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01.
März '11

Kranken(tage)geld bei Erkrankung eines Kindes nun auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) möglich?!


In einem anderen Blogbeitrag hatte ich bereits zu der Frage der “Krankentagegeldzahlung bei Erkrankung eines Kindes” und dem damit entstehenden Problem in der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichtet.

Wenn Ihnen jemand (von Verkäufern die keine Ahnung haben oft genutzt) erzählen will, “PKV ist immer besser als GKV“, so konnten Sie bisher ganz einfach den Gegenbeweis antreten. Eine einfache Frage nach der Krankengeldzahlung bei der Erkrankung ihres Kindes und schon war das Thema “immer besser als GKV” erledigt.

Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, so wird Ihnen ein Krankengeld auch dann gezahlt, wenn nicht Sie selbst, sondern ihr Kind erkrankt ist und Sie daher nicht arbeiten können. Grundlage für diese Zahlung ist der Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V.  Dort heißt es:

§ 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.

(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Einen solchen Anspruch gibt es in dieser Form in der Privaten Krankentagegeldversicherung nicht. Gemäß den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) muss eine Erkrankung des Versicherten selbst vorliegen, welche zu 100% zu Arbeitsunfähigkeit führt. Daher haben privat Krankenversicherte Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, nicht aber auf Krankentagegeldzahlung.

Dieses möchte die SIGNAL KRANKENVERSICHERUNG nun ändern. Mit ihrem neuen Tarif ESP – VA 43 ändert die Signal die gängige Praxis und bietet nun eine Absicherung für Erkrankung des Kindes an.

In die Tarifbedingungen wurden weitestgehend die Formulierungen aus dem oben zitierten Paragraphen des Sozialgesetzbuches V übernommen. Dort heißt es nun:

Signal Kinderkrankengeld, Auszug Teil III

Auszug Teil III, Bedingungen Signal

Damit stellt der Versicherer die privat Versicherten Arbeitnehmer in diesem Punkt der GKV Versorgung gleich. Auch hier gelten gleiche Voraussetzungen wie für den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer.

In welcher Höhe kann das Krankengeld abgeschlossen werden?

Das Krankentagegeld muss eine angemessene Höhe haben. In den Versicherungsbedingungen der Signal finden wir die Regelungen zur Kürzung mit Hinweis auf §4 Abs. 2 Teil II MB/KT Signal Iduna. Dort sind die Regelungen zur Herabsetzung des Krankengeldes bei Überversicherung geregelt. Ein Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Zahlungen das Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Wo ist der Haken?

Das Krankentagegeld kann leider nicht solo abgeschlossen werden. Zwingende Voraussetzung ist das bestehen einer Kranken(voll)versicherung bei der Signal Iduna.

Auch für das Kind muss eine Krankenvollversicherung bei dem Versicherer (Signal) bestehen. Damit ist die Versicherungsmöglichkeit schon stark eingeschränkt. Genau heißt es:

Signal AVB KT, Auszug

Auszug Teil III, Bedingungen Signal

Eine Krankenversicherung sollte aber keinesfalls deswegen abgeschlossen werden, weil der Versicherer nun gerade ein passendes Krankengeld im Angebot hat. Auch Einschränkungen in den weiteren Formulierungen des Teil III der Bedingungen sollten beachtet werden. Das sind zum Beispiel:

- Beendigungsmöglichkeiten bei Berufsunfähigkeit

- Fortsetzung des Vertrages bei Versicherungspflicht

- Geltungsbereich

- Anrechenbarkeit von sonstigen Einkommen

- versicherbare Höhe des Krankengeldes

Endet der Vertrag aus der Vollversicherung, weil zum Beispiel Versicherungspflicht in er GKV wegen Arbeitslosigkeit, sinkendem Einkommen oder sonstigen Voraussetzungen eintritt, oder wird der Versicherte selbstständig tätig wird, so muss der Tarif geändert werden. Der Krankentagegeldtarif ESP-VS für Selbstständige enthält das Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes dann leider nicht mehr.

Bevor Sie sich also für einen Tarif, einen Versicherer und ein Produkt für die kommenden Jahrzehnte entscheiden, nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Dabei studieren Sie nicht nur die Prospekte, sondern insbesondere die Bedingungen und bedenken Ihre- für Sie wichtigen- Kriterien.

Dabei helfen Ihnen vielleicht folgende Unterlagen:

Auswahlkriterien für die passende Krankenversicherung

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur PKV

27.
April '10

Deutscher Ring und Baloise einigen sich


… und verständigen sich auf eine Trennung.

Wie die Financial Times heute berichtet hat es eine Einigung gegeben.

Außendienst und Verwaltung der Deutschen Ring-Gesellschaften (DR) in Hamburg werden endgültig getrennt. Darauf haben sich die Vorstände von Signal Iduna und Bâloise geeinigt. Die Mehrheit an der Vertriebsorganisation OVB liegt bei der Signal Iduna. Die jetzt unterzeichnete Absichtserklärung soll in den kommenden Wochen in einen Vertrag münden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie auf der Seite der Financial Times Deutschland oder hier unter folgendem Direktlink.

11.
Januar '10

Signal Iduna Krankenversicherung: Kundenbindung durch Payback Punkte?


Der fünftgrößte deutsche Krankenversicherer, die Signal Iduna Krankenversicherung hat im Jahr 2008 mit 4.000 Kunden eine Menge (zahlender) Versicherte verloren. Dieses ist sicher zum einen in den Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung, zum anderen aber auch in dem steigenden Bewusstsein der Kunden begründet.

