Artikel mit ‘PKV’ getagged

15.
Juli '11

Nach Arbeitsplatzwechsel direkt in die Private Krankenversicherung (PKV)?


Eine nicht so seltene Frage trat in den letzten Tagen wiederholt in Foren auf. Es geht um die Frage wann der Arbeitnehmer nun in die Private Krankenversicherung wechseln darf. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber oder um eine neues Unternehmen handelt.

Fall 1: Beförderung, neue Stelle im gleichen Unternehmen wie bisher

Ist der Arbeitnehmer bisher unter der Jahresarbeitentgeltgrenze (2011: 49.500 EUR jährlich) und das Einkommen erhöht sich nun durch die Beförderung, so ist ein sofortiger Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht möglich. Zu betrachten ist vielmehr die Jahresbetrachtung. Übersteigt diese am Jahresende somit die Grenze und erreicht diese voraussichtlich auch im Folgejahr, so kann der Wechsel zum 01. Januar des Folgejahres vollzogen werden.

Beispiel: Jobwechsel zum 01. 07. innerhalb des Unternehmens

bisher 3.000 EUR brutto, neu 4.500 EUR brutto

Jahresverdienst: 45T EUR (6*3.000 + 6*4.500 EUR)

Ein Wechsel ist somit noch nicht möglich. Erst zum ENDE des Folgejahres (und dann einem Jahreseinkommen von 54T Eur kann der Arbeitnehmer entweder in die PKV oder wird freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse

Wäre in dem oben genannten Beispiel das neue Einkommen mit monatlich 5.500 EUR anzusetzen, so ergäbe sich eine andere Situation. Das Jahreseinkommen beträgt dann 51.000 EUR (3.000 * 6 Monate und 5.500 * 6 Monate) und ermöglicht einen Wechsel zum 1. 1. des nächsten Jahres.

Fall 2: Jobwechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder Berufseinsteiger

Bleiben wir bei unserem Beispiel aus dem oben genannten Fall. Der neue Arbeitsvertrag ab dem 1.7. ist mit einem Gehalt von 4.500 EUR brutto dotiert. Auch wenn das Jahreseinkommen nicht erreicht wurde, ist ein Wechsel mit dem Beginn der Tätigkeit möglich. Grund ist hierbei die vorausschauende Betrachtung. Dabei wird das voraussichtliche Jahreseinkommen zur Entscheidung herangezogen. Dieses berechnet sich mit 4.500 EUR * 12 Monate = 54.000 EUR und sichert den möglichen Wechsel in die Private Versicherung per sofort.

Sollte dieses auf Sie zutreffen, überstürzten Sie bitte dennoch die Entscheidung nicht. Sie können auch zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben und dort die freiwillige Mitgliedschaft erklären. Da diese mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündbar ist haben Sie mehr als genug Zeit um sich für oder gegen das System der Privaten Versicherung zu entscheiden. Eile ist somit unbegründet, wird aber von einigen Beratern gern als Druckmittel benutzt.

Weitere Informationen:

Was zählt zur JAEG?

Auswahlkriterien für dei Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtig und keiner bekommt es mit?

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

 

12.
Juli '11

Private Krankenversicherung für 2012 schon jetzt? Was Wechsler beachten sollten


Kaum ist das 2. Halbjahr angebrochen, überschlagen sich die Versicherer auch schon mit Angeboten und Ideen für einen Wechsel zum 01. 01. 2012. Auch wenn offiziell ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gewünscht ist, so ist dieses doch nur die halbe Wahrheit.

Wechsel in der privaten Krankenversicherung? Ist das überhaupt möglich und ratsam?

Generell sollte der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung immer so ausgewählt werden, dass dieser für die gesamte Laufzeit bei einem Unternehmen bleiben kann. Dazu sind Optionen und Wechselrechte nötig, Bedingungen müssen passen und die Auswahlkriterien zur PKV sollten zu Beginn besprochen sein, weit vor dem Abschluss also. Leider ist dieses aber in der Praxis mehr Wunschdenken als Realität. Daher treten immer wieder Fälle auf, in denen nach dem Einreichen einer Rechnung oder durch Gespräche dann heraus kommt, Leistungen gar nicht versichert zu haben.

