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Artikel mit ‘PKV’ getagged
02.
November '11
Nach der Kundenfrage zur Central, welche ich in einem der letzten Blogbeiträge beantwortet habe (Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”), heute mal keine Frage, sondern eine (Wunsch-)Aussage.
Wer will das nicht. Jeder der aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, der erwartet neben hochwertigen Leistungen auch stabile Beiträge. Das ist einer der Voraussetzungen, um langfristig hochwertigen Versicherungsschutz bezahlbar halten zu können.
In diesem und einem der kommenden Blogbeiträge geht es daher um die Entwicklung der Beiträge in beiden Systemen.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Dort steigen Beiträge aus mehreren Gründen. Einer der Gründe ist die Anhebung des so genannten Beitragssatzes, ein anderer die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese hat sich in den letzten Jahren durch Anpassungen erhöht und wird jährlich neu festgelegt. Verantwortlich für die Festsetzung der BBG ist Bundesregierung, die eine jährliche Anpassung vornimmt. In der folgenden Grafik lässt sich die Entwicklung der jährlichen Grenze ablesen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es einen weiteren Faktor, der die Beiträge in der GKV beeinflusst, der Beitragssatz. Dieser war bis zum Jahre 2009 abhängig von der gewählten Kasse. Diese konnte den Beitragssatz selbst, nach ihrer wirtschaftlichen Lage, festlegen und somit den Wettbewerb beeinflussen.
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Tags: Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsentwicklung, Beitragssatz, GKV, PKV
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14.
September '11
So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr.
“Sie müssen noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen.” und “das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis”.
Das sind Aussagen, die hören viele Angestellte immer öfter, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück zu müssen und das als Pflichtmitglied- ohne Wahl.
Die Vorteile einer Direktversicherung sind sicher unumstritten. Da werden Sozialversicherungsbeiträge gespart, Steuervorteile generiert und eine Altersvorsorge aufgebaut. Leider “vergessen” Berater Verkäufer oftmals einen entscheidenden Nachteil.
Durch den Abschluss einer Direktversicherung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das führt aber ggf. auch dazu, dass die Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG) vielleicht unterschritten wird.
Mehr Informationen: Neue Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge in der GKV ab 2012
Für die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bzw. einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Überschreiten der Grenze nötig. Dabei ist es nicht nur so, dass die laufende Grenze des Jahres überschritten werden muss, auch die Grenze für das Folgejahr muss überschritten werden, damit keine Versicherungspflicht eintritt.
Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 52.000 EUR Jahresbruttoeinkommen. Dieser ist mit einer Prämie von 500 EUR (gesamt inkl. 30 EUR Pflegepflichtversicherung) privat krankenversichert. Mit seinem Einkommen von 52.000 EUR ist der Arbeitnehmer problemlos über der Grenze zur freiwilligen Versicherungspflicht für dieses, aber auch für das kommende Jahr.
Das ändert sich aber mit Abschluss einer Direktversicherung. Danach ergibt sich (selbst bei Berücksichtigung der Steuerersparnis und Ersparnis von SV-Beiträgen) eine MEHRBELASTUNG nach der Direktversicherung von 92 EUR pro Jahr UND es löst eine Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Durch klick auf das Bild, erhalten Sie diese Berechnung vergrößert.

(c) online-pkv.de
Bevor Sie sich also mit der Direktversicherung in eine GKV Pflicht begeben, aus der Sie und Ihre Arbeitgeber höhere Belastungen tragen müssen, überlegen Sie diesen Schritt genau. Nicht nur die Mehrbelastung ist ein Problem, viel größer ist das Problem der Leistungsverschlechterung durch Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Nur wenn Ihr Einkommen so hoch ist, das genug “Luft” zur Versicherungspflichtgrenze liegt, nur dann macht ein solcher Schritt Sinn. Weiterhin kommt es natürlich entscheidend auf die Auswahl des richtigen Versicherers an. Achten Sie hierbei insbesondre auf Vertragsbedingungen, garantierte Ansprüche und Möglichkeiten den Vertrag flexibel gestalten zu können.
