23.
September '11
Bei absoluten Grenzen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) besteht eine große Gefahr- die Inflation. Was heute 1.000 EUR wert sind, muss in 10, 15 oder 20 Jahren noch lange nicht so sein. Daher ist es mehr als löblich, diese Grenzen auch 2012 wieder anzupassen.
Nicht nur eine, sondern viele absolute Grenzen werden erhöht. Der Deutsche Ring Krankenversicherung hebt sich hier sicher positiv vom Markt ab.
In den Tarifen Classic, Classic+, Esprit, Comfort und Comfort+ musste bisher bei Kosten über 3.000 EUR ein Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzleistungen eingereicht werden. Diese Grenze erhöht sich nun auf 3.500 EUR, also um sage und schreibe 16%.
In dem ESPRIT Tarif erhöht sich zudem auch noch das Ersatzkrankenhaustagegeld. Bekam der Kunde, der auf Wahlleistungen verzichtete, bisher 71 EUR am Tag, sind es nun 80 EUR pro Tag.
Auch der Esprit M, der Esprit X und der Esprit MX profitieren von Änderungen. Die Erhöhungen betreffen hier nicht nur die Summe zur Vorlage eines Heil- und Kostenplans (bisher 2.500 EUR, nun 3.50o EUR), sondern auch die Höchstgrenzen in den ersten Jahren, die so genannten Summenbegrenzungen. Diese betragen nun 1.200 EUR im ersten, 2.400 EUR im Zweiten, 3.600 EUR im Dritten, 4.800 EUR im Vierten, 6.000 EUR im Fünften und 12.000 EUR pro Jahr ab dem 6. Versicherungsjahr. Bisher war bei 10.000 EUR pro Jahr Schluss. Also immerhin eine Verbesserung von 20%.
Auch die Leistungen für Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) werden von 200 EUR auf 225 EUR angehoben. Die Krankenhaustagegelder bei Verzicht auf Wahlleistungen erhöhen sich wie folgt (im Esprit X). Verzicht Privatarzt von 26 auf 30 EUR pro Tag, Versichert stationäre Wahlleistungen bei Unfall von 71 auf 80 EUR. Bei der vor- und nachstationären Behandlung gibt es nun zukünftig 60, statt 52 EUR.
All diese Verbesserungen gelten im Bestand und im Neugeschäft und führen nicht zu Mehrkosten. Damit keine Missverständnisse entstehen: Natürlich sind es X Euro die der Versicherer mehr zahlen muss, jedoch sind es keine Mehrleistungen im Sinne von Zusatzleistungen die vorher nicht versichert waren. Diese Anpassungen sind aber nötig, um den inflationsbedingten Verlust zu bereinigen.
Weitere Informationen:
Bedingungsverbesserungen beim Deutschen Ring Krankenversicherung ab 01. Juli 2011
Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Esprit, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG
Beitragsgarantie und Beitragsanpassungen des Dt. Rings Krankenversicherungsverein zum 01. 01. 2012
Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Comfort+, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG
Tags: Bedingungsverbesserung, Comfort, Dt. Ring, Esprit
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12.
Mai '11
Im letzten Jahr hatte ich Sie in einem kleinen Aufruf gebeten, mir Ihre Beitragsanpassungen als Bestandskunde zur Verfügung zu stellen. Nachdem ich für einige Tarife dadurch die Bestandskundendaten darstellen konnte, geht es nun in den nächsten Wochen weiter.
Parallel zu der Beitragsanpassung des Comfort+ Tarifs des Deutschen Rings, sehen Sie hier die Anpassung in dem (leistungsmäßig etwas schwächeren) Esprit Tarif. Es handelt sich auch hier um Bestandskundendaten. Die Anpassungen der Neukundenprämien sind hiermit nicht vergleichbar.
Betrachtet wird hier ein Versicherter und eine Versicherte, beide geboren im Jahre 1953 und versichert seit dem Jahre 2002.

