24.
September '10
Alles wird neu, bei der Continentalen. Nachdem die Krankenversicherung vor kurzem den neuen COMFORT Tarif eingeführt hat, gibt es ab September 2010 auch ein neues Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses hört auf den wohlklingenden Namen “Vorsorge Premium”.
Das neue BU Produkt ist ein Maßstab an Flexibilität, wie der Versicherer meint. Wörtlich schreibt dieser in einem Prospekt an den Berater:
“nicht einfach flexibel, sondern extra flexibel- eben lebensnah”
und hebt dabei die Wechseloption in einen Altersvorsorgevertrag, die Nachversicherung bis Alter 50 und den jährlichen Wachstumsplan hervor. Was daran so besonders sein soll, erschließt sich mir leider (noch?) nicht aber kommt bestimmt noch.
Was aber tatsächlich als positives Merkmal hervorsticht, ist die versicherte Sofortleistung bei Eintritt der BU, der Verzicht auf die Formulierung “mehr als altersentsprechender Kräfteverfall” und die Infektionsklausel für Ärzte und Zahnärzte.
Gegenüber einigen Maklern und Vertriebspartnern wird diese BU Absicherung mit den Worten “mit den besten Bedingungen, die wir je hatten!” beworben. Das muss ja nicht zwangsläufig bedeuten das die Bedingungen gut sind, jedoch sollte sich ein Makler diese auf jeden Fall einmal anschauen. Genau das habe ich getan und mich stören an diesem Bedingungswerk einige Punkte:
1.) befristetes Anerkenntnis
Die Continentale verzichtet nicht generell auf die so genannten “befristeten Anerkenntnisse“. Es ist also möglich, dass der Versicherer die Anerkennung der BU in “begründeten” Ausnahmefällen zeitlich befristet (max. 12 Monate, Grundlage Punkt 2, Seite 15 AVB)
Dieses finde ich persönlich deshalb unglücklich, da es Gesellschaften gibt, welche so etwas anders/ besser lösen und ein befristetes Anerkenntnis meiner Auffassung nach immer eine Einschränkung ist.
2.) Auch die “Umorganisation“, also die Verpflichtung des Versicherten seinen Betrieb anders zu organisieren um nicht in die Berufsunfähigkeit zu kommen, finde ich unglücklich. In den Bedingungen heißt es dazu:

Quelle und (c) Continentale
Diese Umorganisation findet auch bei der Conti bei Angestellten nicht statt. Gerade bei Selbstständigen gibt es hier aber deutlich bessere Lösungen, die bedacht werden sollten.
Auch die Punkte Krieg- und Terror, Nachversicherung (wenn kein konkretes Ereignis vorliegt) und die Arztanordnungsklausel sollten Sie sich genauer anschauen. Gerade in Details bei der Berufsunfähigkeit liegt “der Hase im Pfeffer”. Findet der Versicherer eine Lücke in den Bedingungen, so wird er diese berechtigt nutzen, um keine Leistung zu erbringen und seinen Bestand zu schützen. Dieses ist soweit legitim, bedenken Sie aber: In der BU Absicherung gibt es keine Grauzonen. Entweder es fließt eine Leistung oder nicht.
Alles in Allem gilt hier, wie immer und in jeder Beratung:
Es gibt keinen idealen Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie es auch keine ideale Private Krankenversicherung gibt. Dabei sind viele persönliche Faktoren zu berücksichtigen, die bei jedem Kunden individuell sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Leitfaden zur Entscheidung zur richtigen Berufsunfähigkeitsabsicherung
Kriterien (-fragebogen) zur richtigen BU
Allgemeine Versicherungsbedingungen der BU Vorsorge Premium, Stand 09/2010
Tags: Berufsunfähigkeit, BU, Continentale, Tarifeinführung
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03.
September '10
Die Continentale Krankenversicherung führt einen neuen Tarif in der Krankenvollversicherung ein. Aufbauend (?) auf der bisherigen Strategie folgt nach dem ECONOMY Tarif ein weiterer unter dem Namen COMFORT.
Anders als viele anderen Tarife am Markt, enthält dieser Tarif keine absolute oder prozentuale Selbstbeteiligung. Es werden fallbezogene Eigenanteile in Höhe von 20 EUR für Arztbesuche, Heilmittel oder Medikamente berechnet.
Die COMFORT Tarife verbessern die Regelungen auch §1 Abs. 4 MB/KK 2009 dahingehend, dass diese nun 3 Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes leisten. Kann der Versicherte jedoch nicht transportiert werden, so besteht auch für diesen Zeitraum weiterhin Versicherungsschutz. Der Rücktransport selbst ist erstattungsfähig, jedoch nur mit den „die Kosten einer gesunden Person übersteigenden Kosten“. Damit kann man sicher leben, auch wenn man sich klar sein muss, dass dann ggf. die neuen Flugko… weiterlesen
Mehr zu dem Tarif, den Optionsrechten, Zusatzbausteinen im stationären Bereich und dem Tarif selbst können Sie in meinem Kommentar zur Tarifeinführung des Tarifes COMFORT nachlesen. Dieser steht Ihnen im Downloadbereich kostenfrei als pdf Download zur Verfügung.
Tags: Comfort, Continentale, Tarifeinführung
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19.
März '10
Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch.
