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Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen, gibt es sowas?

Genau diese Frage hatte mir heute in unserem Live Chat (das ist das Feld an der linken Bildschirmseite, indem ich Ihnen Live Fragen beantworten kann) gestellt, den hier ging es um einen Kunden mit verschiedenen Diagnosen als Vorerkrankung. Nun dachte dieser, es gäbe vielleicht einen Versicherer der ihn trotzdem aufnimmt und er könne dadurch aus der gesetzlichen Krankenkasse (in der Höchstbeitrag zahlte) und seiner privaten Zusatzversicherung wechseln.

Wie kalkuliert und prüft die private Krankenversicherung eine Annahme?

Anders als die gesetzliche Krankenkasse besteht für eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen keine Verpflichtung, einen an Sie gerichteten Antrag auch anzunehmen. Bevor eine solche Annahme erfolgen kann müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, damit der Versicherer sich ein Bild über ihren Gesundheitszustand machen kann und damit beurteilen, ob sie ein höheres Risiko als ein gesunder Antragsteller darstellen.

In die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen?

Dennoch bedeutet nicht jede Vorerkrankung (auch chronische) eine sofortige Ablehnung in der privaten Krankenversicherung. So lassen sich Erkrankungen wie Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen ebenso versichern, wie auch Vorerkrankungen durch Unfälle, sich Schwächen oder Beeinträchtigungen der Zähne. Für andere Vorerkrankungen ist es jedoch etwas schwerer, dazu gehören generell alle psychischen und psychosomatischen Beschwerden. Auch Burn-Out, wenn dieses im anzeigepflichtigen Zeitraum  (Übersicht über die Anfragezeiträume) liegt, ist meist eine Ablehnungsdiagnose.

Auch die Antragsteller, welche sich gerade in einer laufenden Behandlung befinden oder eine solche angeraten ist, haben meist zunächst keine Chance zur Aufnahme in der privaten Krankenversicherung.

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Doch es gibt Ausnahmen zur vereinfachten Annahmemöglichkeit

Für verschiedene Antragsteller, Berufsgruppen oder in bestimmten Situationen gibt es jedoch klar definierte Ausnahmen, in welchen ein Antrag trotz bestehender Vorerkrankungen anzunehmen ist. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen schauen wir uns diese Ausnahmeregelungen einmal etwas genauer an.

Nachversicherung von Kindern

Einer der wohl wichtigsten Möglichkeiten um auch mit Vorerkrankungen versichert zu werden, ist die so genannte Neugeborenennachversicherungsgarantie. Im Rahmen dieser Kindernachversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sein neugeborenes (oder adaptiertes) Kind unter bestimmten Fristen und klar definierten Regelungen in der privaten Krankenversicherung (nach-) zu versichern. Die wesentlichen Voraussetzungen liegen unter anderem darin, dass für den Versicherungsnehmer selbst natürlich eine private Krankenversicherung bestehen muss, dass die 2-Monatsfrist zur Anmeldung des Kindes eingehalten werden muss und dass die Eltern bzw. ein Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert gewesen sein müssen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in folgenden Blogbeiträge:

Kinder in der PKV, aber welche ist die richtige?

Mein Kind muss ja auch in die private Krankenversicherung, oder doch nicht?

Die Nachversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten gilt übrigens nur bei dem eigenen Versicherungsunternehmen, nicht jedoch bei anderen Versicherern, auch wenn einige Kinder allein versichern. Welche das genau sind, das finden Sie in der Übersicht zur Kinderversicherung in der PKV.

Tipp: Wenn die Nachricht zur anstehenden Geburt kommt, dann werden Babysachen gekauft, das Zimmer eingerichtet und alle möglichen Vorkehrungen getroffen. An Versicherungen dem zu diesem Zeitpunkt kaum jemand. Dennoch können Sie Ihrem zukünftigen Kind einen großen Gefallen tun, indem sie diesen Beitrag hier lesen und die daran enthaltenen Optionen befolgen: Pflegeergänzungsversicherung für Kinder- eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsfragen.

Tipp Nr. 2: Da das Kind bei den meisten Unternehmen nur in dem Umfang versichert werden kann, wie dieser auch für sie selbst Versicherungsschutz besteht (also die identische oder eine höhere Selbstbeteiligung, Wahlleistungen wie Chefarzt und Ein-oder Zweibettzimmer nur wenn Sie es auch haben), ergibt sich unter Umständen ein Versicherungsschutz, den sie für ihr Kind gar nicht wollen. Schließen Sie jedoch rechtzeitig (mindestens drei Monate vor Geburt) für den zweiten Elternteil (der unter Umständen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist) eine Zusatzversicherung ab, so besteht auch hier eine Nachversicherungsmöglichkeit. Wenn Sie dazu noch eine Zusatzversicherung werden, die ein Optionsrecht zur Umwandlung in die Vollversicherung enthält, lässt sich über diesen „Trick“ ein besserer Versicherungsschutz für das Kind sicherstellen, als der in Ihrem eigenen Vertrag.

