<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Versicherungspflicht</title>
	<atom:link href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/versicherungspflicht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 06:32:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Versicherungspflicht für Freiberufler? Was folgt daraus und bietet es Vorteile?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-fuer-freiberufler-was-folgt-daraus-und-bietet-es-vorteile/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-fuer-freiberufler-was-folgt-daraus-und-bietet-es-vorteile/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Altersarmut]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=2210</guid>
		<description><![CDATA[Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch Selbstständige und Freiberufler tatsächlich etwas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, <strong>wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss</strong> und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch <strong>Selbstständige und Freiberufler</strong> tatsächlich etwas für ihre Altersvorsorge tun.</p>
<p>Gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">Altersvorsorge</a></strong> oftmals der 1. Teil, der Streichungen zum Opfer fällt. Dabei ist es gerade der Teil, der das Einkommen im Alter sichern soll. Natürlich muss es auch in der jetzigen Zeit passen. Was nutzt eine hohe Vorsorge, wenn dafür derzeit kein Geld übrig bleibt.</p>
<p><em><strong>Wie ist die Situation bei Angestellten?</strong></em></p>
<p>Angestellte zahlen monatlich einen prozentualen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab dem 1.1.2012 sind es 19,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird dabei hälftig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Doch nicht jedes Einkommen unterliegt den Abgaben. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem das Einkommen beitragspflichtig wird. Das bedeutet, dass alle Einkünfte darüber hinaus nicht mehr zu Grunde gelegt werden und auf diese kein Beitrag zu zahlen ist. Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht zu verwechseln mit der <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherun</a></strong>g.<br />
<span id="more-2210"></span><br />
In der Rentenversicherung Liegt diese Grenze für das Jahr 2012 in den neuen Bundesländern bei 4.800 € monatlich ( jährlich 57.600 €) und in den alten Bundesländern bei 5.600 € bzw. 67.200 €.</p>
<p>Es ist also vollkommen egal, ob jemand 6.000  oder 10.000 € monatlich verdient, der Beitrag in die Rentenversicherung ist der gleiche. Das führt gerade dazu, dass besonders gut verdienende eine extrem hohe Versorgungslücke im Alter haben.</p>
<p><em><strong>Wie ist es bei Selbstständigen und Freiberufler?</strong></em></p>
<p>Mit der Ausnahme der Handwerker (für die gelten besondere Vorschriften) sind Freiberufler und Selbstständige nicht verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, können dieses aber unter bestimmten Voraussetzungen tun. In vielen Fällen macht es jedoch deutlich mehr sind, privat für das Alter vorzusorgen. Dieses kann mit ganz unterschiedlichen Modellen und Produkten geschehen. So gibt es die betriebliche- wie auch die private Altersvorsorge, es gibt Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, (Fond-) Sparpläne und viele andere Formen mehr.  wie also genau vorgesorgt wird, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, DAS vorgesorgt wird. Sonst kann es nämlich passieren, dass am Ende des Erwerbslebens die Altersarmut droht.</p>
<p><em><strong>Was soll sich nun ändern?</strong></em></p>
<p>In der aktuellen Diskussion geht es darum, ob Freiberufler zukünftig für Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung werden sollen. Wenn dem so wäre, so müssten sie einen Teil ihres Einkommens zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkassen zahlen. Die Befürworter dieses Modells argumentieren insbesondere damit, dass somit zumindest eine Grundversorgung geschaffen wäre und der Freiberufler im Alter nicht die Sozialsysteme belastet. Denn ein Anspruch auf Hartz IV bestünde gegebenenfalls auch für diesen im Alter. Somit müsste die Gemeinschaft für jemanden aufkommen, der aber sein Leben lang in dieses System nicht eingezahlt hat.</p>