Mehr Informationen:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Befreiung von der Versicherungspflicht
Tags: Direktversicherung, GKV, PKV, Versicherungspflicht
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31.
August '11
Eine durchaus häufig gestellte Frage. Das freut mich aus mehreren Gründen. Zum einen ist der Wert einer umfangreichen Beratung mittlerweile anerkannt, zum anderen machen sich- zumindest die die bei mir (an-)fragen Gedanken wer diese Beratung bezahlt und ob diese neutral ist.
Bei der Beratung zur Privaten Krankenversicherung muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine Beratung handelt, die einen Vertragsabschluss zur Folge haben soll/ zur Folge hat, oder eine Umstellung. Diese Tarifumstellungen nach §204 VVG sind dabei anders zu betrachten. Leider honorieren die Versicherer eine solche Beratung nicht, so dass hier ein Honorar zu vereinbaren ist.
Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)
Hierbei wird die Beratungsleistung von dem Versicherer honoriert. Dieser zahlt Versicherungsmaklern eine Courtage, die sich in zwei Teile gliedert. Einmal die Abschlußcourtage und zum Anderen eine Betreuungscourtage. Dabei ist es (leider) immer noch so, dass der Abschlußaufwand höher bezahlt wird, als die Betreuung.
Oftmals kommt dann durchaus der Vorschlag von den Interessenten: “Die Beratung zahle ich Ihnen gern selbst, dann wird es bestimmt neutraler.”
Ich persönlich kann für meine Beratung behaupten, dem ist nicht so. Die Erklärung liegt nahe und kann einfach erklärt werden. Die Beratung zur Privaten Krankenversicherung sollte eine nachvollziehbare Beratung sein, diese kann an objektiven und belegbaren Kriterien festgemacht werden. Daher kann der Interessent genau sehen, warum ein Tarif empfohlen wurde oder ein anderer eben eher nicht. Warum bestimmte Tarife nicht empfohlen werden oder nicht zu dem Interessenten passen sieht dieser auch an den Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und weiter an den Versicherungsbedingungen und deren Aussagen.
In der Analyse sind auch die Tarife enthalten, welche ja angeblich nicht von Maklern angeboten werden, da diese keine Courtage zahlen. Versicherer wie Debeka oder HUK Coburg behaupten dieses ja oftmals und glauben daher von den Maklern nicht berücksichtigt zu werden. Meine Kunden wissen das besser, aber gern fragen Sie einen dieser.
Auch kann es durchaus passieren, das jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln kann oder das ein Wechsel aus anderen Gründen nicht sinnvoll ist. Das können berufliche, private oder sonstige Gründe sein. Nicht jeder passt in die Private Krankenversicherung, einige sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besser aufgehoben, obwohl Sie wechseln könnten.
Und noch eins: Wenn ich mit einem Interessenten oder auch bereits PKV Versicherten spreche und einige Zeit telefoniere und diesen berate, so ruiniert mich das auch dann nicht, wenn es keinen Abschluss gibt. Viele meiner Blogbeiträge entstanden aus solchen Anfragen und die “Gegenleistung” für einen Tipp oder Hilfe bei dem Umgang mit der eigenen Versicherung war oftmals “schicken Sie mir ihre doch Unterlagen, ich schreib mal was dazu”
Dazu kommt noch ein anderer Punkt: Würde ich eine solche Beratung gegen Honorar anbieten, so hielte ich diese für unfair. Unfair deshalb, da es in der Privaten Krankenversicherung keine Honorartarife gibt. In den Tarifen sind daher immer Kosten für die Beratung, den Vertrieb und die Abwicklung enthalten. Ich halte es für nicht fair, den Kunden diese Kosten zweimal zahlen zu lassen.
