Artikel mit ‘Wechsel’ getagged

12.
November '10

Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte


Unter teilweise großem Protest führte die Bundesregierung im Jahr 2007 eine geänderte Vorschrift in dem Sozialgesetzbuch V ein und erschwerte damit den PKV Wechsel für Angestellte. Seither durfte der Angestellte nur dann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen, wenn dieser die Jahresarbeitentgeltgrenze 3 Jahre in Folge überschritten hat.

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.

Zunächst sollten die Änderungen erst Anfang Dezember beschlossen werden. Nun jedoch wurde die Sitzung (2. und 3. Lesung im Bundestag) auf den 12. 11. 2010 (9.00 Uhr) vorgezogen. Die geplanten Änderungen sind in der Drucksache 17/ 3040 festgehalten, welche auf den Seiten des Bundestages zum Download bereitsteht.

Für die bereits angestellten Arbeitnehmer verbessert sich somit die Wechselsituation in die private Krankenversicherung (PKV). Geplant ist somit der Der Entfall der 3-Jahresgrenze ist beschlossene Sache. Ab sofort ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die JAEG (Jahresarbeitentgeltgrenze) im laufenden und vorr. im Jahr 2011 überschreitet. Somit endet für eine ganze Reihe Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in der GKV bereits zum 31. 12. 2010.

Auch Berufseinsteiger haben es nun leichter gleich in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Diese werden sofort bei Berufseinstieg freiwillig versichert, wenn das Einkommen laut Arbeitsvertrag die Grenze überschreitet.

Falls Sie also in einer dieser Situationen sind und beabsichtigen in die Private Krankenversicherung zu wechseln, so lesen Sie bitte die Artikel zu den Wechselmöglichkeiten. Besonders beachten Sie bitte den Artikel “Sie müssen sich schnell entscheiden” und setzen Sie einen solchen Verkäufer am besten schnell wieder vor die Tür.

Ich kann es gar nicht oft genug schreiben und bitte Sie eindringlich sich daran zu halten.

Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zu dem gewünschten Versicherungsschutz und überdenken und bedenken Sie die Auswahlkriterien zu Ihrer Privaten Krankenversicherung. Weitere Informationen zum Wechsel finden Sie auch in den Blogbeiträgen zum GKV-PKV-Wechsel.

Ob Sie nun zum 01. 01. oder später zum 01. 03. oder 01. 04. wechseln, ist völlig unerheblich. Wichtig ist vielmehr, das die Tarifauswahl sorgfältig getroffen wird und Sie die Vor- und vor allem die Nachteile kennen. Folgende Artikel sind für Sie vielleicht auch lesenswert:

Ich möchte einen (Kranken-) Versicherer der kulant ist

Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

23.
September '10

Gesundheitsreform beschlossen – Änderungen bei Beitrag, 3Jahresfrist und weiteren Punkten


Die Bundesregierung hate heute, 22. 09. 2010, in einer Pressemitteilung die wesentlichen Änderungen im Gesundheitswesen bekannt gegeben.

Neben der Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,6% wird der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf privat Krankenversicherte Personen. So wird der Arbeitgeberzuschuss durch diese Erhöhung ebenfalls erhöht.

Bereits gestern hatte ich die voraussichtlichen Zahlen zum Arbeitgeberzuschuss im Blog bekannt gegeben. Diese sind im Blogbeitrag “Arbeitgeberzuschuss 2011” nachzulesen.

Weitere Änderungen sind unter anderem:

Durch Änderungen in den §§ 6 und 9 SGB V („Drei-Jahres-Regelung“) wird die Aussage im Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach ein Wechsel aus der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein soll.

Weiterhin ändern sich auch der Einzug in die Private Krankenversicherung (PKV) bei Berufseinsteigern und bei anteiigem Arbeitsverhältnis:

Damit wird die Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetzes (GKV-WSG) wieder hergestellt. Danach endet die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeiternehmer künftig wieder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr (anteiliges) Jahresarbeitsentgelt im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sofern ihr Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

Berufsanfängern mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z.B. Personen nach abgeschlossenem Hochschulstudium) wird zugleich – wie nach dem vor GKV-WSG geltenden Recht – die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.

Somit ist auch hier ein direkter Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich und erfordert keine ausgiebigen Wartezeiten.

Wer nun im Jahr 2010 bereits die Grenze überschreitet und voraussichtlich auch die Grenze 2011 überschreitet, der kann sich zum 01. 01. 2011 bereits in einer Privaten Krankenversicherung versichern.

Personen, deren Pflichtmitgliedschaft in der GKV aufgrund des Wegfalls der Drei-Jahres-Regelung bereits zum Ende des Jahres 2010 endet, können ihre Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortsetzen.