<p>Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wendet sich jedoch strikt gegen so einen Zwang. Der BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler sagte dem <strong><a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/freiberufler-lehnen-versicherungspflicht-ab/6011124.html" target="_blank">Handelsblatt</a></strong>:</p>
<blockquote><p>„Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können. (&#8230;)  wir haben aber die Sorge, wenn es zur Pflicht wird, dass dann die Eigenverantwortlichkeit weiter nachlässt und nur noch in den geforderten Grenzen vorgesorgt wird.“</p></blockquote>
<p>Auch ich bin der Meinung, dass eine Vorsorge die „zwangsverordnet“ wird, <strong>mehr Nach- als Vorteile bringt</strong>. Dennoch ist das Argument der Kritiker durchaus zu berücksichtigen, und gerade die kleinen Selbstständigen mit einer Ich-AG, einem kleinen Gewerbe, oder sonstigen kleineren Unternehmungen haben meistens gar keine Mittel zur Verfügung, um noch für eine Altersvorsorge monatliche Beträge aufzuwenden. Zumindest solange diese selbstständigen Förderung bekommen, sei es in Form eines Gründungszuschusses oder anderen Fördermöglichkeiten, wäre eine <strong>Grundversorgung sicherlich nicht unbedingt die schlechteste Lösung</strong>.</p>
<p>Auf der anderen Seite muss man jemandem der sein Leben selbstständig in die Hand nimmt, und seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortet, auch die Freiheit lassen sich selbst um die Art und Weise seiner Vorsorge zu kümmern.</p>
<p><em><strong>Was können Sie tun?</strong></em></p>
<p>Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, so sollten Sie sich <strong>nicht erst nach Jahren Gedanken zum Thema Altersvorsorge machen</strong>. Wie lange können und wollen sie arbeiten, welche Art der Vorsorge ist wichtig und die passende für Sie, und vor allem welche monatlichen Beträge können Sie aufwenden. Orientieren können Sie sicherlich an dem geschätzten <strong>Beitrag, den sie bei vergleichbarem Einkommen als Angestellte aufwenden müssten</strong>. Handelt es sich um die einzige Altersvorsorge, so sollte diese sich an der Größenordnung 15-20 % des monatlichen Bruttoeinkommens orientieren. Dabei sollten Sie genau auf die richtige Produktauswahl mit der nötigen <strong>Flexibilität</strong> achten. Nichts ist schlimmer als in ein starres Produkt gepresst worden zu sein, und im <strong>Falle von Liquiditätsengpässen oder schlechtere Auftragslage nicht reagieren zu können</strong>.</p>
<p>Bevor Sie aber mit Gedanken über ihre Altersvorsorge und das Leben als Rentner beginnen, schauen Sie <strong>zuerst das die existenziellen Risiken abgesichert sind</strong>. Dazu gehört eine angemessene Vorsorge für den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/2-0-Private-Krankenversicherung.html" target="_blank">Krankheitsfall</a></strong> (private oder gesetzliche Krankenversicherung) und vor allem auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Gerade an dieser Art der Vorsorge wird bei vielen Selbstständigen oftmals gar nicht gedacht, denn als sSelbstständiger „wird man ja nicht krank“.</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf">Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_av.pdf">Leitfaden zur Altersvorsorge</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">steuerlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-fuer-freiberufler-was-folgt-daraus-und-bietet-es-vorteile/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Post von der gesetzlichen Krankenkasse &#8211; Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=2183</guid>
		<description><![CDATA[Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist: &#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die Grenze zur Versicherungspflicht (49.500 EUR brutto p.a.) überschritten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist:</p>
<p>&#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2011" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-krankenversicherung-2011/" target="_blank">Grenze zur Versicherungspflicht</a> (49.500 EUR brutto p.a.)</strong> überschritten haben. Daher sind Sie ab dem 01. Januar freiwilliges Mitglied unserer Krankenkasse.&#8221;</p>
