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Hallesche Beitragsrückerstattung – Änderungen ab 2026

Die Beitragsrückerstattung ist ein Instrument, eine Leistungsfreiheit zu belohnen und somit gesunde Versicherte zu entlasten. Klar ist diese steuerschädlich, aber am Ende ist es nie einhundert Prozent Steuer und somit in jedem Fall Geld, welches zurückkommt. Auch die Hallesche Beitragsrückerstattung wird sich nun ändern, ab dem Versicherungsjahr 2026, somit erstmalig mit der Auszahlung 2027.

TL;DR: Hallesche Beitragsrückerstattung ab 2026

  • Hallesche Krankenversicherung reduziert die Beitragsrückerstattung
  • garantierte Bonuszahlungen bleiben unverändert
  • erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zukünftig als Festbeträge zwischen 150€ und 800€
  • nicht mehr abhängig vom Monatsbeitrag
  • weniger Rückerstattung für Gesunde, mehr Geld zur Verfügung für die Abmilderung von zukünftigen Anpassungen durch Kostensteigerungen, gerechtere Verteilung im Bestand

Die Hallesche Krankenversicherung reiht sich dabei aber in andere Gesellschaften ein, welche in den letzten Monaten und Jahren die Beitragsrückerstattungen konsequent reduziert haben. Zuletzt wurden die Staffeln bei der Barmenia und Allianz angepasst, andere folgen noch.

Welche Arten von Rückzahlungen gibt es?

Wir müssen hier unterscheiden, zwischen der “erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung” und anderen Modellen der Rückflüsse, wie Pauschalerstattungen (Beispiel: Axa GesundExtra oder Universa uni-top Privat), garantierten Bonuszahlungen (Beispiel: Hallesche NK Bonus) oder garantierten Rückflüssen im Folgejahr (Beispiel: Münchener Verein BestensGesund).

Zudem kann der Versicherer auch beides haben. So war und ist es auch bei der Hallesche. Während die Beitragsrückerstattung bisher nach Staffeln und für alle Tarife galt, gibt es noch die Tarifmodelle mit dem “Bonus” im Namen, welcher dann 60 oder 100€ pro Monat zusätzlich (und garantiert) ausschüttet.

Darf die Hallesche Beitragsrückerstattung und Bonus ändern?

Nein, der Bonus ist ein fester Bestandteil des Tarifes und kann und darf nicht geändert werden. Daher wäre es auch bei nicht vorhandenen Gewinnen aus den Mitteln des Versicherers zu bezahlen. Anders sieht es bei der erfolgsabhängigen und jährlich neu zu beschließenden Rückerstattung aus.

Die Beitragsrückerstattung ist eine freiwillige Leistung, die jährlich vom Vorstand neu bewertet und beschlossen wird. Der Aufsichtsrat hat dieser Änderung zugestimmt.

Die Beitragsrückerstattung hingegen, also die erfolgsabhängige (vom Erfolg des Versicherers abhängige) Rückzahlung wird aus Überschüssen finanziert. Bezogen auf die Hallesche sind diese Aufwendungen in den letzten Jahren auf einen Betrag von ca. 90 Mio. € angewachsen. Doch, das weiß jeder, Geld lässt sich eben nur einmal ausgeben. Daher muss jeder Versicherer und jedes Kollektiv entscheiden, ob ich Gelder für eine Abmilderung von Beitragsanpassungen für alle verwenden möchte, oder Geld für Gesunde Kunden (steuerschädlich) als Beitragsrückerstattung auszahlen.

Dieses zu überprüfen, zu entscheiden und anzupassen, ist entscheidende Aufgabe der Versicherer und deren Aktuare. Am Ende ist es die Frage, möchte ich mehr gesunde Kunden honorieren, solche die uns kein Geld kosten (aber wohl irgendwann kosten werden), oder alle Kunden.

Die Hallesche hat sich entschieden, Anpassungen an der alten Staffel der Beitragsrückerstattung vorzunehmen und diese gelten erstmalig mit der Auszahlung im Sommer 2027, also für das leistungsfreie Jahr 2026.

Wichtig! Für das zurückliegende Jahr 2025 (dessen Auszahlung im Sommer 2026 erfolgt) gelten die alten Regeln wie bisher, diese werden wie bekannt ausgezahlt, so die Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch wenn ich mir eine frühere Information gewünscht hätte, ist somit genug Zeit, diese Informationen für sich zu bewerten und ggf. anders zu entscheiden, ob Rechnungen eingereicht werden.

