27.
Dezember '11
Die besinnlichen Weihnachtstage sind vorbei, der Stress in der Vorweihnachtszeit verflogen und so langsam kommt man wieder zu den Alltagsdingen und leider auch zu den weniger erfreulichen Mitteilungen. Aufgrund der zahlreichen Fragen in den letzten Tagen, hier noch einmal zusammenfassend die Fakten und Fristen zur Beitragsanpassung in der PKV und einen damit verbundenen Wechsels.
Grundsätzlich steht jedem Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Sonderkündigungsrecht zu, falls der Versicherer die Beiträge zum 01. 01. 2012 erhöht hat. Doch das Recht besteht nicht unbegrenzt. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in den Musterbedingungen zur Privaten Krankenversicherung (MBKK) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Der §205 VVG regelt die Kündigung bei Beitragsanpassung. Dort heißt es dazu:
(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.
Die meisten Versicherer haben Anfang Dezember die Briefe mit den Beitragsanpassungen verschickt. Die Central, Gothaer und DKV teilweise auch schon etwas eher. Daher besteht das Kündigungsrecht meist bis Jahresende, dann aber zum 01. 01. 2012. Hat der Kunde dieses Schreiben also zum Beispiel am 10. 12. bekommen, so besteht auch noch bis 10. 01. 2012 eine Kündigungsmöglichkeit.
Was passiert, wenn das Erhöhungsschreiben nicht angekommen ist?
(weiterlesen …)
Tags: Beitragserhöhung, Kündigung, Kündigungsvordruck
Veröffentlicht in Krankenversicherung, Private KV | Keine Kommentare »
21.
Dezember '11
Momentan herrscht mal wieder große Verunsicherung. Der Grund liegt mal wieder bei der Central Krankenversicherung die mit einem Schreiben an einige Kunden. Auch die Gothaer Krankenversicherung hatte ja im letzten Jahr etwas eigenartige Auffassungen zum Prozedere der Kündigung bzw. eines Widerrufes zur Privaten Krankenversicherung (PKV)
Für Verwirrung sorgte die letzten Tage ein Schreiben der Central Krankenversicherung AG, welche als Antwort an einen kündigenden Kunden wie folgt antwortete. (Quelle: Central, zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken)
Einige Kollegen, Vertriebe und auch einige Mitbewerber greifen das Thema auf und beschweren sich über die Dreistigkeit ein Original zu fordern. Darin wird unterstellt, ein Fax reiche nicht mehr aus. Das steht da aber nicht. (weiterlesen …)
Tags: Central, Kündigung, Unsinn
Veröffentlicht in Krankenversicherung, Private KV | Keine Kommentare »
04.
Oktober '11
Eine immer wieder auftretende Frage bei der Beratung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die, nach der Kündigung der Vorversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Kann diese schon gekündigt werden, wenn noch keine neue Versicherung bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen wurde, oder muss/ sollte man waren bis hier eine Annahme besteht?
Die Erklärung liefert auch hier, der Blick in die aktuelle Gesetzgebung. Dabei spielen des Sozialgesetzbuch V (SGB V) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Rolle.
Weiterlesen? hier geht’s zum vollständigen Artikel
Tags: Kündigung, Wechselrecht
Veröffentlicht in GKV, Krankenversicherung, Private KV | Keine Kommentare »
01.
August '11
UPDATE: Laut Berichten der Financial Times soll das Neugeschäft komplett eingestellt werden. Da stellt sich die Situation durchaus gravierender dar. “Central Krankenversicherung vor Radikalumbau”
In der letzten Woche schrieb ich bereits über die Hiobsbotschaften der Central. Nicht nur die avisierte Beitragsanpassung zum Januar 2012 ist mit 10-20% ein deutliches Signal, auch zieht sich der Versicherer aus dem “Einstiegssegment” komplett zurück. Das bedeutete die Schließung der Tarife “ECOline-Tarife KE, EKE, KEH, BSS, BSSN” aber auch der “Mehrbettzimmer-” Reihe der gerade zwei Jahre alten VARIO Tarifserie. Hier betrifft es die Kombinationen Central Vario Eco, genauer Vx3xSx, wobei das “x” für weitere Varianten steht.