<p><em><strong>Wer genau bekommt diese Mitteilung? </strong></em></p>
<p>Arbeitnehmer die <strong>die Versicherungspflichtgrenze 2011 von 49.500 EUR überschritten haben</strong> und voraussichtlich auch die <strong>neue Grenze 2012, die auf 50.850 EUR</strong> p.a. gestiegen ist, überschreiten. Diese Arbeitnehmer haben nunmehr eine Wahlmöglichkeit und können sich zwischen der Privaten- oder Gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.</p>
<p><em><strong>Was ändert sich noch?</strong></em></p>
<p>Bisher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, abhängig vom Bruttoeinkommen, vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Eine Wahl- oder Austrittsmöglichkeit bestand nicht. Auch zukünftig ist der Arbeitgeber für die Überweisung der Beiträge verantwortlich, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben wollen. Doch eine Besonderheit gibt es doch. Beiträge werden nur noch bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese Grenze ist zum 01. 01. 2012 auf einen Betrag von<strong> 50.850 EUR</strong> pro Jahr angehoben worden. Alle Einkünfte über dieser Grenze sind somit nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie nun 50.000 EUR brutto, oder 100.000 EUR pro Jahr verdienen, der Beitrag bleibt gleich. Wie hoch dieser genau ist, lesen Sie am besten in meinem Beitrag: &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012</a></strong>&#8221;</p>
<p><em><strong>Muss ich nun in die Private Krankenversicherung?</strong></em></p>
<p><span id="more-2183"></span></p>
<p>Nein, natürlich nicht. Ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, oder diese eben zu Gunsten einer Privaten Krankenversicherung aufgeben wollen, ist Ihnen überlassen. Auch wenn manch &#8220;windige Berater&#8221; etwas anderes erzählen, <strong>Sie können wechseln, müssen aber gar nichts.</strong></p>
<p><strong>Ob die PKV überhaupt für Sie geeignet ist, ist von vielen Faktoren abhängig.</strong> Dabei spielen private und berufliche Planung genauso eine Rolle, wie das derzeitige Eintrittsalter und vor allem auch der Gesundheitszustand. Anders als die GKV muss eine PKV keinen aufnehmen, sondern schaut sich die Interessenten genau an.</p>
<p>Bevor Sie sich jetzt also Gedanken machen, lesen Sie einfach vorab meinen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Krankenversicherung</a></strong> und lernen die Unterscheide zwischen den Systemen zu verstehen. Danach überlegen Sie einfach einmal, wie ein idealer Versicherungsschutz aussehen müsste. Soll es bessere Leistungen geben? Möchten Sie Krankenhäuser und Ärzte direkt wählen können? Sollen privatärztlcihe Leistungen enthalten sein? Wie soll eine Versorgung von Zahnersatz, Hilfsmitteln, Sehhilfen und vielem mehr aussehen?</p>
<p>Eine kleine Hilfestellung geben Ihnen die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> und der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen PKV</a></strong>.</p>
<p>Wenn Sie mit bestimmten Begriffen nichts anfangen können- kein Problem. Schauen Sie sich einmal im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html" target="_blank">Glossar</a></strong> hier um. Doch wenn Sie jetzt glauben eine PKV sei schnell gefunden, so muss ich Sie leider enttäuschen.</p>
<p>Die Auswahl des richtigen Versicherers und Tarifen ist eine individuelle Sache und muss im Detail besprochen werden. Dabei sollten Sie sich nicht nur ausreichend Zeit lassen, sondern auch einen unabhängigen Berater wählen. (<strong><a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank">Welche unterschiedlichen Beratertypen gibt es?</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Wann kann/ muss ich denn Wechseln?</strong></em></p>
<p>Hier gibt es zwei verschiedene Optionen. Die eine ermöglicht einen <strong>Wechsel rückwirkend zum 01. 01. 2012</strong>. Diese ist vor allem für die Interessenten interessant, die vielleicht schon länger wussten, dass eine solche Versicherungsfreiheit eintritt und sich schon länger mit dem Thema PKV auseinandergesetzt haben. Die passende Regelung findet sich im §6 (4) und §190 des Sozialgesetzbuches V.</p>
