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21.
Februar '11

Versprechen, Wahrheit und Wirklichkeit bei der HUK Coburg Krankenversicherung


Oder nennen wir es besser: Prospektaussage, Versicherungsbedingungen und Leistungspraxis. Beide Überschriften wären sicher gut zu nutzen, für diesen “Fall”. Einer unter tausenden, hunderttausenden sicher, die sich so Jahr für Jahr bei Krankenversicherern und Kunden abspielen. Doch nun zu der “Geschichte”.

Ein langjähriger Versicherter bei der HUK Coburg Krankenversicherung und guter Kollege machte mich auf eine “eigenartige” Praxis bei der HUK Coburg aufmerksam. In der Vergangenheit gab es einmal eine ähnliche Diskussion, damals aber zum Thema “Angemessenheit bei Heilmitteln“, zu der ich bis heute keine abschließende Aussage habe. Heute soll es aber um ein Hilfsmittel, die Brille, oder besser die Sehilfe gehen.

Auf der Homepage des Versicherers findet man im Prospekt zur HUK Krankenversicherung (welches im Übrigen allein wegen den Antworten zur Versicherungspflicht und 3-Jahresregel mal dringend überarbeitet werden sollte) auf der Seite 4, die folgende Aussage zu den Sehhilfen:

Prospektaussage HUK Coburg KV (c) HUK C. 2011

Was verstehen Sie als Laie darunter? Welche Erstattung erwarten Sie zum Beispiel bei einer Brille, welche Kunststoffgläser besitzt und aufgrund von einem Beruf der Bildschirmarbeit und Autofahren voraussetzt, entspiegelt und gehärtet ist?

Was glauben Sie, welche Leistungen erstattet werden?  Die Gläser zu 100%, das Gestell nur bis zum Höchstsatz von 125 EUR?

Aber es ist ja nur ein Prospekt und das dieses nichts bedeutet, haben wir bereist im letzten Jahr zur Hilfsmittelgarantie der Gothaer lernen müssen. Sie erinnern sich?  Daher schauen wir sicherheitshalber einmal in die Versicherungsbedingungen, wo es folgende Aussage dazu gibt:

HUK Coburg KV, Bedingungsaussage, AP000201, Stand 02/2011

Gut, eine medizinische Notwendigkeit muss da sein, diese am besten vom Arzt nachgewiesen, dann wird auch die Entspiegelung gezahlt. Perfekt. Damit steht einer Erstattung ja nichts mehr im Wege.

Das dachte sich unser Kunde dort auch. Also ging er zu Optiker (wie die letzten Jahre übrigens auch schon) und bestellte seine Brille. Also Gläser mit Härtung und Entspiegelung, dazu das Gesell. Alles zusammen ergab somit einen Gesamtbetrag, den er nun bei der HUK Coburg zur Erstattung einreichte.

Nicht schlecht staunte dieser, als er dann folgende Aussage bekam, die auch auf 2. Nachfrage nicht abgeändert wurde:

Auszug aus Kundenanschreiben, HUK Coburg KV, 2010

Im Einzelfall hat man ihm als “freiwillige Leistung, aus der kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht” die Entspiegelung dann “ausnahmsweise noch einmal” erstattet. Aber hier ist die Richtung für die Zukunft klar. Soweit ist das Ganze auch durchaus in Ordnung.

Was mich hier aber wieder massiv stört, ist der Unterschied zwischen einem schönen, bunten Prospekt in dem alles toll, super und ohne Fehler ist, dann den Versicherungsbedingungen, die auch hier eine solche Leistung noch nennen und zuletzt eine ganz andere Leistungspraxis.

Bevor Sie sich also auf Prospektaussagen und blumige Versprechungen verlassen, lesen Sie vor allem die Vertragsbedingungen mehr als deutlich durch und versuchen diese mit Hilfe Ihres Beraters zu verstehen und erklärt zu bekommen. Alles was man Ihnen sonst erzählt und verspricht, lassen Sie es sich bitte schriftlich und rechtsverbindlich in die Police schreiben. Bitte nicht auf einen einfachen Brief vertrauen, sondern als Anlage zum Versicherungsschein dokumentieren lassen.

