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22.
Juni '11

DKV schließt einige Vollkostentarife zum 01. 01. 2012


Das hat ja nicht lange gehalten. Im Jahr 2009 führte die DKV Ihre BestMed Tarife ein und bot diese in verschiedenen Tarifstufen an. Dabei standen die Zahlen hinter dem “BM” als Tarifbezeichnung für die Höhe der Leistungen.

Der BM1 mit den schwächsten Leistungen und steigerbar bis zum BM5 mit maximaler Leistungsstufe.

Anscheinend war die Begeisterung bei den Tarifen nicht so groß wie erwartet und die Kunden für diese Tarife rannten der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG) wohl eher nicht die Türen ein. Nur so ist es zu erklären, dass der Versicherer zum 01. 01. 2012 (so eine Vorabmeldung) nun Tarife einfach schließt.

In dem BestMed Tarifwerk handelt es sich um die Tarife BM1 (Produktinfo BM1 der DKV) und BM2 (Produktinfo BM2).

Leistungsseitig wird man am Markt wohl eher nichts vermissen. Beide Tarife waren mit einem Hausarztmodell (Was bedeutet Haus- oder Primärarztmodell) ausgestattet und boten geringe Leistungen. Im Zahnbereich waren dieses 50 oder 60% bei Zahnersatz und aus sonst waren nur Mindestleistungen versichert. Daher wird der Markt es verschmerzen können, denke ich.

Doch für Kunden in den neuen Bundesländern wird es nun doch eng mit Tarifen (die speziellen “Osttarife”). Denn nicht nur die oben genannten Bestmed Tarife sollen zum Jahresende ein abruptes Ende finden, auch die Tarife BS9 (Produktübersicht BS5 der DKV) und BS5 (Produktübersicht BS5)werden beendet und geschlossen.

Weitere Tarife die es ab dem Jahreswechsel nicht mehr geben wird, sind der SMART/PLU (Produktinfo DKV Smart/PLU) und auch der ehemalige Tarif ET2 der Victoria Krankenversicherung (die in der DKV eingegliedert ist/ wurde) wird es nicht in die nächsten Jahre schaffen. (Produktinfo der DKV zum ET2)

Was ändert sich für den Neukunden bei einer Tarifschließung?

Dieser kann die oben genannten Tarife nicht mehr abschließen, diese werden nach der Schließung einfach nicht mehr angeboten. Heute, wo eine solche Information bereits bekannt ist, sollte natürlich ein Abschluss eines solchen Tarifs nicht mehr stattfinden oder sehr genau überlegt sein.

Am Markt gibt es eine fast unüberschaubare Zahl an Tarifen, welche andere und zum Teil bessere Leistungen bieten, deutlich bessere Prämienstabilität aufwiesen in der Vergangenheit und nicht aus dem Hause DKV sein müssen. Bevor jedoch eine Auswahl stattfinden kann, informieren Sie sich bitte ausführlich über die -für Sie- wichtigen Kriterien bei der Tarifauswahl in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und lassen sich ausreichend Zeit.

Was passiert mit mir, wenn ich dort schon versichert bin?

Eine Schließung eines Tarifs bedeutet nicht, das Ihr Vertrag endet. Der Vertrag mit dem Versicherer bleibt auch nach einer Schließung unverändert bestehen. Auch besteht kein Sonderkündigungsrecht oder eine außervertragliche Möglichkeit zur Beendigung des Tarifs. Solange Sie wollen (und nicht kündigen) sind und bleiben Sie daher in dem Tarif versichert, es ändert sich nichts für Sie.

Dennoch sollten Sie prüfen, ob der gewählte Versicherungsschutz noch den Bedürfnissen und den eigenen Anforderungen entspricht. Alle diese Tarife hatten/ haben zum Teil erhebliche Lücken und stellen den Versicherten mehrfach schlechter als den gesetzlich Versicherten. Die Systeme sind zwar nicht direkt vergleichbar, jedoch staunen die Versicherten manchmal nicht schlecht, wenn diese sich vor Augen führen was alles nicht versichert ist. Schauen Sie sich durchaus die Bereiche Reha- und Anschlußheilbehandlung an, weiterhin die Leistungen zu Hilfsmitteln und Heilmitteln, aber auch Fragen zu Leistungsbausteinen wie gemischten Anstalten sollten gestellt werden.

Kann ich meinen Tarif wechseln und wann geht das?

Grundsätzlich bestehen mehrere Möglichkeiten des Wechsels. Zunächst kann der Versicherungsschutz auf Antrag verbessert und gewechselt werden. Dabei bedenken Sie bitte, dass eine Verbesserung der Leistungen eine neue Risikoprüfung bedingt und der Versicherer den Wechsel auch ablehnen kann.

