05.
März '10
Bereits im letzten Jahr konnten Sie um Beitrag zur MEG Insolvenz lesen, was es für Kunden und Interessenten bedeutet. In letzter zeit häufen sich die Anfragen, denn nun haben einige der Verträge begonnen.
Meist zum 1. Januar erfolgte der Wechsel in die Private Krankenversicherung und viele der MEG Kunden haben Fragen und Probleme und wissen nicht an wen Sie sich wenden können.
Die MEG Berater sind ja bekanntlich nicht mehr erreichbar.
Was also tun?
Zunächst können Sie hier auf der Seite unter “Nach dem Abschluss” lesen was zu beachten ist, wenn der Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) vollzogen ist. Gleiches gilt natürlich auch, falls Sie aus einer anderen PKV kamen.
Weiterhin merken viele Kunden erst jetzt, was diese denn da alles abgeschlossen haben. Über Auswahlkriterien wurde meist nicht oder nur sehr eingeschränkt gesprochen.
Eine Reihe von Anrufern berichteten, es wurden oft drei Tarife angeboten. Meist handelte es sich um Axa, Gothaer oder Hallesche Tarife. Diese müssen nicht schlecht sein, können aber vollkommen unpassend sein. Daher ist es ratsam sich nun, im Nachhinein, mit dem versicherten Leistungsniveau des Tarifes genauestens auseinander zu setzen.
Schauen sich also einmal genau die Tarifbedingungen an und versuchen diese nachzuvollziehen.
Beachten Sie die Auswahlkriterien und machen Sie sich Gedanken was Sie wollen. Überlegen Sie ob Sie mit den Ausschlüssen (zum Teil schlechteren Leistungen wie in der GKV oder ihrem Vorvertrag) leben wollen und sich diese leisten können.
Sprechen Sie einen neuen Berater an- denn die Gesellschaft ist unter Umständen nicht so unabhängig und kann/ will nicht ganz neutral sein.
Oft gibt es Möglichkeiten eine falsche Entscheidung noch zu verändern. Das kann durch eine Rücknahme der Kündigung oder durch Tarifwechsel durchaus möglich und sinnvoll sein.
Weiterführende Informationen:
Leitfaden Private Krankenversicherung
Auswahlkriterien zur PKV
Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei
Tags: Insolvenz, MEG, MEG AG, MEG24, PKV
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30.
Oktober '09
Vielleicht haben Sie es durch die Medien bereits mitbekommen. Der Kasseler Finanzvertrieb MEG hat gestern Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht gestellt.
661 IN 381/09: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEG AG, Falderbaumstraße 41, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 13995), vertr. d.: 1. Ralph Konrad, (Vorstand), 2. Wulf Schütz, (Vorstand), 3. Michael Kopeinigg, (Vorstand), 4. Alexander Bräutigam, (Vorstand), 5. Patrick Drönner, (Vorstand), 6. Peter Eulitz, (Vorstand), 7. Idehen Nosa, (Vorstand) – Antragstellerin – ist am 28.10.2009 um 16:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@leonhardt-westhelle.eu bestellt. Amtsgericht Kassel, 28.10.2009, (Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de)
Laut eigenen Angaben war die MEG AG ein Spezialvertrieb für die Private Krankenversicherung. Viele Interessenten und Kunden sind nun verunsichert was mit den beantragten oder bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen passiert. Allein gestern und heute hatte ich einige Anfragen diesbezüglich.
Das sollten Sie als Kunde/ Interessent wissen:
Der Vertrag zur Privaten Krankenversicherung besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dabei ist es unerheblich ob der Vermittler (hier die MEG AG) insolvent ist oder das Verfahren später wieder aufgehoben wird.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt und ist dieser angenommen (also ist die Police bei Ihnen eingegangen) müssen Sie nichts weiter tun.
Ist erst der Antrag gestellt und noch keine Reaktion erfolgt, so klären Sie bitte dringend mit Ihrem Berater ob der Antrag weitergeleitet wurde und wenden sich an den Versicherer oder einen anderen Berater. Diese(r) wird klären wie weit die Bearbeitung ist und auch mit Ihnen besprechen was mit Rückfragen während der Risikoprüfung passiert.
