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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Leistungsprüfung BU</title>
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		<title>Berufsunfähigkeit eingetreten und der Versicherer bietet &#8220;Kulanzzahlung&#8221; an</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 06:53:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[BU]]></category>
		<category><![CDATA[Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsprüfung BU]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario: Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:</p>
<p>Es ist <strong>aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten</strong> und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt<strong> zunächst zu dem Entschluß</strong>, es bestünde <strong>KEINE Berufsunfähigkeit</strong>.</p>
<p>Da der Versicherer aber &#8220;so toll zu sein scheint&#8221; oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.</p>
<p>Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die <strong>Annahme des Kulanzangebotes</strong> bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine <strong>Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht </strong>oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.</p>
<p>Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie &#8220;nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts&#8221; oder &#8220;wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre&#8221; getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.</p>
<p>Was können Sie in einem solchen Fall tun?</p>
<p>- Stellen Sie zunächst den <strong>Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein</strong>, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.</p>
<p>- Machen Sie <strong>keine Angaben telefonisch</strong>, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar</p>
<p>- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um <strong>schriftliche</strong> Antwort</p>
<p>Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige &#8220;gut aussehenden Zusagen&#8221; <strong>sollten Sie sorgfältig prüfen lassen</strong> und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.</p>
<p>Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:</p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html" target="_blank">Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_bu_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Fragebogen als pdf</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf" target="_blank">Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</a></strong></p>
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		<title>Garantierte Rentensteigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/garantierte-rentensteigerung-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 09:03:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsun]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähig]]></category>
		<category><![CDATA[garantierte Rentensteigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsfall]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsprüfung BU]]></category>

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		<description><![CDATA[In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr möglich. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/dynamische-erhoehungen-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente</a> </strong>lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente <strong><span style="text-decoration: underline;">vor</span></strong> Eintritt der <strong>Berufsunfähigkeit</strong>.</p>
<p>Ist jedoch der <strong>Leistungsfall eingetreten</strong>, so ist <strong>diese Anpassung nicht mehr möglich</strong>. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum <strong>finanziellen Desaster </strong>werden.</p>
<p>Heute mögen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein-<strong> was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?</strong></p>
<p><strong>Aus 1.000 EUR</strong> Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann <strong>nur noch 672 EUR wert</strong>.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was kann man aber dagegen tun?</span></strong></p>
<p>Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers gezahlt. Diese <strong>ist aber abhängig vom</strong> Erfolg des Unternehmens, den Kapitalmärkten und der Anlagepolitik und Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar &#8220;nett&#8221;, aber eben<strong> nicht garantiert</strong>.</p>
<p>Bei einigen Unternehmen gibt es daher <strong>vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien</strong>. Die so genannte &#8220;<strong>garantierte Rentensteigerung</strong>&#8221; kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese <strong>sichert</strong> dann eine <strong>vertraglich zugesagte Steigerung der Rente</strong> um den vereinbarten Prozentsatz.</p>
<p>Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn dafür ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, <strong>dringend zu empfehlen</strong>.</p>
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		<title>Leistungsausschlüsse und Zuschläge in der Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/leistungsausschluesse-und-zuschlaege-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 19:59:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsprüfung BU]]></category>
		<category><![CDATA[Risikozuschlag]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung auch heute noch nicht den Stellenwert einnimmt den sei haben sollte, so steigt doch das Interesse und somit auch die Nachfrage nach solchen Policen. Wie nachzulesen gehört die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht erst heute zu den wichtigsten Versicherungen nach der Privathaftpflicht. Dennoch wird aus Angst vor Ablehnung oder Einträgen in der so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die <strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong> auch heute noch nicht den Stellenwert einnimmt den sei haben sollte, so steigt doch das Interesse und somit auch die Nachfrage nach solchen Policen. Wie nachzulesen gehört die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht erst heute zu den <strong>wichtigsten Versicherungen</strong> nach der Privathaftpflicht. Dennoch wird aus Angst vor Ablehnung oder Einträgen in der so genannten &#8220;schwarzen Liste&#8221; oft gar kein Antrag gestellt, auch wenn nur kleinere Vorerkrankungen vorhanden sind. Weiterhin herrscht immer noch die Meinung vor, Hausfrauen-/ männer könnten sowieso nicht berufsunfähig werden. Dieses ist leider nicht so, lesen Sie <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kann-eine-hausfrau-berufsunfaehig-werden/" target="_blank"><strong>hier mehr</strong></a>.</p>
<p>Anders als in der Privaten Krankenversicherung besteht hier neben der Möglichkeit eines Risikozuschlages auch die Möglichkeit Erkrankungen auszuschließen. Da es in der Absicherung bei der Berufsunfähigkeit aber nur &#8220;schwarz oder weiss&#8221; also &#8220;Rentenzahlung oder Leistungsfreiheit&#8221; gibt, sind hier die Bedingungen und vertraglichen Vereinbarungen elementar wichtig. Achten Sie bereits bei der Auswahl des Versicherers und des Tarifes auf die <a href="http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html" target="_blank"><strong>Auswahlkriterien</strong></a>, welche Sie auch im <a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden</strong></a> nachlesen können.</p>
<p>Die Risikoprüfer in der Berufsunfähigkeit haben somit zwei Möglichkeiten bei Vorerkrankungen des Antragstellers zu reagieren. Das können Rückenprobleme, Psychotherapie, Allergien oder sonstige Erkrankungen sein. Dabei ist immer &#8220;<strong>auf den ausgeübten Beruf zu prüfen.</strong>&#8221; Daher kann es durchaus passieren das ein Krankenversicherer für eine Vorerkrankungen einen Zuschlag berechnet, der Berufsunfähigkeitsversicherer aber nicht.</p>
<p>Sollten bei der Risikoeinschätzung <strong>Zuschläge oder Ausschlüsse nötig sein</strong>, so achten Sie auf eine genaue Formulierung. Zum Beispiel ist eine Formulierung wie</p>
<blockquote><p>&#8220;Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirkelsäule und Folgen&#8221;</p></blockquote>
<p>eher ungünstig formuliert, da diese sehr weit gefasst sind und zu Streit im Leistungsfall führen. In der Regel werden die Klauseln und Ausschlüsse dahingehend erweitert, das der Zusatz</p>
<blockquote><p>&#8220;Eingeschlossen sind jedoch Tomore, neue unfallbedingte Erkrankungen und deren Folgen&#8221;</p></blockquote>
<p>mit in dem Versicherungsschein dokumentiert werden. Um so <strong>enger die Klausel</strong> gefasst und und je mehr diese beschränkt ist, <strong>desto einfacher wird die Durchsetzung des berechtigten Leistungsanspruches</strong>.</p>
<p>Auch im Bereich <strong>Psychotherapie</strong> gibt es häufig Probleme. Hier sollte vor Antragstellung ausführlich geklärt werden welche <strong>Ursachen</strong> zu der Psychotherapie geführt haben, in welchen Abständen und über welchen Zeitraum diese durchgeführt wurde und mit welcher Prognose diese beendet wurde. Die <strong>psychischen Erkrankungen</strong> lassen sich <strong>meist nicht durch eine Klausel</strong> ausschließen, hier werden <strong>Risikozuschläge</strong> vereinbart. Gerade bei der Psychotherapie lässt sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung meist keine klare Abgrenzung schaffen.</p>
<p>Achten Sie immer darauf, dass Sie einen Versicherer mit klaren Bedingungen wählen. Die Risikoprüfung und die klare Formulierung der Klauseln entscheiden im Zweifel über den Bezug einer Rente oder die Ablehnung der Leistung.</p>
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