<blockquote><p>(3) Die <strong>Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht</strong> nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, <strong>wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.</strong> Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind nicht erfüllt.</p>
<p>und dazu im §6 folgende Ergänzung:</p>
<p>(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht <strong>mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.</strong> Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des <strong>nächsten</strong> Kalenderjahres an geltende <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt</strong>. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.</p></blockquote>
<p>Somit erklären Sie hier keine Kündigung, sondern den rückwirkenden Austritt aus der GKV, nachdem die Krankenkasse Sie informiert hat. Je nach Größe der Kasse und Arbeitsaufkommen, kann dieses Schreiben im Januar, aber auch erst im Februar kommen. Dann ist es wichtig, das der gewünschte <strong>Schutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) rückwirkend zum 01. 01. beginnt</strong>.</p>
<p>Wer sich aber noch nicht sicher ist, noch keinen passenden Versicherer gefunden hat, oder aus sonstigen Gründen noch nicht wechseln möchte, der kann auch<strong> jederzeit regulär kündigen</strong>. Eine solche Kündigung der GKV wird immer zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Eine Kündigung im Januar also zum Ende März, bei Kündigung erst im Februar kann dann zum 01. 05. in die PKV gewechselt werden.</p>
<p>Auch wenn einige gesetzliche Krankenkassen gern etwas anderes behaupten, die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt hierbei nicht. Selbst wenn Sie zum 01. 01. erst in eine neue Kasse gewechselt sind, ist diese rückwirkend zum 01. 01. oder regulär jederzeit kündbar, wenn Sie in eine PKV wechseln möchten. (Artikel: <strong><a title="18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/18-monatige-bindungsfrist-in-der-gkv-auch-bei-uebertritt-in-die-private-krankenversicherung/" target="_blank">Bindungsfrist gilt nicht bei PKV Wechsel</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden zur Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen zur PKV</a> und <a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/" target="_blank"><strong>Blogartikel rund im die Krankenversicherung</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beitragsrückerstattung verloren, nach Versicherungspflicht oder Kündigung?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsrueckerstattung-verloren-nach-versicherungspflicht-oder-kuendigung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsrueckerstattung-verloren-nach-versicherungspflicht-oder-kuendigung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 06:26:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsrückerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Central]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=2001</guid>
		<description><![CDATA[Ein immer wieder auftretendes Problem und leider immer noch nicht bekannt. So ging es auch einer Interessentin, die mich gestern völlig aufgeregt um Rat bat. Ihr Mann war die letzten Jahre bei der Central privat krankenversichert gewesen, stets leistungsfrei. Durch einen neuen Job wurde dieser jedoch in 2011 versicherungspflichtig und musste (zwangsweise) in die gesetzliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein immer wieder auftretendes Problem und leider immer noch nicht bekannt. So ging es auch einer Interessentin, die mich gestern völlig aufgeregt um Rat bat. Ihr Mann war die letzten Jahre bei der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank">Central</a></strong> privat krankenversichert gewesen, stets leistungsfrei. Durch einen neuen Job wurde dieser jedoch in 2011 versicherungspflichtig und musste (zwangsweise) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück kehren.</p>
