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Artikel mit ‘Tarifwechsel’ getagged
27.
Januar '12
Bei meinem Lesen der Beiträge auf frag-einen-anwalt, staunte ich nicht schlecht. Am besten der Nutzer hätte hier seine 55 EUR sinnvoller investiert, denn die Antwort ist falsch, zumindest unvollständig. Leider kann das der Fragende nicht wissen, deswegen hofft er ja auf kompetente Antwort. Doch im Einzelnen:
Ein Nutzer hat ein Problem beim Wechsel innerhalb seiner privaten Krankenversicherung. Dazu stellt er folgende Frage:

Auszug aus frag-einen-anwalt.de (c)
Dabei ergeben sich zwei grundsätzliche Probleme. Der Versicherer des Kunden möchte nach dem Tarifwechsel zunächst einen Zuschlag für drei Erkrankungen. Zwei dieser Erkrankungen lassen sich mit Befundberichten widerlegen, eine bleibt jedoch. Dennoch möchte der Versicherer den Zuschlag hier nicht reduzieren.
(weiterlesen …)
Tags: 204 VVG, frag-einen-anwalt, Risikozuschlag, Tarifwechsel
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01.
August '11
UPDATE: Laut Berichten der Financial Times soll das Neugeschäft komplett eingestellt werden. Da stellt sich die Situation durchaus gravierender dar. “Central Krankenversicherung vor Radikalumbau”
In der letzten Woche schrieb ich bereits über die Hiobsbotschaften der Central. Nicht nur die avisierte Beitragsanpassung zum Januar 2012 ist mit 10-20% ein deutliches Signal, auch zieht sich der Versicherer aus dem “Einstiegssegment” komplett zurück. Das bedeutete die Schließung der Tarife “ECOline-Tarife KE, EKE, KEH, BSS, BSSN” aber auch der “Mehrbettzimmer-” Reihe der gerade zwei Jahre alten VARIO Tarifserie. Hier betrifft es die Kombinationen Central Vario Eco, genauer Vx3xSx, wobei das “x” für weitere Varianten steht.
In der folgenden Übersicht sehen Sie einen Auszug aus den ursprünglichen Varianten. Die Eco (orangen) Varianten MIT Mehrbettzimmer existieren daher ab sofort nicht mehr.

(c) Central KV AG, Auszug aus Druckstück VF 618 10.09 7818
Doch was machen die bisher dort versicherten Kunden mit Ihren Tarifen? Dableiben, wechseln, nichts tun? Die Frage ist nur mit Blick auf die persönliche Situation zu beantworten. Einige, häufige Fragen lassen sich dennoch recht allgemein klären und bieten einen ersten Überblick.
Ändert sich mein bestehender Vertrag automatisch?
Nein, bestehende Verträge gelten weiter wie abgeschlossen. Dabei findet weder seitens des Versicherers, noch durch irgendwen sonst eine Änderung ihres Vertrages statt. Die Leistungen und auch die Prämien bleiben so, wie derzeit auch. Beitragsanpassungen werden jedoch auch zukünftig kommen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Soll ich den Vertrag selbst ändern?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten Anpassungen an dem eigenen Vertrag vorzunehmen. Ob Sie das “sollen” oder sogar “müssen”, ist auch davon abhängig, warum genau Sie sich für den Tarif entscheiden haben. Waren die Leistungen so wie diese im Tarif enthalten sind der ausschlaggebende Punkt und haben Sie sich bewusst für solche lückenhaften Bedingungen entschieden, so überlegen Sie einmal (gemeinsam mit Ihrem Berater) ob es immer noch so ist. Wer zahlt den Ausgleich für die Lücken in dem Bedingungswerk? Haben Sie einige tausend Euro verfügbares Vermögen um diese auszugleichen? Manchmal hat der Makler, Berater oder auch der Vertreter der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aber auch nur gesagt “machen Sie mal den Tarif, der ist gut”- sicher keine Grundlage ein lebenslanges Produkt zu kaufen, oder?
Sollten Sie dabei dann zu dem Schluss kommen, Änderungen zu überlegen, so bieten sich unterschiedliche Varianten an.
a.) Änderungen innerhalb der Central Krankenversicherung
Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist immer zu überlegen, wobei wir hier sicher eine besondere Situation vorfinden, da die Änderungen nicht einzelne Tarife sondern eine Vielzahl betreffen. Dennoch ist ein Wechsel innerhalb der Central möglich. Verbessern sich die Leistungen dabei, so ist eine neue Gesundheitsprüfung zu absolvieren, es sei denn es bestehen Optionsrechte.
Kunden in dem Tarif KEH der Central, haben folgendes Wechselrecht.
