Freiwillig versichert? Post vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse?
Wer die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) nun erstmalig überschreitet, der wird freiwillig versichert. Ein Wechsel aus der GKV in die PKV ist nun möglich, aber niemand zwingt Sie dazu.
Was Sie beachten müssen, was mit Kindern, Familienversicherung und Arbeitgeberzuschuss passiert, das lesen Sie hier ausführlich beschrieben.