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Vollmacht für Versicherungen

An eine Vollmacht für das eigene Konto haben sich viele gewöhnt und diese auch bedacht. Bei Versicherungen ist es anders. Die sieht (nach dem Abschluss) oft niemand, bis es dann zum Schaden kommt. Dabei ist es egal, ob Krankheit, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Rente bei Berufsunfähigkeit oder auch Bergungskosten aus der Unfallabsicherung bezahlt werden sollen. Fast immer sind Formulare und Auskünfte nötig. Doch was, wenn Sie diese selbst nicht ausfüllen können? Krank, im Ausland, zeitlich nicht verfügbar oder aus anderen Gründen? Eine Vollmacht für Versicherungen an eine vertraute Person hilft hier. Auch Verheiratete können sonst meist wenig bis nichts machen, gerade wenn Gesundheitsdaten und Zahlungen eine Rolle spielen.

Für Krankenversicherung, Krankenkasse, Berufsunfähigkeit und andere Versicherungen

Wichtig, aber oft nicht bedacht ist eine Vollmacht für Versicherungen. Wer hilft Ihnen im Schadenfall, gerade dann, wenn die Versicherung zahlen soll und muss? Wer unterstützt Sie bei Formularen und hat Zugriff auf Informationen und Rückfragen?

Jeder hat Versicherungsverträge, eine Krankenkasse, eine Rentenversicherung und weitere mehr. Dabei kann es sich um eine Personenversicherung wie die private Krankenversicherung (PKV), eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) oder eine Unfallversicherung handeln. Ebenso gibt es eine Reihe von anderen (Versicherungs-)verträgen, welche Ihnen eine Leistung im Schadenfall zusichern. Kaum jemand denkt jedoch an die Tatsache, wer die eigenen Angelegenheiten regeln kann oder mich im Notfall vertreten, falls ich nicht mehr dazu in der Lage bin.

Vollmacht für Versicherungen – so schnell wird die nötig

Ein aktuelles Beispiel eines meiner Kunden bringt mich zu der Frage, wie eine entsprechende Bevollmächtigung aussieht und warum sie sich unbedingt jetzt und gleich darüber Gedanken machen sollten. In der aktuellen Situation trat bei meinem Kunden plötzlich, mit noch nicht einmal 40 Jahren, ein Schlaganfall auf, welcher zu einem schweren Autounfall führte. Seit Wochen liegt er nun im Krankenhaus. Mittlerweile geht es ihm langsam wieder besser, aber Intensivstation und Operationen haben Spuren hinterlassen. Reha steht an, zu Hause muss vieles organisiert werden. Jetzt wurde seiner Freundin und jetzt auch ihm schnell ein großes Defizit bewusst.

Mit dem Aufenthalt im Krankenhaus stellte sich auch ein anderes, größeres Problem dar. Der Kunde lebt zwar mit seiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung, ist aber für seine Angelegenheiten -wie wir alle- selbst verantwortlich. Als er nun plötzlich ins Krankenhaus kam, ergab sich für die Krankenversicherung und deren Abwicklung ein kurzfristiges Problem. Die Post befand sich bei ihm zu Hause, diese konnte er sich irgendwann durch die Freundin mitbringen lassen. Aber so richtig reagieren und gar telefonieren und sich um Sachen kümmern konnte und kann er derzeit nicht. Schon simple Fragen und eine Rückfrage zu einer Erstattung der Behandlungsrechnungen brachten das Problem ans Tageslicht. Die Freundin wollte gern helfen und diese Aufgabe für ihn übernehmen.

Ohne Vollmacht keine Auskunft

Also rief sie bei dem Krankenversicherer an und erfragte die aktuelle Situation zur Erstattung. Auch konnte sie sich auf ein Schreiben beziehen, welches ihr vorlag, da Sie den gemeinsamen Briefkasten leert. Aber der Sachbearbeiter konnte hier keine Auskunft geben, was ausdrücklich gut und richtig ist. Die Versicherungs- und Gesundheitsdaten sind ein hohes Gut und niemand möchte, dass diese in unberechtigte Hände gelangen. Daher ist es gut und richtig, dass Versicherer hier Fremden (und auch die Freundin ist im Sinne dieser Definition eine Fremde) keinerlei Auskünfte zu dem Vertrag oder zu der Leistung erteilen. Ein ähnlicher Fall ergibt sich bei meinen Eltern. Mein privat versicherter Vater hat die eingereichten Rechnungen an seine Krankenversicherung geschickt. Normalerweise tut das meine Mutter und hat dieses auch in der Vergangenheit regelmäßig getan. Bei einer nun nötigen Rückfrage zur Erstattung bekam auch sie die Auskunft, eine solche wäre nur mit einer separat erteilten Vollmacht möglich. Schließlich könne sonst jeder anrufen. Trotz der Tatsache, dass sie verheiratet sind, könnte man ihr zu dem Vertrag ihres Ehemanns (richtigerweise) keine Auskunft geben. Auch das war gut und richtig. Denn niemand an dem anderen Ende der Leitung weiß um die familiäre Situation.

