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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Statuswechsel</title>
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		<title>Versicherungsfrei ab 01. 01. &#8211; und was ist jetzt zu tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 08:07:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[3Jahresfrist]]></category>
		<category><![CDATA[frei zum 1.1.]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[F&#252;r eine Reihe von Arbeitnehmern &#228;nderte sich zum 01. Januar 2010 der Status in der Krankenversicherung. Die, im Jahr 2007 eingef&#252;hrte, 3-Jahresfrist ist bei vielen nun &#252;berschritten.
Nach der eingef&#252;hrten Regelung wird der Arbeitnehmer nur dann versicherungsfrei (und kann somit in die private Krankenversicherung, PKV, wechseln) wenn dieser die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre in Folge &#252;berschreitet.
Geregelt ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r eine Reihe von Arbeitnehmern &#228;nderte sich zum 01. Januar 2010 der Status in der Krankenversicherung. Die, im Jahr 2007 eingef&#252;hrte, 3-Jahresfrist ist bei vielen nun &#252;berschritten.</p>
<p>Nach der eingef&#252;hrten Regelung wird der Arbeitnehmer <strong>nur dann versicherungsfrei</strong> (und kann somit in die private Krankenversicherung, PKV, wechseln) wenn dieser die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre in Folge &#252;berschreitet.</p>
<p>Geregelt ist dieses in <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html" target="_blank">§6 des Sozialgesetzbuches V</a></strong>.</p>
<blockquote><p>(1) Versicherungsfrei sind</p>
<p>1. Arbeiter und Angestellte, deren regelm&#228;&#223;iges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Abs&#228;tzen 6 oder 7 &#252;bersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren &#252;berstiegen hat; Zuschl&#228;ge, die mit R&#252;cksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unber&#252;cksichtigt,</p></blockquote>
<p>Demnach m&#252;ssen die Arbeitnehmer in 2010<strong> folgende Einkommensgrenzen &#252;berschritten</strong> haben.</p>
<p>In 2007: 47.700 EUR, 2008: 48.150 EUR und 2009: 48.600 EUR</p>
<p><strong>Weitere Voraussetzung</strong> ist auch eine voraussichtliche &#220;berschreitung der Grenze f&#252;r 2010. Diese liegt bei 49.950 EUR<strong>. Nur wenn alle vier Voraussetzungen erf&#252;llt sind, k&#246;nnen sich die Arbeitnehmer ab sofort privat versichern und aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten.</strong></p>
<p>Doch es passiert nicht automatisch. Dieses ist im <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__190.html" target="_blank">§ 190 SGB B geregelt</a></strong>.</p>
<blockquote><p>(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied <strong>innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse &#252;ber die Austrittsm&#246;glichkeit seinen Austritt erkl&#228;rt</strong>. Wird der Austritt nicht erkl&#228;rt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.</p></blockquote>
<p>Das bedeutet in der Praxis, das die Mitteilung der Krankenkasse abzuwarten ist. Auch hier gilt aber, das ein Austritt nur wirksam wird, wenn <strong>rechtzeitig eine Bescheinigung zur Weiterversicherung</strong> vorgelegt wird. Ist dies nicht so, besteht die Mitgliedschaft als &#8220;freiwillige Mitgliedschaft&#8221; fort und kann <strong>regul&#228;r mit der Frist zum Ende des &#252;bern&#228;chsten Monats gek&#252;ndigt werden</strong>.</p>
<p>Lassen Sie sich ausreichend Zeit mit der Auswahl der richtigen Privaten Krankenversicherung. Bevor Sie etwas &#252;berst&#252;rzen bleiben Sie bitte lieber einige Monate l&#228;nger in der GKV und k&#252;ndigen dann sp&#228;ter regul&#228;r.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><em style="font-style: italic;">Weiterf&#252;hrende Informationen:</em></span></p>
<p><strong style="font-weight: bold;"><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und pdf Fragebogen</a></strong></p>
<p><strong style="font-weight: bold;"><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></strong></p>
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