Haben Sie eine Maklervollmacht erteilt, so überlegen Sie ob diese weiter bestehen bleiben soll und kündigen diese ggf. gegenüber der MEG AG und informieren den Versicherer schriftlich.
Ist Ihnen zu einem Wechsel der PKV geraten worden? Dazu lesen Sie im Artikel “Wechsel von der Halleschen zur Gothaer KV“mehr.
Wichtig: Leisten Sie KEINE Anzahlungen, Erst- oder Folgebeiträge an den Berater oder den Vermittler. Zahlen Sie nur direkt an den Versicherer, der ist Ihr Vertragspartner.
Zu guter Letzt:
Hinterfragen Sie durchaus die Entscheidung zu der Gesellschaft und dem Tarif. Fragen Sie sich ob die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung (LINK) alle (und noch einige mehr) besprochen wurden und Sie sich bewusst und nachvollziehbar für den Tarif und die geltenden Bedingungen entschieden haben.
Auch der Kriterienfragebogen hilft Ihnen bei der weiteren Überprüfung.
Weitere Hinweise was nach dem Abschluss der PKV (falls das erst kürzlich der Fall war) noch zu bedenken ist und welche “Aufgaben” von Ihnen noch erledigt werden müssen können Sie im Kapitel “GKV in PKV – Wechsel geschafft und nun?” nachlesen.
Tags: HowTo, Insolvenz, MEG, MEG AG, MEG24, PKV
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16.
Oktober '09
In der letzten Zeit erreichen mich vermehrt Anfragen von bereits versicherten. Diese werden von Ihrem Berater eines größeren Vertriebes mit drei Buchstaben angesprochen, Sie müssten doch den derzeitigen Schutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) unbedingt ändern.
Derzeit sind die Kunden häufig in den Tarifen NK oder Primo der Halleschen Krankenversicherung versichert. Oftmals wird die anstehende Beitragsanpassung (LINK zu Infos dazu) als Argument genommen um den Schutz als “schlecht” darzustellen. Komisch, denn vor einiger Zeit war dieser noch toll.
Nun sollen diese Kunden in die Tarife der Gothaer wechseln. Grundsätzlich stellt sich die Frage warum. Nun, das erstgenannte Unternehmen soll wohl die Zusammenarbeit beendet haben/ beenden wollen. Das zweite Unternehmen aber neu anfangen. Somit ist es doch naheliegend die Kunden dazu zu bewegen von Versicherer A zu Unternehmen B zu wechseln- oder?
Das ist nicht nur vor dem Hintergrund der Beratung und dem Abschluss bei dem ersten Versicherer vor, meist nicht allzu langer, Zeit bedenklich. Auch sollten Sie sich genau die Leistungen anschauen und mal mit dem Lesen der Bedingungen beginnen. Glauben Sie ersthaft das ein anderes Unternehmen viel besser und zugleich noch billiger sein kann?
Vergleichen Sie mal die mediVita Tarife. Vergleicht man diese Tarife, so findet man insbesondere in den Bereichen Hilfsmittel, Arzthonorare, Transportkosten, Psychotherapie, Heilmittel und vielen anderen Bereichen mehr als 40 Punkte die schlechter sind. Hat man Ihnen das gesagt? Kannten Sie diese Punkte und haben Sie diese akzeptiert? Wollten Sie dennoch wechseln?
Ich halte es für absolut unverständlich wie man hier aus vertrieblichen Interessen solche Wechsel anstreben kann. Zwar kann es durchaus sein, das der vorhandene Tarif nicht passt, aber dann war die Entscheidung schon damals falsch. Bei dem Primo ist es etwas anders. Hier sind die Leistungsunterschiede durchaus zu beachten und ggf. beschäftigen Sie sich mal genau mit den Ausschlüssen, Einschränkungen und Leistungsbegrenzungen. Fragen Sie (sich) doch mal, wie weit Sie mit 3.500 EUR oder 5.000 EUR für eine Prothese kommen. Einfach mal im Sanitätshaus um die Ecke anrufen was so etwas wohl kosten wird.
Lassen Sie sich somit nicht verunsichern und vergleichen genau die Leistungen, bevor Sie einem “tollen” Wechselratschlag glauben.
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien PKV mit Fragebogen als pdf
Tags: Gothaer, Hallesche, MEG, Wechsel
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