Immer mehr suchen sich die Versicherten ihren Partner nicht mehr nach dem Preis aus. Dank dem Internet, Foren und Blogs und dem Rat spezialisierter Vermittler liegt die Beachtung immer mehr auf den vertraglich garantierten Leistungen, den Versicherungsbedingungen.

Im Markt der Krankenversicherer, wie auch der Versicherer allgemein sehen wir manchmal die ein oder andere zweifelhafte Maßnahme Kunden zu halten. Die Signal Iduna Krankenversicherung hat eine andere Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdeckt.

Diese sind nun, wie die Financial Times berichtet, dem Kunden-Bonus-Programm Payback beigetreten.

Laut Aussage des Vertriebsvorstandes biete man damit dem Kunden einen sehr attraktiven Mehrwert. Dieses wage ich zu bezweifeln.

Ein Produkt wie die Kranken(voll)versicherung ist ein lebenslanges Produkt. Die Auswahl sollte daher so sorgfältig als möglich und ausschließlich an vertraglich garantierten Leistungen gemessen sein. Die Auswahl über den Preis ist genauso falsch (meiner Meinung nach) wie auch die Bewertung von vermeintlichen Beigaben wie einer Hotline bei Gesundheitsfragen, der Hilfe bei der Beschaffung von Arztterminen und eben solchen Bonuspunkten.

Diese Punkte können nur eine Beigabe sein, keinesfalls sollten Sie ein Kriterium sein oder die Auswahl zugunsten eines solchen Versicherers beeinflussen, denn nur die Fakten entscheiden im Leistungsfall. Was nützen Ihnen vermeintliche 1000 Punkte wenn eine Prothese statt mit den nötigen 10.000 EUR nur mit 5.000 EUR bezahlt wird?

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und pdf Fragebogen

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

15.
Oktober '09

Beitragsanpassung der Signal Krankenversicherung 2010


In bekanntem Turnus hier auch die Beitragsanpassungen der Signal Krankenversicherung. Die bisher von anderen Gesellschaften veröfentlichten Daten finden Sie hier. (LINK) Für das Bestandsgeschäft gelten besondere Regelungen.

Beitragsanpassungen gibt es unter anderem für folgende Tarife (Neugeschäft), zum Teil auch für den Bestand.

Tarif VO bei Männer und Fauen (ca. 2-8%)

Start und Start Plus bei Jugendlichen und Kinder (Kinder nicht im Start-Plus) (Anpassungen zwischen 1,8 und 11%)

Beihilfetarife AB, AEB, BA, R-AB, SB, GE, GE-TOP bei allen Versicherten (Anpassungen zwischen kleinen Senkungen 1-2 % bis 26%

Entscheiden Sie sich nicht übereilt für einen Tarifwechsel. Bevor Sie über einen solchen nachdenken prüfen Sie bitte ob die für Sie relevanten Kriterien (Link zum Fragebogen) erfüllt sind. Und das sowohl im alten als auch im neuen Tarif.

26.
Januar '09

Deutscher Ring Krankenversicherung und Signal Krankenversicherung fusionieren zum 01. 04. 2009


Nun ist es soweit. Der Streit zwischen dem Deutschen Ring (Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit) und der Baloise Gruppe scheint ausgefochten. In diesem ging es immer wieder um die Zerschlagung des Konzerns Deutscher Ring.

Die schweizer Baloise Gruppe, der die Versicherungsgruppe Deutscher Ring (dort die Lebens- und Sachsparte) gehört ist organisatorisch mit dem Dt. Ring Krankenversicherung verbunden. Dieses scheint nun vorbei.

Wie heute bekannt wurde, fusionieren bereits zum 1. 4. 2009 die Unternehmen Deutscher Ring KVV aG. und die Signal KV aG miteinander. Das ist einer der Vorteile von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Diese sind nicht zu kaufen, denn Sie gehören ihren Mitgliedern, sind also Genossenschaften. Somit wird auch dieser Zusammenschluss eine Fusion auf Augenhöhe.

Beide Versicherer planen ihr Geschäft zusammen zu legen und steigen in die TOP 10 der deutschen Krankenversicherungslandschaft auf.

Was passiert für Kunden: Ganz einfach- nichts.

Die Verträge, die Leistungen und alle sonstigen Vereinbarungen bleiben bestehen und ändern sich in keinster Weise. Auch an der Leistungs- und Abwicklungspraxis wird sich nichts ändern. Für Kunden liegt der Vorteil durchaus darin zukünftig bei einem der TOP 10 Konzerne versichert zu sein.

Auch zukünftig werden nicht “einfach alle Versicherten in einen Topf geworfen. Wir haben bei beiden VVaGs getrennte Tarife und Kollektive. Daher sehe ich keinen Anlass an der zukünftigen, positiven (Beitrags-)entwicklung des Dt. Rings zu zweifeln.

Die beiden Unternehmen haben derzeit unterschiedliche Ausrichtungen. Während der Deutsche Ring Krankenversicherung im Markt der Makler und freien Vermittler sehr gut positioniert ist und hervorragende Kennzahlen bietet, ist die Signal Krankenversicherung vorwiegend in der Ausschließlichkeit aktiv und konzentriert sich auf den Markt der Handwerker. Zusammen ergeben sich somit durchaus interessante Möglichkeiten.

Alles in allem gilt wie bei jedem anderen Versicherer auch, die Auswahlkriterien für die Private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeit sind entscheidend. Neben dem Unternehmen müssen natürlich zuerst die Tarife passen.