Was beeinflusst die Hallesche Beitragsrückerstattung?

Oder anders gefragt, was beeinflusst diese nicht? Das ist Tarifabhängig. In den neuen Tarifen, also den Tarifen Hallesche NK.select XL, L, S sind Vorsorgeuntersuchungen, Zahnprofylaxe und Impfungen unschädlich, können also eingereicht werden. Das war in alten Tarifen nicht so.

Alle anderen eingereichten Rechnungen beeinflussen und/ oder verhindern die Beitragsrückerstattung.

Wie sieht die bisherige Regelung bei der Hallesche aus?

Bisher ist der Monatsbeitrag die Grundlage der Bemessung. Dabei gilt auch hier nur der Tarifbeitrag des Hautptarifes, also des NK.select zum Beispiel als Basis. Ein 30-jähriger Kunde zahlt somit im NK Telext XL Bonus heute 626 €. (Mehr Beispiele können Sie hier im Marktvergleich eines anderen Blogbeitrages nachlesen.) Dazu kommen Krankentagegeld, 10% gesetzlicher Zuschlag und weitere Bausteine.

Anzahl der
leistungsfreien
Jahre
Beitragsrückerstattung
in Monatsbeiträgen (MB)
11,0 MB
21,25 MB
31,5 MB
41,75 MB
52 MB

Dabei ist zu beachten, unterbricht ein Jahr mit Leistungen die Staffel, geht es wieder von Null los und “der Versicherte arbeitet sich wieder hoch.”

Unser Beispielkunde würde also zwischen einem (626 €) und zwei Monatsbeiträgen (1.252 €) Rückerstattung bekommen, wenn er länger leistungsfrei war.

Doch schauen wir uns nun an, was neu kommt. Die Änderungen gelten erstmalig für das leistungsfreie Jahr 2026, also die Auszahlung der Beitragsrückerstattung 2027.

Neue Regeln der Hallesche Beitragsrückerstattung für 2026 (mit Auszahlung 2027)

  • nicht mehr der Monatsbeitrag entscheidet, sondern ein fester Eurobetrag wird wird die Beitragsrückerstattung (BRE)
  • gleiche Rückerstattung für alle Kunden
  • BRE Höhe künftig abhängig von der gewählten SB Stufe
  • für den Versicherer folgt mehr Planbarkeit (denn nicht jede Anpassung der Beiträge erhöht die BRE Mittel)
  • Für gesunde Kunden sinken die Beitragsrückerstattungen zugunsten stabilerer Beiträge für alle
Hallesche Beitragsrückerstattung Änderungen ab 2026
Hallesche Beitragsrückerstattung, gültig ab Leistungsjahr 2026, Auszahlung im Jahr 2027

Die Regelungen verschlechtern für Kunden die Auszahlungen der Beitragsrückerstattung, folgen aber einem Trend im Markt. Während das Begünstigen von gesunden Kunden diese freut, sind die Mittel allein durch die Anpassung der Beiträge immens gestiegen. Auch das Geld muss aber erwirtschaftet werden und nur weil Beiträge (aufgrund von Kostensteigerungen) angehoben werden, steht nicht mehr Geld zur Verfügung.

Die Hallesche gehörte und gehört weiterhin zu den Gesellschaften, die immense Beträge in die (relativ gemessen an den Bruttobeitragseinnahmen) seit Jahren mit die höchsten Ausschüttungen für die Beitragsrückerstattung hatten. Was auch an der Tatsache liegt und lag, dass es viele Kunden mit BRE Anspruch gibt.

Auch für zukünftige Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es aber nötig, genug Mittel zur Abmilderung von Kostensteigerungen und daraus entstehenden Beitragsanpassungen zu haben. Dieses führt zu der Frage: Will ich allen, oder nur einigen Kunden Vergünstigungen zukommen lassen.

Auch wenn es für Kunden weniger Rückerstattung bedeutet, langfristig entscheidet Stabilität und Bezahlbarkeit und wiegt hier weit höher, denn eine Beitragsrückerstattung. Diese war und ist nie eine Entscheidungsgrundlage für die PKV, oder für einen Tarif oder eine Gesellschaft.

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