<p>Damit endete bei <strong><a title="Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/">Eintreten der Versicherungspflicht</a></strong> die private Krankenversicherung und es wird eine Mitgliedschaft in der GKV begründet. Eine Wahlmöglichkeit besteht nur unter bestimmten Bedingungen bei <strong><a title="PKV bei Arbeitslosigkeit- was muss ich beachten" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pkv-bei-arbeitslosigkeit-was-muss-ich-beachten/">Arbeitslosigkeit</a></strong>. Das war auch hier der Fall.</p>
<p>Doch hier geht es um ein anderes Problem. Die Central hat mitgeteilt, dass es <strong>keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung</strong> gibt, obwohl der Kunde auch in 2010 leistungsfrei war.</p>
<p><em><strong>Darf der Versicherer die Beitragsrückerstattung einstellen?</strong></em></p>
<p>Generell ist es Sache des Versicherers, wann die Beitragsrückerstattung gezahlt wird und in welcher Höhe. Es handelt sich um eine so genante &#8220;erfolgsabhängige&#8221; Beitragsrückerstattung. Diese ist vom &#8220;Erfolg des Versicherers&#8221; abhängig und kann somit auch eingestellt werden.</p>
<p><em><strong>Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?</strong></em></p>
<p>Der Vertrag muss in der Regel <strong>ohne Zahlungsrückstand bestanden haben</strong>. Auch eine zurückgegebene Lastschrift reicht schon aus, um die komplette Beitragsrückerstattung zu verlieren.</p>
<p>Auch eine <strong>Kündigung des Vertrages</strong> (die ja meist zum Jahresende ausgesprochen werden) <strong>verwirkt die Beitragsrückerstattung komplett</strong>.</p>
<p>Als Beispiel hierzu einmal die Regelungen im Vario Tarif der Central, mit Pauschalleistung:</p>
<blockquote><p>Voraussetzungen</p>
<p>In den Tarifstufen V111S2P, V222S2P und V333S2P wird eine Pauschalleistung für ein leistungsfreies Kalenderjahr (Anspruchsjahr) gezahlt, wenn</p>
<p>− für das gesamte Anspruchsjahr weder für Tarif vario noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen bei der Central beansprucht wurden (die Vorsorgepauschale nach B 15 gilt hierbei nicht als Versicherungsleistung) und</p>
<p>− im Anspruchsjahr für mindestens einen Monat Versicherungsschutz nach einer Tarifstufe mit Anspruch auf Pauschalleistung bestand, der ununterbrochen, <strong>also insbesondere ohne Anwartschaft, bis mindestens zum 30.06. des Folgejahres fortbestanden</strong> hat und</p>
<p>− im Anspruchsjahr sowie bis zum 30.06. des Folgejahres kein Beitragsverzug bestand.</p></blockquote>
<p>Dabei spielt es oftmals <strong>keine Rolle</strong>, wie auch hier bei der Central, <strong>ob der Vertrag verschuldet oder unverschuldet</strong> (z. Bsp. Arbeitslosigkeit) beendet ist. Daher sollten Sie sich ggf. gut überlegen, ob nicht im Nachhinein noch die Rechnungen eingereicht werden.</p>
<p><strong>Beitragsrückerstattungen sollten daher auch nie ein Kriterium zur Tarifauswahl sein</strong>, denn diese sind änderbar und können aus verschiedenen Gründen wegfallen.</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank"><strong>Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><a title="Beitragsrückerstattung – oder – wozu will ich meine Krankenversicherung haben?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsrueckerstattung-oder-wozu-will-ich-meine-krankenversicherung-haben/" target="_blank"><strong>Beitragsrückerstattungen- ein Argument zur Kundenbindung?</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsrueckerstattung-verloren-nach-versicherungspflicht-oder-kuendigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Direktversicherung verhindert PKV Übertritt, oder: Wie durch eine betriebliche Altersvorsorge Versicherungspflicht in der GKV eintritt</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/direktversicherung-verhindert-pkv-uebertritt-oder-wie-durch-eine-betriebliche-altersvorsorge-versicherungspflicht-in-der-gkv-eintritt/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/direktversicherung-verhindert-pkv-uebertritt-oder-wie-durch-eine-betriebliche-altersvorsorge-versicherungspflicht-in-der-gkv-eintritt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Direktversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=1949</guid>