In solchen Fällen sollte der Versicherungsschutz genau mit den gewünschten Leistungen verglichen werden. Dabei soll es nicht nur darum gehen, was denn versichert ist. Genauer sollten Sie sich die Einschränkungen und Ausschlüsse ansehen. Gerade in Einstiegstarifen (z.Bsp. Hanse Merkur KVE, KVG, Continentale Economy oder Central Vario in der unteren Stufe) aber auch bei vermeintlich besseren Tarifen wie Gothaer MediVita oder Axa EL Bonus schauen Sie sich bitte einmal die Bedingungen an. Dabei stellt der Versicherte dann oftmals fest, sich gegenüber dem damaligen Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sogar verschlechtert zu haben.

In solchen Fällen ist auch ein Wechsel innerhalb der PKV nicht auszuschließen.

Aber dann verliere ich doch alle meine Altersrückstellungen?!

Klare Antwort: JA. In den meisten Fällen (neue Tarife mit portablen Rückstellungen mal ausgenommen), verlieren Sie die angesammelten Rückstellungen. Diese bleiben als so genannte Stornogewinne bei dem Unternehmen bzw. den anderen Versicherten. Dennoch kann es Sinn machen, sich dieses genauer anzusehen. Zum einen sind die Rückstellungen nur sehr bedingt bezifferbar, zum anderen ist es nicht sinnvoll einen unpassenden Versicherungsschutz nur wegen der Rückstellungen zu behalten. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen aus alten Zeiten einen Kleinwagen. Nur weil Sie hier viel Geld in Reparaturen investiert haben und die nicht verlieren wollen, wird der nicht passender für die heutige Familie mit Kindern.

Wie komme ich denn nun zum passenden Schutz? 

In meinem Blogbeitrag “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV”  hatte ich bereits einige Punkte erwähnt, die dabei zu bedenken sind. Anträge für den Versicherungsschutz ab 01. Januar 2012 können nun bei den meisten Unternehmen schon gestellt werden.

Welchen Vorteil hat eine Antragstellung jetzt?

Der Vorteil liegt zunächst darin, dass ausreichend Zeit vorhanden ist und Sie sich nicht unter (selbstgemachten) zeitlichen Druck setzen. Der Versicherungsschutz kann anhand des Fragebogens und weiterer Gespräche ausgewählt und besprochen werden, dann bleibt noch genug Zeit für die Auswahl, Anfrage und Beantragung des Tarifs.

Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand. Heute kennen Sie diesen, wissen aber nicht wie dieser sich in den nächsten Wochen und Monaten verändert. Durch eine Antragstellung bei einem Unternehmen und dessen Annahmeerklärung zur PKV bietet sich die Möglichkeit das “Risiko der Verschlechterung” auszuschließen und somit den Gesundheitszustand kostenfrei zu konservieren. Natürlich geht das auch mit Optionen, Anwartschaften und Zusatzversicherungen, jedoch ist dieses mit Kosten verbunden.

Wann kann und muss ich denn den bisherigen Versicherungsschutz kündigen? 

Für den Fall das Sie einen privaten Krankenversicherungsschutz haben, gelten meist die Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Jahresende. Einige Unternehmen haben dort Ausnahmen und verlangen eine Kündigung nach dem Versicherungsjahr, nicht dem Kalenderjahr. Eine vollständige Liste finden Sie hier:  Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungstermine PKV/GKV

Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung in der PKV. Diese wird aber meist von den Unternehmen erst recht spät bekannt gegeben, so das die Tarifauswahl und die Risikoprüfung nur Zeitdruck funktioniert, was nicht wirklich von Vorteil ist. Mehr Infos dazu auch im Beitrag: Nicht voreilig kündigen bei Beitragserhöhung

Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt eine Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Dabei sind besondere Mindestlaufzeiten bei den Versicherten in Wahltarifen zu beachten, diese können ein oder drei Jahre betragen. In jedem Fall (auch wenn manchmal etwas anderes von der GKV behauptet wird) gelten die 18 Monate Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht.

Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

05.
Juli '11

SteuerIdentnummer – warum will meine Private Krankenversicherung (Pkv) die haben?


In den letzten Beratungen häuften sich Fragen nach der SteuerIdentNummer. “Muss der Versicherer meiner Privaten Krankenversicherung die bekommen?” oder “was will der denn damit, ging dich bisher auch ohne” waren solche Fragen und Aussagen. Daher erkläre ich ihnen hierzu einige Hintergründe, die zum besseren Verständnis beitragen (sollen).

Was ist das überhaupt, diese Steueridentifikationsnummer?

Es handelt sich um eine lebenslange und persönliche Steuernummer. Diese wird jedem Bundesbürger zugeteilt und ersetzt in der Zukunft viele verschiedene Nummern, so auch die Einkommensteuernummer.

Erhalten haben Sie diese bereits vor längerer Zeit vom Bundesamt für Steuern aus Bonn.

Was kann ich tun, falls ich diese nicht (mehr) finde?

Neben dem damaligen Brief können Sie diese Identifikationsnummer auch der Lohnsteuerkarte, der Lohnsteuerbescheinigung 2010 oder dem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Wer diese gar nicht mehr “auftreiben” kann, fordert diese unter folgenden Adresse bitte neu an.

Bundesamt für Steuern
Referat St II 3
53221 Bonn

Auch im Internet ist dieses unter www.bzst.de möglich. Alles was Sie brauchen ist Ihr Name, das Geburtsdatum und ihre Anschrift. Onlineformular zur Anforderung der SteuerID. Fragen dazu können Sie auch unter Telefon (0228) 4 06 1240 stellen.

Was hat nun die Private Krankenversicherung mit der Steuer zu tun?

Durch das Bürgerentlastungsgesetz ist der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (teilweise) steuerlich anrechenbar und führt zu einer verminderten Steuerbelastung. Dazu stellt der Versicherer nicht mehr nur eine Arbeitgeberbescheinigung aus, sondern eine weitere über den steuerlich relevanten Beitragsanteil. Damit aber diese Beträge zukünftig einfacher übermittelt werden und verarbeitet werden können, findet eine zentrale Erfassung statt. Auf diese Daten sollen auch die Arbeitgeber zukünftig Zugriff bekommen, das erleichtert die Lohnabrechnung.

Gebe ich diese nicht an, hat das Auswirkungen auf meinen Vertrag oder verliere ich gar meinen Versicherungsschutz?

Nein. Mit den vertraglichen Leistungen aus Ihrer Versicherung hat die Steuernummer nichts zu tun. Diese bleiben natürlich in vollem Umfang bestehen. Jedoch ist es dennoch sinnvoll diese anzugeben. Bei Nichtangabe werden pauschal 1.900 EUR jährliche Aufwendungen als maximale Summe berechnet. Alle anderen Kosten müssen und können dann später in der Einkomensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wie teile ich meinem Versicherer die Nummer mit?

Meist haben die Unternehmen dazu Vordrucke und senden Ihnen diese gern zu. Alternativ können Sie auch formlos an den Versicherer schreiben und ihm die Nummer übermitteln. Dazu sollten Sie gleichzeitig in die Datenübermittlung einwilligen, sonst kann das Unternehmen nicht viel damit anfangen. Ein Mustertext finden Sie unten:

Erklärung im Rahmen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Hiermit willige(n) ich/wir ein, dass die zur Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bestimmten personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, Steueridentifikationsnummer, geleistete Beiträge und ggf. Informationen zu erstatteten Beiträgen) den Finanzbehörden übermittelt werden. Sofern die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nachstehend nicht eingetragen oder nicht zutreffend ist, umfasst die vorstehende Einwilligung ebenfalls die Einwilligung in die Abfrage der Steuer-ID auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Finanzen oder einem anderen Unternehmen der Deutscher Ring Gruppe.

