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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Was kann ich tun</title>
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		<title>Zusatzbeitr&#228;ge in der GKV &#8211; und was man tun kann</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 16:22:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Was kann ich tun]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zusatzbeitr&#228;ge der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind derzeit in aller Munde. Da es aber viele widerspr&#252;chliche Aussagen gibt, hier einige Informationen und Klarstellungen:
1.) D&#252;rfen die Kassen das?
Ja. die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch V, welches diese M&#246;glichkeiten im §242 ausdr&#252;cklich erlaubt. Dort hei&#223;t es:
§ 242 Kassenindividueller Zusatzbeitrag
(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Zusatzbeitr&#228;ge</strong> der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind derzeit in aller Munde. Da es aber viele widerspr&#252;chliche Aussagen gibt, hier einige <strong>Informationen</strong> und Klarstellungen:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">1.) D&#252;rfen die Kassen das?</span></p>
<p>Ja. die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch V, welches diese M&#246;glichkeiten im <strong>§242</strong> ausdr&#252;cklich erlaubt. Dort hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>§ 242 Kassenindividueller Zusatzbeitrag</p>
<p>(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Fonds nicht gedeckt ist, hat sie <strong>in ihrer Satzung zu bestimmen</strong>, dass von ihren Mitgliedern ein Zusatzbeitrag erhoben wird.</p></blockquote>
<p><span style="text-decoration: underline;">2.) Wie hoch ist nun der Zusatzbeitrag?</span></p>
<p>Auch hier sieht der Gesetzgeber entsprechende Regelungen im §242 vor.</p>
<blockquote><p>Der Zusatzbeitrag ist auf <strong>1 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt</strong>. Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag <strong>ohne Pr&#252;fung der H&#246;he der Einnahmen</strong> des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag <strong>von 8 Euro nicht &#252;bersteigt</strong>.</p></blockquote>
<p>In der Praxis bedeutet dieses aber weit mehr. Die Beitragspflichtigen Einnahmen werden max. bis zur H&#246;he der <strong>Beitragsbemessungsgrenze</strong> herangezogen. Diese liegt derzeit bei monatlich 3.750 EUR. Ein (<strong>maximaler) Zusatzbeitrag liegt somit bei 37.50 EUR</strong>.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">3.) Zahlt der Arbeitgeber (bei Angestellten) auch 50% des Zusatzbeitrages?</span></p>
<p><strong>Nein</strong>. Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Angestellten und Arbeitern (Arbeitnehmern) nur an dem allgemeinen Beitragssatz. Die 0,9% Arbeitnehmeranteil und auch einen eventuellen (pauschalen oder prozentualen) <strong>Zusatzbeitrag m&#252;ssen diese allein zahlen</strong>.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">4.) Kann ich k&#252;ndigen wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhebt?</span></p>
<p>Ja. In diesem Fall ist der Zusatzbeitrag gem. §242 nicht zu erheben. Da hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>Von Mitgliedern, <strong>die das Sonderk&#252;ndigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 wegen der <span style="text-decoration: underline;">erstmaligen</span> Erhebung des Zusatzbeitrags fristgem&#228;&#223; ausge&#252;bt haben</strong>, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird das Sonderk&#252;ndigungsrecht wegen einer Erh&#246;hung des Zusatzbeitrags ausge&#252;bt, wird der erh&#246;hte Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird die K&#252;ndigung nicht wirksam, wird der Zusatzbeitrag im vollen Umfang erhoben.</p></blockquote>
<p>und dann hei&#223;t es im §175 Abs. 4 Satz 5 weiter:</p>
<blockquote><p><strong>Erhebt</strong> die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen <strong>Zusatzbeitrag</strong>, <strong>erh&#246;ht</strong> sie ihren <strong>Zusatzbeitrag</strong> oder verringert sie ihre Pr&#228;mienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis <strong>zur erstmaligen F&#228;lligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserh&#246;hung oder der Pr&#228;mienverringerung gek&#252;ndigt werden</strong>.</p></blockquote>
<p>Dabei gilt dann auch die sonst &#252;bliche (und in §175 Abs. 4, Satz 1 geregelte) Bindungsfrist von 18 Monaten nicht.</p>
<p>Sollten Sie also freiwillig versichert sein, somit nicht zwingend in der GKV bleiben m&#252;ssen, so ist es ratsam sich auch einmal genauer mit dem Thema <strong>Private Krankenversicherung (PKV)</strong> auseinander zu setzen. Dennoch ist die PKV nicht f&#252;r jeden geeignet. Dazu sind insbesonde <strong>private und berufliche Zukunftspl&#228;ne, Anspr&#252;che</strong> und viele weitere Faktoren zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p><strong>Informationen</strong> zu den <strong>unterschiedlichen Systemen</strong> habe ich im kostenfreien <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">LEITFADEN</a></strong> zusammengestellt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Weiterf&#252;hrende Informationen:</strong></span></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien zur PKV</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen als ausf&#252;llbare pdf Datei</a></p>
<p>(UM)</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Zusatzbeitr%C3%A4ge+in+der+GKV+%E2%80%93+und+was+man+tun+kann++http://bit.ly/dCwabM" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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