Insbesondere gilt auch hier: Nicht voreilig handeln und vor allem die entsprechenden Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung (PKV) zu beachten.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur privaten Krankenversicherung

02.
August '10

Die Private Krankenversicherung 2011 und was Sie beachten sollten


Kaum ist die zweite Jahreshälfte angelaufen, schon häufen sich in den letzten Wochen wieder die PopUp Fenster auf Internetseiten. Hier wird oft ein schneller Wechsel der Privaten Krankenversicherung (PKV) versprochen und der schnelle Vergleich suggeriert. Dabei werden “lockende Angebote” mit möglichst viel Geldersparnis angeboten und natürlich nur die positiven Merkmale herausgestellt.

Bisher hielt ich das XING Netzwerk für eines der solideren Netzwerke. Nachdem aber dort Nutzer Fragen an die anderen Nutzer stellen können, geht so ein Unsinn auch dort weiter. Dabei musste ich letzte Woche eine “Frage” eines vermeintlichen Kollegen sehen, welcher genau auf den Zug “Jahresende, Ersparnis, PKV” aufgesprungen zu sein scheint.

T.G. fragt (20.07.2010 )

Wenn Sie die Möglichkeit hätten vor der kommenden Beitragsanpassung Ihren Tarif bei der Privaten Krankenversicherung in einem kurzen Telefonat mit denen aller 42 Gesellschaften zu vergleichen, gemäß Ihren Leistungsvorgaben, würden Sie für ein paar hundert Euro die 30min Zeit investieren?

(Hervorhebungen durch mich)

Da frage ich mich ernsthaft welchen Teil von diesem Unsinn man zuerst in Frage stellen soll. Das eine Beratung in so kurzer Zeit nicht gehen kann, hatte ich bereits in verschiedenen Blogbeiträgen erläutert. Wie bitte soll denn ein Laie in wenigen Minuten verstehen welche Leistungsbereiche es gibt, wie wichtig diese sind und wo die Bedeutung der einen oder anderen Auswahl liegt?

Wie soll ein Laie verstehen, dass ein einzelnes Wort in den Bedingungen die Leistung oder Einschränkung bedeutet und das wo er gar keine Kenntnis über die Auswirkungen hat und diese auch in 30 Minuten nicht bekommen kann?

In einem meiner Blogbeiträge in der letzten Woche ging es genau um eine solche Art von Beratung. Hier wurde in sogar weniger als 30 Minuten eine komplette PKV verkauft und hätte den Kunden definitiv im Leistungsfall deutlich fünfstellige Beträge gekostet.

Ich kann es gar nicht oft genug sagen. Tun Sie nichts ohne ausreichend überlegt zu haben. Auch wenn Ihnen Versicherungsbedingungen nicht unbedingt wie die tollste Bettlektüre vorkommen, lesen Sie Bedingungen, den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und die Auswahlkriterien in der PKV. Erst dann entscheiden Sie in Ruhe und wohl überlegt ob ein Wechsel Sinn macht.

Weitere Beiträge:

Kündigung der PKV wegen Beitragserhöhung

So schlimm kann Beratung in der PKV sein- leider

07.
Juni '10

Wechsel vom angestellten PKV Versicherten in die Selbstständigkeit


Ein Vertrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist sehr langfristig orientiert. Das bedeutet zum Einen, ausreichend Zeit bei der Antragstellung und der Tarifauswahl zu nehmen, zum Anderen aber langfristig orientierte Tarife.

Diese werden in vielen Fällen nicht geändert, wenn die Auswahl korrekt war und auch die Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. Dennoch kann es in einigen Fällen durchaus erforderlich sein, den bestehenden Vertrag nachträglich zu verändern.

Einer dieser Gründe ist der Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit. Dieses macht in einigen Fällen eine Anpassung des Vertrages und im “schlimmsten Fall” sogar einen Wechsel der Gesellschaft erforderlich.

Krankentagegeld:

Zunächst ändert sich der Tarifbaustein des Krankentagegeldes. Zahlt bei einem angestellten Versicherten der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen der Krankheit weiter den Lohn aus, ist dieses bei dem Selbstständigen oder Freiberuflicher nicht so. Hier muss somit geprüft werden, welcher Bedarf an finanzieller Unterstützung erforderlich ist und ab wann dieser da sein muss. So kann der Bedarf hier schon ab dem 1. Tag entstehen, auch 3, 4 oder 6 Wochen können ausreichend sein. Über die Staffelmöglichkeiten in der PKV erfahren Sie in einem der folgenden Beiträge noch mehr.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sind die Bedingungen des Krankentagegeldes. Unter welchen Umständen, wie lange und bis zu welcher Höhe wird dieses gezahlt? Was ist bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit? Alles Fragen die in einer Beratung zu klären sind.