1.1 In Erweiterung von § 1 Abs. 6 RB/KK 2009 können Personen, für die mit dem Tarif KEH – abgesehen von der Mitversicherung als Kind bzw. als Jugendlicher oder der Versicherung nach einem Ausbildungstarif – erstmals bei der Central eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen wird, zum Ersten des 37. oder 61. Monats nach Versicherungsbeginn im Tarif KEH die Umstellung der Versicherung in andere Tarife der Krankheitskostenvollversicherung der Central ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten verlangen, sofern die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit im beantragten Tarif erfüllt sind.
Sind Sie also bereits 2 oder 5 Jahre versichert, so üben Sie bei Bedarf und passendem Zieltarif das Wechselrecht aus. Das sichert ihnen einen anderen und ggf. besseren Versicherungsschutz, auch wenn Sie bereits krank sein sollten. Für versicherte in den ECO Tarifen der Central Vario Tarife gelten folgende Rechte:
G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung
In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass dieVersicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn
- die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und
- die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3, 6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und
- der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.
Haben Sie also damals den Vario gleich nach der Einführung zum August 2009 abgeschlossen, so ist das erste Optionsrecht zum August 2012 möglich. Wollen Sie eher wechseln, dann nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Weiterhin besteht aber auch noch das Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG. Mehr dazu im Beitrag “Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung”
a.) Änderungen außerhalb der Central Krankenversicherung
Stellen Sie jedoch fest, dass der Versicherungsschutz bei der Central in ihrem Tarif derzeit und auch in anderen Tarifen nicht passt, das Unternehmen ihren Vorstellungen nicht (mehr) entspricht oder dergleichen, so können Sie den Vertrag auch kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln. Dieses ist mit Nachteilen wie (teilweise) Verlust der Alterungsrückstellungen, neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter verbunden, kann aber durchaus Sinn machen. Dabei sind die persönlichen Umstände zu beachten und vokalem Vor- und Nachteile abzuwägen.
Hierbei sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers nicht überstürzen. Beschäftigen Sie sich zunächst mit den Fragen “Was will ich versichern, was kann ich allein finanzieren?” oder “Wie sieht meine Planung für die Zukunft aus.” Haben Sie dann alle Fragen zum neuen Tarif, den Auswahlkriterien zur PKV beantwortet und besprochen, so können Sie nach Annahme des neuen Antrages den alten Vertrag bei der Central kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate zum Jahresende. Sie müssen also bis spätestens 30. September 2011 gekündigt haben, um den Vertrag rechtzeitig zum Jahreswechsel beenden zu können. Dabei ist aber noch ein anderer Punkt zu beachten. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nur bei einer Beitragserhöhung zu umgehend, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wird mein geschlossener Tarif schneller erhöht?
Nicht in jedem Fall. Das Märchen von geschlossenen Tarifen und explodierenden Beiträgen stimmt eben nicht immer. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Tarifschließung und der Beitragsanpassung ist nicht vorhanden. Dennoch sind natürlich in den Tarifen auch die Kosten zu beachten und ggf.- wenn die kalkulierten Kosten von den tatsächlichen Überschritten werden- Beitragserhöhungen vorzunehmen. Mehr dazu auch im Bereich “Warum werden die Beiträge erhöht?”
Eine Tarifschließung allein ist somit kein Kündigungsgrund. Eine falsche Entscheidung für einen Tarif oder ein Unternehmen oder gravierende Änderungen können dieses schon auslösen.
Mehr Informationen:
Beitragsentwicklung des Central Bestandskunden im EKN/ KN
Beitragsanpassung Central 2010 und 2011
Soll ich in den Vario Tarif der Central Krankenversicherung wechseln?
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Tags: Central, HowTo, Kündigung, Tarifwechsel
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18.
Juli '11
Der erste Teil der Artikelüberschrift ist ein sehr oft gehörter Satz in Beratungen. Dieser resultiert aus verschiedenen Gründen und ist durchaus zu verstehen. Gerade die jungen und gesunden Kunden/ Interessenten der Privaten Krankenversicherung wollen oftmal Geld sparen, sind (der Meinung) eh nie krank und denken daher über einen “billigen” Schutz in der PKV nach.
Erfahrungswerte in der Leistungsabwicklung haben diese meistens selbst nie gesammelt, waren sie doch gesund. Auch gerade aus diesem Grund sind viele Leistungsbausteine wie Hilfsmittel, Heilmittel, Auslandsaufenthalte oder Anschlussheilbehandlung noch sehr weit weg. Unter Vorsorge und einer Brille kann man sich noch was vorstellen, aber eine Prothese?