Bei einer Beratung zum Tarifwechsel ist das etwas anders. Gerade Kunden die sehr lange bei einem Versicherer sind und aus gesundheitlichen, persönlichen oder sonstigen Gründen den Versicherer nicht mehr verlassen können oder sollten suchen oft Beratung für einen Tarifwechsel. Gesellschaften sträuben sich oft und geben die gewünschten Informationen nur sehr zögerlich heraus. Hier muss die Vergütung über ein Honorar erfolgen. Dieses wird immer vorher vereinbart und ist damit kalkulierbar. Auch hier ist der Versicherte vor Überraschungen sicher.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge
Hier bieten sich bei einigen Unternehmen auch andere Möglichkeiten an. Neben der Beratung wie in der Privaten Krankenversicherung gibt es hier so genannte Nettotarife. Dabei handelt es sich um Tarife, welche ohne Abschluss- und Vertriebskosten kalkuliert sind. Diese muss der Kunde dann selbst an den Berater zahlen.
Dennoch kann sich das langfristig rechnen. Gerade bei Verträgen mit hohen Investitionssummen (wie in der Altersvorsorge üblich) macht es unter Umständen Sinn, die Abschluss- und Beratungskosten selbst zu zahlen und mehr von dem monatlichen Betrag zu investieren. Das kann (!) sich langfristig rechnen. Hier spielen Sie am besten mit Ihrem Berater verschiedene Modelle durch und entscheiden danach gemeinsam, welche die beste ist.
Für die Abrechnung der Beratungskosten gibt es grundsätzlich keine feste Regel. Je nachdem wie lang diese Beratung dauert, welcher Aufwand für Recherche und Beratung betrieben werden muss, unterscheiden sich die Kosten.
GENERELL GILT:
Weder die Beratung mit Courtagezahlung an den Makler, noch die gegen Honorar sind besser oder schlechter. Entscheiden ist das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Spezialisten und Berater. Berät dieser Sie transparent und nachvollziehbar, so wird es keinen Unterschied machen, ob er von Ihnen oder der Gesellschaft bezahlt wird. Haben Sie aber das Gefühl, bestimmte Produkte oder Gesellschaften werden von Beginn an bevorzugt oder kommen Aussagen wie “nur die XXX oder Tarife XYZ ist gut”, dann sollten Sie vorsichtig sein.
Und noch ein Punkt ist wichtig. Allein aus der rechtlichen Verpflichtung heraus steht der Makler auf Ihrer Seite. Anders als ein Vertreter, Mehrfachagent oder gar der Angestellte des Versicherers ist der Makler allein Ihnen gegenüber verpflichtet.
Mehr Informationen zu den Unterschieden habe ich Ihnen im folgenden Beitrag bereits ausführlich beschrieben:
Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?
Tags: Berater, Beratungskosten, BU, Kosten, Makler, Nettotarife, PKV
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09.
August '11
So oder so ähnlich klingen momentan Zeitungsanzeigen, Werbemails oder Anrufe. Klar, der Eine oder Andere wird hier schnell hellhörig, klappt doch “morgen wird es teurer” fast immer. Schnell beraten und verkauft, schnell unterschrieben und oftmals schnell wieder bereut. Der so gemachte Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ist nur eins, der definitiv falsche Weg.
Warum zahlen Männer (bisher) weniger als Frauen?
Die Erklärung dafür liegt in der Kalkulation und unter anderem in der Lebenserwartung. Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss ihre Leistungen bis zum Lebensende eines Versicherten erbringen und das Tag für Tag, Jahr für Jahr. Lebt somit ein Versicherter nur 60 statt 70 Jahre, so “spart” die PKV 10 Jahre Kosten, da keine Leistungsausgaben mehr anfallen. Für die Kalkulation ist es demnach wichtig zu wissen, wie lange die durchschnittliche Lebenserwartung ist. Laut Statistischem Bundesamt hatte ein, im Jahre 2009 geborener, Junge eine Lebenserwartung von 77,46 Jahren. Ein zum gleichen Zeitpunkt geborenes Mädchen allerdings 82,57 Jahre, lebt also statistisch gesehen voraussichtlich mehr als 5 Jahre länger. In diesen Jahren wollen die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und sonstigen Gesundheistkosten aber auch bezahlt werden und unter anderem deshalb zahlten die Frauen bisher mehr für die private Krankenversicherung als Männer.
