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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; PKV</title>
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		<title>Darf ich nun in die PKV, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann kann ich wechseln?</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 06:35:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
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		<category><![CDATA[Wechselrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben. 1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben.</p>
<p><em><strong>1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des Arbeitgebers</strong></em></p>
<p>Beginnen Sie ein <strong>neues Arbeitsverhältnis</strong>, dann ist zunächst zu prüfen wie hoch ihr <strong>Einkommen sein wird</strong>. Dabei wird das vertraglich zugesicherte Einkommen laut Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Überschreiten Sie damit voraussichtlich die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 50.850 EUR p.a., so können Sie gleich zu Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Doch nicht alle Einkünfte zählen zur JAEG. In meinem Beitrag &#8220;<strong><a title="Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/was-zaehlt-zur-jahresarbeitentgeltgrenze-jaeg-dazu-kann-ich-mich-privat-versichern/" target="_blank">Was zählt zur JAEG?</a></strong>&#8221; habe ich die einzelnen Gehaltsbausteine zusammengefasst. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:</p>
<blockquote><p>Ein Arbeitnehmer <strong>wechselt zum 01. 02. 2012 den Arbeitgeber/ beginnt einen neuen Job</strong>.</p>
<p>Laut Arbeitsvertrag beträgt das Einkommen <strong>4.250 EUR p.M</strong></p></blockquote>
<p>Obwohl der Arbeitnehmer im Jahr 2012 nur 11* 4.250 EUR = 46.750 EUR verdienen wird, kann dieser ab Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist das <strong>hochgerechnete Einkommen</strong>.</p>
<p><em><strong>2.) bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und Gehaltserhöhung</strong></em><br />
<span id="more-2228"></span><br />
Gerade diese Konstellation führt immer wieder zu Diskussionen. Auch hier zum besseren Verständnis ein Beispiel:</p>
<blockquote><p>Ein Arbeitnehmer verdiente von <strong>Januar 2011 bis September 2011 monatlich 4.000 EUR</strong>. Damit war dieser Versicherungspflichtig, da die Grenze von 49.500 EUR nicht überschritten werden konnte. (vorr. 12 * 4.000 EUR = 48.000 EUR p.a.)</p>
<p>Ab <strong>Oktober</strong> bekommt der AN aber von seinem Arbeitgeber eine <strong>Gehaltserhöhung von 150 EUR pro Monat</strong>.</p></blockquote>
<p>Bei einem ganzjährig höheren Gehalt von 4.150 EUR (* 12 = 49.800 EUR) hätte dieser die Grenze für 2011 überschreiten können. Jedoch setzt sich das Gehalt aus 9 * 4.000 EUR = 36.000 EUR plus 3 * 4.150 EUR = 12.450 EUR = 48.450 EUR Gesamteinkommen. Daher unterschreitet er die Grenze von 49.500 EUR für 2011 und bleibt auch im Jahr 2012 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.</p>
<p><strong>Gäbe es ein 13. Gehalt</strong>, dann sähe die Rechnung etwas anders aus. Dann beträgt das Jahreseinkommen 48.450 EUR plus 4.000 EUR und damit wären 52.450 EUR erreicht. Dadurch ist die Grenze überschritten und der Kunde kann zum 01. 01. in die private Krankenversicherung wechseln. Genaue Hinweise zum Prozedere finden Sie in meinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/post-von-der-gesetzlichen-krankenkasse-sie-sind-jetzt-freiwilliges-mitglied-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-muessen/">Post von der gesetzlichen Krankenkasse – Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen</a>&#8221;</p>
<p><em><strong>3.) Besonderheit: Grenze 2011 überschritten, 2012 vorr. nicht</strong></em></p>
<p>Hier ist nochmals zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer schon privat versichert ist, oder dieses erst werden möchte. In unserem Beispiel sollen beide Arbeitnehmer 50.000 EUR Jahreseinkommen haben.</p>
<p>a.) <strong>privat versicherter Arbeitnehmer</strong> mit 50.000 EUR in 2011 und 2012</p>
<p>Durch das <strong>Bestehen einer privaten Krankenversicherung in 2011</strong> haben wir hier eine etwas besondere Situation. Der Arbeitnehmer <strong>hat die Grenze in 2011 überschritten</strong> (&gt; 49.500 EUR) und konnte daher die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen. Durch <span style="text-decoration: underline;"><strong>Anhebung der Grenze durch den Gesetzgeber</strong></span> (2012: 50.850 EUR) unterschreitet dieser nun plötzlich die Grenze und wird zunächst einmal <strong>versicherungspflichtig</strong>. Hier besteht aber eine <strong>Befreiungsmöglichkeit</strong>, damit der Arbeitnehmer in der PKV bleiben kann. Diese Möglichkeit habe ich in meinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-der-versicherungspflicht-wie-kann-ich-in-der-pkv-bleiben/">Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?</a>&#8221; Macht dieser jedoch keinen Gebrauch hiervon und/ oder versäumt die Fristen, so muss er in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.</p>
<p>b.) <strong>gesetzlich</strong> versicherter Arbeitnehmer, <strong>50.000 EUR in 2011 und 2012</strong>, möchte wechseln</p>