Ist ein späterer Wechsel denn möglich?
Grundsätzlich müssen hier verschiedene Fragen unterschieden werden. Generell gilt erst einmal: Jede Leistungsverbesserung in der Privaten Krankenversicherung bedarf einer neuen Risiko-/ Gesundheitsprüfung. Dabei ist es egal, ob nur die Selbstbeteiligung verringert werden soll oder einzelne Leistungen angepasst und verbessert werden sollen. Eine Änderung des Tarifs (in einen mit besseren Leistungen) führt somit immer zu einer neuen Prüfung. Es werden Gesundheitsfragen gestellt, dann eine Risikoprüfung durchgeführt und ein Zuschlag bei Vorerkrankungen übernommen oder auch ein Wechsel abgelehnt.
Gibt es Möglichkeiten den Wechsel dennoch zu vollziehen?
Ist ein Wechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder wird vom Versicherer ein (hoher) Zuschlag genommen, so kann es durchaus sinnvoll sein, einen Tarifwechsel nach § 204 VVG zu nutzen. Dieser bietet zumindest unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Allerdings sind Leistungsverbesserungen hiermit auch nahezu ausgeschlossen.
Für Verbesserungen bei schlechtem Gesundheitszustand gibt es aber so genannte (Wechsel-)Optionen in den Vertragswerken oder diese können als Optionsbaustein (zum Beispiel der futura beim Dt. Ring, der JokerFlex bei der Halleschen) abgeschlossen werden. Dazu schauen wir uns hier zwei Beispiele an:
In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass die Versicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn
- die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und
- die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3,6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und
- der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.
Dabei ist ein Wechsel nach genau definierten Kriterien möglich. Warum die Central Krankenversicherung hier Bestandskunden benachteiligt, ist mir nicht klar. Der Versicherte, welcher vor Abschuss des (2009 eingeführten) Vario Tarifs bereits Kunde war, der hat diese Optionen leider nicht. Alle Neukunden können nach 3, 6 oder 9 Jahren noch einmal den Schutz verbessern. Aber Vorsicht: Nur ein kleiner Beitragsrückstand wegen Kontowechsel, nicht durchgeführter Lastschrift und dergleichen verhindert das wichtige Optionsrecht.
Ein weiteres Beispiel finden wir in den Tarifwerken der RuV. Dort heißt es für Kunden des R+V Agil comfort. Dabei müssen zwei Arten von Wechselmöglichkeiten unterschieden werden. Eine davon ist ein Wechsel in eine andere Selbstbeteiligungsstufe:
4.1 Zeitlich festgelegte Wechseloptionen
4.1.2 Wechsel von einem Tarif MP in einen Tarif MP mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe
Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (s. § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2009) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif MP, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.
Dabei kann dann die Selbstbeteiligung verringert werden, die Leistung somit verbessert. Dennoch kann es auch sein, dass ein Wechsel in einen höherwertigeren Tarif gewünscht ist. Dazu ist ein Tarifwechsel in den Tarif TN nötig und dieser (Agil Premium = TN) kann wie folgt vollzogen werden:
4.1.3 Wechsel von einem Tarif MP in Tarif TN derselben Selbstbehaltsstufe
Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte bzw. fünfzehnte Versicherungsjahr (vgl. § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2009) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in den Tarifen EP, MP oder TN folgt, wenn der Antrag auf einen Wechsel von einem Tarif MP in den Tarif TN derselben Selbstbehaltstufe spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.
Weiterhin kann ein Versicherer unterschiedliche und ergänzende Wechseloptionen anbieten. Diese sind meist an Kriterien, wie die Entsendung ins Ausland oder dergleichen gebunden.
Kann ich auch wechseln wenn es nicht im Tarif steht?
Bei einigen Gesellschaften ist der Wechsel bzw. die Optionen nicht im Tarifwerk verankert. Hier bietet der Versicherer zusätzliche Bausteine an, so dass ein solcher Tarifwechsel bei Vertragsabschluss bedacht werden muss. Meist können diese Optionstarife nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ein solcher Baustein ist der Tarif Joker der Halleschen. Wie genau dieser funktioniert, können Sie in meinem Beitrag “Hallesche mit Verbesserungen der Optionstarife OK und Joker“ nachlesen. Auch der Tarif futura des Deutschen Rings ist ein solcher Baustein. Dieser bietet einen Tarifwechsel zu den folgenden Konditionen an:
Soweit bei einem Wechsel in einen Tarif der Produktlinien Classic, Esprit oder Comfort die Leistungen höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, verzichtet der Deutsche Ring zu den nachfolgend festgelegten Zeitpunkten auf
a) eine Gesundheitsprüfung und insoweit auch auf
b) einen Leistungsausschluss für die Mehrleistungen sowie
c) eine zusätzliche Wartezeit.
d) Hinsichtlich bereits eingetretener Versicherungsfälle werden für Behandlungszeiten nach Durchführung des Tarifwechsels die vollen tariflichen Leistungen zur Verfügung gestellt.