Auch oder gerade wenn noch nicht klar ist, ob das Kind in die private Krankenversicherung oder vielleicht doch in die gesetzliche Krankenkasse des zweiten Elternteils soll, ist solche Option durchaus hilfreich.

Vereinfachte Annahme und maximal 30 % Zuschlag für Angestellte

Angestellte, welche aus der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden, weil sie die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, haben unter bestimmten Umständen (und bei einer begrenzten Anzahl von Versicherungsunternehmen) eine Möglichkeit sich mit einem Zuschlag von maximal 30 % versichern zu können, auch wenn die Vorerkrankungen sonst zu einer Ablehnung führen würden.

Der erste Versicherer der mit diesem Angebot an den Markt kam, war die Debeka mit der vereinfachten Annahme für Angestellte. Weitere Details können Sie in meinem damaligen Beitrag nachlesen. In der Zwischenzeit haben sich auch andere Versicherer, zum Beispiel die Signal Iduna und der Deutsche Ring angeschlossen und bieten binnen sechs Monaten nach wegfallen der Versicherungspflicht in der GKV eine solche Annahmemöglichkeit.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Angestellte handelt die erstmalig die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und dadurch versicherungsfrei werden. Da dieses Geschäft von den Gesellschaften nicht unbedingt gewünscht wird, wird in der Regel dem Berater/Makler kein Honorar bzw. richtigerweise keine Courtage gezahlt, was zu einer individuellen Honorarvereinbarung zwischen Kunde und Berater führen kann. Bevor sie jedoch jetzt übereilt denken „dann mach ich das selbst“ beachten Sie bitte das es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt und diese einmalige Chance zur Aufnahme nicht vertan werden sollte.

Daher gilt hier insbesondere, lieber etwas länger überlegen, fachlichen Rat einholen und aufgrund dieser Informationen fundiert entscheiden.

Öffnungsaktion für Beamte

Für Kunden in einem Beamtenverhältnis und damit verbundenem Anspruch auf Beihilfe besteht über die so genannte Öffnungsaktion für Beamte eine vergleichbare Möglichkeit wie die oben für Angestellte geschilderte. Lange vor der Möglichkeit für die Angestellten haben sich viele Versicherer mit Beamten Tarif zu dieser Öffnungsaktion verpflichtet und bieten Kunden innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Verbeamtung eine solche Versicherungsmöglichkeit.

Anders als jedoch der „normale Kunde“ ist hier die Auswahl der Tarife entsprechend eingeschränkt. Oftmals werden Tarife mit Wahlleistungen (wenn Sie nicht der Dienstherr auch gewährt) und Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen. Daher ist es insbesondere auch hier sehr wichtig zu schauen, ob’s vielleicht Versicherer gibt welche auch ohne Beihilfeergänzungstarife einen hochwertigen Versicherungsschutz gewähren und ob vielleicht ein solcher Versicherer besser geeignet ist als andere.

Ähnlich wie bei der Öffnungsaktion für Angestellte gilt auch hier sehr sorgfältig zu überlegen, sich fachlichen Rat holen und Informationen über die Tarife, Annahmemöglichkeiten und den entsprechenden Versicherungsschutz sorgfältig zusammenzutragen. Dass auch hier eine sechsmonatige Ausschlussfrist gibt ist diese nicht nur zu beachten, es darf auch nicht übereilt ein Antrag gestellt werden. Sonst kann es passieren, dass die Öffnungsaktion verwirkt ist und es keine Möglichkeit mehr gibt.

Der Umweg über einen Zusatztarif plus Option

Wie bereits oben erklärt, sind die Abfragezeiträume für die Gesundheitsfragen bei den Gesellschaften höchst unterschiedlich. Daher ist es zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen so, dass die Versicherer manchmal drei, fünf oder sogar zehn Jahre zurück fragen. Wer also zum Beispiel vor sechs Jahren eine psychotherapeutische Behandlung hatte, der wird diese bei einigen Unternehmen angeben müssen, bei anderen hingegen wird im Antrag hiernach nicht (mehr) gefragt.

Stellen Sie jedoch nach Prüfung der Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung (für weitere Informationen KLICKEN!) fest, dass zum Beispiel gerade ein Versicherer infrage kommt bei dem sie jedoch psychische Erkrankungen der letzten zehn Jahre angeben müssen, so stellt sich hier die Frage einer möglichen Ablehnung. Nun gibt es aber durchaus Versicherer welche für Ihre Zusatzversicherung andere Anfragezeiträume nutzen, als die in der Vollversicherung. Ein Beispiel dazu:

Ein Angestellter wird zum 1. Januar 2015 versicherungsfrei, da er die Versicherungspflichtgrenze 2014 überschritten hat und voraussichtlich auch in 2015 die Grenze erreicht. Vor sechs Jahren hatte er eine psychotherapeutische Behandlung, welche einige Monate dauerte.

Bei seinem Wunschversicherer müsste er im Antrag auf Krankenvollversicherung die Behandlung angegeben, da hier nach zehn Jahren rückwirkend gefragt wird. Ob der Versicherer diesen Antrag dann annimmt, oder wegen der psychotherapeutischen Behandlung ablehnt (was nicht zwingend passieren muss) wäre im Rahmen einer Voranfrage zu prüfen.