Was genau hat es denn überhaupt mit dem “es wird teurer” auf sich und warum nur für Männer?
Bei der hier angesprochenen Prämienerhöhung für Männer handelt es sich um daher die Einführung der so genannten Unisextarife. Bereits in 2006 wurde eine andere Änderung der geschlechtsspezifischen Kosten umgesetzt. Seitdem werden die kalkulatorischen Kosten für Schwangerschaft und Geburt nicht mehr allein von den Frauen getragen, sondern sind in den Tarifen für Männer und Frauen gleichermaßen verteilt. Ab 2012 folgt dann auch die “Vereinheitlichung” der Kosten aufgrund steigender Lebenserwartung. Zukünftig zahlen somit Männer und Frauen den gleichen Beitrag. Da die Kosten aber nicht sinken, ist eine Reduzierung der Beiträge von weiblichen Versicherten nicht einfach möglich. Das hat zur Folge, dass die Kosten für Männer steigen.
Wie hoch sind die Steigerungen denn und wen betreffen diese?
Umgesetzt werden die neuen Prämien für das Neugeschäft in der Privaten Krankenversicherung. Die genaue Prämienerhöhung ist vom Tarif, der Kalkulation und verschiedenen Faktoren abhängig. Daher kann man nicht pauschal sagen, die Prämien erhöhen sich für Männer um X Prozent. Stellen wir uns vor, es gäbe zwei Tarife bei zwei Gesellschaften. Diese wären leistungsmäßig vollkommen identisch, sind aber unterschiedlich von der Anzahl der männlichen und weiblichen Versicherten. Sehr vereinfacht bedeutet dieses folgendes:
Tarif A hat angenommen 1.000 Versicherte, wovon 100 Frauen und 900 Männer sind. Im Tarif B liegt die Verteilung anders. Dieser hat je 500 Männer und Frauen versichert.
Der erste Tarif wird aufgrund der geringen Anzahl von Frauen tendenziell weniger Anpassungsbedarf haben und somit für die Männer geringere Mehrkosten aufweisen als der 2. Tarif. Hier sind deutlich mehr Kosten “aufzufangen” und diese müssen auf die männlichen Versicherten umgelegt werden. Das führt zu einer stärkeren Anpassung in den Tarifen. Wie genau diese aber aussieht, welche Höhe die Anpassung erreichen kann oder wird, werden wir nicht vor 2012 wissen. Diese Darstellung ist allerdings wirklich sehr, sehr vereinfacht und in der Praxis deutlich komplizierter.
Viele Gesellschaften geben daher heute so genannte Beitragsgarantien für Ihre Tarife bis 2012 heraus. So werden die Kunden heute eher in den Tarifen gehalten bzw. Gesellschaften versprechen sich davon, neue Kunden zu gewinnen oder bestehenden keinen Grund zur Kündigung zu geben. Wer dennoch merkt, das der Tarif oder gar der Versicherer nicht zu ihm passt, der muss sich an Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.
Und was ist nun mit der Werbung “noch schnell vor Unisex in die PKV?
Das ist der übliche Werbeunsinn. Genauso wie oftmals zum schnellen Abschluss geraten wird, das hatte ich bereits im Beitrag “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern in der PKV“.
Sollten Sie also bereits freiwillig versichert sein und noch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), so überlegen Sie sich die Entscheidung für die Private Krankenversicherung sorgfältig. Der Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) will gut überlegt und geplant sein und setzt eines zwingend voraus- ZEIT. Nehmen Sie sich diese einfach und lassen sich nicht drängen. Klar ist es schön, weniger zu bezahlen. Klar ist es schön “noch schnell ein Jahr jünger in die PKV zu können” und natürlich wollen wir alle durchaus preiswerten Schutz und Geld sparen.