Vollmacht für Versicherungen – Vordruck und Lösung

Um dieses Problem für Sie zu lösen., habe ich hier ein Formular für eine Bevollmächtigung und eine Ermächtigung zusammengestellt. Die Barmenia hat hier eine gute Vorlage, welche ich nochmals erweitert und nach Rücksprache mit einem Juristen abgewandelt habe. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass es eine Empfehlung ist und ich dafür keine Gewähr übernehmen kann. Lassen Sie sich hier bei Bedarf juristisch oder notariell beraten.
Mit diesem Formular können Sie Ihrem Versicherer eine entsprechende Weisung erteilen. Dabei ist es möglich, individuelle Gegebenheiten und Wünsche zu berücksichtigen. Wer nur eine Vollmacht zur Auskunft zu bestehenden Leistungsfragen erteilen möchte, der kann das hiermit genauso tun und/ oder weitergehende Zugriffsrechte ermöglichen.

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Vollmacht für Versicherungen für Vertrags- und Leistungsfragen als pdf

Auch die Frage, ob der oder die Bevollmächtigte Zahlungen des Versicherers entgegennehmen darf, kann hier schon mit der Vollmacht geklärt werden. Auch dieses kann in der Praxis relevant und wichtig sein, falls die Bevollmächtigte keinen Kontozugriff hat. Nur das Einreichen der Rechnung führt noch zu keiner Zugriffsmöglichkeit auf das Geld. Überweist der Versicherer also nach dem Einreichen der Rechnung den Betrag auf das Konto des Versicherten, so muss die Arztrechnung davon bezahlt werden. Hat der oder diejenige keinen Zugriff auf das Konto, so häuft sich das Geld dort zwar an, kann aber nicht ausgezahlt oder weitergeleitet werden.

Daher klären Sie parallel zu dieser Vollmacht bitte auch, wer notfalls auf Ihr Konto zugreifen kann und fällige Rechnungen bezahlen.

Auch sollten Sie einen anderen Punkt berücksichtigen. Die Frage nach der Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Im Falle einer Notsituation und nicht ausreichendem Geld auf dem Konto könnten auch die Beiträge für Ihre Versicherungen nicht abgebucht werden. Gerade in der privaten Krankenversicherung oder auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung führt das zu einem großen Problem. Welcher? Im schlimmsten Fall zur Umstellung in den Notlagentarif. Die damit verbundenen Risiken und Nachteile: Kein oder nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz und Kündigung einzelner Bausteine durch den Versicherer. Das lässt sich dann nur schwer lösen.

Mit solch einer Vollmacht und Ermächtigung könnte auch hier ein anderer für Sie die Änderung der Bankverbindung oder den Einzug der Beiträge klären. Auch das Bezahlen von Arztrechnungen und anderen Schadenersatzzahlungen aus der Versicherung ist hiermit gelöst, da das Erstattungskonto geändert werden kann. Natürlich und ausdrücklich ersetzt diese Vollmacht keine ausreichende Regelung für medizinische oder andere Belange. Hiermit sollten Sie sich zusätzlich beschäftigen. Wichtige Instrumente hierzu sind neben der eigenen letzten Verfügung in einem Testament auch Regelungen für den Fall einer schweren Erkrankung. Diverse Anbieter stehen Ihnen hier mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und der Regelung Ihrer Wünsche in Notfällen zur Verfügung.

Auskünfte und Rückfragen sind mit Vollmacht einfach möglich

Mit dieser Vollmacht hier regeln wir aber den Zugriff und die Kommunikation mit dem Versicherer. Explizit habe ich in die Vollmacht eine Position aufgenommen, die Ihnen als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigten ermöglicht, bei dem Versicherer gegebenenfalls auch einen eigenen Zugang zum Kundenportal oder zur App zur Rechnungseinreichung zu beantragen. Denn oftmals ist der Zugriff auf das Mobiltelefon des Versicherten durch Passwörter oder Gesichtserkennung nicht möglich oder Sie haben rein örtlich keinen Zugriff oder können diese. Rechnungsdokumente nicht einreichen. Auch wird die Zusendung von Schriftstücken und Leistungsabrechnungen deutlich einfacher.

