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06.
November '09

Anpassung des Krankengeldes – denken Sie daran


Das Jahresende naht und somit auch die Frage an was noch alles zu denken ist. Da wäre für alle privat krankenversicherten Kunden noch die Frage ob das versicherte Krankentagegeld noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Leider passiert of das, was nicht passieren sollte. Das Krankentagegeld wird einmal abgeschlossen und fristet dann ein trostloses Dasein, denn man braucht es ja (zum Glück) nicht.

Aber auch wenn sich das Einkommen nicht verändert hat kann eine Anpassung erforderlich werden. Dabei ist zunächst der Unterschied zwischen gesetzlicher (GKV) und Privater (PKV) Absicherung zu betrachten. (Direktlink)

Generell gilt es den korrekten Bedarf zunächst zu ermitteln. Eine Übersicht zur Berechnung des Krankentagegeldbedarfes finden Sie auf meiner Homepage im Bereich der Privaten Krankenversicherung. Weiterhin sollte noch berücksichtigt werden, das die Höhe von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich bewertet wird.

Manche lassen nur das Nettoeinkommen als maximale Größe zu, andere Nettoeinkommen plus Kosten wie Kranken- und Rentenversicherung und wieder andere haben noch besondere Regeln für Angestellte und Selbstständige.

Schauen Sie mal in Ihren Vertrag zur Krankentagegeldversicherung. Haben Sie auch bedacht und berücksichtigt ob diese bei einer Rehabehandlung auch zahlt, was bei Kuren ist und vorallem wie das Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung anpassbar ist?

Gründe können hier ein steigendes Nettoeinkommen sein, ebenso gibt es Anbieter die es “automatisch” anbieten und somit eine Anpassung in begrenztem Umfang zulassen. Hier ein keines HowTo was Sie bedenken sollten:

1.) Feststellung des korrekten Bedarfes (was wird an Geld benötigt wenn Arbeitsunfähigkeit lange besteht?)

2.) Wie hoch ist die derzeitige Absicherung (reicht das?)

3.) Welche Anpassungsmöglichkeiten sind im Vertrag vorhanden? (sonst ggf. mit Gesundheitsprüfung anpassen)

Für gesetzlich Versicherte gibt es Möglichkeiten der Versicherung eines Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung.

20.
Oktober '09

Central Krankenversicherung kündigt (berechtigt) Krankentagegeldanspruch


In verschiedenen Internetforen wird derzeit die Kündigung des privat versicherten Krankentagegeldes nach dem Tarif ET der Central Krankenversicherung diskutiert.

Dem Ganzen liegt folgender Fall zu Grunde:

Ein bisher privat versicherter Kunde (u.a. mit einem Krakengeld ab der 6. Woche in Höhe von 50 EUR) versicherte sich neu (private Krankenvollversicherung) bei der Central. Parallel schloss dieser eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tagegeld von 100 EUR pro Tag aus. Die Höhe war und ist aufgrund des Einkommens nicht zu beanstanden.

Nun tritt der Leistungsfall ein und der Versicherer zahlt solange Arbeitsunfähigkeit vorliegt ein Krankentagegeld von 100 EUR pro Tag, wie versichert. Nach Abschluss der Leistungspflicht kündigt der Versicherer nun plötzlich einen Teil (50 EUR) von dem versicherten Krankengeld. Nunmehr verbleiben dem Kunden bei kommenden Krankentagegeldzahlungen 1.500 EUR (30*50) weniger im Monat. Dieses bringt den Kunden (nun mit einer eingeschränkten Aufnahmefähigkeit aufgrund der Vorerkrankungen) in arge Bedrängnis.

Und natürlich kommt die Frage: Darf die Central das denn so einfach?

Antwort: Ja. EIn Blick in die Bedingungen liefert auch die Erklärung. Dort steht geschrieben:

Central

Damit wäre die Frage sauber beantwortet.

Hier hat entweder der Berater geschlafen bei der Beratung, oder aber der Kunde die Bedingungen nicht gekannt, gelesen oder es vergessen. Entscheidend ist hier aber, das es zu großen finanziellen Einschnitten kommen kann. Oft wird aus falsch verstandener Sparsamkeit das Krankentagegeld in Höhen abgeschlossen, welche die Berechtigung des Lohnersatzes schon verloren haben. Bedauerlich- aber aufgeklärt wird hier oft nicht.

Handlungsempfehlungen:

Sollten Sie in diesem Tarif versichert sein, so ist dringendes Handeln erforderlich wenn:

- Sie vorher ein niedrigeres Krankengeld als jetzt hatten

- Sie innerhalb der letzten 3 Jahre Ihr Krankentagegeld erhöht haben

oder es generell nicht der angemessenen Summe entspricht.

Bedenken Sie bitte dabei auch die Weiterzahlung des Krankenversicherungsbeitrages bei Krankentegegeldbezug. Gerade bei höheren Beiträgen (heute oder in Zukunft) oder der Mitversicherung von Kindern ist dieses ein großer Posten.