<p>Da hat sich unser Musterkunde zu früh gefreut. Am Jahresende hatte er nun gedacht, endlich kann er die GKV verlassen. Schließlich hatte dieser ja <strong>die Grenze von 49.500 EUR in 2011 geschafft</strong>. Doch leider geht das nun doch nicht. Da <strong>die (angehobene) Grenze von 2012 vorr. nicht überschritten wird</strong>, ist ein Verlassen der GKV nicht möglich. Auch eine <strong>voraussichtliche oder auch bereits vereinbarte Gehaltssteigerung im Laufe des Jahres 2012 reicht nicht aus</strong>. Wird das Gehalt tatsächlich erhöht, so ist wieder eine <strong>Jahresbetrachtung am Ende des Jahres 2012 rückwirkend vorzunehmen</strong>. Stellt sich dabei heraus, das das Jahreseinkommen 50.850 EUR überschritten hat und ist es so hoch, dass auch die (neue?) Grenze 2013 überschritten wird, so kann der Austritt aus der GKV zum 01. 01. 2013 erfolgen.</p>
<p><em><strong>4.) Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber</strong></em></p>
<p>Eine <strong>Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber ist kein Grund zur neuen Prüfung innerhalb des Jahres</strong>. Lediglich wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, gilt die Möglichkeit aus Punkt 1.). Dann kann aufgrund des neuen Einkommens ggf. sofort gewechselt werden. Aber auch eine Änderung der Tätigkeit kann ein Grund sein, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag, z.Bsp. bei einem Tochterunternehmen, bekommt. Bleibt hingegen alles beim Alten und nur das Gehalt erhöht sich, dann gibt es keine Möglichkeit zu wechseln.</p>
<p>Bevor Sie sich also Gedanken zu den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien und den Tarifen der privaten Krankenversicherung</a></strong> machen, besorgen Sie sich aussagekräftige Unterlagen zu Ihrem Einkommen. Dazu eignen sich besonders die Gehaltsabrechnung Dezember. Auch eine Hilfe stellt der Blick auf eine Monatsabrechnung dar. Finden Sie dort eine Position &#8220;Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung&#8221;, so sind Sie bereits als freiwilliges Mitglied in der GKV gemeldet und können diese auch verlassen.</p>
<p><em><strong>Sind vorsorgliche Maßnahmen bis 2013 erforderlich?</strong></em></p>
<p>Wenn Sie heute bereits wissen oder ahnen, dass Sie ab 2013 in die private Krankenversicherung wechseln können und möchten, so sollten Sie Vorsorge treffen. Aufgrund eines Unfalls, einer Untersuchung oder Krankheit kann man sich nicht nur den Wechsel verbauen, sondern auch Risikozuschläge bekommen, die heute vermeidbar sind. Eine solche Möglichkeit bietet sich zum Beispiel durch Optionstarife. Mehr Informationen im Blogbeitrag &#8220;<strong><a title="Optionstarife, Anwartschaften und wie man sich sonst die Möglichkeit der PKV sichern kann" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/optionstarife-anwartschaften-und-wie-man-sich-sonst-die-moeglichkeit-der-pkv-sichern-kann/" target="_blank">Optionstarife- oder wie man sich den Weg in die PKV sichern kann.</a></strong>&#8221;</p>
<p>Diese <strong>garantieren</strong> einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu dem heute festgeschriebenen Gesundheitszustand. Eine Verschlechterung bis zum möglichen Wechsel führt somit zu keiner Einschränkung und sichert die Wechselmöglichkeit. Diese Optionstarife (zum Beispiel Tarif <strong><a title="Hallesche mit Verbesserungen der Optionstarife OK und Joker" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/hallesche-mit-verbesserungen-der-optionstarife-ok-und-joker/" target="_blank">Joker von der Halleschen KV</a></strong> oder Futura Z vom Deutschen Ring) können mit Zusatzbausteinen zur Ergänzung der heutigen, gesetzlichen Krankenkasse (ambulanter, stationärer und/ oder zahnärztlicher Bereich) kombiniert werden und verbessern daher auch heute schon den Versicherungsschutz.</p>
<p>Die Tarifauswahl sollte aber immer so erfolgen, <strong>als wenn Sie heute schon in den Vollkostentarif der PKV wechseln würden</strong>. Dann schauen Sie gemeinsam mit ihrem Berater, welche Möglichkeiten und Optionen es bei der Gesellschaft gibt. <strong>Sie sollten immer die Option nach der gewünschten, späteren Vollversicherung auswählen, nicht umgekehrt.</strong></p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Weitere Informationen:</span></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html">Auswahlkriterien</a> und <a href="http://www.online-pkv.de/31-0-Anfrage-PKV.html">Anfrage PKV</a></p>
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		<title>Post von der gesetzlichen Krankenkasse &#8211; Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 07:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist: &#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die Grenze zur Versicherungspflicht (49.500 EUR brutto p.a.) überschritten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist:</p>
<p>&#8220;Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2011" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-krankenversicherung-2011/" target="_blank">Grenze zur Versicherungspflicht</a> (49.500 EUR brutto p.a.)</strong> überschritten haben. Daher sind Sie ab dem 01. Januar freiwilliges Mitglied unserer Krankenkasse.&#8221;</p>