09.
Februar '11

Beitragsanpassung der HUK Coburg Krankenversicherung zum 01. 03. 2011


Im letzten Jahr haben viele Gesellschaften der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Beiträge für das Neu- und Bestandsgeschäft angepasst/ anpassen müssen. Nun fehlen noch einige, welche turnusmäßig nie zum 01. 01. sondern zu anderen Terminen im Jahr anpassen.

Zum 01. 03. 2011 wird die HUK Coburg Krankenversicherung die Prämien im Neugeschäft anpassen. Welche Tarife im Bestand angepasst werden, ist noch nicht bekannt.

Folgende Tarife erhalten eine Anpassung. ( Angaben in % ) (c) GewaComp

Tarif A0 bei Männern/ männlichen Jugendlichen zwischen +5 und +16%
Tarif A0S bei Männern/ männlichen Jugendlichen bis zu 16%
Tarif A1200 bei Männern zwischen +12 und +18% und Frauen +11 bis +21%
Tarif A300 bei Männern zwischen +6 und +8%, Jugendliche (männl.) bis 20%
Tarif A300S bei Männern bis +6%, Jugendliche (m) bis 21%
Tarif A600 und A600S bei männl. Jugendl. bis 22%. Frauen +14 bis +16%

Tarif E100 bei Männern +5 bis +6%
Tarif E1000 bei Männern von Senkungen bis +11%

Select 0 und 0S bei Männern zwischen +11 bis +12% und weibl. Jugendlichen ca. + 12%
Select 600 und 600S bei männlichen Jugendlichen bis +12, weiblichen Jgdl. +10%

Tarif SM und SMS bei Männern bis 18%
Tarife Z100, Z100S, Z80 und Z80S bei Kindern und Jugendlichen (m/w) zwischen +13 und +37%

Ebenfalls finden in einigen Beihilfetarifen Anpassungen statt. Darunter sind u.a. folgende Tarife:

BA201, BA201 SB 300, BA301, BA301 SB 300, BA30 SB 300, BA50, BA 501, BA501 SB300 und BA50 SB 300
in diesen Tarifen nur bei Frauen Anpassungen von +1 bis +12%
In den Tarifen BE, BEZ1, BEZ1 plus, BEZ3 und BEZ3 plus gibt es bei Männern und Frauen Anpassungen und teilweise Senkungen

Anpassungen/ Senkungen finden auch in den Krankentagegeldtarifen statt.

KT1, KT2, KT13, KT3, KT6, KT26, KT39, KT52

Auch hier gilt:

Keinesfalls voreilig Kündigen bei einer Beitragsanpassung und stattdessen die eigenen Anforderungen und Auswahlkriterien (erneut) überprüfen und die Gelegenheit nutzen, sich intensiv mit den vertraglich zugesicherten Leistungen zu beschäftigen.

Weitere Beiträge zum Thema:

Lohnsteuer und Private Krankenversicherung

Arzthonorare (Serie) in der Privaten Krankenversicherung

18.
Februar '10

Beitragsanpassung der HUK Coburg zum 01.03.2010


Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch. Dieses ist unter anderem die Inter und die HUK.

Die Anpassungszahlen der HUK finden Sie heute hier. (Neugeschäftsanpassungen zum 01. 03. 2010)

Tarif A0 bei Männdern und Frauen zwischen 4 und 6%

Tarif A1200 bei Männern und Frauen zwischen 7 und 19%

Tarif A2000 bei Männern um die 10%

Tarif A300 bei Männern und Frauen zwischen 11 und 16%

Tarif A600 bei Männern und Frauen zwischen 4 und 19%

Tarif E100 bei Männern und Frauen zwischen 10 und 33%

Tarif E1000 bei Frauen zwischen 3 und -4%

Tarif E1000 bei Jugendlichen um ca. 14%

Tarife SE, SM und Z100 in einzelnen Gruppen von kleinen Senkungen bis zu 18% Erhöhung

Tarif Z80 bei Männern und Frauen von 1 bis 5%

Dazu werden einige Beihilfetarife BA bei Männern und Jugendlichen und die BS bei weiblichen Jugendlichen angepasst.

Tarife BZ bei allen Personengruppen zwischen 9 und 19%

Auch hierbei gilt bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?