Wenn Sie sich also etwas “Papierkram” ersparen möchten, so teilen Sie Ihrem Berater oder Versicherer einfach die entsprechende Steuernummer mit, falls nicht schon mit Abgabe des Antrages geschehen.

Weitere Beiträge zum Thema PKV & Steuern:

Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?

Die Krankenversicherungsbeiträge werden steuerlich absetzbar – ab 2010

10.
Juni '11

Optionstarife, Anwartschaften und wie man sich sonst die Möglichkeit der PKV sichern kann


Der Eine oder Andere würde gern die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen. Nicht erst seitdem die erste (City BKK), nun vielleicht auch die zweite Kasse (BKK für Heilberufe) insolvent ist, machen sich mehr und mehr Versicherte Gedanken über die Zukunft ihres Krankenversicherungsschutzes.

Doch gerade Berufseinsteiger können noch nicht wechseln. Anders als in anderen Berufen, wo dieses wegen Unterschreiten der Jahresarbeitentgeltgrente (JAEG) auch dauerhaft nicht möglich ist, haben Studierende oftmals nach einigen Jahren die nötige Grenze (in 2011 von 49.500 EUR) erreicht.

Doch was, wenn sich bis dahin der Gesundheitszustand verschlechtert hat? Auch eine kurzfristig in Anspruch genommene Psychotherapie verbaut den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) oft für Jahre. Gerade in stressigen Prüfungssituationen nehmen jedoch Studenten eine solche Beratung von Psychologen oder Therapeuten gern in Anspruch. Kaum jemand macht sich Gedanken über die Folgen. Nicht nur die PKV wird für einige Jahre unmöglich, auch Berufsunfähigkeitsversicherer haben ein Problem damit und verweigern den nötigen Schutz.

Doch sind diese Probleme lösbar?

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich den Weg in die PKV zu sichern. Genau wie in der Berufsunfähigkeit gilt jedoch auch hier: Möglichst früh daran denken und nicht erst beantragen (wollen) wenn es zu spät ist, oder die Behandlungen bereits geplant sind. Der Berufsunfähigkeitsschutz kann auch zunächst mit einer geringen Rentenhöhe beantragt werden. Das hält den Beitrag im Studium oder der Ausbildung gering und ermöglicht später eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung. Maßgebend dafür sind die so genannten Nachversicherungsoptionen und eine ausreichende Dynamik im Vertrag.

Möglichkeit 1: Anwartschaftsversicherung / Optionstarife

Am Markt werden unterschiedliche Produktvarianten von den Krankenversicherern angeboten. Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei Varianten. Die große und die so genannte kleine Anwartschaft. Der Unterschied zwischen den beiden Produkten liegt in der Frage, was “gesichert wird”. Schützt die kleine Anwartschaft “nur” den Gesundheitszustand der versicherten Person, so wird in der großen A. auch gleich noch das Eintrittsalter mit “eingefroren”. Da aber teils deutliche Prämienunterschiede vorhanden sind, will eine Entscheidung wohl überlegt sein.

Der Nachteil der Anwartschaften besteht darin, dass ich nur für das “einfrieren” des Gesundheitszustandes oder des Eintrittsalters zahle. Natürlich ergibt sich daraus später ein Vorteil, aber mit bis zu 25% des Normalbeitrages ist es eben auch nicht ganz billig.

Daher bieten einige Unternehmen so genannte Optionstarife an. Anders als die Anwartschaft bestehen diese jedoch meist nicht auf einen speziellen Tarif, sondern sichern die Möglichkeit in “alle verkauftsoffenen Tarife der Gesellschaft” zu wechseln. Diese Optionstarife sind oftmals deutlich preiswerter zu haben, sicher aber den Wechsel nicht jederzeit, sonder zu festgelegten Terminen. Ein solcher Baustein ist der Optionstarif Joker von der Halleschen. Aber natürlich bieten auch andere Unternehmen solchen Schutz an.