<p><em><strong>Wer genau bekommt diese Mitteilung? </strong></em></p>
<p>Arbeitnehmer die <strong>die Versicherungspflichtgrenze 2011 von 49.500 EUR überschritten haben</strong> und voraussichtlich auch die <strong>neue Grenze 2012, die auf 50.850 EUR</strong> p.a. gestiegen ist, überschreiten. Diese Arbeitnehmer haben nunmehr eine Wahlmöglichkeit und können sich zwischen der Privaten- oder Gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.</p>
<p><em><strong>Was ändert sich noch?</strong></em></p>
<p>Bisher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, abhängig vom Bruttoeinkommen, vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Eine Wahl- oder Austrittsmöglichkeit bestand nicht. Auch zukünftig ist der Arbeitgeber für die Überweisung der Beiträge verantwortlich, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben wollen. Doch eine Besonderheit gibt es doch. Beiträge werden nur noch bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese Grenze ist zum 01. 01. 2012 auf einen Betrag von<strong> 50.850 EUR</strong> pro Jahr angehoben worden. Alle Einkünfte über dieser Grenze sind somit nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie nun 50.000 EUR brutto, oder 100.000 EUR pro Jahr verdienen, der Beitrag bleibt gleich. Wie hoch dieser genau ist, lesen Sie am besten in meinem Beitrag: &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012</a></strong>&#8221;</p>
<p><em><strong>Muss ich nun in die Private Krankenversicherung?</strong></em></p>
<p><span id="more-2183"></span></p>
<p>Nein, natürlich nicht. Ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, oder diese eben zu Gunsten einer Privaten Krankenversicherung aufgeben wollen, ist Ihnen überlassen. Auch wenn manch &#8220;windige Berater&#8221; etwas anderes erzählen, <strong>Sie können wechseln, müssen aber gar nichts.</strong></p>
<p><strong>Ob die PKV überhaupt für Sie geeignet ist, ist von vielen Faktoren abhängig.</strong> Dabei spielen private und berufliche Planung genauso eine Rolle, wie das derzeitige Eintrittsalter und vor allem auch der Gesundheitszustand. Anders als die GKV muss eine PKV keinen aufnehmen, sondern schaut sich die Interessenten genau an.</p>
<p>Bevor Sie sich jetzt also Gedanken machen, lesen Sie einfach vorab meinen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Krankenversicherung</a></strong> und lernen die Unterscheide zwischen den Systemen zu verstehen. Danach überlegen Sie einfach einmal, wie ein idealer Versicherungsschutz aussehen müsste. Soll es bessere Leistungen geben? Möchten Sie Krankenhäuser und Ärzte direkt wählen können? Sollen privatärztlcihe Leistungen enthalten sein? Wie soll eine Versorgung von Zahnersatz, Hilfsmitteln, Sehhilfen und vielem mehr aussehen?</p>
<p>Eine kleine Hilfestellung geben Ihnen die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> und der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen PKV</a></strong>.</p>
<p>Wenn Sie mit bestimmten Begriffen nichts anfangen können- kein Problem. Schauen Sie sich einmal im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/26-0-Glossar.html" target="_blank">Glossar</a></strong> hier um. Doch wenn Sie jetzt glauben eine PKV sei schnell gefunden, so muss ich Sie leider enttäuschen.</p>
<p>Die Auswahl des richtigen Versicherers und Tarifen ist eine individuelle Sache und muss im Detail besprochen werden. Dabei sollten Sie sich nicht nur ausreichend Zeit lassen, sondern auch einen unabhängigen Berater wählen. (<strong><a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank">Welche unterschiedlichen Beratertypen gibt es?</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Wann kann/ muss ich denn Wechseln?</strong></em></p>
<p>Hier gibt es zwei verschiedene Optionen. Die eine ermöglicht einen <strong>Wechsel rückwirkend zum 01. 01. 2012</strong>. Diese ist vor allem für die Interessenten interessant, die vielleicht schon länger wussten, dass eine solche Versicherungsfreiheit eintritt und sich schon länger mit dem Thema PKV auseinandergesetzt haben. Die passende Regelung findet sich im §6 (4) und §190 des Sozialgesetzbuches V.</p>
<blockquote><p>(3) Die <strong>Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht</strong> nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, <strong>wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.</strong> Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind nicht erfüllt.</p>
<p>und dazu im §6 folgende Ergänzung:</p>
<p>(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht <strong>mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.</strong> Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des <strong>nächsten</strong> Kalenderjahres an geltende <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt</strong>. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.</p></blockquote>
<p>Somit erklären Sie hier keine Kündigung, sondern den rückwirkenden Austritt aus der GKV, nachdem die Krankenkasse Sie informiert hat. Je nach Größe der Kasse und Arbeitsaufkommen, kann dieses Schreiben im Januar, aber auch erst im Februar kommen. Dann ist es wichtig, das der gewünschte <strong>Schutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) rückwirkend zum 01. 01. beginnt</strong>.</p>