Übrigens: Auch bei dem Wechsel aus der GKV wird so eine Anrechnung vorgenommen. Wie hoch ist das KT in der GKV bei Arbeitnehmern?? Wissen Sie’s? (niedriger als 90 EUR)

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Krankentagegeld (Link)

27.
August '09

Anpassungsangebot Krankentagegeld – Bestandskunden Axa und DBV


Guten Tag,

wie bei anderen Gesellschaften teilweise auch, erhalten Versicherte der Axa (Alter 18-59) und der DBV (18-55) in den nächsten Wochen Post von Ihrem Krankenversicherer. Nein, es ist keine Beitragserhöhung (Infos dazu hier) sondern die Möglichkeit sein Krankentagegeld, wenn dieses bisher versichert ist anpassen zu können. Das beste daran ist aber- es erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und ist somit für alle angeschriebenen möglich.

Nicht angeboten wird dieses, falls sich der Vertrag im Mahnverfahren befindet, gekündigt oder storniert wurde, als Anwartschaft geführt wird oder andere Ausschlussgründe greifen. Dann ist eine Anpassung nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Das Krankentagegeld sollte generell regelmäßig überprüft werden. (Mehr Infos hier).

Bei den Anpassungen werden die betroffenen Kunden in der 35. Kalenderwoche direkt angeschrieben. Das Angebot gilt längstens bis zum 30. 09. 2009. Wenn Sie Fragen zur genauen Berechnung des erforderlichen Krankentagegeldbedarfs haben, so kontaktieren Sie mich einfach via Mail oder über das Kontaktformular.

Noch ein Hinweis zur Abwicklung: Risikozuschläge in bestehenden Verträgen werden berücksichtig und entsprechende Leistungsausschlüsse übernommen.

Auch wenn Sie weder einen AXA noch einen DBV Vertrag haben, denken Sie an die Überprüfung des bestehenden Krankentagegeldes. Dieses sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Ob die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist und welche Modalitäten gelten, ist Tarifabhängig und somit nur individuell zu beantworten.

09.
Januar '09

Krankentagegeld für Selbstständige nun doch wieder- wie denn jetzt Frau Schmidt?


Naja, wir sind ja von unserer umwerfenden Gesundheitsministerin einiges gewohnt. Wie sagt der Volksmund: “Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.”

Erst werden die Leistungen für das Krankengeld für Selbstständige abgeschafft und durch die Gesundheitsreform zum 01. 01. 2009 aus dem Leistungskatalog gestrichen, nun doch wieder nicht. Das soll noch jemand verstehen.

Aber natürlich sind die anderen Schuld. Der Sprecher Klaus Vater sagte dem Tagesspiegel, man müsse auf die unzureichenden Angebote der Krankenkassen reagieren. Zudem sei die Absicherung für ältere Versicherte “sehr teuer”. Aha- aber vorher wusste man es nicht?

Liebe Frau Schmidt: Vielleicht machen Sie und Ihre Mitarbeiter sich generell mit den unterschiedlichen Systemen vertraut. Die Private Krankentagegeldversicherung (in der sich die Selbstständigen ebenfalls absichern können) kalkuliert die Beiträge risikogerecht, also nach Alter und dem Gesundheitszustand.

Auch die Krankenkassen als gesetzliche Vertreter des Systems versuchen mittlerweile eine sicherer Kalkulation. In dem Referentenentwurf des Ministeriums wird nun empfohlen die Änderungen rückwirkend zum 01. 01. 2009 zu ändern.

Auch hier sehen wir mal wieder die hinlänglich unzureichende Planung neuer Gesetze und Entwürfe. Als wenn man nicht vorger gewusst habe das das Krankengeld durchaus hohe Kosten verursachen kann.

Wer nun aber meint jetzt sei “alles wieder gut”, den muss ich leider enttäuschen. Auch zukünftig stellt die Gesetzliche Kasse das Krankengeld max. 78 Wochen zur Verfügung, weiterhin orientiert sich die Höhe an dem versicherten/ dort angegebenen Einkommen und beginnt in der Regel erst nach 6 Wochen.

Für Angestellte ist das ausreichend, denn 6 Wochen lang zahlt der Arbeitgeber. Einen selbstständigen können 6 Wochen ohne Einkommen, aber mit weiter laufenden Kosten, schon ruinieren.

Denken Sie auch hier an die geeignete Absicherung und berechnen unter folgendem LINK ihr individuelles Krankengeld.

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte einen geeigneten und spezialisierten Berater oder sprechen Sie mich gern an. Ich wünsche Ihnen und uns ein schönes und erfolgreiches Jahr 2009. Vielleicht wird es ja noch zu ungeahnten Veränderungen im Gesundheitssystem kommen.

Neueste Informationen gibt es hier.