbeitgeberhöchstzuschuss sind diese Beiträge auch zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen, da es sich um einen Baustein in der Krankenkostenvollversicherung handelt.
Ob ein solcher Tarifbaustein für Sie Sinn macht oder ob Sie sich aufgrund der Auswahlkriterien generell für einen anderen Tarif entscheiden, müssen Sie nach sorgfältiger Beratung frü sich entscheiden. Auf jeden Fall ist es löblich solch eine Option anzubieten.
Weitere Beiträge zur Axa Krankenversicherung
Auswahlkriterien zur PKV
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung (PKV)
Tags: AXA, EPT, Psychotherapie, Tarifeinführung
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03.
November '10
In vielen Foren, Anfragen und Mails werden Fragen zum Thema Psychotherapie, Gesprächstherapien und dergleichen gestellt. Oft lauten die Fragen dann auch (noch):
Welche Versicherung/ PKV fragt nur 3 Jahren bei Psychotherapie im Antrag ab?
Wer nimmt mich nach einer Psychotherapie noch auf?
Im vergangenen Jahr hatte ich bereits zum Thema “Psychotherapie als k.o. Kriterium in der PKV” geschrieben. Weitere Beiträge zu der Frage der Psychotherapie und einer folgenden Antragstellung in der PKV finden Sie ebenfalls hier im Blog.
Generell ist aber der Weg, sich die Gesellschaft danach auszusuchen wer nur 3, 5, oder X Jahre fragt der falsche. Bleiben Sie lieber (noch) etwas länger in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) falls Sie es (auch welchem Grund auch immer) nicht angeben wollen. Die Auswahl auf zum Beispiel 3 Jahre schränkt die Versicherer drastisch ein.
Aktuell sind zum Beispiel bei der Axa/ DBV, der DEVK, Central und Münchener Verein die Fragen zur Psychotherapie auf einen 3-Jahreszeitraum begrenzt.
Die Gothaer Krankenversicherung hat gerade den Abfragezeitraum von 10 auf 5 Jahre reduziert. Weitere Infos dazu im Blogbeitrag “Gothaer verkürzt Abfragezeiträume“.
Es bringt Ihnen aber rein gar nichts, so an die Sache heran zu gehen. Zunächst ist es wichtig, sich mit den Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu beschäftigen und sich Gedanken zu machen, “was erwarte ich von meinem Tarif, was muss enthalten sein, was sollte und auf welche Bausteine kann und will ich verzichten?” Auch ist zu klären in welchen Bereichen mit schlechteren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu rechnen ist und ob dieses akzeptabel ist.
Eine Gesprächstherapie, welche zum Beispiel aufgrund eines Schicksalsschlages oder eines Unfalls, schwerer Erkrankung oder Scheidung ausgelöst wurde, ist nicht zwingend ein Ablehnungsgrund. Auch wenn die PKV nach einer solchen Behandlung fragt und sich diese im entsprechenden Zeitraum ereignet hat, ist es kein Grund. Die Aussage “jede Psychotherapie fürht zur Ablehnung” ist schlichtweg Unsinn.
Dennoch müssen sie etwas tun:
Nachdem der Tarif ausgewählt ist, oder bereits parallel dazu, besorgen Sie sich Unterlagen. Dazu gehören nicht nur der Befundbericht des Therapeuten, sondern auch ausführliche Erklärungen zum Ablauf der Therapie, Sitzungsanzahl und Abstände zwischen den Sitzungen, Dauer der gesamten Therapie und dergleichen. Kurze Berichte mit Aussagen wie “Patient hatte 20 Sitzungen von Januar bis September und wurde als geheilt entlassen.” oder ähnliches sind unnütz. Diese werden zwar von Therapeuten oft verfasst, bringen aber dem Risikoprüfer gar nichts.
Wichtiger ist daher eine ausführliche Dokumentation der Sitzungen und oben bereits genannte Angaben. Dazu soll eine Prognose gestellt werden und der Therapeut möge erklären, wie er die Zukunft nach der Behandlung einschätzt.
