Artikel mit ‘Rentenhöhe’ getagged

08.
Januar '10

Welche Höhe soll die Berufsunfähigkeitsrente haben?


Um diese Frage ranken sich viele Mythen und eine Patentlösung gibt es leider auch nicht.

In der Praxis ist es aber durchaus so, das mehr als die Hälfte der Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht ausreichen um auch nur annähernd die (laufenden) Kosten zu decken. Da wurde “irgendwann” mal eine BU Versicherung abgeschlossen und nun “hat man eben auch eine”. Schließlich erzählt einem “alle Welt” man braucht diese.

Das ist soweit auch durchaus korrekt, nur man braucht diese wenn, dann mit einem sauberen und klaren Bedingungswerk und in ausreichender Höhe.

Die Frage nach dem Bedingungswerk und den guten oder schlechten Formulierungen habe ich in meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits an Beispielen erläutert. Schauen Sie sich hier einmal die unterschiedlichen Regelungen an. Sie werden erstaunt sein, was 1,2 Worte für Auswirkungen in der Leistung haben können.

Doch nun zur Höhe:

Bei privat krankenversicherten Kunden ist zunächst einmal das Krankentagegeld zu prüfen. In welcher Höhe besteht dieses und ist ggf. eine Übergangslösung für den Fall der BU vorhanden. Weitere Erläuterungen hier im Abschnitt Krankentagegeld.

Dann sollte die Höhe der BU individuell berechnet werden. Dabei ist es nicht ratsam sich pauschal an x Prozent des Einkommens zu orientieren. Gerade im Fall der Berufsunfähigkeit ist der genaue Bedarf zu ermitteln.

Welche Kosten laufen als monatliche/ jährliche Fixkosten weiter?

Handelt es sich bei dem Versicherten um den Hauptverdiener oder kann der Partner/ die Partnerin noch einen Teil der Kosten tragen?

Was passiert mit den Kosten zur Krankenversicherung? Wer zahlt was?

Wie hoch sind die derzeitigen Einzahlungen in die Rentenkasse und was ist an privater Vorsorge vorhanden? (Es nützt nichts im BU Fall diese Zahlungen nicht mehr leisten zu können, dann fallen Sie mit 65/67/60 in ein finanzielles Loch. Die BU Rente endet dann und eine staatliche oder private Altersvorsorge ist nicht/ nicht in ausreichender Höhe vorhanden.

Machen Sie sich also intensiv Gedanken und vorallem überprüfen Sie ihren bisherigen Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit.

Welche Kriterien sind dort vereinbart? Wann ist der Schutz ausgeschlossen oder eingeschränkt? Was muss ich wann und wie tun um meine Leistung nicht zu gefährden?

Informationen hierzu habe ich in einem Fragebogen zur Berufsunfähigkeit für Sie zusammengestellt.

28.
Oktober '09

Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten – worauf muss man achten


Das Thema Berufsunfähigkeit ist in aller Munde und mancher fragt sich wie er speziell denn berufsunfähig wird. Sie werden hier von mir keine schlimmen Krankheiten hören, das ist auch nicht Sinn der Sache. Bekannt ist aber, je jünger der Versicherte den Schutz beginn, desto günstiger ist die Einstiegsprämie.

Dabei stellen sich bei Studenten in der Regel zwei Fragen, an die ich beim Lesen eines Artikels “Versicherer bringt die BU an die Uni” erinnert wurde.

Zum Einen wird bei der Antragstellung das Verhältnis zwischen Einkommen und beantragter BU Rente geprüft. Da geht das Problem bei Studenten aber schon los. In der Regel haben diese kein eigenes Einkommen, können also oft nur Mindestsätze versichern. Das birgt aber die Gefahren einer zu niedrigen Absicherung im Leistungsfall oder auftretenden Erkrankungen. Somit wäre eine spätere Erhöhung nicht möglich.

Dabei gibt es am Markt durchaus sehr leistungsfähige Tarife zur Berufsunfähigkeit, welche die versicherbare Rente bei Studenten auf 24.000 EUR Jahresrente, also 2.000 EUR monatlich erhöht haben. Lediglich bei Lehramtsanwärtern wird diese hier auf einen Betrag von 1.000 EUR maximal versicherbarer Monatsrente beschränkt. Warum nun in dem Artikel von einem neuartigen Produkt gesprochen wird, welches bis zu 1.000 EUR Rente zulässt ist mir noch nicht ganz klar. Auch die Option nach Abschluss des Studiums auf einen Betrag bis zu 1.500 EUR Rente zu erhöhen ist nicht neu. Einige andere Unternehmen bieten im Rahmen der Nachversicherung durchaus Erhöhungen bis zu einer monatlichen Rente von 2.500 EUR an.