Im bisherigen Tarif eventuell vereinbarte Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder Wartezeiten werden bei einem Wechsel auf den neuen Tarif übertragen. Dabei bleibt das prozentuale Verhältnis zwischen Risikozuschlag und Tarifbeitrag unverändert.
Der vereinfachte Tarifwechsel ist jeweils zum 1. Januar unmittelbar nach dem ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Versicherungsjahr möglich. Zur Ausübung der Tarifwechseloption genügt es, wenn der Antrag drei Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin gestellt wird.
Fazit:
Egal aus welchen Gründen Sie sich für einen Tarif entscheiden, beachten Sie in jedem Fall die wichtigen Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und beschäftigen sich genau mit dem Tarifwerk. Ein Versicherungsschutz in der Privaten Krankenersicherung (PKV) besteht in der Regel über mehrere Jahrzehnte und sollte somit über die Laufzeit auch veränderbar und anzupassen sein. Daher sind Wechseloptionen unerlässlich.
Weitere Artikel zum Thema:
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Hallesche mit Verbesserungen der Optionstarife OK und Joker
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Tags: Option, Tarifwechsel, Wechseloptionen, Wechselrecht
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09.
Dezember '10
Viele Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden in diesen Tagen Post von Ihrem Versicherer bekommen. Oft ist diese nicht unbedingt angenehm, denn es wird mitgeteilt, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. Abhängig von der Höhe der Anpassung und dem bisherigen Beitragsverlauf im eigenen Vertrag, denken viele schnell über eine Kündigung des Versicherungsschutzes nach. Dieses ist jedoch nicht in jedem Fall ratsam, wie bereits im Beitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” ausführlich beschrieben.
Nun teilen sich jedoch die Versicherten in mehrere “Gruppen” mit unterschiedlichen Optionen.
Alle gemeinsam haben in der Regel das Ziel, ihren Versicherungsschutz zu optimieren, die Beiträge zu senken oder zumindest zu stabilisieren. Dabei stellt sich oftmals heraus, dass bei Vertragsabschluss nicht alle oder nicht die richtigen Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. So glaubt mancher Versicherte “er fahre eine Luxuslimousine” und der Vertrag erweist sich als “Kleinwagen”.
Die jungen und gesunden Versicherten, noch nicht allzulang bei dem jeweiligen Unternehmen versichert, Tarif nicht optimal.
Diese haben es in der Regel noch leicht, einen Tarif-/ Versichererwechsel zu realisieren. Dabei sollte die Auswahl sorgfältig getroffen werden, jedoch dann verbindlich sein.
Die mehrere Jahre Versicherten, einige Vorerkrankungen, Tarifwahl auch hier nicht optimal.
Hier wird es schon komplizierter, ein Tarifwechsel und auch der Wechsel des Unternehmens ist aber durchaus noch denkbar, wenn dadurch langfristig ein besseres Ergebnis erzielt werden kann und der Tarif besser zu den eigenen Wünschen passt. Oft ist hier dann jedoch mit (neuen) Risikoaufschlägen zu rechnen.
Die langjährig Versicherten, oftmals schon “älter” und mit mehreren Vorerkrankungen, Tarif ist teuer geworden und erreicht schon den Arbeitgeberhöchstzuschuss.
Hier stellt sich die Frage nach einem neuen Unternehmen nicht (mehr). Entweder wäre dabei ein deutlich höheres Eintrittsalter zu berücksichtigen oder es sprechen gravierende Vorerkrankungen gegen eine neue Risikoprüfung.
Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;
Oftmals wird jedoch der Versicherer nicht unbedingt “freiwillig” einen solchen Tarifwechsel anbieten. Begründet wird dieses oftmals damit, dass der Versicherungsschutz im neuen Tarif besser ist, Teilbereiche besser leistet und somit nicht gleichartig sei.
Sie sollten sich dadurch aber nicht entmutigen lassen und beharrlich bleiben. Fragen Sie schriftlich und unter setzen einer angemessenen Frist bei dem Unternehmen an. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen (falls eine Risikoprüfung einen Abschluss verhindert).
“Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ….. ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.”