Weiterhin verfassen Sie selbst ein Schreiben, in welchem Sie aus IHRER SICHT den Grund der Therapie, den Verlauf und die Anzahl der Sitzungen etc. beschreiben. Erklären sie auch, wie/ ob Ihnen die (Gesprächs-)therapie geholfen hat, wie lange Sie krankgeschrieben waren und ob Sie Medikamente verschrieben bekommen haben (und diese auch genommen wurden). Oftmals bekommen Patienten “vorsorglich” Rezepte und nehmen die Medikamente nicht, weil kein akuter Bedarf bestand.
Mit diesen ganzen Unterlagen wenden Sie sich nun an einen spezialisierten Berater. Dieser klärt im Rahmen von Ausschreibungen nun die Annahmemöglichkeiten bei Gesellschaften und Tarifen und bespricht diese mit Ihnen. So kommen Sie zu dem Tarif der zu Ihnen passt, nicht zur erstbesten Gesellschaft die Sie gerade nimmt.
Und glauben Sie eine Gesellschaft die nur 3 Jahre fragt bekommt die “besseren Risiken”? In Bezug auf Kalkulation und Beitragsentwicklung ein Punkt über den es sich nachzudenken lohnt!
Tags: Annahme, Psyche, Psychotherapie
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27.
August '10
Vor gar nicht so langer Zeit galt alles was mit Psyche, Psychosomatik und dergleichen zu tun hat als absolutes K.O. für (fast) jeden Krankenversicherer. Auch damals gab es durchaus Möglichkeiten den Versicherungsschutz trotz Psychotherapie zu bekommen, allerdings nicht ohne Ausschlüsse und meist nur in Gruppenverträgen.
Nachdem die AXA Krankenversicherung im letzten Jahr die Abfragezeiträume in den Anträgen von 10 auf 3 Jahre verkürzt hat, geht auch die Gothaer Krankenversicherung einen ähnlichen Weg.
In dem bisherigen Antragsformular (Druckstück AN 204734, Stand 2008) der Gothaer fand sich zur Psyche folgende Frage:
Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten? (…) c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater
Nun, im neu eingeführten Universalantrag (204734_20100801, Danke Kollege König für den Tipp) sieht es anders aus. Dort wird nun gefragt:
Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
Die Frage ist detaillierter geworden, jedoch hat sich der Abfragezeitraum halbiert. Für Personen die den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) gehen wollen oder bisher vergeblich gehen wollten, ergibt sich hier vielleicht ein neuer Ansatzpunkt. Das jedoch nur dann, wenn die Auswahkriterien der Tarife passen und den eigenen Ansprüchen entsprechen.
Weitere Artikel zur Gothaer Krankenversicherung
Tags: Abfragezeitraum, Antragsunterlagen, Gothaer, Psychotherapie
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18.
August '10
Immer wieder erreichen mich Anfragen, welche sich mit dem Thema Psychotherapie beschäftigen. Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen zur Psychotherapie hatte ich einige Hintergrundinformationen zusammengestellt, um eine Versicherung trotz vorangegangener Psychotherapie zu bekommen.
Zunächst muss die unterschiedliche Annahme-/ Risikopolitik in der Privaten Krankenvollversicherung (PKV) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) berücksichtigt werden.
In der PKV wird die Kostenwahrscheinlichkeit bei einer solchen Vorerkrankung geprüft. Dabei muss der Versicherer abwägen um wie viel sein (Kosten-)Risiko steigt, falls jemand schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Sowohl bei Versicherern, wie auch bei Medizinern ist die Meinung unterschiedlich. Argumentieren einige “Experten”, dass jemand der einmal eine Therapie machte anfälliger für Folgetherapien sei, so halten die Befürworter mit eigenen Argumenten dagegen. Insbesondere wird hier angeführt, dass eine schnelle Inanspruchnahme weitere Folgen einer solchen Erkrankung eindämmt und lindert, frei nach der Aussage “lieber zügig eine Therapie beginnen, bevor noch schlimmere Erkrankungen folgen.”
Nach wie vor sind daher PKV Unternehmen sehr vorsichtig und verzichten lieber auf den Kunden, als einen “psychisch vorbelasteten” zu versichern. Ausschlüsse sind in der Privaten Krankenversicherung (fast) nicht möglich und werden (außer in Gruppenverträgen) nicht praktiziert.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Bewertung eine gänzlich andere. Hier geht es nicht um bevorstehende Kosten, sondern vielmehr ausschließlich um die Frage: “Wird ein Versicherter, welcher schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch nahm, schneller berufsunfähig?”