Weiterführende Informationen:

Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln

Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV

28.
September '09

Angemessene Beträge bei Heilmitteln – was Sie wissen sollten


Immer wieder passiert es und auch noch ohne das der Versicherte davon wusste. Der Versicherte schaut in seine Versicherungsbedingungen und da finden wir folgende Fomulierung:

Als Heilmittel gelten die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen und Behandlungen wie Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie sowie Lichttherapie.

Ergänzend dazu ist angeführt:

Die Erstattung erfolgt zu 100%.

manchmal noch erweitert um den Nachsatz

… in angemessenen Sätzen.

Als konkretes Beispiel aus der letzten Woche nehmen wir eine Rechnung eines Physiotherapeuten, welcher folgende Kosten in Rechnung stellte.

Da ging der Kunde von einer 100% Erstattung aus, musste sich aber einen Besseren belehren lassen, denn diese Kosten seien nicht angemessen. Empfinden Sie Kosten für eine Krankengymnastik bei Rückenbeschwerden in Höhe von 26,80 EUR für eine Behandlung angemessen?

Das wird sich sehr schwerlich beurteilen lassen und auch davon abhängig sein wo Sie wohnen. Hier, im idyllischen Norden ist das unter Umständen noch zu bekommen, in der Frankfurter City wahrscheinlich nicht. Der Versicherer sag das (auch bei dem Kunden) anders und schrieb:

Und nun? Woher sollte der Kunde wissen welche Sätze angemessen sind? Darauf rief er bei seinem Versicherer, der HUK Coburg Krankenversicherung, an und fragte nach. Er bekam die Aussage man nutze hierzu die “Beihilfesätze“. Komisch dachte der Kunde und fragte nach. “Ich bin doch gar nicht beihilfeberechtigt und auch kein Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst. Können Sie mir bitte eine Liste senden?” Antwort: Nein, die finden Sie im Internet. “Und auf welcher Grundlage machen Sie das?” wollte der Kunde weiter wissen. Antwort: “Wir machen das immer so.”

(Anmerkung: Ich habe dazu den Versicherer angeschrieben und um Antwort gebeten. Diese stelle ich dann gern hier ein.)

Da verlässt sich ein Kunde auf eine Aussage in den Bedingungen (wobei bei der HUK keinerlei Formulierung zu “angemessen” oder “100%” drin steht, sondern nur der oben zuerst zitierte Text. Noch schlimmer, denn hier haben andere Versicherer eine ergänzende Formulierung angefügt und schreiben:

Die Erstattung erfolgt maximal zu beihifefähigen Höchstsätzen.

Diese finden Sie in den Beihilfevorschriften des Bundes (Direktlink) oder der Länder. Wenn Sie Beamter sind, dann kennen Sie diese womöglich. Doch wer als “normaler” Versicherter mit einem privatrechtlichen Vertrag macht sich Gedanken über Beihilfesätze??? Und was ist, wenn der Gesetzgeber die Beihilfesätze ändert?

Schauen Sie mal in Ihren eigenen PKV Vertrag- was finden Sie dort bei Hilfsmitteln? Fragen Sie sonst telefonisch nach und bestehen auf einer schriftlichen Aussage. Sollte es ein eigenes Verzeichnis in dem Unternehmen geben, so lassen Sie sich dieses übersenden und vergleichen dieses mal mit den Beihilfesätzen. (Ab Seite 45)

Beachten Sie bitte auch noch:

Sind die Sätze an die Inflation angepasst? Wann werden diese überprüft?

In unserem Fall der KG Behandlung finden wir die Lösung auf Seite 45 der Beihilfevorschriften des Bundes. Maximalbetrag laut Beihilfe 19,50 EUR. Somit hätte unser Kunde hier nur 195 EUR statt den bezahlten 265,80 EUR bekommen. Das entspricht einer zusätzlichen Eigenbeteiligung von 70,80 EUR oder anders gesagt 26% des Rechnungsbetrages. Ob das bei Vertragsabschluss so gewollt war?

Nun ist dieser Betrag überschaubar und schnell bezahlt. Bedenken Sie doch bei Schlaganfällen, Unfällen mit Knochenverletzungen etc. sind oft langfristige Behandlungen nötig. 100 Behandlungen sind da keine Seltenheit und somit drohen hohe Eigenbeteiligungen.

Daher wählen Sie Ihre Krankenversicherung bewusst aus und beachten die Auswahlkriterien. (Link zu Kriterien und Fragebogen)