Archiv für die Kategorie ‘GKV’

18.
November '11

Riester Rente zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung?


Eine der grundsätzlichen Befürchtungen jedes privat oder gesetzlich Krankenversicherten ist die Entwicklung der Beiträge im Alter. Dabei gibt es recht wenige Unterschiede, zwischen dem einen und dem anderen System. Beide Systeme sind von Kostensteigerungen betroffen, die aus verschiedenen Gründen herrühren. (Blogbeitrag zur Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung)

Um diese Steigerungen im Alter zu kompensieren, bieten verschiedene Versicherer so genannte “Beitragsentlastungsmodelle” an. Letztendlich handelt es sich hierbei um einen „Sparvertrag“ welcher im Alter dazu dient, die Beiträge der privaten Krankenversicherung teilweise zu finanzieren. Das Modell hat jedoch Vor- und Nachteile. Einer der größten Nachteile ist der Verlust des angesparten Geldes, für den Fall der Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages.

Die Beendigung der PKV kann verschiedene Gründe haben, solche die der Kunde selbst beeinflussen kann und solche die ihm vom Gesetzgeber aufgezwungen werden.  Auch ein Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer führt zu dem Verlust der bereits angesparten Beträge. Ein weiterer Nachteil bei dem Modell der Beitragsentlastung ist die Tatsache, dass der Beitrag für so ein Modell auch im Alter weiterzuzahlen ist. Aus einer monatlichen Beitragsentlastung von zum Beispiel 200 €, wird eine reale Entlastung von 200 € minus dem Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente. Ob die Vorteile eines solchen Modells (arbeitgeberzuschussfähig, steuerlich gesehen Krankenversicherungsbeitrag, 3,5 % Verzinsung) den Nachteilen überlegen sind, ist von der persönlichen Situation und vielen weiteren Faktoren abhängig.
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13.
November '11

Versicherungspflichtig oder doch freiwillig versichert? Was ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer falsch meldet?


Es passiert nicht selten, da stellen Arbeitnehmer erst bei einen gewünschten Wechsel in die private Krankenversicherung fest, dass diese plötzlich gar nicht als freiwilliges, sondern als pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind.

Doch was kann ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation tun?

Die Meldung, welche Art von Versicherungsstatus der Arbeitnehmer hat, obliegt in jedem Fall dem Arbeitgeber. Ist diese Meldung jedoch falsch, verhindert dieses einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

Viele Arbeitnehmer reagieren dann etwas hilflos, da sie sich auf der einen Seite nicht mit dem eigenen Arbeitgeber streiten möchten, auf der anderen Seite aber dennoch gerne das System der gesetzlichen Krankenkasse verlassen wollen. Zunächst sollte immer versucht werden, direkt mit der Lohnabteilung des Arbeitgebers zu sprechen und zu versuchen den Fehler zu korrigieren. Ein Arbeitgeber kann eine falsch abgegebene Meldung direkt gegenüber der Krankenkasse korrigieren, auch wenn dies einigen Aufwand bedeutet. Denn je nachdem, ab welchem Termin der Arbeitnehmer schon freiwillig versichert war, müssen alle vergangenen Lohnabrechnungen korrigiert werden. Die Grundlage für diese Korrektur bietet das Sozialgesetzbuch 5 (SGB).

Jedoch ist es häufig so, dass die Lohnbuchhaltung der Meinung ist: „wir haben alles richtig gemacht“. Teilweise beruht diese Aussage auf falschen Annahmen. Spätestens jetzt hat der Arbeitnehmer das Problem, dass er sich nun mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen muss.
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02.
November '11

Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Nach der Kundenfrage zur Central, welche ich in einem der letzten Blogbeiträge beantwortet habe (Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”), heute mal keine Frage, sondern eine (Wunsch-)Aussage.

Wer will das nicht. Jeder der aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, der erwartet neben hochwertigen Leistungen auch stabile Beiträge. Das ist einer der Voraussetzungen, um langfristig hochwertigen Versicherungsschutz bezahlbar halten zu können.