Bedenken Sie aber bei der Auswahl nicht nur den momentanen Beitrag. Wichtig sind unter dabei auch:
die Familienplanung
die berufliche Planung
die Leistungswünsche und Auswahlkriterien zur PKV
Tarife und Gesellschaftsdaten und -fakten
und vieles andere mehr. Ohne eine solide und “entspannte” Beratung, sollten Sie sich nicht zu einem vorschnellen Wechsel überreden lassen. Auch Unisextarife oder das Eintrittsalter sind nicht Grund genug, sich übereilt zu entscheiden.
Tags: GKV, PKV, Unsinn, Wechsel
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27.
Juli '11
Für viele Studenten endet in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten das Studium oder hat es bereits geendet. Viele von diesen Studenten beginnen unmittelbar nach dem Studium eine Tätigkeit, welche mit einem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt im Jahr 2011 bei 49.500 EUR Bruttojahreseinkommen.
Für diese Studenten bieten sich verschiedene Möglichkeiten für den Krankenversicherungsschutz an. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, wie und wo bisher Versicherungsschutz bestand.
Studenten die bisher in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind
Die studentische Krankenversicherung in der GKV endet nicht automatisch. Dieses bedeutet insbesondere, es ist KEINE Eile geboten und die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Tun Sie nichts, so bleiben Sie weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, der Arbeitgeber meldet Sie entsprechend an und führt die Beiträge ab. Die Mitgliedschaft ist auch hier nicht auf “Ewigkeiten” geschlossen. Diese ist immer zum Ende des übernächsten Monats kündbar. Dabei gibt es auch, auch wenn manchmal einige Kassen etwas anderes behaupten, keine 18-monatige Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung.
Daher können und sollten Sie, wenn Sie noch keine fundierte Entscheidung treffen können und wollen, zunächst die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vorziehen und den Wechsel in die Private Krankenversicherung in Ruhe vollziehen.
Bisher privat krankenversicherte Studenten
Studenten die bisher privat krankenversichert sind, weil diese vielleicht schon früher über die Eltern (als PKV versicherte oder als Beamte) privat versichert waren, müssen sich für ein System entscheiden. Auch dieses muss aber nicht jetzt und gleich erfolgen. Entscheidet sich der Student für eine gesetzliche Krankenkasse, so ist diese entsprechend zu beantragen. In Bezug auf die Kündigungsfristen gilt die Frist zum Ende des übernächsten Monats auch. So lässt sich eine (zunächst gewählte) gesetzliche Krankenkasse, durchaus wieder beenden.
EINE AUSNAHME gilt aber bei beiden Varianten. Wählt der Versicherte einen so genannten Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse, so gelten ggf. ein oder drei Jahre Mindestvertragslaufzeit.
Wie komme ich nun zu einer passenden Krankenversicherung?
Die Private Krankenversicherung ist um einiges umfangreicher, als der Antrag an eine gesetzliche Kasse. Es gilt eine ganze Reihe von Auswahlkriterien zu bedenken, die ein lebenslanges Produkt so mit sich bringt. Damit es zu keinem Desaster wird, oder Sie auf schlechte Verkäufer statt gute Berater hereinfallen, nehmen Sie sich ausreichend Zeit.
Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag: “Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV”
Folgende Schritte sollten Sie bedenken:
1.) Überlegen Sie sich zunächst, was Sie von Ihrer PKV erwarten
2.) Auf welche Leistungen können Sie unmöglich verzichten?
3.) Welche Eigenmittel sind vorhanden und was kann damit ggf. allein bezahlt werden?
4.) Wie sieht ihre berufliche und private Planung aus?
Hilfestellungen finden Sie dabei in dem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und die Auswahlkriterien zur PKV. Danach suchen Sie sich einen Berater, mit dem Sie gemeinsam besprechen können und sollen, welche Tarife und Gesellschaften in Frage kommen, wie diese gestaltet werden können und ob und wie eine Versicherung möglich ist.
Mehr Infos auch in dem Beitrag: “Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?“
Tags: GKV, PKV, Studenten, Studierende
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