In dem Antragsformular zur Zusatzversicherung wird jedoch nur nach psychotherapeutischen Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt. Einige Zusatztarife dieses Versicherers enthalten zudem eine Option, bei entfaltet der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse in die Vollversicherung wechseln zu können. Stellt also unser (derzeitig noch gesetzlich pflichtversicherter Kunde) heute einen Antrag auf Zusatzversicherung zu seiner gesetzlichen Krankenkasse, so kann er diese mit Beginn 1. November 2014 abschließen. Für die Monate November und Dezember ist der also weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse und zusätzlich für das Krankenhaus mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgesichert.

Entfällt dann zum 1.1.2015 die Versicherungspflicht, so nutzt dieser Kunde die Option und stellt seine Zusatzversicherung in eine Vollversicherung um. Im Ergebnis hat er dann den gewünschten Krankenvollversicherung Schutz bekommen, und auch in diesem nur die Risikofragen (in Bezug auf die Psychotherapie) von 5 Jahren.

Annahmegarantie im Basistarif

Eine letzte Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen zu versichern, ist der Basistarif. Wobei man hier ganz offen sagen muss, dass es eine absolute Notlösung sein sollte, denn der Basistarif ist mit Sicherheit kein erstrebenswerter Tarif. Die Leistungen orientieren sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, der Beitrag ebenfalls an deren Höchstbeitrag. Die Versicherung der Basistarif ist oftmals nur für denjenigen interessant, der aus verschiedenen Gründen heute ohne Krankenversicherungsschutz dasteht und mit Vorerkrankungen oder eben wegen der fehlenden Vordersicherung keine Chance auf anderweitige Versicherung hat.

Insbesondere sollte hier die Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sehr genau und sorgfältig geprüft werden. Wenn die vorhergehende Versicherung aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt wurde, überlegen Sie bitte sehr genau sie in eine private Krankenversicherung zurück wollen. Zumindest bis zum Eintrittsalter 55 kann es durchaus sinnvoll sein, die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Erwägung zu ziehen. Auch kann ein Versicherungsschutz über bestimmte europäische Krankenversicherer eine Möglichkeit darstellen.

Was sie weiterhin beachten sollten

Oftmals neigen Berater dazu zu prüfen, der den Kunden überhaupt versichert und danach eine Entscheidung zu treffen welcher Tarif passt. Aus meiner Sicht ist diese Verfahrensweise jedoch falsch. Gerade wenn hier geprüft wird wer vielleicht noch ohne Risikozuschlag annimmt und dem Kunden dann zu diesem Tarif geraten wird, hat es nichts mit bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu tun. Ein Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung ist schon alleine deshalb kein Problem, weil er eine risikogerechte Kalkulation ermöglicht und dem Versicherer die Chance gibt etwas für die Beitragsstabilität zu tun.

Natürlich ist es eine Frage wie hoch der Zuschlag ist, ob es eine Überprüfungsmöglichkeit in der Zukunft gibt und aufgrund welcher Erkrankungen der Zuschlag erhoben wird. Oftmals erntet der Versicherer und auch der Berater Unverständnis über die Höhe des Zuschlages, lesen Sie dazu bitte auch meinen Beitrag zur Höhe des Risikozuschlages und den entsprechenden Hintergründen.

Bevor Sie sich also Gedanken über Annahmemöglichkeiten machen, lesen Sie zunächst einmal den Leitfaden zur Entscheidungsfindung in der privaten Krankenversicherung (Download als PDF) und machen sich Gedanken zu den Auswahlkriterien für die private Krankenversicherung. Diese können Sie auch im neuen Kriterienfragebogen erfassen, Hilfestellung gibt hierbei ein „Erklärvideo” welches sie über das Kontaktformular anfordern können.

Das wichtigste ist jedoch, dass sie sich in Ruhe und ohne Verkaufsdruck Gedanken über die Unterschiede der beiden Krankenversicherungssysteme in Deutschland machen, sich genau überlegen welches System das für Sie passende ist und erst dann eine Entscheidung treffen.

Eine übereilte Entscheidung für die private Krankenversicherung ist genauso falsch, wie ein Abschluss bei einem Versicherer der sie ohne Risikozuschlag nimmt, wo aber der Tarif von der Leistungsseite her nicht passt.

Sie haben also in diesem Beitrag eine Reihe von Möglichkeiten gesehen, auch mit Vorerkrankungen an einen entsprechenden Versicherungsschutz zukommen. Ob eine dieser Möglichkeiten auf Sie zutrifft und ob es der richtige Weg ist, das werden sie am besten gemeinsam mit einem qualifizierten Berater herausfinden können.

Ein Kommentar

  1. Hallo,

    Mir gefällt Ihr ausführlicher Artikel sehr. Die Problematik mit den Gesundheitsfragen wird vielen Kunden leider erst dann bewusst wenn es schon zu spät ist. Deswegen ist es umso wichtiger sich frühzeitig um eine Absicherung zu kümmern.

    Gruß

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