Auch hier sind die Ansichten der Unternehmen durchaus unterschiedlich. Einige Versicherer verwenden Ausschlüsse. Damit wird bei Antragstellung vereinbart, dass eine psychische Erkrankung nicht zur Leistung aus dem Berufsunfähigkeitsvertrag führt. Andere Unternehmen lehnen dieses strikt ab. Als Begründung wird hierbei insbesondere angeführt, dass der Bereich der psychischen und auch psychosomatischen Erkrankungen nicht klar abgrenzbar ist. Daher wäre im Leistungsfall nicht klar zu definieren, ob es sich nun um einen versicherten Leistungsfall handelt, oder dieser ausgeschlossen ist.
Persönlich teile ich auch die letztgenannte Auffassung, da es im Leistungsfall nicht zu Streitigkeiten führen kann. Jedoch bleiben somit alle, die bereits einmal eine derartige Erkrankung im Abfragezeitraum hatten, außen vor. Für diese ist der Versicherungsschutz dann nämlich nicht möglich.
Passend dazu fand ich heute in einem Forum folgende Kundenanfrage:
Ich hatte im letzten Jahr eine (vermeintliche) Lebenkrise, infolge dessen ich entschloss, eine Psychotherapie zu machen. Nach einer probabtorischen Sitzung meinte der Therapeut, ein Antrag auf eine PT könne gestellt werden (offensichtlich aufgrund der höheren Vergütung). Dieser wurde dann auch von der GKV für eine Kurzzeittherapie bewilligt. Nach der 4. probatorischen Sitzung meinte mein Therapeut aber, dass es keinen weiteren Behandlungsbedarf mehr geben würde und hat mir dies auch schriftlich bestätigt (war anscheinend – wenn überhaupt – nur eine sehr kurze depressive Episode). Meinen Antrag habe ich von der GKV zurückgeschickt bekommen, nachdem ich o.g. Gründe angegeben hatte (Es wurde keine therapeutische Sitzung in Anspruch genommen, da ja die probatorischen Sitzungen meines Wissens nicht als PT gelten und von der GKV übernommen werden).
Nun stellt der Interessent die Frage, ob eine solche probatorische Sitzung anzugeben ist und was mit dem Kostenübernahmeantrag an die GKV passiert. Dazu muss berücksichtig werden, dass alle Fragen aus dem Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Die Folgen einer Anzeigepflcihtverletzung sind gravierend und sollten nicht riskiert werden.
Als Beispiel seien hier zwei Fragen aus Anträgen zur PKV und BU Versicherung angeführt. Diese lauten unter anderem:
Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt worden (auch Operationen, Strahlen-, Chemotherapie)?
oder in einem anderen Antrag:
Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, durchgeführt oder ist eine solche beabsichtigt? oder auch
Haben in den letzten 10 Jahren ambulante psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden?
Bei einer solchen Fragestellung sind (auch) die probatorischen Situngen natürlich anzugeben. In der Folge wird der Versicherer mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Nachfragen haben und gezielt einen Befundbericht und weitere Informationen anfordern. Auch der- an die GKV gestellte- Kostenübernahmeantrag sollte nicht unerwähnt bleiben. Versehen mit den Zusatzinformationen über den Verlauf, das Ende der Behandlung und die Tatsache des zurückgezogenen Antrages an die GKV sind erwähnenswert. Diese beeinflussen unter Umständen die Risikoentscheidung des Versicherers maßgeblich.
Komme ich nun zu meinem Versicherungsschutz ?
Ja und nein. Dieses ist entscheidend von der Art der Behandlung, dem Verlauf und der weiteren Prognose abhängig und kann weder hier noch in anderen Foren beantwortet werden. Besorgen Sie daher umfassende Unterlagen und achten unbedingt darauf, dass der Berater nur anonym anfragt.
Nach erster Einschätzung lassen sich weitere Unterlagen besorgen, welche eine differenziertere Beurteilung ermöglichen und so eine Annahme mit Zuschlag oder dergleichen möglich machen.
Tags: Anzeigepflichtverletzung, Berufsunfähigkeit, Psyche, Psychosomatik, Psychotherapie
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