08.
April '11
Genau diese Aussage bekam ich heute von einem Kunden gesagt. Auf meine Frage warum, erzählte er mit folgende Geschichte:
Ich beschäftige mich nun schon 3 Tage mit dem Thema der Privaten Krankenversicherung (PKV) und habe vier Vergleichsrechner im Internet befragt, dazu noch zwei Berater gesprochen, die mich daraufhin angerufen hatten. Drei der Rechner haben mir diesen(Gothaer MediVita 500) Tarif empfohlen, ein anderer noch den Tarif KVE von der Hanse Merkur Krankenversicherung.
Ich fragte zurück, wie es denn zu der “Empfehlung” kam und welche Kriterien denn zu Grunde gelegt wurden. Die Antwort war “gar gruselig” aber wie erwartet. Der Interessent erzählte mir weiter folgendes:
“Es wurde gefragt wie hoch die Selbstbeteiligung sein soll, welche Versorgung bei Zahnbehandlung und -ersatz erstattet werden soll. Weiterhin wollten die von mir wissen ob mir eine Leistung für Brillen wichtig ist und natürlich auch noch ob ich angestellt oder selbstständig bin. Alle Fragen habe ich beantwortet und dann kam es zu der Empfehlung.”
Schauen wir uns nun einmal die Kriterien und die Vorgaben an und dazu passend die Tarife:
Beide Tarife bieten sicherlich eine Leistung bei Brillenersatz, auch bei Zahnersatz und Zahnbehandlung wird eine Summe X geleistet. Dazu ist sogar eine Selbstbeteiligung in verschiedenen Stufen wählbar. Damit wären die Kriterien wohl erfüllt, oder vielleicht doch nicht?
Die Kriterien hier sind völlig ungeeignet. Ungeeignet deshalb, weil diese zum einen nicht einmal ansatzweise ausreichen und auf der anderen Seite ungeeignet sind, eine Private Krankenversicherung als lebenslanges Produkt auszuwählen. Stellen Sie sich vor Sie wollten anstelle der PKV einen Vertrag für einen Hauskauf abschließen. Der Makler fragt Sie, was das Haus denn für Anforderungen erfüllen muss und Sie antworten: “Ein brauner Teppichboden muss drin sein, weiterhin mindestens ein Bad und… ach ja, ein Dach muss es auch haben.”
Komisch, oder? Würden Sie so ihr Haus aussuchen? Was ist mit Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung, Anzahl und Aufteilung der Räume und dergleichen? Alles unwichtig? Welches der Häuser hätten Sie denn gerne?

Das bunte finden Sie etwas wage? Etwas zu individuell? Genau das ist es, auch die Private Krankenversicherung (PKV) folgt keinem einheitlichen Muster, sondern ist individuell anzustimmen auf den persönlichen Bedarf.
Bezogen auf die private Krankenversicherung (PKV) bedeutet dieses Hausbeispiel: Wann und wo ist der Versicherungsschutz gegeben (Geltungsbereich und Erweiterungen), Welche Ärzte kann ich auswählen, sowohl ambulant wie stationär und welche Heilmittel sind versichert? Welche Hilfsmittel enthält der Tarif und stelle ich mich dabei schlechter als in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) derzeit? Was für Beträge an offenen oder versteckten Selbstbeteiligungen kann ich mir finanziell leisten?
Doch wie ist es nun mit dem “besten Tarif”, dem MediVita der Gothaer Krankenversicherung? Ist dieser eher das individuelle Haus oder eher das, mit den Löchern im Dach? Ein gutes Beispiel dafür bieten die Hilfsmittel. So lautet die Formulierung dort:
3.3 Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle.
Doch mit welchem Haus lässt sich die zweite Alternative, der Tarif KVE der Hanse Merkur vergleichen? Auch hier zunächst die Formulierung der Hilfsmittel:
1.4 Hilfsmittel zu 90%
Als Hilfsmittel gelten ausschließlich: Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattungsfähig.
oder auch eine interessante Formulierung im Bereich der Zahn(ersatz)leistungen:
3.2 Zahnersatz und Kieferorthopädie
Erstattungsfähig im Rahmen dieser medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind weiterhin zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.
Der Versicherer kann das Preis- und Leistungsverzeichnis abändern, um die Erstattung der angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen (§ 9 GOZ) sicherzustellen.