Für die Versicherten der BestMed Tarife (BM1 und BM2 somit in diesem Fall) bestehen noch Optionsrechte in den Tarifen. In dem Versicherungsbedingungen (Druckstück 50052656 B 194 (10.10) BDK50134) der DKV heißt es dazu:

2. Optionsrecht – Erleichterter Wechsel innerhalb des BestMed Tarifsystems

2.1 Hat die Versicherung nach einem Tarif aus dem BestMed Tarifsystem für eine versicherte Person bis Eintrittsalter 55 Jahre begonnen, können Sie die Versicherung für diese Person einmalig

entweder zum 1. Januar des 4. Versicherungsjahres

oder zum 1. Januar des 6. Versicherungsjahres

– gerechnet vom erstmaligen Beginn der Versicherung im BestMed Tarifsystem –

zu folgenden erleichterten Bedingungen in einen leistungsstärkeren Tarif des BestMed Tarifsystems umstellen lassen

a) Der Umwandlungsantrag ist mit einem unserer Antragsvordrucke – bei einem Umwandlungsantrag zum 6.

Versicherungsjahr unter Beantwortung der Gesundheitsfragen – zu stellen; er kann frühestens zwei Monate

vor einem der in Satz 1 genannten Termine gestellt werden, er muss uns jedoch spätesten einen Monat vor

dem gewählten Umwandlungszeitpunkt vorliegen. Wir nehmen den fristgerechten Umwandlungsantrag an.

b) Bei einer Umwandlung

· zu Beginn des 4. Versicherungsjahres verzichten wir auf neue Risikozuschläge,

· zu Beginn des 6. Versicherungsjahres können wir – soweit ein erhöhtes Risiko vorliegt – für den hinzukommenden

Teil des Versicherungsschutzes (Mehrleistung) einen Risikozuschlag (s. § 12 Abs. 3 und 4) von maximal 100% des auf die Mehrleistung entfallenden Beitragsanteils verlangen.

c) Die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses können wir nicht verlangen.

d) Für laufende Versicherungsfälle wird ab Umwandlungstermin nach den dann geltenden Tarifen – ohne Wartezeiten– geleistet.

e) Der vom Umwandlungstermin an zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem dann erreichten Alter der versicherten Person unter Berücksichtigung eventuell erworbener Anrechnungsbeträge1.

Hat Ihr Versicherungsschutz somit im BestMed 1 oder 2 zum 01. 01. 2009 begonnen, so bietet sich ein solcher Wechsel zum 01. 01. 2012 an. Bitte beachten Sie den sehr kurzen Zeitraum der Antragstellung. Diese Umstellung ohne Risikozuschläge kann nur im November 2011 erfolgen. Passiert dieses nicht. ist das Umwandlungsrecht verwirkt.

Prüfen Sie daher sehr genau und rechtzeitig ob und in welchen Tarif Sie wechseln wollen, nur so ist dieses sinnvoll zu lösen.

Was ist mit dem gesetzlichen Tarifwechselrecht?

Das bleibt uneingeschränkt bestehen, unbeachtet der oben genannten Optionen im BestMed. Was es jedoch genau bedeutet und wie es genau funktioniert können Sie in meinem Blogbeitrag Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung nachlesen.

Dieses Recht sollten die Versicherten der BS5 und BS9 Tarife besonders beachten und sich mit einem möglichen Wechsel des Tarifs oder gar des Unternehmens beschäftigen.

Wird mein Tarif nun schnell teurer wenn er geschlossen ist?

So pauschal ist eine solche Aussage nicht zu treffen und daher weder falsch noch richtig. Entscheidend ist die Kalkulation des Versicherers und die Frage wie vorsichtig/ optimistisch kalkuliert wurde. Durch eine Tarifschließung muss es nicht zu höheren Steigerungen kommen. In der Vergangenheit ist aber genau dieses bei einigen Unternehmen passiert. Die Aussage “das passiert weil keine neuen Kunden hinzukommen” ist aber auch Unsinn. Gründe sind hier vielfältig und insbesondere von der Kostenentwicklung, den Rücklagen und dergleichen abhängig.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung/ Anforderungsfragebogen

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Alle Blogbeiträge zur DKV

12.
November '10

Beitragsanpassungen der DKV zum 01. 01. 2011


Sie kennen das bereits. Viele andere Gesellschaften haben die Beitragsanpassungen für das Neugeschäft zum 01. 01. 2011 bereits veröffentlicht. Eine die noch fehlte war die DKV. Die zum Ergo Konzern gehörende Deutsche Krankenversicherung hat nun Ihre Zahlen auch offengelegt. Bisher waren nur die Beitragsgarantien bekannt.