In der folgenden Übersicht sehen Sie einen Auszug aus den ursprünglichen Varianten. Die Eco (orangen) Varianten MIT Mehrbettzimmer existieren daher ab sofort nicht mehr.

(c) Central KV AG, Auszug aus Druckstück VF 618 10.09 7818
Doch was machen die bisher dort versicherten Kunden mit Ihren Tarifen? Dableiben, wechseln, nichts tun? Die Frage ist nur mit Blick auf die persönliche Situation zu beantworten. Einige, häufige Fragen lassen sich dennoch recht allgemein klären und bieten einen ersten Überblick.
Ändert sich mein bestehender Vertrag automatisch?
Nein, bestehende Verträge gelten weiter wie abgeschlossen. Dabei findet weder seitens des Versicherers, noch durch irgendwen sonst eine Änderung ihres Vertrages statt. Die Leistungen und auch die Prämien bleiben so, wie derzeit auch. Beitragsanpassungen werden jedoch auch zukünftig kommen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Soll ich den Vertrag selbst ändern?
Generell gibt es mehrere Möglichkeiten Anpassungen an dem eigenen Vertrag vorzunehmen. Ob Sie das “sollen” oder sogar “müssen”, ist auch davon abhängig, warum genau Sie sich für den Tarif entscheiden haben. Waren die Leistungen so wie diese im Tarif enthalten sind der ausschlaggebende Punkt und haben Sie sich bewusst für solche lückenhaften Bedingungen entschieden, so überlegen Sie einmal (gemeinsam mit Ihrem Berater) ob es immer noch so ist. Wer zahlt den Ausgleich für die Lücken in dem Bedingungswerk? Haben Sie einige tausend Euro verfügbares Vermögen um diese auszugleichen? Manchmal hat der Makler, Berater oder auch der Vertreter der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aber auch nur gesagt “machen Sie mal den Tarif, der ist gut”- sicher keine Grundlage ein lebenslanges Produkt zu kaufen, oder?
Sollten Sie dabei dann zu dem Schluss kommen, Änderungen zu überlegen, so bieten sich unterschiedliche Varianten an.
a.) Änderungen innerhalb der Central Krankenversicherung
Ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist immer zu überlegen, wobei wir hier sicher eine besondere Situation vorfinden, da die Änderungen nicht einzelne Tarife sondern eine Vielzahl betreffen. Dennoch ist ein Wechsel innerhalb der Central möglich. Verbessern sich die Leistungen dabei, so ist eine neue Gesundheitsprüfung zu absolvieren, es sei denn es bestehen Optionsrechte.
Kunden in dem Tarif KEH der Central, haben folgendes Wechselrecht.
1.1 In Erweiterung von § 1 Abs. 6 RB/KK 2009 können Personen, für die mit dem Tarif KEH – abgesehen von der Mitversicherung als Kind bzw. als Jugendlicher oder der Versicherung nach einem Ausbildungstarif – erstmals bei der Central eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen wird, zum Ersten des 37. oder 61. Monats nach Versicherungsbeginn im Tarif KEH die Umstellung der Versicherung in andere Tarife der Krankheitskostenvollversicherung der Central ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten verlangen, sofern die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit im beantragten Tarif erfüllt sind.
Sind Sie also bereits 2 oder 5 Jahre versichert, so üben Sie bei Bedarf und passendem Zieltarif das Wechselrecht aus. Das sichert ihnen einen anderen und ggf. besseren Versicherungsschutz, auch wenn Sie bereits krank sein sollten. Für versicherte in den ECO Tarifen der Central Vario Tarife gelten folgende Rechte:
G 1 Optionsrecht auf Höherversicherung
In Erweiterung von § 18 AVB/VV 2009 kann der Versicherungsnehmer für jede im Vertrag nach Tarif vario versicherte Person verlangen, dass dieVersicherung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten in eine andere Tarifstufe des Tarifs vario umgestellt wird, wenn
- die versicherte Person mit dem Tarif vario erstmals bei der Central nach einer Krankheitskostenvollversicherung versichert ist (die Mitversicherung als Kind bzw. Jugendlicher oder eine Versicherung nach einem Ausbildungstarif bleiben hierbei unberücksichtigt) und
- die Umstellung zum Ersten des 37., 73. oder 109. Monats nach Versicherungsbeginn (d.h. nach 3, 6 oder 9 Jahren) im Tarif vario erfolgt und
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Umstellung kein Beitragsverzug bestand und
- der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens zwei Monate nach Erreichen des Optionstermins schriftlich beantragt.