Und da “kann” nicht “muss” heisst, aber das kennen Sie ja schon. Und meistens folgt nun das Argument, die Versicherer oder gerade der, bei dem mein Bekannter/ Freund/ Kollege versichert ist, der ist so kulant und die dort Versicherten sind ja sehr zufrieden. Dann sollten Sie aber genau hinterfragen, welche Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden und wie und wann die Abrechnung erfolgte. Eine Aussage “ich bin zufrieden” von jemandem, der nie etwas hatte,ist nicht so viel wert und daher nicht aussagekräftig. Zum Thema Kulanz finden Sie weitere Erläuterungen im Blogbeitrag “Ich will einen Krankenversicherer, der kulant ist“.
Fazit:
Aussagen, das ein Tarif der beste ist, sind so nicht haltbar. Den besten Tarif kann es auch gar nicht geben, da dazu viel zu viele Auswahlkriterien zu beachten sind und viele Bereiche mit so unterschiedlichen Ansprüchen versehen, dass es keinen “besten” Tarif geben kann. Ein für mich persönlich guter Tarif, muss bei Ihnen noch lang nicht den Bedarf decken und somit “gut” sein.
Lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl und überlegen sehr genau, welche Auswahlkriterien für Sie wichtig sind und welche Ansprüche Sie stellen. Was ist allein tragbar und finanziell zu verkraften? Die Brille oder anteilig der Zahnersatz schon, das Hilfsmittel für mehrere zehntausend Euro vielleicht nicht.
Tags: Auswahlkriterien, GKV, Gothaer, Hanse Merkur, PKV, Tarifanalyse
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11.
März '11
Da ist wieder so ein Fall. Einer über den ich mich ärgern kann, weil er einfach ausgesessen wird und man anscheinend nach dem Motto “mal sehen wann sie aufgeben” handelt. Einige Gesellschaften scheinen dieses “Spielchen auf Zeit” ja gut zu beherrschen, wie bereits in der “Unendlichen Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” die Central eindrucksvoll bewiesen hat.
Das die Gothaer Krankenversicherung mich nicht mag, mir die Courtagezusage gekündigt wurde im letzten Jahr, nachdem ich doch mit der Hilfsmittelgarantie nur etwas auf den Zahn gefühlt habe und unglaubliche Hintergründe zu Tage kamen, spricht das Haus Gothaer anscheinend nur sehr langsam mit mir- oder eben gar nicht.
Im Dezember des letzten Jahres bekam auch einer meiner Kunden eine Beitragsanpassung der Gothaer Krankenversicherung. Da ein Überdenken des Versicherungsschutzes und ggf. ein Wechseln in eine andere Gesellschaft, aufgrund von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und weiteren Faktoren, nicht mehr sinnvoll ist, wurde ein Tarifwechsel nach §204 VVG besprochen und geplant. Der besagte Paragraph beschreibt ein RECHT des Versicherungsnehmers, auf einen Tarifwechsel. Da dieses unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen passiert, lässt sich ein solcher Wechsel nur von der Gesellschaft berechnen.
Auszug § 204 VVG
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
Das Interesse an solchen Umstellungen ist- verständlicherweise- nicht wirklich groß bei den Unternehmen. Oft werden die Kunden hingehalten und vertröstet, denn warum sollte das Unternehmen weniger Prämie für gleichartigen Versicherungsschutz gut finden? Aber es ist nun mal ein RECHT des Kunden.
Daraus ergibt sich folgende Historie hier, in diesem Fall:
5. Dezember 2010 – Anfrage per Fax an die Gothaer Krankenversicherung, Vollmacht liegt bei, Vertragsunterlagen/ Umstellungsunterlagen werden angefordert
Fax erfolgreich zugestellt, 3 Seiten, 2010/12/05 15:16:35
was passierte? NICHTS. Ich möchte nicht sagen “wie überall” denn es gibt durchaus Gesellschaften, welche den Kunden auch jetzt noch als einen solchen behandeln und ihn vielleicht nicht als Bittsteller sehen. Aber auch Faxe können verloren gehen, somit gab es im Dezember kurz vor Weihnachten die erste Erinnerung. Die freundliche Dame an der “Hotline” sagte, man habe nur viel zu tun, komme aber noch was.