Angepasst werden daher unter anderem folgende Tarife, zum Teil mehr als deutlich:

AM 0 bei Männern + 14 bis 15%, bei Frauen +13 bis 14%

AM 4 bei Kindern bis +23%, Männer +9  bis 11%, Frauen +10 bis 12% und Jugendliche ebenfalls bis +23%

BS5 bei Frauen +6 bis 7%

ET2 bei Frauen +14 bis 16%

GST bei Männern, Erhöhung von 18 bis 19%

SB1 bei Frauen +7 bis 10%

SM6 bei Männern +7 bis 9% und Frauen +3 bis 4%

VollMed M4 BR0 bei Männern +12 bis 14%, Frauen +10 bis 12% und Jugendlichen +12 bis 15%

VollMed M4 BR1 bei Männern +11 bis 13%, Frauen +10 bis 11% und Jugendlichen ca. +10%

VollMed M4 BR2 bei Männern +11 bis + 12%, bei Frauen +9 bis 10% und Jugendliche +11 bis 13%

VollMed M4 BR3 bei Männern +11 bis 12%, Frauen +9 bis 10% und Jugendliche +10 bis 12%

VollMed M4 BR4 bei Männern +11 bis 12%, Frauen +9 bis 10% und Jugendlichen +10- 12%

ZM3 bei Kindern ca. +9% und männl. Jugendliche +5%

Weiterhin finden in den Beihilfetarifen bei vielen Stufen Anpassungen statt. Diese finden Sie in den nächsten Tagen bei meinem Kollegen Lars U. Harms.

Angepasst werden auch die Krankentagegeldtarife.

TN2/ 15, 183, 22, 29

TN2/ 4 und 43 wie auch 8 und 92

Dabei handelt es sich um Erhöhungen und Senkungen.

Auch hier beachten Sie bitte die Hinweise zum vorzeitigen Kündigen bei Beitragserhöhung.

Zum Vergleich:

Beitragsanpassungen der DKV zum 01. 01. 2010

Anpassungen der Selbstbeteiligungen 2010

14.
September '10

Beitragsgarantien 2011 für die DKV


Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Auch in 2011 wird es Anpassungen geben und ich hatte bereits einige bekannt gewordene Tarife veröffentlicht. Auch von der DKV liegen nun (noch unbestätigte) Aussagen über bevorstehende Beitragsanpassungen vor. Aussagen betreffen zunächst das Neugeschäft.

Beitragsanpassungen/ Erhöhungen finden (u.a.) in den folgenden Tarifen statt:

AH2 und AH4 bei Männern und Frauen

AM 0 Erhöhungen bei Männern und Frauen

AM4 bei Männern, Frauen und Kindern

SM6 bei Männern und Frauen Erhöhungen

auch die (noch relativ neuen) BestMed Tarife der DKV bekommen Anpassungen.

BestMed BM 1/ 2 und 3 wird erhöht bei Männdern und Frauen

BestMed Komfort BM4/0,1,2,3 Anpassung bei Männern

BestMed Premium BM5/ 0, 1, 2, 3 Erhöhungen bei Männern und Frauen

BS5 bei Frauen und BSK wie auch BSO bei Männer und Frauen

Beitragsgarantien bis 31. 12. 2011 gibt es hingegen für folgende Tarife und Personengruppen:

VollMed Aktiv bei allen Versicherten

Vollmed M4 (alle Stufen) bei Kindern. Bei Männern und Frauen steht es noch nicht fest

VollMed PLU/ SMB und ZPL bei allen Personen

ZH0 und ZM3 bei Männern und Frauem (Kinder bekommen hier eine Erhöhung)

BS9 für alle Personen

AH0 und AH3 für alle Versicherten

Für Anpassungszahlen und Tarifinformationen in den Beamten-/ Beihilfetarifen schauen Sie am besten einmal auf die Homepage meines Kollegen Lars U. Harms.

Generell gilt aber auch hier: bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?

Detailliertere Zahlen und Anpassungshöhen finden Sie im Beitrag “Beitragsanpassungen der DKV zum 01. 01. 2011″

Weiterführende Informationen:

Beitragserhöhungen in 2010 bei der DKV zum Vergleich

Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln

Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV

14.
Dezember '09

Neuer Osttarif BS5 bei der DKV zum 01.01.2010


Irgendwie verstehe ich etwas nicht. Hatten wir nicht gerade die Feierlichkeiten zum 20jährigen Jubiläum der Wiedervereinigung?