		<description><![CDATA[So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr. &#8220;Sie müssen noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen.&#8221; und &#8220;das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis&#8221;. Das sind Aussagen, die hören viele Angestellte immer öfter, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr.</p>
<blockquote><p>&#8220;Sie müssen noch die<strong> betriebliche Altersvorsorge</strong> nutzen.&#8221; und &#8220;das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis&#8221;.</p></blockquote>
<p>Das sind Aussagen, die<strong> hören viele Angestellte immer öfter</strong>, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die <strong>gesetzliche Krankenkasse (GKV)</strong> zurück zu müssen und das als Pflichtmitglied- ohne Wahl.</p>
<p>Die <strong>Vorteile einer Direktversicherung</strong> sind sicher unumstritten. Da werden <strong>Sozialversicherungsbeiträge</strong> gespart, Steuervorteile generiert und eine Altersvorsorge aufgebaut. Leider &#8220;vergessen&#8221; <del>Berater</del> Verkäufer oftmals einen entscheidenden Nachteil.</p>
<p>Durch den Abschluss einer Direktversicherung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das führt aber ggf. auch dazu, dass die <a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/"><strong>Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG)</strong> </a>vielleicht unterschritten wird.</p>
<p>Mehr Informationen: <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Neue Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge in der GKV ab 2012</a></strong></p>
<p>Für die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bzw. einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein<strong> Überschreiten der Grenze nötig</strong>. Dabei ist es nicht nur so, dass die laufende Grenze des Jahres überschritten werden muss, auch die Grenze für das Folgejahr muss überschritten werden, damit keine Versicherungspflicht eintritt.</p>
<p>Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:</p>
<p>Ein Arbeitnehmer verdient 52.000 EUR Jahresbruttoeinkommen. Dieser ist mit einer Prämie von 500 EUR (gesamt inkl. 30 EUR Pflegepflichtversicherung) privat krankenversichert. Mit seinem Einkommen von <strong>52.000 EUR ist der Arbeitnehmer</strong> problemlos <strong>über der Grenze zur freiwilligen Versicherungspflicht</strong> für dieses, aber auch für das <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/" target="_blank">kommende Jahr</a></strong>.</p>
<p>Das ändert sich aber mit Abschluss einer Direktversicherung. Danach ergibt sich (selbst bei Berücksichtigung der Steuerersparnis und Ersparnis von SV-Beiträgen) eine <strong>MEHRBELASTUNG nach der Direktversicherung von 92 EUR</strong> pro Jahr UND es löst eine <strong>Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</strong> aus. Durch klick auf das Bild, erhalten Sie diese Berechnung vergrößert.</p>
<div id="attachment_1950" class="wp-caption aligncenter" style="width: 507px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/09/PKV_und_DV.jpg"><img class="size-full wp-image-1950" title="PKV_und_DV" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/09/PKV_und_DV.jpg" alt="" width="497" height="640" /></a><p class="wp-caption-text">(c) online-pkv.de</p></div>
<p style="text-align: left;">Bevor Sie sich also mit der Direktversicherung in eine GKV Pflicht begeben, aus der Sie und Ihre Arbeitgeber höhere Belastungen tragen müssen, <strong>überlegen Sie diesen Schritt genau</strong>. Nicht nur die Mehrbelastung ist ein Problem, viel größer ist das Problem der <strong>Leistungsverschlechterung durch Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse</strong>.</p>
<p>Nur wenn Ihr Einkommen so hoch ist, das genug &#8220;Luft&#8221; zur Versicherungspflichtgrenze liegt, nur dann macht ein solcher Schritt Sinn. Weiterhin kommt es natürlich entscheidend auf die Auswahl des richtigen Versicherers an. Achten Sie hierbei insbesondre auf Vertragsbedingungen, garantierte Ansprüche und Möglichkeiten den Vertrag flexibel gestalten zu können.</p>