<p>Wer sich aber noch nicht sicher ist, noch keinen passenden Versicherer gefunden hat, oder aus sonstigen Gründen noch nicht wechseln möchte, der kann auch<strong> jederzeit regulär kündigen</strong>. Eine solche Kündigung der GKV wird immer zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Eine Kündigung im Januar also zum Ende März, bei Kündigung erst im Februar kann dann zum 01. 05. in die PKV gewechselt werden.</p>
<p>Auch wenn einige gesetzliche Krankenkassen gern etwas anderes behaupten, die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt hierbei nicht. Selbst wenn Sie zum 01. 01. erst in eine neue Kasse gewechselt sind, ist diese rückwirkend zum 01. 01. oder regulär jederzeit kündbar, wenn Sie in eine PKV wechseln möchten. (Artikel: <strong><a title="18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/18-monatige-bindungsfrist-in-der-gkv-auch-bei-uebertritt-in-die-private-krankenversicherung/" target="_blank">Bindungsfrist gilt nicht bei PKV Wechsel</a></strong>)</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden zur Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen zur PKV</a> und <a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/" target="_blank"><strong>Blogartikel rund im die Krankenversicherung</strong></a></p>
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		<title>Fristen und Termine zum Jahreswechsel &#8211; Das müssen Sie für die PKV und BU wissen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/fristen-und-termine-zum-jahreswechsel-fuer-pkv-und-bu/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 07:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Anwartschaft]]></category>
		<category><![CDATA[BU]]></category>
		<category><![CDATA[Eintrittsalter]]></category>
		<category><![CDATA[Jahreswechsel]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch in diesem Jahr gelten wieder bestimmte Fristen und wichtige Termine für die anstehenden Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) und auch bei der Absicherung zur Berufsunfähigkeit. Wie in jedem Jahr bringt der Jahreswechsel in Bezug auf die Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Eintrittsalter. Das hat zur Folge, dass die Beiträge für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in diesem Jahr gelten wieder<strong> bestimmte Fristen und wichtige Termine</strong> für die anstehenden Entscheidungen zur <strong>privaten Krankenversicherung (PKV)</strong> und auch bei der Absicherung zur <strong>Berufsunfähigkeit</strong>. Wie in jedem Jahr bringt der Jahreswechsel in Bezug auf die Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues <strong>Eintrittsalter</strong>. Das hat zur Folge, dass die Beiträge für den Neuabschluss der oben genannten Verträge ab dem 1. Januar höher sind als in diesem Jahr. Dennoch lässt sich das alte <strong>Eintrittsalter durch bestimmte Modelle „retten“</strong>.</p>
<p><strong>Wichtige Termine:</strong></p>
<p><strong>15. Dezember:</strong> Wie im letzten Jahr auch, haben die Gesellschaften unterschiedliche Termine zur Antragsbearbeitung 2011. Bei den meisten Gesellschaften werden <strong>ab dem 15. Dezember keine Risikovoranfragen (RiVo)</strong>  mehr bearbeitet. Die Gesellschaften reagieren damit und bearbeiten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich <strong>Anträge</strong>. Haben Sie also eine gesundheitliche Vorgeschichte, welche zu einem <strong>Risikozuschlag oder eine Ablehnung</strong> führen könnte, so bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einen Antrag nach dem <strong>Invitatiomodell</strong> zu stellen. Das bedeutet im Detail, dass sie keinen verbindlichen Antrag stellen, sondern ein für den Versicherer verbindliches Angebot abfordern. Dieses könnte durchaus bei mehreren Gesellschaften geschehen. Ob es Sinn macht und in welchen Tarifen dieses geschehen soll, besprechen Sie bitte mit Ihrem Berater.</p>
<p><strong>23. Dezember:</strong>  Alle Anträge die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Gesellschaft eingegangen sind, haben kaum noch eine Chance rechtzeitig bearbeitet und policiert zu werden auch wenn in diesem Jahr bei den meisten Gesellschaften vom 27. Dezember bis zum 30. (bei manchen auch noch am Silvester Vormittag) gearbeitet wird, stehen die Chancen hier eher schlecht. Sollte es gar nicht anders gehen, wird der Berater unter Umständen eine Möglichkeit finden.</p>
<p><em><strong>Gibt es eine andere Möglichkeit trotzdem noch zu wechseln?</strong></em></p>
<p>Wer bereits privat krankenversichert ist, und sich für einen anderen Anbieter entschieden hat, für den ist der <strong>31. Dezember ein wichtiges Datum</strong>. Bis zum Ablauf des Silvestertages muss nicht nur die Kündigung bei dem bisherigen Versicherer eingegangen seien, viel wichtiger ist die so genannte <strong>Folgeversicherungsbestätigung</strong>. Erst wenn sie nachweisen, dass ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht welche der Versicherungspflicht genügt, wird ihre Kündigung wirksam.</p>
<p><strong><em>Was kann man tun, um den alten Beitrag zu sichern?</em></strong><br />
<span id="more-2156"></span><br />