(c) Sven Hennig und Dt. Ring KVV aG
Auch in dieser Grafik müssen die Tarifbeiträge und die Beiträge zum ursprünglichen Eintrittsalter getrennt betrachtet werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in dem Kommentar des Aktuars bei dem Beitrag zum Comfort+.

(c) Sven Hennig und Dt. Ring KVV aG
Die Tabelle lässt sich in einem neuen Fenster vergrößert darstellen.
In absoluten Eurobeträgen stiegen die Beiträge bei dem Mann von 353,16 EUR in 2002 auf einen Betrag von 397,16 EUR im Jahre 2011. Dieses entspricht einer Steigerung von knapp 44 EUR monatlich in einem Zeitraum von 9 Jahren. Der reine Tarifbeitrag stieg um gut 28 EUR mehr.
Bei der versicherten Dame waren im Jahr 2011 knapp 477 EUR und somit gut 25 EUR mehr als beim Einstieg zu überweisen.
Insgesamt ergibt sich bei dem männlichen Versicherten eine Beitragssteigerung von durchschnittlich 1,3% pro Jahr, bei der Frau sind es nur 0,6%. Eine solche Beitragsentwicklung stellt natürlich auch hier keinerlei Garantie für die Zukunft dar und spiegelt nur die vorhandenen Vergangenheitsdaten wieder.
Andere Beispiele von Gesellschaften finden Sie in hier in der Zusammenfassung der Realen Beitragsentwicklungen.
Ich freue mich, wenn Sie sich an meinem Aufruf beteiligen und mir auch Ihre Daten zur Verfügung stellen.
Tags: BAP, Dt. Ring, Esprit, Reale Beitragsentwicklung
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26.
Oktober '09
Am 29. Januar diesen Jahres schrieb ich bereits über die Erklärung zu der Hilfsmittelversorgung des Deutschen Rings. Diese beschäftigte sich mit der Formulierung der Beschaffung der Hilfsmittel, welche im Markt zu Irritationen führte. Daraufhin gab der Dt. Ring eine so genannte geschäftsplanmäßige Erklärung ab.
Nun folgen zum (nächstmöglichen Termin) die Bedingungsänderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABV) und diese lauten wie folgt:
Tarif Classic und Classic+, Esprit (auch X, MX, M), Comfort und Comfort+ (wird ergänzt um)
“Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, so werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen der möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder beim Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.”
Somit ist klar geregelt- anfragen vor der Hilfsmittelversorgung, oder Begrenzung auf die dort angefallenen Kosten. Eine klare und deutliche Regelung, meiner Meinung nach.
In den Tarifen A, B (auch BA, BK), BE, med+, RAS, RSS
Die Erstattung von Logopädie und Ergotherapie ist nun in den Bedingungen genannt.
In den Tarifen B (Beihilfe div.), M80, Profi M/S, Esprit, EspritX, Comfort/+, Classic/+, RAS und RSS
bei den medizinisch notwendigen Krankentransporten (Auslandsrücktransport) wird hinzugefügt:
“Rücktransporte aus dem Ausland werden auf der Grundlage der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Richtlinien für die Durchführung von Ambulanzflügen erstattet”
Unteranderem arbeitet auch der DRK Flugdienst nach diesen Richtlinien.
Tarif Comfort+
Im Bereich der Auslandskosten und der Bindung an eine deutsche Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) wird klargestellt:
“Ärztliche und Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig. Über den Höchstsätzen liegende Kosten werden gemäß den geltenden Bestimmungen der GOÄ/ GOZ erstattet. Dieser Tarif sieht für Auslandsrechnungen keine tarifliche Bindung an die jeweils geltende deutsche GOÄ/ GOZ vor.”
Somit sind die Klarstellungen sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand sehr zu begrüßen. Passend dazu lesen Sie bitte auch den Artikel zu der Anhebung der Festbeträge des Dt. Rings.
Tags: Auslandsrücktransport, Bedingungsanpassung, Comdort, Dt. Ring, Esprit, Heilmittel, Hilfsmittel, Klarstellung, Profi S
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