Tarifanpassung der Vollversicherung:

Auch wenn die Auswahl korrekt und passend war, so ändern sich die Umstände mit dem Verlassen des Angestelltenverhältnisses durchaus. Leistungen die zuvor aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wurden (Reha, Kuren etc) sind nun nicht mehr vorhanden und müssen in den privaten Versicherungsschutz integriert werden.

Auch sollte das Bedingungswerk in diesem Atemzug gleich auf seine Aktualität überprüft werden und bei Bedarf angepasst werden.

Daher sind hier Beratung, Überprüfung und ggf. Anpassung nötig.

30.
April '10

GKV freiwillig versichert erst ab 01. 01. 2011 – wann, was tun?


UPDATE: Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte

Einige Anfragen die mich heute schon erreichen beschäftigen sich mit dem Thema “Private Krankenversicherung 2011″. Warum jetzt schon?

Nun, aufgrund der DreiJahresregel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind viele Arbeitnehmer noch nicht in der Lage in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gem. §6 in V sind Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei. Genau heißt es dort:

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Der Angestellte der in 2008, 2009 und 2010 die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG)

2008 – 48.150 EUR

2009 – 48.600 EUR

2010 – 49.950 EUR

überschreitet und vorr. auch die für 2011, ist somit versicherungsfrei und kann sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben, oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Wann sollte nun was unternommen werden?

Grundsätzlich kann der Antrag “irgendwann” in 2010 gestellt werden, da der Beginn erst der 1. 1. 2011 sein kann. Dieses birgt jedoch heute das Risiko eines schlechteren Gesundheitszustandes durch auftretende Erkrankungen, Veränderungen im Gesundheitszustand die bei einer andren Untersuchung “zufällig” festgestellt werden und/ oder einem Unfall. All diese Gründe können den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) endgültig und abschließend verbauen.

Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:

Variante 1: Abschluss einen so genannten Optionstarifes. Dieser sichert bei Erfüllung der Voraussetzungen den Wechsel in die Private Krankenversicherung ohne neue Risikoprüfung. Dabei handelt es sich also um eine Konservierung der Gesundheitsangaben, so das eine Verschlechterung- wenn diese eintritt- den Wechsel nicht verhindert. Dieser wird beantragt und es werden heute die “normalen” Risikofragen gestellt. Danach erfolg eine Einschätzung und es ist ein Beitrag zu entrichten.

Variante 2: Bei den meisten Gesellschaften ist ein “vordatieren” des Antrages maximal 6 Monate lang möglich. Somit bedeutet das bei einem Wechsel zum 01. 01. 2011 die Antragstellung ist ab dem 1. 7. möglich. Dann wird ebenfalls die übliche Risikoprüfung durchgeführt, der Antrag wird angenommen und policiert und auch hier sind somit keine weiteren Erkrankungen mehr nach zu melden.

und nun kommen wir zur elegantesten Variante, da diese auch noch Beitrag sparen kann:

Variante 3: Durch die Berechnung des Eintrittsalters (Beginnjahr minus Geburtsjahr) gilt bei den Varianten 1 und 2 das Eintrittsalter 2010. Da ein Eintritt mit einem jüngeren Eintrittsalter zu dauerhaft geringeren Prämien führt, rate ich zu folgender Variante.

Machen Sie sich im Monat Mai in Ruhe Gedanken welche Auswahlkriterien “ihr” Tarif erfüllen muss. Schauen Sie sich mit dem Berater gemeinsam mehrere Modelle an und überlegen Sie ganz in Ruhe. Wenn Sie ein Entscheidung getroffen haben, so stellen Sie entsprechende Voranfragen (KEINE Anträge) über den Berater. Dann, bei der Antragstellung beantragen Sie (ab 1.6.) eine Anwartschaft ab 01. 12. 2010. Diese sichert das Eintrittsalter 2010 und ist preislich sehr überschaubar. Für einen Versicherten um die 30 bedeutet dieses einen Mehraufwand an Beitrag für den Monat Dezember von ca. 100 EUR, eine Beitragsersparnis von ca. 8-9 EUR monatlich. So hat sich dieses bereits in 2011 “gerechnet”.

Auch bei dieser Variante ist der Gesundheitszustand nach Policierung gesichert. Einige Gesellschaften bieten den Antrag für 2011 bereits vorher an. Diese Vorgehensweise (Antragstellung mehr als 6 Monate im Voraus) hat in der Vergangenheit jedoch zu einiger Aufregung bei den Aufsichtsbehörden geführt und daher halte ich nichts von dieser Variante.

Weiterführende Informationen:

3 Jahresgrenze erfüllt, und wie nun weiter?

Auswahlkriterien zur PKV als pdf Fragebogen

Leitfaden zur PKV