Januar 2011 – Erinnerung Nummer 2, 3 und 4. Sowohl per Fax als auch telefonisch werden die Anfragen nochmals gestellt. Eine Mail an die Serviceadresse der Gothaer bringt auch keinen Erfolg. Mittlerweile ist der Kunde nicht mehr so geduldig, schließlich geht es Monat für Monat um bares Geld.
Auch diese Nachfragen, Sie können es sich denken, bringen nicht den gewünschten Erfolg, geschweige denn eine Entschuldigung oder zumindest Erklärung dafür.
27. 02. 2011 – Das gleiche Fax wird nun nochmals verschickt. Fax auch hier erfolgreich versandt, 3 Seiten, 2011/02/27 19:51:17
Es passiert… nein, nicht was sie denken, es passiert doch was. Es kommt eine Mail mit dem Hinweis, vertrauliche Unterlagen müsse man besonders schützen und sendet mir eine E-Mail mit einer pdf Datei. Diese ist durch ein KENNWORT geschützt. Ich erhalte diese Mail am 3. 3. 2011, 13:22 Uhr.
03. 03. 2011, 13:22 Uhr – also genau 30 Sekunden nach der ersten Mail mit der pdf Datei (dazu gleich mehr) schickt man mir das Kennwort für die erste Datei, wohl bedacht (wegen der Sicherheit) an die GLEICHE Mailadresse.
Klar, das ist sicher. Derjenige, der meine Mails um 13:22 Uhr ausspionieren wollte, der macht dieses natürlich 30 Sekunden später nicht mehr. Das ist ja wohl mal klar. Entschuldigung liebe Gothaer Krankenversicherungs-Sicherheitsexperten, so einen Unsinn hatten wir auch lange nicht. Aber egal denken wir (der Kunde sitzt mir eh gerade im Zug gegenüber) und öffnen erwartungsvoll das verschlüsselte Dokument.
Nach dem Öffnen schauen wir beide nicht schlecht. Es enthält eine Seite einer ausgedruckten E-Mail mit folgendem Inhalt:

Gut, man kann “denen” daraus ja keinen Vorwurf machen. Da steht ja nichts davon drin, dass ich diese hier, heute oder dieses Jahr noch erhalte. Bei der Hilfsmittelgarantie haben wir ja schon gelernt, genaues Lesen ist durchaus förderlich. Hier steht eben nur SIE ERHALTEN, von wann steht da nichts.
Also, am gleichen Tag noch einen Hinweis an die Gothaer, wann diese denn kommen, denn die Mail ist leer bzw. enthält nur oben genannten Text, das würde dem Kunden nichts bringen. Einige Tage später, eine weitere… ja Sie vermuten es schon: ERINNERUNG.
10. 03. 2011 - auch bis heute ist wieder nichts passiert, also heute nochmals per Fax und Mail daran erinnert. Passiert nun nichts, dann wird sich wohl ein Gericht oder der Ombudsmann für die PKV damit beschäftigen müssen.
Wenn doch irgendwann einmal die Vorschläge kommen, dann bin ich mal gespannt auf die Frage, ob denn rückwirkend umgestellt wird oder wer dem Kunden die verschlampten Gelder erstattet.
Anmerkung: Nach erneuten Faxen gestern, kam heute (11.03.) morgen ein erstes Fax. Noch nicht gesichtet und m.E. nach erstem Blick nicht ganz aussagekräftig, aber schau’n wir mal.
Tags: Gothaer, Hinhaltetaktik, Schlamperei
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06.
Dezember '10
Ich hatte es ja angekündigt. Für einige Gesellschaften wird es sicher nicht unbedingt die angenehmste Reihe von Blogbeiträgen. Ich hatte im letzten Jahr bereits eine solche Sammlung angekündigt, leider haben die meisten Gesellschaften nicht reagiert, geschweige denn Beitragsentwicklungen von Bestandskunden zur Verfügung gestellt.
Daher habe ich vor einigen Tagen erneut einen Aufruf gestartet, dieses aber nicht an Gesellschaften, sondern an Versicherte. Diese werde ich nun in loser Folge hier veröffentlichen.