Der Abschluss der <strong>privaten Krankenversicherung</strong> ist auch zum 1. Januar noch mit dem Eintrittsalter 2011 möglich. Dazu muss eine so genannte <strong><a title="Noch schnell “ein Jahr jünger” in die Private Krankenversicherung (PKV)" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/noch-schnell-ein-jahr-juenger-in-die-private-krankenversicherung-pkv/" target="_blank">Anwartschaft</a></strong> beantragt werden, die das Eintrittsalter für den Monat Dezember konserviert. Dieses gilt nicht bei allen Gesellschaften und nur einen sehr begrenzten Zeitraum. So kann man sich formal erst zum 1. Januar die private Krankenversicherung wechseln oder neu abschließen, aber dennoch mit dem Eintrittsalter aus 2011. Dazu wird für den Monat Dezember eine Anwartschaft abgeschlossen, die kostenpflichtig ist. Je nach Gesellschaft sind dazu etwa 25-33 % (teilweise auch etwas mehr) an <strong>einmaligen Beitrag für den Monat Dezember</strong> zu zahlen. Dieser Vorteil hat sich jedoch schnell amortisiert. Selbst bei einem Beitragsunterschied von nur 10 € Monat rechnet sich das Modell schnell. Hier eine kleine Beispielrechnung:</p>
<blockquote><p>Beitrag nach Eintrittalter 2011: 450 EUR</p>
<p>Beitrag ab 2012: 460 EUR, Ersparnis 10 EUR mtl./ 120 EUR im Jahr</p>
<p>Einmalbeitrag für die Anwartschaft: 150 EUR</p></blockquote>
<p>Wäre unser Kunde selbstständig oder freiberuflich tätig, würde also die Beiträge zur privaten Kranken Versicherung komplett allein zahlen müssen, so hätten sich die 150 € einmal <strong>nach 15 Monaten amortisiert</strong>. Bei einem Angestellten der noch zur Hälfte vom Arbeitgeber die Beiträge bezahlt bekommt, dauert es dem entsprechend doppelt so lange. Da jedoch die private Versicherung in der Regel über <strong>mehrere Jahrzehnte zu bezahlen ist</strong>, <strong>rechnet sich das Modell dennoch sehr</strong> schnell.</p>
<p><em><strong>Gibt es eine Anwartschaft auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung?</strong></em></p>
<p>Nein, einen solchen Versicherungsschutz kann man dort nicht beantragen. Jedoch gibt es eine andere Möglichkeit. Es ist durchaus möglich für den <strong>Monat Dezember rückwirkend einen Versicherungsschutz</strong> zu beantragen, diesen auch voll zu bezahlen, um dadurch ein geringeres Eintrittsalter sicherzustellen. dieses macht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen sind. Zum einen muss klar sein, welcher Versicherungsschutz gewünscht ist und welche Anbieter gewählt werden soll, zum 2. wird es eine wichtige Rolle wie hoch die Beiträge sind. Aber auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es oftmals so, dass die Beiträge ja über mehrere Jahre/Jahrzehnte geleistet werden müssen, daher rechnet sich dieses Modell auch hier sehr häufig. Bei den meisten Gesellschaften ist jedoch so eine Rückdatierung nur unter bestimmten Fristen möglich. So ist es nicht mehr möglich im Februar zum Beispiel einen Antrag mit Beginn 1. Dezember zu stellen. Dieses geht bei <strong>den meisten Anbietern nur bis Mitte des Monats</strong>, bei einigen bis zum Jahresende.</p>
<p>Bevor sie sich aber jetzt<strong> vorschnell zu einem Versichererwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder zu einem übereilten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)</strong> entscheiden, beachten Sie bitte die <strong>Auswahlkriterien</strong> für das jeweilige Produkt. Eine <strong>kleine Hilfestellung</strong> finden Sie in meinen beiden Leitfäden für die PKV und BU und den jeweiligen Fragebögen mit den Auswahlkriterien.</p>
<p><em><strong>Weiterführende Links:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf">Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf">Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_bu_kriterienfragebogen.pdf">Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/172-0-Kuendigungsvordrucke.html">Kündigungsvordrucke</a></p>
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		</item>
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		<title>Meine Private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge &#8211; darf sie das und was kann ich dagegen tun?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/meine-private-krankenversicherung-pkv-erhoeht-die-beitraege-darf-sie-das-und-was-kann-ich-dagegen-tun/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[HowTo]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von Beitragsanpassungen die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind Anpassungen von 100 EUR oder auch bis 40% keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/private-kv/bap/" target="_blank">Beitragsanpassungen</a></strong> die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind <strong>Anpassungen von 100 EUR</strong> oder auch bis 40% keine Seltenheit. Problematisch sind solche Anpassungen dann, wenn diese nicht nur einmalig, sondern mehrere Jahre hintereinander passieren, wie man in den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2011/#comments" target="_blank">vielen Kommentaren zur BAP im letzten</a></strong> und <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/#comments" target="_blank">diesen Jahr</a></strong> sehen kann.</p>
