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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; garantierte Rentensteigerung</title>
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		<title>Garantierte Rentensteigerung in der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 09:03:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Berufsunfähig]]></category>
		<category><![CDATA[garantierte Rentensteigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsfall]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsprüfung BU]]></category>

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		<description><![CDATA[In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erh&#246;hung der Berufsunf&#228;higkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die j&#228;hrliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit.
Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr m&#246;glich. Gerade bei Eintritt der Rente in j&#252;ngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster werden.
Heute [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/dynamische-erhoehungen-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">dynamischen Erh&#246;hung der Berufsunf&#228;higkeitsrente</a> </strong>lesen. Dabei handelt es sich um die j&#228;hrliche Anpassung der Rente <strong><span style="text-decoration: underline;">vor</span></strong> Eintritt der <strong>Berufsunf&#228;higkeit</strong>.</p>
<p>Ist jedoch der <strong>Leistungsfall eingetreten</strong>, so ist <strong>diese Anpassung nicht mehr m&#246;glich</strong>. Gerade bei Eintritt der Rente in j&#252;ngeren Jahren kann das aber schnell zum <strong>finanziellen Desaster </strong>werden.</p>
<p>Heute m&#246;gen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein-<strong> was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?</strong></p>
<p><strong>Aus 1.000 EUR</strong> Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann <strong>nur noch 672 EUR wert</strong>.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was kann man aber dagegen tun?</span></strong></p>
<p>Bei Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den &#220;bersch&#252;ssen des Versicherers gezahlt. Diese <strong>ist aber abh&#228;ngig vom</strong> Erfolg des Unternehmens, den Kapitalm&#228;rkten und der Anlagepolitik und Ertr&#228;gen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar &#8220;nett&#8221;, aber eben<strong> nicht garantiert</strong>.</p>
<p>Bei einigen Unternehmen gibt es daher <strong>vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien</strong>. Die so genannte &#8220;<strong>garantierte Rentensteigerung</strong>&#8221; kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese <strong>sichert</strong> dann eine <strong>vertraglich zugesagte Steigerung der Rente</strong> um den vereinbarten Prozentsatz.</p>
<p>Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn daf&#252;r ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, <strong>dringend zu empfehlen</strong>.</p>
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