Alle gemeinsam haben jedoch eins. Die Gesellschaft ist mit Abschluss eines solchen Tarifes festgelegt. Daher sollten Sie diese sehr genau und nach den möglichen Vollkostentarifen auswählen. Besonders wichtig sind dabei die Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung, nichts ist schlimmer, also wenn nachher der “Haupttarif” nicht passt.

Möglichkeit 2: Zusatztarife und Option

Um nicht erst mit einsetzen der Privaten Vollversicherung (PKV) Schutz zu haben und schon jetzt von besseren Leistungen als gesetzlich Versicherte zu profitieren bietet sich aber noch eine andere Variante an. Dabei werden die Vorteile der Zusatzversicherung um eine Option ergänzt. So finden sich am Markt stationäre Zusatzversicherungen für das Zweibettzimmer, das Einbettzimmer und die privatärztliche Behandlung, erweitert um die Möglichkeit in eine Vollkostenversicherung umstellen zu können. So geht es dem Kunden heute schon besser, falls er mal ins Krankenhaus muss, kann später dann jedoch ohne Probleme in die “richtige PKV” wechseln.

Auch hier gilt jedoch die sorgfältige Auswahl. Suchen Sie sich immer zunächst das Unternehmen aus, wo Sie später krankenversichert sein wollen. Erst nachdem diese Auswahl abgeschlossen ist, planen Sie die weiteren Schritte. Dabei kann je nach Angebot, sowohl die Möglichkeit 1, als auch die Zusatzversicherung mit Option die richtige Wahl sein.

Doch noch einmal zurück zur Berufsunfähigkeit:

Hierbei sind besonders die Vorgaben und Höchstversicherungssummen für Schüler, Azubis und Studenten zu beachten. Weiterhin ist sehr wichtig auf die möglichen Varianten zur späteren Nachversicherung und eine ausreichende Dynamik zu achten. Damit Sie in beiden Fällen die richtige Wahl treffen können, löchern Sie Ihren Berater mit Fragen und lesen die Bedingungen genau.

Folgende Informationen und Dokumente helfen Ihnen dabei:

Leitfäden zur Privaten Krankenversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Auswahlkriterien zur PKV und Berufsunfähigkeit

Fragebögen

11.
Mai '11

Die unsinnige und teilweise falsche Empfehlung in der Finanztest PKV Analyse


Wer auf der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der merkt sehr schnell das er allein kaum weiter kommt. Zu viele Auswahlkriterien sind zu bedenken, oftmals weit in die Zukunft gerichtete Ereignisse zu berücksichtigen und dann dieses ungute Gefühl… wer denkt schon gern darüber nach, welche schlimmen Krankheiten ihm passieren können.

Also sucht sich der Kunde einen Berater. Der wird es wissen und helfen können und vorallem wird dieser im Interesse des Kunden und unabhängig beraten. Am besten ist es noch, man bezahlt für eine Analyse, denn dann kann die ja nur richtig und unabhängig sein. Dieses denken Kunden auch von der Zeitschrift Finanztest. Finanzest, das sind die “Verbraucherschützer die auch in Versicherungsfragen beraten”, liest man oft. Anders als der Makler oder Vertreter will das Unternehmen nichts verkauften. Das stimmt nur bedingt, denn eine Analyse ist nicht kostenfrei.

Finanztest preist die Analyse mit folgenden Worten auf Ihrer Internetseite an. (Hervorhebungen durch mich)

Maßgeschneiderte Angebote

Die Aussicht auf bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse erscheint verlockend, doch welcher private Versicherer bietet den passenden Schutz? Wir ermitteln für Sie günstige Anbieter einer privaten Krankenvollversicherung mit den von Ihnen gewünschten Leistungen. Und wenn Sie bereits privat versichert sind, zeigen wir Ihnen, welche Alternativen Ihr Versicherer Ihnen zum aktuellen Schutz bietet.