In vielen anderen Blogbeiträgen zum Thema Beitragsanpassungen und Beitragsentwicklung finden Sie in den Kommentaren zum Teil interessante Aussagen zur Beitragsentwicklung. Daher steuern Sie vorzeitig dagegen und versuchen sich sorgfältig mit den Tarifen, Versicherungsbedingungen und (soweit möglich) dem Unternehmen zu beschäftigen.
Weitere Informationen:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Reale Beitragsentwicklung in verschiedenen Tarifen
Beitragsanpassungen 2011
Tags: 204 VVG, BAP, Beitragserhöhung, Tarifwechsel
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01.
November '10
Bereits vor knapp einem Jahr hatte ich zu der Frage “Soll ich oder soll ich nicht- Wechsel in den neuen Vario Tarif” geschrieben. Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (als Partner der Central) und auch viele andere Berater hatten ihren Kunden einen solchen Wechsel empfohlen. Oftmals nach dem Motto:
“Hallo Hr. Muster, Ihr Traif CV3H/ CVP/ EKN wird zum 01. Januar angepasst. Ich habe eine tolle Lösung für Sie, wechseln Sie in den Vario Tarif.”
Bereits im letzten Jahr hatte ich vielen Anfragenden die Aussage gegeben, ein solcher Wechsel ist generell möglich, will aber gut überlegt sein und besonders gut durchdacht. Nachdem in diesem Jahr nun auch die Beitragsanpassungen der Central für 2011 bekannt sind, passiert genau dieses wieder.
Klingt ja auch toll. “Entgehen Sie der Anpassung, ich habe eine Lösung für Sie.” wird heute mal wieder argumentiert. Dazu kommen noch solche unsinnigen Aussagen wie:
Das müssen Sie aber schnell tun.
Am besten sofort, denn dann bekommen Sie noch den Vorsorgegutschein für 2010.
Diese Aussage ist natürlich ein “Verkäufertrick”. Generell sind bei einer Anpassung der Beiträge die Fristen und Voraussetzungen klar geregelt und nichts sollte überstürzt werden. Wie im Beitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” bereits in 2009 gesagt, gilt Gleiches auch wieder in diesem Jahr. Achten Sie darauf, welche Tarife angepasst werden. Auch der Variotarif, den es ja seit 2009 erst gibt, erhält zum Teil deutliche Anpassungen in 2011.
Was Sie nun tun können und sollten:
1.) Lassen Sie sich auf keinen Fall unter (Zeit-)druck setzen.
2.) Überlegen Sie zunächst, welche Leistungen Sie in Ihrer Krankenversicherung für sich als wichtig, welche als “nice to have” und welche als verzichtbar einstufen. Mit Hilfe der Auswahlkriterien und des Kriterienfragebogens können Sie sich einen Überblick verschaffen. Dabei denken Sie nicht nur an “jetzt”, sondern insbesondere an das Alter und den Fall der schwereren, dauernden Krankheit.
3.) Bedenken Sie auch, das ein Tarifwechsel zum 01. 12. oder 01. 11. ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung aufheben kann, wenn der neue Tarif nicht angepasst wird. Was so ein voreiliger Wechsel für ein “Theater” nach sich ziehen kann, lesen Sie am besten selbst in den Beiträgen zur unendlichen Geschichte eines anderen Kunden.
4.) Nachdem nun die Wünsche und Tarifinhalte klar sind, begeben Sie sich zu einem Berater. Erst jetzt lassen Sie sich auch von der Central schriftlich ein Umstellungsangebot erstellen. Schauen Sie dabei nicht nur auf die Beiträge, sondern verlangen eine komplette Auflistung der Tarifunterschiede, insbesondere auch der Verschlechterungen.
5.) Schauen Sie sich auch nach Alternativen um. Dabei ist natürlich ein höheres Eintrittsalter und ein anderer Gesundheitszustand zu berücksichtigen. Das allein ist aber kein Grund sich damit nicht zu beschäftigen. Der Verfall der (nicht definierten und garantierten) Altersrückstellungen im Übrigen auch nicht.
Haben Sie nun Alternativen gefunden, so bitten Sie den Berater um eine direkte Gegenüberstellung des bisherigen Tarifs, des neuen Vario Tarifs und der Alternative. Nur so lassen sich Leistungsunterschiede feststellen. Vergleichen Sie dann auch einmal die heutigen Einstiegsbeiträge aller drei Tarife für einen Neukunden. Sie werden zum Teil zu erstaunlichen Ergebnissen kommen.
Nach Zugang der Beitragserhöhung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Der Versicherer muss ggf. den Zugang der Änderungsmitteilung beweisen. Daher lassen Sie sich, wie eingangs bereits geschrieben, Zeit.
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Tags: Central, Tarifwechsel, Vario
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