In diesem und einem der kommenden Blogbeiträge geht es daher um die Entwicklung der Beiträge in beiden Systemen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Dort steigen Beiträge aus mehreren Gründen. Einer der Gründe ist die Anhebung des so genannten Beitragssatzes, ein anderer die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese hat sich in den letzten Jahren durch Anpassungen erhöht und wird jährlich neu festgelegt. Verantwortlich für die Festsetzung der BBG ist Bundesregierung, die eine jährliche Anpassung vornimmt. In der folgenden Grafik lässt sich die Entwicklung der jährlichen Grenze ablesen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es einen weiteren Faktor, der die Beiträge in der GKV beeinflusst, der Beitragssatz. Dieser war bis zum Jahre 2009 abhängig von der gewählten Kasse. Diese konnte den Beitragssatz selbst, nach ihrer wirtschaftlichen Lage, festlegen und somit den Wettbewerb beeinflussen.

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14.
Oktober '11

BKK Gesundheit und die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) fusionieren zum Jahreswechsel – Was bedeutet das für Versicherte?


In der letzten Woche war es eine der Nachrichten, die sich schnell herum sprachen. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die BKK Gesundheit (Betriebskrankenkasse) verkündeten die Fusion zum Jahreswechseln.

Damit entsteht im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen ein neuer Gigant. Die neue Kasse im gesetzlichen Gesundheitssystem entsteht und wird ca. 6.6 Mio Mitglieder bundesweit betreuen.

Was ändert sich für die derzeitigen Mitglieder?

Generell ändert sich durch die Fusion der beiden Kassen zunächst nichts. Die Mitgliedschaften bei der jeweiligen Kasse bleiben bestehen, auch die Betreuungstellen werden derzeit nicht geändert. Langfristig ist es sicher vorstellbar, Betreuungsstellen zusammen zu legen oder auch einige zu schließen, schließlich ist eine Fusion auch immer durch Kosteneinsparungen getrieben.

Was passiert mit den Zusatzbeiträgen?

Derzeit erheben die DAK, wie auch die BKK Gesundheit einen Zusatzbeitrag pro Versichertem von 8 EUR monatlich, also 96 EUR pro Jahr. Dabei ist dieser Beitrag vom Versicherten allein zu zahlen und wird nicht mit dem Arbeitgeber geteilt.
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05.
Oktober '11

Novitas BKK akzeptiert Abmahnung und gibt Verpflichtungserklärung ab


So ist das mit Aussagen wie “beste Angebote” oder anderen Übertreibungen. Diese sind im freien Wettbewerb nun einmal nur dann zulässig, wenn diese wahr und belegbar sind. Aus diesem Grund hat die “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.” die Novitas Betriebskrankenkasse (BKK) abgemahnt.

In der Abmahnung vom 13. 09. 2011 beanstandet die Wettbewerbszentrale die folgenden Behauptungen der NOVITAS BKK in Bezug auf den Test der Stiftung Warentest folgende Behauptungen zu verbreiten.

“Beste Angebote beim großen Krankenkassentest, Novität BKK Maximum an Service, Ausgabe 6/2010″

und auch

“Ausgezeichnete Leistungen beim großen Krankenkassentest. Novität BKK Besonderer Service Ausgabe 6/2010″

Mit der, am 22. 09. 2011 abgegebenen und mir in Kopie vorliegenden Verpflichtungserklärung, beugt sich die Novität BKK den Wettbewerbshütern. Unter Androhung einer Vertragsstrafe, in noch durch die Wettbewerbszentrale festzusetzender Höhe, erklärt der Vorstand der BKK, Ernst Butz, den Verzicht auf die oben genannten Werbeaussagen.

Mit dem ersten Platz bei der Zeitschrift Öko Test wirbt man hingegen immer noch.

Novitas BKK, Internetseite vom 4. 10. 2011, 23:52 Uhr

Das generelle Phänomen bei Testergebnissen ist aber ein anderes. Ein Test für eine gesetzliche oder private Krankenkasse / -versicherung kann nie eine “beste” hervorbringen. Zu Unterschiedlich sind die Ansprüche, Anforderungen und Wünsche an den Leistungsumfang.

Bevor Sie also auf solche Testsieger hereinfallen, schauen Sie sich genau an:

  • wie ihre Bedürfnisse sind
  • was mindestens enthalten sein muss
  • was Sie ggf. selbst an Kosten tragen können

Erst dann bilden Sie sich einen Marktüberblick und sprechen mit einem Spezialisten. Auch bei den Fragen Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsabsicherung ist ein Test nicht geeignet. Warum und wie diese doch so “hübsch” gemacht werden, lesen Sie auch in folgenden Beiträgen.

Finanztest und der Test von Berufsunfähigkeitstarifen

Ratings und Tests – eine echte Auswahlhilfe? 

Wirtschaftswoche PKV Test – Unsinn zum Quadrat