<p>Die Frage die sich nicht nur die Central Kunden stellen ist aber eine andere:</p>
<p><em>&#8220;<strong>Was kann ich bei einer Beitragsanpassung tun?</strong>&#8221; und &#8220;<strong>Darf der Versicherer das überhaupt?</strong>&#8220;</em></p>
<p>Grundsätzlich ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen wenn die kalkulierten Mittel nicht ausreichen. Geregelt ist es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dort heißt es dazu:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden <strong>Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage</strong> berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein <strong>betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst</strong> und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. (&#8230;)</p></blockquote>
<p>Durch eine solche Anpassung ist die Leistungsfähigkeit gesichert und der Versicherer kann die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.</p>
<p><em><strong>Doch warum kommt es zu Anpassungen?</strong></em></p>
<p>Gründe für einen Anpassungsbedarf gibt es einige. Das sind zum einen die Gründe, die der Versicherer nicht direkt beeinflussen kann, wie<strong> steigende Lebenserwartung oder steigende Kosten im Gesundheitswesen</strong>. Dazu kommen weitere Faktoren. Die <strong>Nichtzahlung von Beiträgen</strong> führte früher zur Kündigung der Krankenversicherung. Seit Einführung der gesetzlichen <strong><a title="Versicherungspflicht und deren Erfüllung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-und-deren-erfuellung/" target="_blank">Versicherungspflicht</a></strong> ist das etwas anders. Der Versicherer muss Grundleistungen dennoch erbringen, auch wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt. Dieses führt dazu, dass die Kosten exorbitant steigen können. Kommt dann noch dazu, das die Kalkulation nicht aufgeht, die Kunden nicht aus billigen Einstiegstarifen in höherwertige Tarife wechseln, dann passiert das, was in der Central jetzt Wahrheit wurde.<br />
<span id="more-2138"></span><br />
<em><strong>Doch was genau kann der Kunde bei einer Anpassung tun?</strong></em></p>
<p>Generell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich bei verschiedenen Situationen anbieten. Eine der Möglichkeiten ist zunächst die oftmals vorgeschlagene <strong>Erhöhung der Selbstbeteiligung</strong>. Den Selbstbehalt darf auch der Versicherer anpassen, wenn dieses aus seiner Sicht nötig ist. (Blogbeitrag: <strong><a title="Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung – darf der das?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherer-in-der-pkv-erhoeht-die-selbstbeteiligung-darf-der-das/" target="_blank">Selbstbeteiligungsanpassung in der Privaten Krankenversicherung</a></strong>)</p>
<p><strong>1.) Anpassung der Selbstbeteiligung durch den Kunden</strong></p>
<p>Doch dabei sind verschiedene Punkte zu bedenken. Eine <strong>Erhöhung der Selbstbeteiligung</strong> und somit eine Verschlechterung der Leistungen aus der PKV ist <strong>durch den Kunden immer möglich</strong>. Voraussetzung ist jedoch, das eine solche höhere Selbstbeteiligungsstufe in dem Tarif angeboten wird. Dieser <strong>Wechselwunsch kann formlos gegenüber dem Versicherer ausgeübt werden</strong>. Dabei bedenken Sie aber bitte unbedingt, das meist ein Rückwechsel in den alten Tarif und auch eine weitere neue Verringerung der SB nur mit neuer Risikoprüfung möglich ist. (Ausnahme: vorhandene Wechseloptionen in einem Tarif)</p>
<p><strong>2.) Tarifwechsel in leistungsschwächere Tarife</strong></p>
<p>Dieser Tarifwechsel ist ebenfalls ein verbrieftes Recht des Kunden. Dabei ist zu beachten, das ein solcher Wechsel verschiedene Gestalt haben kann. Zum einen ist ein Wechsel in Tarife mit weniger Leistung als der eigene Tarif möglich. Solange keine Mehrleistungen in dem Tarif vorhanden sind, ist auch hier keine Risikoprüfung möglich. Ist der neue Tarif leistungsfähiger, dann findet eine neue Risikoprüfung statt. Je nach Situation der Vorerkrankung ist dieses möglich, kann aber auch vom Versicherer abgelehnt oder mit Zuschlägen (für die Mehrleistungen) belegt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Beitrag &#8220;<strong><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank">Tarifwechsel nach §204 VVG</a></strong>&#8220;.</p>
<p><em><strong>3.) Soll ich kündigen und mich woanders neu versichern?</strong></em></p>
<p>Auch das sollte wohl überlegt sein. Zu beachten ist dabei zunächst die Frage: &#8220;Warum haben Sie sich für den Tarif und die Gesellschaft entschieden?&#8221; und &#8220;Welche <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> lagen der Auswahl zugrunde?&#8221;.  Kommen Sie dann zu dem Entschluss, der <strong>Tarif und die Gesellschaft die richtige ist</strong>, dann denken Sie über die Möglichkeiten unter <strong>Punkt 1 und 2</strong> nach. Stellt sich aber heraus, dass der Tarif nicht dem entspricht, was Sie sich vorstellen oder von Ihrem Versicherungsschutz erwarten, dann schauen Sie sich nach <strong>Alternativen</strong> um. Nachteile wie das <strong>höhere Eintrittsalter</strong> bei einem anderen Versicherer und ein <strong>veränderter Gesundheitszustand</strong> müssen dabei jedoch bedacht werden. Daher achten Sie genau darauf, wohin Sie wechseln und ob der neue Tarif dann tatsächlich dem Bedarf entspricht. Eine Garantie für ewig stabile Beträge werden Sie auch dort nicht bekommen, aber unter Umständen mehr Möglichkeiten der Tarifgestaltung und einen Tarif, wen dem entspricht was Sie brauchen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em></span></p>