<p>Mehr Informationen:</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank"><strong>Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><a title="Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/" target="_blank"><strong>Befreiung von der Versicherungspflicht</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/direktversicherung-verhindert-pkv-uebertritt-oder-wie-durch-eine-betriebliche-altersvorsorge-versicherungspflicht-in-der-gkv-eintritt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kundenfragen zur PKV : Neue Serie</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kundenfragen-zur-pkv-neue-serie/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kundenfragen-zur-pkv-neue-serie/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 07:28:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Befreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergelgung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?p=1329</guid>
		<description><![CDATA[Ich werde mit diesem Beitrag eine neue Serie beginnen und laufend Fragen der Kunden und Interessenten zum Thema PKV beantworten. Sie haben ebenfalls Fragen, die Ihnen schon lange auf der Seele brennen und die auch andere interessieren können? Immer her damit. Als Kommentar unter diesem Artikel oder einfach per Mail an pkv@online-pkv.de. Die Themen heute: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich werde mit diesem Beitrag eine neue Serie beginnen und laufend Fragen der Kunden und Interessenten zum Thema PKV beantworten. <strong>Sie haben ebenfalls Fragen, die Ihnen schon lange auf der Seele brennen und die auch andere interessieren können? Immer her damit.</strong> Als Kommentar unter diesem Artikel oder einfach per Mail an <a href="mailto:pkv@online-pkv.de">pkv@online-pkv.de</a>.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Die Themen heute: </span></strong></p>
<blockquote><p>- <strong>Versicherungspflicht</strong> bei <strong>Arbeitslosigkeit</strong> oder sinkendem Einkommen</p>
<p>- <strong>Befreiungsmöglichkeiten</strong></p></blockquote>
<p>Kundenfrage Nr. 1:</p>
<blockquote><p>Es gibt doch zwei Möglichkeiten, sich einmalig von der Versicherungspflicht befreien zu lassen:</p>
<p>a) bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und b) wenn man unter die Einkommensgrenze rutscht. Soweit richtig?</p></blockquote>
<p>nein, leider nicht richtig. Zum ersten Punkt. a.) JA. Bei dem zweiten Teil der Frage b.) aber nicht. Eine <strong>Befreiung von der Versicherungspflicht</strong> gemäß <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html" target="_blank">§  8 Sozialgesetzbuch V</a></strong> ist nur dann möglich, wenn die Jahresarbeitentgeldgrenze STEIGT und man dadruch darunter rutscht. Sink aber das Einkommen, so ist keine Befreiung möglich, sondern es entsteht eine Versicherungspflicht nach <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html" target="_blank">§5 SGB V</a></strong>. Die bisherigen Artikel &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/" target="_blank">Befreiung von der Versicherungspflicht</a></strong>&#8221; und &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitslosigkeit-und-die-private-krankenversicherung-pkv/" target="_blank">Arbeitslosigkeit und die PKV</a></strong>&#8221; geben Ihnen weitere Informationen.</p>
<blockquote><p>Mal angenommen, man wird arbeitslos und lässt sich nicht befreien, d.h. ist während der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert.</p>
<p>Kann man bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses ohne weiteres wieder in die PKV oder gibt es Fallstricke?</p></blockquote>
<p>Da die Befreiungsmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit eine mindestens 5-jährige Vorversicherungszeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) voraussetzt, ist es in vielen Fällen nicht vermeidbar in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Wird dann ein <strong>neues Arbeitsverhältnis begonnen</strong>, so sind die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/bundestag-billigt-das-gkv-fing/" target="_blank">Neuregelungen durch die Gesundheitsreform</a></strong> zu beachten. Liegt das Gehalt (durch Arbeitsvertrag belegbar) über der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/JAEG/" target="_blank">Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) bzw. richtiger über der Versicherungspflichtgrenze</a></strong>, so wird der Arbeitgeber Sie als freiwilliges Mitglied melden und Sie können sich von Beginn an privat versichern.</p>