Die Anpassungszahlen der Continentalen Krankenversicherung finden Sie heute hier. (Neugeschäftsanpassungen zum 01. 05. 2010)
Tarife GS1Plus bei Männern zwischen 7 und 8%
weiterhin werden angepasst:
IM BESTAND:
GS1, GS1Plus, GS2 bei MÄNNERN
BSS und BSB bei Männern und Frauen
P21 und P22 bei FRAUEN
Bei den Tarifen mit hohen Beitragsrückerstattungen beachten Sie aber bitte die entsprechenden steuerlichen Besonderheiten gem. Bürgerentlastungsgesetz.
Die Anpassungen im Bestand können abweichen. Generell gilt aber auch hier: bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?
Weiterführende Informationen:
Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln
Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV
Tags: BAP, Beitragsanpassung, Continentale
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13.
Oktober '09
In bekanntem Turnus hier auch die Beitragsanpassungen der Continentalen und der R+V Krankenversicherung. Vielen Dank meinem Kollegen Frank Dietrich für das Übersenden der Infos. Die bisher von anderen Gesellschaften veröfentlichten Daten finden Sie hier. (LINK) Für das Bestandsgeschäft gelten besondere Regelungen.
Beitragsanpassungen gibt es unter anderem für folgende Tarife (Neugeschäft), zum Teil auch für den Bestand.
CONTINENTALE:
Tarif Economy- hier nur bei Männern zwischen 5 und 10%
R+V Krankenversicherung:
Aufgrund des Anpassungsbedarfes in den Alttarifen (die als Stütztarife für die neuen AGIL Tarife agieren) besteht auch im AGIL Anpassungsbedarf.
AGIL classic und AGIL comfort 0 nur bei den Frauen (Senkungen und Erhöhungen bis ca. 8%, bei Jugendlichen weiblich bis 11%
AGIL comfort in SB Stufe 1920 und im Premium SB 0, 480, 960 bei Männern und Frauen 0,81 bis ca. 11 %
AGIL premium 1920 nur bei Frauen, ca. 7-8%
Anpassungen in den Tagegeldtarifen bei Frauen ca. 1%
dazu einige Ergänzungstarife zur GKV und der Auslandsreisetarif
Diese Anpassungen sind, wie alle bisherigen auch, Neugeschäftsanpassungen. Somit sind diese als Tendenz schon, aber sonst nicht direkt übertragbar auf den Bestand. Hier werden wie oben angekündigt verschiedene Limitierungen eingesetzt.
Entscheiden Sie sich nicht übereilt für einen Tarifwechsel. Bevor Sie über einen solchen nachdenken prüfen Sie bitte ob die für Sie relevanten Kriterien (Link zum Fragebogen) erfüllt sind. Und das sowohl im alten als auch im neuen Tarif.
Tags: BAP, Beitragsanpassung, Continentale, R+V
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17.
März '09
Guten Morgen liebe Leser,
in den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Anfragen, welche sich mit dem Thema Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Viele Versicherte sind verunsichert, wenn die Beiträge schon wieder erhöht werden und fragen sich (zu recht) wie das ganze weiter gehen soll.
Soll ich wechseln- oder was kann ich tun um meine Beiträge zu verringern? Wann macht es Sinn Bausteine aus dem Vertrag auszuschließen oder Änderungen vorzunehmen? Fragen über Fragen auf die eine pauschale, allgemeingültige Antwort nicht möglich ist. Die Private Krankenversicherung ist eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung. Viele Faktorer und Auswahlkriterien sind hier zu berücksichtigen.
Auch wird immer wieder der Wechsel in den Basistarif angeführt. Dazu erhielten wir gestern folgende Mail:
Seit Abschluss ist eine regelmäßige Tariferhöhung umgesetzt worden, die ich jetzt nicht mehr tragen möchte. Aus diesem Grund denke ich über einen Wechsel nach bzw. möchte wissen, welchen Beitragssatz ich unter den neuen Voraussetzungen ,- Gesundheitsfond 2009 und Basistarif etc. zahlen müsste.
Auch hier ist unschwer zu erkennen welcher Beratungsbedarf besteht. Der Wechsel in den Baisistarif ist immer eine (letzte) Notlösung, denn hier werden die Systeme vermischt und die Nachteile kombiniert. Hohe Beiträge und dazu Leistungen auf GKV Niveau sind nicht wirklich eine Alternative- können aber für einige Nichtversicherte der letzte Weg sein.
Insbesondere auch bei den “Einstiegstarifen” der Inter Krankenversicherung, der Tariflinie Comfort (CL) ist es nun zum 01. 04. 2009 wieder einmal zu einer deutlichen Anpassung gekommen. Hier bietet sich an, kurzfristig zu reagieren und entsprechende Umstellungen vorzunehmen.
Wenn Sie auch von einer Anpassung “betroffen sind”, sollten Sie unter anderem folgendes tun:
- Machen Sie sich Gedanken welchen Schutz Sie wirklich wollen und brauchen, welche Risiken Sie allein tragen können und wollen und was zwingend versichert werden muss.
- Schließen Sie ggf. Komponenten wie eine Beitragsentlastung im Alter aus, wenn Sie dadruch den Höchstbeitrag überschreiten und keinen Zuschuss des Arbeitgebers mehr für diese Bausteine bekommen.
- Sprechen Sie Ihren Berater an, dieser wird gemeinsam mit Ihnen eine Umstellungslösung finden.
Bei weiteren Fragen können Sie mir auch gern über das Kontaktformular eine Mail senden.
(UM)
Tags: BAP, Beitragsanpassung, Beitragserhöhung, Beitragsgarantie, Continentale, Inter, PKV
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