<p><a title="Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-beitragsentwicklung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv/" target="_blank"><strong>Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenkasse</strong></a></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung</a></strong></p>
<p><a title="Die Private Krankenversicherung im Alter- wie schütze ich mich vor steigenden Beiträgen" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-private-krankenversicherung-im-alter-wie-schuetze-ich-mich-vor-steigenden-beitraegen/" target="_blank"><strong>Beitragsentlastungsmodelle im Alter</strong></a></p>
<p><a title="Riester Rente zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/riester-rente-zur-beitragsentlastung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank"><strong>Beitragsentlastung durch Riester?</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Versicherungspflichtig oder doch freiwillig versichert? Was ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer falsch meldet?</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 07:12:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Statusfeststellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es passiert nicht selten, da stellen Arbeitnehmer erst bei einen gewünschten Wechsel in die private Krankenversicherung fest, dass diese plötzlich gar nicht als freiwilliges, sondern als pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind. Doch was kann ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation tun? Die Meldung, welche Art von Versicherungsstatus der Arbeitnehmer hat, obliegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es passiert nicht selten, da stellen Arbeitnehmer erst bei einen gewünschten Wechsel in die <strong>private Krankenversicherung</strong> fest, dass diese plötzlich gar nicht als freiwilliges, sondern als pflichtiges Mitglied in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> versichert sind.</p>
<p><strong>Doch was kann ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation tun? </strong></p>
<p>Die Meldung, welche Art von Versicherungsstatus der Arbeitnehmer hat, obliegt in jedem Fall dem <strong>Arbeitgeber</strong>. Ist diese Meldung jedoch falsch, verhindert dieses einen <strong>Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)</strong>.</p>
<p>Viele Arbeitnehmer reagieren dann etwas hilflos, da sie sich auf der einen Seite nicht mit dem eigenen Arbeitgeber streiten möchten, auf der anderen Seite aber dennoch gerne das System der gesetzlichen Krankenkasse verlassen wollen. Zunächst sollte immer versucht werden, <strong>direkt mit der Lohnabteilung des Arbeitgebers zu sprechen</strong> und zu versuchen den Fehler zu korrigieren. Ein Arbeitgeber kann eine <strong>falsch abgegebene Meldung direkt gegenüber der Krankenkasse korrigieren</strong>, auch wenn dies einigen Aufwand bedeutet. Denn je nachdem, ab welchem Termin der Arbeitnehmer schon freiwillig versichert war, müssen alle vergangenen Lohnabrechnungen korrigiert werden. Die Grundlage für diese Korrektur bietet das <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/" target="_blank">Sozialgesetzbuch 5 (SGB)</a></strong>.</p>
<p>Jedoch ist es häufig so, dass die Lohnbuchhaltung der Meinung ist: „wir haben alles richtig gemacht“. Teilweise beruht diese Aussage auf falschen Annahmen. Spätestens jetzt hat der Arbeitnehmer das Problem, dass er sich nun mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen muss.<br />
<span id="more-2109"></span><br />
Eine <strong>Korrektur direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich</strong>, da diese auf die Meldung des Arbeitgebers angewiesen ist. Es bringt also gar nichts, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beschweren und dort eine Korrektur erreichen zu wollen. In manchen Fällen versuchen die gesetzlichen Krankenkassen zu vermitteln und nehmen direkt Kontakt zu dem Arbeitgeber auf, jedoch ist das nicht deren Aufgabe.</p>
<p>Das Hauptproblem in vielen Fällen ist, dass Mitarbeiter in Personalabteilungen immer noch der Meinung sind, der Arbeitnehmer könne ja erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er mindestens<strong><a title="Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/bundestag-billigt-das-gkv-fing/" target="_blank"> 3 Jahre über der Grenze verdient hat</a></strong>. Diese Aussage ist schlichtweg Unsinn. Nach der letzten <strong><a title="Bundestag billigt das GKV-Finanzierungsgesetz-GKV-FinG, 3-Jahresgrenze in der PKV ist Geschichte" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/bundestag-billigt-das-gkv-fing/" target="_blank">Gesetzesänderung</a></strong> ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch dann wieder möglich, <strong>wenn der Arbeitnehmer die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) in einem Jahr und voraussichtlich auch die für das Folgejahr überschreitet</strong>.</p>