Haben Sie also damals den Vario gleich nach der Einführung zum August 2009 abgeschlossen, so ist das erste Optionsrecht zum August 2012 möglich. Wollen Sie eher wechseln, dann nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Weiterhin besteht aber auch noch das Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG. Mehr dazu im Beitrag “Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung”
a.) Änderungen außerhalb der Central Krankenversicherung
Stellen Sie jedoch fest, dass der Versicherungsschutz bei der Central in ihrem Tarif derzeit und auch in anderen Tarifen nicht passt, das Unternehmen ihren Vorstellungen nicht (mehr) entspricht oder dergleichen, so können Sie den Vertrag auch kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln. Dieses ist mit Nachteilen wie (teilweise) Verlust der Alterungsrückstellungen, neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter verbunden, kann aber durchaus Sinn machen. Dabei sind die persönlichen Umstände zu beachten und vokalem Vor- und Nachteile abzuwägen.
Hierbei sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers nicht überstürzen. Beschäftigen Sie sich zunächst mit den Fragen “Was will ich versichern, was kann ich allein finanzieren?” oder “Wie sieht meine Planung für die Zukunft aus.” Haben Sie dann alle Fragen zum neuen Tarif, den Auswahlkriterien zur PKV beantwortet und besprochen, so können Sie nach Annahme des neuen Antrages den alten Vertrag bei der Central kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate zum Jahresende. Sie müssen also bis spätestens 30. September 2011 gekündigt haben, um den Vertrag rechtzeitig zum Jahreswechsel beenden zu können. Dabei ist aber noch ein anderer Punkt zu beachten. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nur bei einer Beitragserhöhung zu umgehend, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wird mein geschlossener Tarif schneller erhöht?
Nicht in jedem Fall. Das Märchen von geschlossenen Tarifen und explodierenden Beiträgen stimmt eben nicht immer. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Tarifschließung und der Beitragsanpassung ist nicht vorhanden. Dennoch sind natürlich in den Tarifen auch die Kosten zu beachten und ggf.- wenn die kalkulierten Kosten von den tatsächlichen Überschritten werden- Beitragserhöhungen vorzunehmen. Mehr dazu auch im Bereich “Warum werden die Beiträge erhöht?”
Eine Tarifschließung allein ist somit kein Kündigungsgrund. Eine falsche Entscheidung für einen Tarif oder ein Unternehmen oder gravierende Änderungen können dieses schon auslösen.
Mehr Informationen:
Beitragsentwicklung des Central Bestandskunden im EKN/ KN
Beitragsanpassung Central 2010 und 2011
Soll ich in den Vario Tarif der Central Krankenversicherung wechseln?
andere Central Artikel
Tags: Central, HowTo, Kündigung, Tarifwechsel
Veröffentlicht in Krankenversicherung, Private KV | Keine Kommentare »
25.
März '11
Bereits vor einigen Wochen hatte ich hier im Blog einige Formulare angekündigt und zur Verfügung gestellt. Dabei habe ich Ihnen die Kündigungsvordrucke für die Private Krankenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse und auch diverser Zusatzversicherungen als Word oder PDF Dokumente zur Verfügung gestellt.
Diese Vordrucke können Sie im Downloadbereich unter “Kündigungsvordrucke” kostenfrei und als ausfüllbare Dateien herunterladen.

Aufgrund der vielen Nachfragen, finden Sie nun ebenfalls dort die Formulare für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Optionen der Beitragsfreistellung und Teilkündigung.
Was und wie gekündigt werden kann, lesen Sie bitte im Blogbeitrag “Wie beende ich eine unpassende Berufsunfähigkeitsversicherung” nach.
Hier jedoch auch die Direktlinks zu den Formularen.
Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als pdf
oder Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als doc
Tags: Berufsunfähigkeitsversicherung, Formulare, Kündigung, Kündigungsvordruck
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit | Keine Kommentare »