Das zweite, große Problem ergibt sich durch die Frage “wann wird ein Student berufsunfähig”.

Im Leistungsfall wird als auf die “berufliche” Tätigkeit als Student abgestellt und geschaut wie weit der Versicherte dieses noch ausüben kann. Ähnlich wie bei anderen kaufmännischen Berufen ist somit eine Prüfung möglich.

Hierbei heißt es in den Bedingungen:

(2.1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Die Tätigkeiten von Hausfrauen/-männern, von Schülern, Studenten und Auszubildenden sehen wir als Beruf an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

Weiter geht es in den folgenden Bedingungsaussagen um die Frage der Studenten oder der Berufsausbildung:

(2.3) Ist der Versicherte bei Eintritt der Krankheit, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in der Berufsausbildung oder im Studium und hat er mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durch- schnitt üblichen Ausbildungs- bzw. Studienzeit absolviert, wird im Rahmen der konkreten Verweisung (auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf oder eine andere Ausbildung) auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss einer solchen Berufsausbildung oder eines solchen Studiums erreicht wird.

Danach sind die Regelungen hier eindeutig. Natürlich sind neben diesen Punkten viele weitere Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig. Weitere Informationen finden Sie auch im Fragebogen oder im Leitfaden zur Berufsunfähigkeit.

01.
Oktober '09

Welche Höhe soll die Berufsunfähigkeitsversicherung haben- was brauche ich an Rente?


Ein immer wieder auftretendes Problem bei der Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist die Rentenhöhe. Hauptargument ist immer noch- obwohl nicht nachvollziehbar- man brauche ja im Leistungsfall weniger Geld und somit kann auch die Rente entsprechend geringer sein als das Nettoeinkommen.

Doch diese Aussage ist so nicht richtig. Bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Angemessenheit der Rente bei Antragstellung durch den Versicherer geprüft. Jedes Unternehmen hat eine unterschiedliche Definition. Die einen sagen:

maximal versicherbar sind 75% des Bruttoeinkommens

andere

75% des Bruttoeinkommens zuzüglich nachgewiesener Kosten für die PKV

der Dritte findet wieder andere Formulierungen oder macht dieses am Gewinn oder dem Betriebsergebnis bei Selbstständigen fest. Kurzum, es gibt keinerlei verbindliche und allgemeine Lösungen.

Wie kommen Sie nun zu der passenden Rente?

Zunächst sollten Sie sich einen genauen Überblick darüber verschaffen, welche laufenden Kosten bestehen. Dabei ist nicht nur der Hauskredit oder die Miete gemeint, sondern alle monatlich anfallenden Kosten die auch im Falle des “nicht mehr arbeiten könnens” weiter bestehen. Also eben einfach alles, Telefon, Kabelfernsehn, Nebenkosten, das Auto etc. Auch das Argument “dann brauche ich kein Auto” ist so pauschal nicht richtig.

Natürlich gibt es Krankheiten die zur BU führen und dann das Autofahren unmöglich machen. Aber was ist mit dem Rest der Familie? Kann nicht jemand anders Auto fahren? Und was ist bei all den Erkrankungen die Sie zwar einschränken, aber eben nicht generell handlungsunfähig machen? Wer bringt Sie zum Arzt wenn nicht ihr Auto?

Und jetzt kommen wir zu zwei großen Kostenpunkten die immer wieder vergessen werden. Bei privat Krankenversicherten handelt es sich um den kompletten Beitrag (also inkl. Beitragsanteil des Arbeitgebers) und eventueller Beitragsanpassungen. Dieser wird sehr oft vergessen und selbst wenn Sie eine Möglichkeit haben in die GKV zu gehen, wollen Sie das? Der Fall der BU aufgrund einer Krankheit erfordert in der Regel langwierige Behandlungen- wollen Sie dann auf den (hoffentlich sorgfältig ausgewählten und) umfangreichen Schutz verzichten?

Und der zweite sehr große Punkt ist die Altersvorsorge. Wer sichert Ihre Rente wenn Sie im BU Fall keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenkasse und in Private Altersvorsorge einzahlen (können)- bedenken Sie dieses bei der Höhe der Rente.

All das sind Fragen die bei dem Abschluss oder auch bei den bereits bestehenden Verträgen zur Berufsunfähigkeit überprüft werden sollten und ggf. dringend korrigiert. Was nützt Ihnen eine BU Absicherung mit zu kleiner Rente- dann brauchen Sie gar keine- wenn es doch im Sozialamt endet.

Weiterführende Informationen:

Infos zur BU und Kriterien zur Auswahl

Infos zum Übergang Krankentagegeld und BU