Warum dann ein großer Deutscher Krankenversicherer für die Bürger der neuen Bundesländer einen neuen “OstTarif” einführt ist mir leider völlig schleierhaft. Die DKV tut das eben. Es wird zum 01. 01. 2010 ein neuer Tarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt, dieser trägt die Tarifbezeichnung BS5.

Weiter kann man lesen, das es ein Alternativprodukt zu den bisherigen Tarifen BSO und BS9 sein soll. Aber: Obwohl die Leistungen dem BS9 entsprechen (sollen), fallen die Beiträge “deutlich günstiger aus” als beispielsweise im BS9.

Dabei sträuben sich mir die Nackenhaare. Wie kann ein Tarif der von den Leistungsbausteinen identisch sein soll, plötzlich viel günstiger sein als der Vergleichstarif?

Auf den ersten Blick fällt aber auf, das die Selbstbeteiligung im BS5 nun 750 EUR beträgt und über die Bereiche ambulant, stationär und Zahn gilt. Im BS9 hatten wir eine SB von 300 EUR im ambulanten Bereich (Teilbereiche Arznei-, Verband-, Hilfmittel).

Ob es dazu eine weitere Tarifanalyse von mir geben wird- das wurde ich bereits mehrfach gefragt. Ich denke (vorerst) nicht und will auch erklären warum.

Ich halte es für wirtschaftlich nicht vertretbar einen Tarif speziell für die neuen Bundesländer zu kalkulieren und diesen (nur) dort anzubieten. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte (meiner Meinung nach) mit solchem Unsinn Schluss sein.

In den nächsten Tagen werde ich noch einige Details zu dem Tarif veröffentlichen, aber einen vollständigen Kommentar wird es sicher nicht geben.

Bevor Sie sich jedoch für so einen “Lock-Tarif” entscheiden gilt auch hier: Zuerst sollten Sie Ihre Auswahlkriterien festlegen und entscheiden welchen persönlichen Anspruch Sie an Ihren Versicherungsschutz haben.

Danach kann über Tarife, Ausgestaltungen und weitere Modalitäten diskutiert werden. Ob dann letztendlich ein so genannter “Osttarif” die Auswahl ist- das müssen Sie dann (nach Kenntnis der Einschränkungen) entscheiden.

09.
Oktober '09

Beitragsanpassung DKV zum Zweiten (SB Anpassungen)


Über die Beitragsanpassungen der DKV hatte ich bereits hier berichtet. Dazu kommen noch einige Anpassungen der Selbstbehalte, die ich hier ergänze.

Es werden im Neu- und Bestandsbeschäft die Selbstbeteiligungen in folgenden Tarifen erhöht:

Tarif AM2 bei Frauen von 780 EUR auf 840 EUR (+60 EUR oder 7,69%)

Tarif AP1

bei Männern von 960 EUR auf 1.020 EUR (+60 EUR oder 6,25%) – gilt für Arznei-/ Verbandmittel

und von 270 EUR auf 300 EUR (+30 EUR oder 11,1%) – gilt für sonstige Aufwendungen

bei Jugendlichen von 900 EUR auf 1020 EUR (+120 EUR oder 13,3%) (Arznei)

und von 250 EUR auf 300 EUR (+50 EUR oder 20%) bei sonstigen Aufwendungen

bei Kindern von 450 EUR auf 510 EUR (+60 EUR oder 13,3%) (Arznei)

und von 125 EUR auf 150 EUR (+25 EUR oder 20%) bei sonstigen Aufwendungen

Tarif KFB bei Männern und Jugendlichen

von 1000 EUR auf 1060 EUR (+60 EUR oder 6%)

bei Frauen im KFB von 1000 EUR auf 1100 EUR (+100 oder 10%)

und Kinder im KFB von 500 EUR auf 530 EUR (+30 EUR oder 6%)

Tarif Vollmed Aktiv bei Männern und Frauen von 330 EUR auf 360 EUR (+30 EUR oder 9%)

Tarif K95 bei Männern von 380 EUR auf 400 EUR (+20 EUR oder 5,26%)

Tarif K95 bei Frauen von 340 EUR auf 380 EUR (+40 EUR oder 11,76%)

Tarif K2B bei Männern und Frauen von 500 EUR auf 520 EUR (+20 EUR oder 4%)

und im Tarif GST von 3.300 EUR auf 3.500 EUR (+200 EUR oder 6%)

Weitere Anpassungen anderer Unternehmen finden Sie wenn Sie unter dem jeweiligen Beitrag auf den Tag “BAP” klicken.