<p>Eine besondere Situation ergibt sich noch, wenn jemand <strong>unterjährig eine neue Stelle beginnt</strong>. Sie ist zu prüfen, ob das &#8220;voraussichtliche Jahreseinkommen&#8221; (hochgerechnet auf 12 Monate) die <strong><a title="Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/was-zaehlt-zur-jahresarbeitentgeltgrenze-jaeg-dazu-kann-ich-mich-privat-versichern/" target="_blank">Jahresarbeitsentgeltgrenze</a></strong> überschreitet.</p>
<p>Blogbeitrag: <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/was-zaehlt-zur-jahresarbeitentgeltgrenze-jaeg-dazu-kann-ich-mich-privat-versichern/">Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?</a></p>
<p>Falls dem so ist, so kann der Arbeitnehmer auch <strong>gleich bei Beginn der Tätigkeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen</strong>. Dabei ist es unerheblich, ob er mit seinem Jahreseinkommen in dem 1. Jahr über der Grenze liegt. Maßgebend ist einzig und allein die Hochrechnung.</p>
<p>Gerade dieser Umstand scheint bei einigen Personalabteilungen noch nicht angekommen zu sein. Sollten Sie also derzeit in der Situation sein, dass die Personalabteilung eine andere Auffassung vertritt, so <strong>bieten sich mehrere Möglichkeiten</strong>:</p>
<p>Zunächst einmal bietet sich in jedem Fall die <strong>Klärung mit dem Arbeitgeber an</strong>. Alle anderen Schritte können dazu führen, dass das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört ist, was man bekanntlich vermeiden sollte. Hilfreich kann es sein, wenn sie dem Arbeitgeber den aktuellen Gesetzestext übersenden und bitten, seine Entscheidung bezüglich des Wechsels noch einmal zu überdenken.</p>
<p>Auch wenn sie noch <strong>nicht die Absicht haben in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln</strong>, so bietet sich eine Überprüfung an. Schauen Sie einmal auf ihrer Lohnabrechnung, ob dort eine Position „<strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/" target="_blank">Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung</a></strong>&#8221; vorhanden ist. Ist diese Position nicht vorhanden, so sind sie voraussichtlich derzeit als versicherungspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet.</p>
<p>Übersteigt ihr Einkommen jedoch die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> (50.850 € in 2012, 49.500 € in 2011) so sollten Sie auch hier schon eine Korrektur veranlassen. Das bedeutet nämlich, dass der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur <strong>Pflichtmitgliedschaft</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse abführt. Diese Tatsache ist jedoch bei ihrem Einkommen dann falsch.</p>
<p>Wenn <strong>Sie sich mit dem Arbeitgeber jedoch nicht einigen können</strong>, so gibt es noch eine andere Möglichkeit den Status in der gesetzlichen Krankenkasse korrekt zu beurteilen. Dabei wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) und bitten um eine so genannte <strong><a title="Mein Arbeitgeber meldet mich aber nicht als freiwilliges, sondern als versicherungspflichtiges Mitglied der GKV" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/mein-arbeitgeber-meldet-mich-aber-nicht-als-freiwilliges-sondern-als-versicherungspflichtiges-mitglied-der-gkv/" target="_blank">Statusfeststellung</a></strong>.</p>
<p>Blogbeitrg: <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/mein-arbeitgeber-meldet-mich-aber-nicht-als-freiwilliges-sondern-als-versicherungspflichtiges-mitglied-der-gkv/">Mein Arbeitgeber meldet mich aber nicht als freiwilliges, sondern als versicherungspflichtiges Mitglied der GKV</a></p>
<p>Die gesetzliche Rentenversicherung bietet hierzu spezielle Formulare, die dem Arbeitnehmer helfen sollen seinen Status korrekt festzustellen. Ergeht <strong>nach dieser Statusfeststellung eine verbindliche Einschätzung</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung, so ist nicht nur der <strong>Arbeitgeber</strong>, sondern auch die <strong>gesetzliche Krankenkasse</strong>, aber <strong>auch der Arbeitnehmer an diese gebunden</strong>. Damit ist dann verbindlich festgestellt, ob und wann der Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.</p>
<p><strong>Ob ein solcher Wechsel überhaupt sinnvoll ist</strong>, oder ob es vielleicht einfacher und besser für sie ist in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und den Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung aufzuwerten ist durch ein Gespräch mit einem <a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank"><strong>spezialisierten Berater</strong> </a>zu klären.</p>
<p>Dass es unter anderem davon abhängig, ob sie eine Familienplanung haben, ob es Pläne für das Ausland oder berufliche Veränderungen gibt und ob sonst Änderungen in ihrem Leben geplant sind. Die private Krankenversicherung ist keinesfalls für jeden geeignet.</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank"><strong>Auswahlkriterien für die Private Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank"><strong>Hintergrundinformationen zu den Systemen der GKV und PKV im Leitfaden</strong></a></p>
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