<p>Sollten Sie -richtigerweise- die private Krankenversicherung in eine <strong><a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html#48" target="_blank">Anwartschaft</a></strong> umgewandelt haben, so ist diese nun (mit dem Nachweis) wieder zu aktivieren.</p>
<blockquote><p>Kurz gesagt, kann man sich entweder bei Arbeitslosigkeit oder bei Unterschreiten der Einkommensgrenze befreien lassen oder setzt letzteres voraus, daß man auch schon als Arbeitsloser befreit gewesen ist?</p></blockquote>
<p>Befreiungen gelten immer nur für den einen Grund aus dem sie ausgesprochen wurden. Ein <strong>&#8220;Übertragen&#8221; der Befreiung auf einen anderen Tatbestand</strong> als den ausgesprochenen ist <strong>nicht</strong> möglich. Vereinfacht bedeutet dieses: Sie lassen sich wegen Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien und werden nun wieder beschäftigt. Das Einkommen liegt unter der JAEG und somit müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Werden Sie nun erneut arbeitslos, so greift die erneut und <strong>Sie werden durch diese (2.) Arbeitslosigkeit nicht mehr versicherungspflichtig</strong>.</p>
<p>Ändert sich aber nun die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html#57" target="_blank">Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG)</a></strong> und Sie fallen dadurch unter die Grenze oder werden Sie aufgrund von Elternzeit und dortiger Arbeitszeitreduzierung (§8 Abs. (1) 2) versicherungspflichtig, <strong>so tritt erneut die Versicherungspflicht ein und Sie können/ müssen sich für diese Gründe erneut befreien lassen</strong>.</p>
<blockquote><p>Und wie ist es z.B. wenn man erst später im Jahr eine neue Arbeit findet, man hat doch dann keine Chance mehr, das nötige Jahreseinkommen zu erzielen, auch wenn das theoretische Einkommen bei 12 Monaten über der Grenze liegen würde.</p></blockquote>
<p><strong>Bei (unterjähriger) Aufnahme einer neuen Tätigkeit</strong> als abhängig beschäftigter wird das Jahreseinkommen, also in diesem Fall nicht das reale, sondern das fiktive Einkommen laut Vertrag zugrunde gelegt und <strong>somit besteht die freiwillige Versicherung/ Möglichkeit in die PKV zu wechseln ab Beginn der Tätigkeit</strong>. Eine Erfüllung der Einkommensgrenze ist im ersten Jahr somit nicht erforderlich.</p>
<blockquote><p>Eine letzte Frage noch &#8211; was wird aus dem PKV-Vertrag und dem Verhältnis zur GKV, wenn man ein Arbeitsverhältnis außerhalb Deutschlands aufnimmt?</p></blockquote>
<p>Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier sind zunächst die Fragen nach Sitz, Art und Standort des Arbeitgebers zu beantworten. Dabei spielt es unter anderem eine Rolle, wo der Arbeitnehmer angestellt ist. Bleibt es der deutsche Arbeitgeber, wird es eine ausländische Tochterfirma oder generell ein anderer, ausländischer Arbeitnehmer?</p>
<p>Auch sind die tariflichen Regelungen bezüglich Wegzug, mehr als vorübergehendem Aufenthalt im europäischen oder außereuropäischen Ausland zu berücksichtigen. Das (neue) <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__207.html" target="_blank">Versicherungsvertragesgesetz sieht hierzu eine Regelung im § 207 </a></strong>vor. Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>(3) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen <strong>Mitgliedstaat der Europäischen Union</strong> <span style="text-decoration: underline;">oder</span> einen anderen <strong>Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum</strong>, setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer <strong>höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte</strong>.</p></blockquote>
<p>Diese Regelung kann von den Versicherern in den Versicherungs-/ Tarifbedingungen verbessert werden. Welche Regelungen genau gelten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder sprechen Ihren Berater oder Versicherer an.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kundenfragen-zur-pkv-neue-serie/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