Doch was genau bekommt der Anfragende nun für seine 18 EUR? Ist die Anfrage neutral, richtig und gibt fundierte Tipps, so das eine Antragstellung nachher möglich ist? Ich habe es ausprobiert und den Anaylsebogen an die Finanztest geschickt.

Reichen die Fragen aus um eine Empfehlung zu geben?

Schauen wir uns den Fragebogen einmal genauer an. Zunächst ist es aus meiner Sicht recht fragwürdig, wie uns welche Fragen dort gestellt werden. Glaubt Finanztest oder glauben Sie ernsthaft, das diese wenigen Fragen ausreichen?

7 Fragen im ambulanten, 3 im Stationären, 3 weitere im Zahnbereich und dann noch 2 allgemeine Fragen sowie 5 Fragen für das Krankentagegeld sind schlichtweg ungeeignet auch nur ansatzweise ein passendes Produkt zu finden. Eine Private Krankenversicherung erfordert eine ausführliche Beratung und Aufklärung über die Folgen einer Auswahlmöglichkeit. Insbesondere wissen viele Interessenten nicht, was es nun bedeutet wenn Psychotherapie oder Hilfsmittel als wichtig angesehen werden und welche Folgen daraus resultieren. Selbst der 4-seitige Kriterienfragebogen auf meiner Homepage (zu laden im Downloadbereich unter Fragebögen) reicht nicht aus, um ohne weitere Besprechung eine Empfehlung abzugeben.

Kann ich die Finanztest PKV Analyse denn nicht als Ansatzpunkt nutzen?

Jetzt könnte man meinen, Finanztest wolle gar nicht beraten, sondern nur eine erste Orientierung bieten. Im Anschreiben zu der Analyse schreibt Finanztest aber:

Mit unserer Finanzanalyse ermitteln wir nach Ihren Wünschen Tarife, die ein günstiges Verhältnis vom Monatsbeitrag zu den Leistungen bieten.

Das klingt eher so, als wäre hiermit die Wahl des individuell passenden Tarifs möglich und der Kunde/ Interessent kann dann ja direkt einen Antrag bei der Gesellschaft stellen. Ob das dann gut oder schlecht ist, oder besser doch noch ein Berater hinzugezogen wird, muss jeder für sich allein entscheiden. Wenn es jedoch nur ein erster Anhaltspunkt sein sollte, warum soll ich dafür 18 EUR zahlen? Einen solchen Vergleich kann sich jeder in zig Varianten in diversen Online Rechnern erstellen. Sinn macht das nicht wirklich, ist aber möglich.

Wie sieht die Auswertung aus und was genau enthält diese?

Nach Bezahlung der 18 Euro erhielt ich binnen einer Woche per Mail meine “persönliche Finanzanalyse: Private Krankenversicherung”. Darin wurden mir, zugeschnitten auf meinen Fragebogen, exakt 5 Tarife vorgeschlagen, die die Stiftung Warentest für mich für passend hält. Darunter waren in meinem Fall: ARAG K, Hallesche NK, Gothaer MediVita, Universa VE, Nürnberger TOP.

Wie Finanztest auf diese 5 Tarife kommt, ist bei den Auswahlkriterien völlig unklar. Hätte ich gewürfelt, so wären vielleicht mit etwas Glück auch diese heraus gekommen. Erstaunlich sind die Tarife deshalb, da es gravierende Leistungsunterschiede zu meinen Anforderungen gibt. Um das zu verdeutlichen möchte ich hier nur einige Kriterien herausgreifen.