Alle Beitragsentwicklungen finden Sie durch den Blog Tag “reale Beitragsentwicklung”
Vertragsdaten: Beginn: 1995, weibliche Versicherte, geb. 1966
Tarife: GS0 V, S7 30, SEA 100 V, SE 2V, Z100 S
Der gesetzliche Zuschlag von 10% wurde 2001 eingeschlossen
(Die Grafiken können durch Klick auf das Bild vergrößert werden)

Die Aufstellung der Einzeltarife sind nun hier zu sehen:

Diese und (zukünftig) weitere Bestandskundendaten stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Tags: Gothaer, GS0V, Reale Beitragsentwicklung
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28.
September '10
Sie kennen das ja nun schon. Im Juli veröffentlichte ich bereits hier im Blog die Beitragsgarantien der Gothaer Krankenversicherung für 2011. Nun gibt es auch hier weitere, detailliertere Informationen zu den betroffenen Tarifen und den entsprechenden Personengruppen.
Teilweise kommen hier doch sehr hohe Anpassungen zu Stande, wobei berücksichtig werden muss:
- Wann wurde der Tarif letztmalig angepasst?
- Welche Sterbetafel(n) wurden berücksichtigt
- Wo lag der Ursprungsbeitrag und wie ist dieser im Verhältnis zum Markt?
Anpassungen/ Erhöhungen finden somit in den folgenden Tarifen statt:
BSS bei Männern (+18 bis 22%), Frauen(+9 bis 22%) und Kindern (+22%)
MA1 3, MAX1 bei Männern (+18 bis 22%)
MAX 2 auch bei Frauen (+ 11 bis 13%, Jugendliche -2,7%)
MAX2 bei Männern (+38 bis 43%)
Medi Comfort (+ 14 bis 15%) und Medi Start 1, 2 BO/BOV/SB/SBV bei Männern (+18 bis ca. 30%)
Medi Natura bei Frauen (+14 bis 16%)
Medi Vita Z bei Frauen (+11 bis 17%)
SE1 und SE1V bei Männern (+6 bis 10%)
MTG0-2, MTG6 bis MTG52 bei Frauen ( Senkungen und bis zu +33%)
TG1, TG13 und TG2 bei Männern (++4 bis 50%)
TG13 bei Frauen (+17 bis 40%)
TG 6 bis TG52 bei Frauen (+17 bis 33%) und Männern (+8 bis 50%)
Genaue Anpassungshöhen für den Bestandskunden sind noch nicht vorhanden. Diese werden in der Regel im November, Dezember an die Kunden versandt.
Sollten Sie darüber nachdenken, eine Veränderung Ihres Versicherungsschutzes vorzunehmen, so lassen Sie sich ausreichend Zeit mit der Auswahl. Prüfen Sie in jedem Fall eine Umstellung innerhalb der derzeitigen Gesellschaft, nachdem Sie Ihre Ansprüche und Auswahlkriterien definiert haben. (–> Fragebogen zu Auswahlkriterien)
Tags: BAP, BAP 2011, Gothaer
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31.
August '10
Am Freitag der letzten Woche hatte ich bereits zu der Verkürzung der Antragsfrage bei Psychotherapie geschrieben. Mit der Überarbeitung des Antrages (Druckstück Nr. 204734) hat die Gothaer Krankenversicherung einige Antragsfragen verändert. Schauen wir uns diese Veränderungen doch einmal im Detail an:
So lautet die Frage nach Behandlungen und Untersuchungen etc. im alten Antrag:
Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten?
a) in den letzten 3 Jahren ambulant durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe
b) in den letzten 5 Jahren stationär (auch in Kurkliniken oder Sanatorien)
c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater
Im neuen Antrag sind diese Fragen detaillierter und aufgeteilt in mehrere Antragsfragen:
Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen, Behandlungen oder Operationen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe statt bzw. sind solche beabsichtigt?
Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten? Bitte auch Aufenthalte in Kurkliniken oder Sanatorien angeben.
Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
Neu ist auch die Abfrage und als Pflichtangabe zu beantwortende Angabe zur Branche. Wird diese nicht beantwortet, so kommt es zu Rückfragen.
Im sonstigen Verlauf haben sich die (risikorelevanten) Fragen nicht weiter verändert. Sollten Sie den Antrag im Original einmal anschauen wollen, so finden Sie in der Rubrik Antragsunterlagen im Downloadsbereich das entsprechende Formular.
Tags: Antragsformular, Gothaer
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