Vollmacht löst nicht alles, hilft aber viel

Wer sich jedoch rechtzeitig darum kümmert, der kann hier nicht nur in absoluten Notfällen helfen, sondern auch in der rein alltäglichen Abwicklung. Manchmal ist es sehr hilfreich, wenn sich jemand anders (auch) um Dinge kümmern kann, sollte es mir selbst in diesem Moment zeitlich oder gesundheitlich nicht möglich sein. Mit der Vollmacht selbst können sie unterschiedlich verfahren.

Entweder Sie füllen diese heute aus, unterzeichnen diese und senden Sie direkt an die Versicherer. Oder aber, Sie hinterlegen diese an einem sicheren Ort und informieren den oder die Bevollmächtigten. So haben diese im Notfall oder in einer besonderen Situation Zugriff auf das Originaldokument und können hier entsprechend reagieren. Bevorzugt ist die erste Version, weil so schnelle Nachfragen und Anrufe auch direkt bei dem Versicherer geklärt werden können.

Eine hilfreiche Idee ist es dabei auch, bei Ihrem betreuenden Makler oder Vermittler eine Kopie dieser Vollmacht zu hinterlegen. Denn auch ich als Berater darf nur mit Ihnen, nicht aber mit ihren Angehörigen über vertragliche und gegebenenfalls leistungstechnische Fragen sprechen. Auch der Maklerauftrag und eine entsprechende Maklervollmacht lösen dieses Problem nicht. Denn natürlich kann ich Rechnungen für Sie weiterleiten und mit dem Versicherer kommunizieren, auch hier kommen wir bei Leistungs-/ Abrechnungs- und gesundheitlichen Fragen sehr schnell an die Grenze dessen, was datenschutzrechtlich möglich ist.

Vollmacht – wichtig in vielen Situationen, auch ohne Notfall

Zusammenfassend betrachtet ist diese Vollmacht die einzige, unkomplizierte und sichere Möglichkeit, Sie im Falle von gesundheitlichen oder anderen Beeinträchtigungen wirksam gegenüber dem Versicherer zu vertreten. Überlegen Sie sich gut, welche Person Sie beauftragen und -ganz wichtig – Informieren Sie diese Person und setzen diese über alle Details in Kenntnis. Es nützt nichts, eine Vollmacht in der Schublade zu haben, von der niemand weiß. Auch sollten Sie zumindest über die Art der Verträge für die sie eine Vollmacht erteilen vorher etwas genauer gesprochen haben.

Die Frage, was zu tun ist, welche Schritte zur Einreichung einer Rechnung notwendig sind, oder wer vielleicht damit betraut werden kann einen Antrag auf Leistungen zur Berufsunfähigkeit zu stellen, all das muss genau besprochen sein. Niemand mag sich gern vorstellen er liegt auf der Intensivstation und kann sich selbst nicht um seine Sachen kümmern. Gerade hier ist aber eine schnelle Meldung des Schadens und damit verbunden auch eine schnelle Auszahlung von Versicherungsleistungen, elementar wichtig. Gerade Leistungen, die direkt zu Beginn gezahlt werden müssen und können, also Bergungskosten aus der Unfallversicherung oder auch bereits das Krankentagegeld bedürfen hier oftmals einiger Schritte. Wer dann nicht in der Lage ist, einen Antrag auf solche Leistungen zu stellen, der verwirkt schnell solche Leistungen.

Am Beispiel des Krankentagegeldes sehen wir das sehr deutlich. Beginnt nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit mein Kranken(tage)geld und ich informiere den Versicherer nicht oder erst Wochen, gar Monate später, so habe ich einen Großteil meiner Ansprüche verloren. Beauftrage ich hingegen jemand, diese Information und auch das Ausfüllen von Formularen oder die Abwicklung für mich zu unternehmen, fließt schnell Geld du dazu sind Versicherungen ja auch abgeschlossen.

Wenn Sie dann, zu guter Letzt, die bevollmächtigten Personen noch über die Kontaktdaten Ihres Beraters informieren, so können diese gemeinsam mit professioneller Hilfe ihre Angelegenheiten unkompliziert und datenschutzrechtlich sauber regeln. Denken Sie also daran, die Vollmacht besser heute statt erst morgen herunterzuladen. Ich stelle Ihnen diese hier und im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung. Es handelt sich um eine ausfüllbare pdf Datei.

Unterschreiben und an den Versicherer senden und dann mit den Angehörigen oder Freunden sprechen und diese gut verwahren.

Ich hoffe sehr, dass Sie diese Vollmacht niemals brauchen werden, falls aber doch, ist jedoch „haben besser als brauchen“. Bleiben Sie gesund.

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