Hilfsmittel – waren mir in meinem Fragebogen SEHR WICHTIG

Warum hier am Markt befindliche Tarife mit offenen Hilfsmittelkatalogen nicht angeboten werden, ist und bleibt wohl das Geheimnis der Tester. Jedoch geht damit zum Beispiel ein Tarif wie der Nürnberger TOPH am Bedarf völlig vorbei. Mit einer geschlossenen Hilfsmittelaufzählung passt dieser keinesfalls zur Anforderung “sehr wichtig”. In den Bedingungen heißt es dazu:

f) Hilfsmittel

Als Hilfsmittel gelten Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Bandagen, Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke und Prothesen, ferner die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen, Schlafapnoegeräte, Herz und Atemmonitore und Ernährungspumpen (und weiter)

Tarif TOP, 2.1 Ambulante Heilbehandlung

Erstattungsfähige Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchstabe d, e, f AVB) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045,00 EUR pro Person und Versicherungsjahr zu 80% ersetzt. Liegen die Aufwendungen pro Person und Versicherungsjahr über 2.045,00 EUR, so wird der Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen, der 2.045,00 EUR übersteigt, zu 100% ersetzt.

Im Rahmen dieser Regelung sind auch Aufwendungen für orthopädische Schuhe mit ärztlicher Verordnung nach Abzug eines Eigenanteils von 102,00 EUR für ein Paar pro Jahr erstattungsfähig. Als Hilfsmittel gelten auch Krankenfahrstühle, wobei die erstattungsfähigen Aufwendungen hierfür auf 1.500,00 EUR begrenzt sind.

Ein weiterer Punkt, welcher mir in meinem Anforderungsprofil sehr wichtig war, war der Bereich der Höhe der Erstattung der Arztkosten. Somit ist mir nicht klar, warum hier Tarife angeboten werden, die nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/ Zahnärzte erstatten. Das ist bei der Auswahl von Finanztest bei den Tarifen der Nürnberger und der Arag u.a. der Fall. Weiterhin wird ein Tarif der Universa angeboten, der zwar darüber hinaus zahlt, jedoch auf den 5-fachen Satz deckelt. Das Schlimme daran ist jedoch… es hätte bei der Universa mit den Bausteintarifen auch andere Möglichkeiten gegeben.

Auch war mir in meinem Anforderungsprofil insbesondere die Anschlussheilbehandlung sehr wichtig. Ich möchte nicht auf eine Kann-Regelung angewiesen sein, sondern wollte klare und bedingungsgemäß saubere Lösungen, daher hatte ich “sehr wichtig” ausgewählt. Doch was leisten die Tarife denn nun dort?

ARAG – keine Regelung in den Bedingungen zur Anschlußheilbehandlung

Hallesche – laut Stiftung Warentest nur nach Zustimmung, daher wäre auch dieser Tarif ungeeignet. Dumm, oder gut in dem Fall, dass Stiftung Warentest die Bedingungsänderungen der Hallesche Krankenversicherung aus März 2011 noch nicht kennt oder berücksichtigt hat, denn nun sind die AHB Leistungen zumindest in klar definierten Grenzen erstattungsfähig. Der Tarif ist somit quasi eher eine Zufallstreffer

Gothaer – keine Bedingungsaussage, vielleicht leisten sie ja doch?

Universa – keine Regelung zu der Anschlussheilbehandlung

Nürnberger – nur mit Einschränkungen versicherbar, darunter auch eine klare Vorgabe, dass es unmittelbar an den stationären Aufenthalt anschließen muss. Gerade das dürfte in der Praxis wegen medizinischen Gründen oder der Verfügbarkeit eines Platzes zur (ungewollten) Ablehnung der Leistungen führen. Genau nachzulesen in den Bedingungen: “(AHB…) aus den Bereichen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie (Krebserkrankung) handelt und die AHB sich direkt an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt”

Schlimm an der Analyse finde ich insbesondere, dass es eine Reihe von Tarifen und Unternehmen gegeben hätte, die meine Anforderungen erfüllt haben. Vielleicht wären diese etwas teurer gewesen, zum Teil noch nicht mal das, aber meine Anforderungen sind nicht utopisch sondern sogar recht einfach erfüllbar.

Die Tarife die nun vergleichen wurden, sind auch noch falsch dargestellt. Finanztest schafft es tatsächlich bei den wenigen Fragen und Antworten die hier zur Tarifanalyse benutzt werden, noch Fehler einzubauen. Ist aber nicht schlimm, haften muss Finanztest nicht dafür.

Dort heißt es bei den Tarifen der Halleschen (NK) zum Beispiel:

Bestehen, außer den bereits erwähnten, keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich?

Keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen.

Dumm an der Sache ist nur, das im Bereich der so genannten Heilmittel erhebliche Kostenrisiken drohen. Das Bedingungswerk des Tarifs NK der Halleschen schreibt dazu folgende Passage:

1.4 Heilmittel, Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel:

Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis genannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu 80% erstattet.

Das sind somit gleich zwei gravierende Einschränkungen. Zum einen werden nur die Kosten erstattet, die im Heilmittelverzeichnis aufgeführt sind, zum anderen hiervon nur 80%. Doch was bedeutet das in der Praxis?

Ich hatte vor Jahren mal einen recht schweren Autounfall. Danach bekam ich im Zeitraum eines halben Jahres nach dem Unfall 118 Mal Krankengymnastik (manuelle Therapie für die Schulter), dazu 18 Mal Ergotherapie, 22 Mal Fango und einige weitere Behandlungen. Die Kosten lassen sich gem. Verzeichnis einfach beziffern und ich unterstelle mal, das der Behandler nciht mehr abrechnen will. (das müssten Sie dann in jedem Fall allein zahlen)

118 Behandlungen a 26,60 EUR = 3.138,80 EUR, 20% Eigenanteil = 627,76 EUR

22 Fango Behandlungen a 26,60 EUR = 519,20 EUR, 20% Eigenanteil = 103,84 EUR

18 Behandlungen Ergotherapie a 47,80 EUR = 860,40 EIR, 20% Eigenanteil = 172,08 EUR

In Summe macht das dann mal schnell 903,68 EUR zusätzliche Selbstbeteiligung. Zusätzlich zu der sowieso bestehenden SB von 600 EUR im Tarif durchaus eine Belastung die man vorher kennen sollte. Und bei dem Beispiel handelt es sich um einen einmaligen Autounfall. Fragen sie mal bei einem Physiotherapeuten oder einem Arzt nach, wie viele Behandlungen nach einem Schlaganfall nötig sind. So eine “versteckte Selbstbeteiligung” kann man schon mal vergessen denk vielleicht Finanztest.

Dabei geht es nicht darum, ob es nun gut oder schlecht ist. Ich erwarte aus einer Analyse zur PKV eben genau solche Informationen zu bekommen um mich dann für oder gegen einen Tarif zu entscheiden.

Fazit:

Die Finanztest Analyse zur Privaten Krankenversicherung ist zur Auswahl des eigenen Tarifs und zum aussuchen der Gesellschaft schlichtweg ungeeignet. Es werden pro Tarif gerade einmal eine A4 Seite an Informationen übermittelt und nur wenige Leistungsfragen beantworten, die teilweise noch unvollständig und falsch. Warum man hierfür auch nur einen einzigen Euro ausgeben sollte, ist mir schlichtweg nicht klar.

Wenn Sie sich also mit der Auswahl der Privaten Krankenversicherung beschäftigen, so suchen Sie sich einen spezialisierten und qualifizierten Berater, legen Ihre Wünsche und Kriterien klar dar und schauen sich genau die Aussagen in den Versicherungsbedingungen an.  Vertrauen Sie nicht auf Kulanz. Der Versicherer muss und wird genau das bezahlen, was in den Versicherungsbedingungen enthalten und vereinbart ist. Nur für die dort genannten Leistungen ist die Prämie kalkuliert. Warum sollten Sie mehr Leistungen bekommen, als Sie bezahlt haben?

Was Ihnen weiter hilft:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung

Diverse Blogbeiträge rund um die PKV