Artikel mit ‘Central’ getagged

21.
Dezember '11

Central: Kündigung wirklich nur im Original möglich? Verwirrung um Aussagen zur Kündigung der PKV


Momentan herrscht mal wieder große Verunsicherung. Der Grund liegt mal wieder bei der Central Krankenversicherung die mit einem Schreiben an einige Kunden. Auch die Gothaer Krankenversicherung hatte ja im letzten Jahr etwas eigenartige Auffassungen zum Prozedere der Kündigung bzw. eines Widerrufes zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Für Verwirrung sorgte die letzten Tage ein Schreiben der Central Krankenversicherung AG, welche als Antwort an einen kündigenden Kunden wie folgt antwortete. (Quelle: Central, zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken)

Einige Kollegen, Vertriebe und auch einige Mitbewerber greifen das Thema auf und beschweren sich über die Dreistigkeit ein Original zu fordern. Darin wird unterstellt, ein Fax reiche nicht mehr aus. Das steht da aber nicht. (weiterlesen …)

11.
November '11

Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung – darf der das?


Einige Kunden werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung sind davon betroffen.

Gerade bei den Kunden, denen bei Vertragsabschluss eher das Blaue vom Himmel versprochen wurde und die sich dann für einen Tarif mit geringer Selbstbeteiligung entschieden haben, diese werden davon nicht gerade erfreut sein. Doch die erste Frage, die sich in solchem Fall immer stellt ist:

Darf der Versicherer denn die Selbstbeteiligung so einfach erhöhen?

Ja, dieses ist eine andere Form der Beitragsanpassung, die dem Versicherer zusteht. Dabei ist nicht festgeschrieben welche der Formen (Anhebung der Beiträge oder Anhebung der Selbstbeteiligung) dieser nutzt, oder auch beide in der Kombination.

Die Voraussetzungen für diese Regelung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), genauer im §203. Dieser lautet auszugsweise:

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist.”

Was genau darf der Versicherer tun, was nicht?
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03.
November '11

Central CVP 500 – was tun nach der Beitragsanpassung zum 01. 01. 2012


Einige Gesellschaften bekommen es einfach nicht “auf die Reihe”. So schrieb mir ein Kunde heute in seiner Mail und meinte damit die Beitragsanpassung seiner privaten Krankenversicherung. Es ist wie in allen Bereichen des Lebens, es gibt gute Beispiele und eben auch schlechte. In meinen letzten Blogbeiträgen hatte ich bereits Hinweise und Tipps für die Central Kunden zusammengestellt und möchte in diesem Beitrag speziell die Entwicklung der so genannten “Pauschalleistungstarife” betrachten.

Was ist das “besondere” an solchen Tarifen?

Bei der Pauschalleistung wird dem Kunden eine garantierte und vertraglich vereinbarte Rückerstattung versprochen. Anders als bei Modellen mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung kann diese nicht vom Unternehmen eingestellt oder gekürzt werden. Der Betrag ist vertraglich vereinbart und wird bei Leistungsfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen (i.d.R. im Folgejahr) ausgezahlt.

Für wen sind/ waren solche Tarife interessant?

Vor der steuerlichen Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz nutzen vorwiegend Angestellte diese Tarife. Es war “doch toll” fast 6 Monatsbeiträge zurück erstattet zu bekommen, wenn keine Leistungen beansprucht wurden. So wurden diese Tarife auch an den Mann und die Frau gebracht. Oftmals taten Vertreter einer großen Vermögensberatung dieses auch mal so “pauschal”, Tarif passt und gut. Selbst das Unternehmen warb einmal in einem Newsletter mit der Aussage “Unser Tarif CVP passt immer!”

Wie genau funktioniert der Tarif nun?
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29.
Oktober '11

Beitragsanpassungen bei der Central Krankenversicherung zum 01. 01. 2012


Es ist und war das Unternehmen in 2011, welches am meisten (großteils negative) Schlagzeilen gemacht hat. Die Central beschloss die Schließung von Tarifen, radikale Veränderungen im Unternehmen und dem Vertrieb und zudem musste man eingestehen, das eigene Konzept des Vario Tarifs ist gescheitert.

Hier nun die Zahlen zur Beitragserhöhung 2012, soweit verfügbar:

EKN 600 (700 EUR SB) erhöht sich bei Männern um 10-12%, bei Frauen ca. 6%

EKN 2500 (2.600 EUR SB) bei Kindern um 11, Jugendlichen um 17-21%, Männern um 5-7%

EKN 250 (325 EUR SB) bei Kindern 4-9%, Jugendlichen bis 15%, Männern ca. 6 und Frauen ca. 10-12%

EKN 0 bei Männern und Frauen ca. 7-8 %

CVP 500 (Pauschalleistung) bei Männern um ca. 20%, Frauen 25- 39%

CV3N500 bei Männern ca. 10%, Frauen bis zu 30%

CV3N250 bei Männern 5-7% und Frauen ca. 11%

CV3N1 bei Männern ca. 2-3%, Frauen bis zum 9%

CV3H250 und 500 bei Männern 15-20% und Frauen 11- 30%

CV3H1 bei Frauen ca. 9 und Männern ca. 12%

Vario V323S1/ S2/ S3 bei Männern 11-23%, Frauen 9-19 %, Kinder und Jugendliche teilweise

Vario V322S1/ S2/ S3 bei Kindern 4-10%, Jugendl. 9-16%, Männern 11-24% und Frauen 9-19%

Vario V223S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-14%. Männer 11-23% und Frauen 9-12%

Vario V222S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-19%. Männer 11-23% und Frauen 9-20%

Vario S222S2P (Pauschalleistung) Männer ca. 23-24% und Frauen ca. 20%

Vario V221S1/ S2/ S3 bei Kindern 4-10%, Jugendliche 7-16%, Männer 11-23% und Frauen 9+19%

Vario V212S1/ S2/ S3 Kinder 4-10%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%

Vario V211S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%

Vario V122S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-17%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%

Vario V121S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 5-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-11%

Vario V112S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%

Vario V111S1/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 9-17% und Frauen 5-9%

Vario S111S2P (Pauschalleistung) Männer 9-12% und Frauen 6-7%

Comfort 0, 1, 2, 3, 4 und 5 bei Kindern 2-16%, Jugendlichen 4-21%, Männern 5-16% und Frauen 6-18%

Erhöht werden auch die Tagegeldtarife neben der Vollversicherung. Dabei handelt es sich um die Tarife ETA 14, 21, 42, 182, 273, 364, 7, 91 wie auch die ETB und ETC Tarife. Die Anpassungshöhen bei Männern und Frauen liegen zwischen 2 und bis zu 33%

Der typische Angestelltentarif ETA 42 oder ETB42 wird bei Männern zwischen 7- 36% und bei Frauen 2-3% angepasst

Dennoch sollten Sie, trotz dieser hohen Anpassungen nie übereilt handeln. Prüfen Sie gemeinsam mit einem spezialisierten Berater was Sie tun können. Vielleicht sind auch folgende Tipps und Hinweise für Sie hilfreich:

Die Anpassungszahlen 2011 und mehr als 170 Kommentare von Betroffenen”

Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”

Central Krankenversicherung vor radikalen Veränderungen – was passiert mit den Versicherten?

Beitragsentwicklung Bestandskunde CENTRAL, Tarife KN/ EKN

28.
Oktober '11

Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”


Eine der häufigsten Fragen, welche mir in den letzten Wochen von Neukunden gestellt worden ist, ist die zum Verbleib in der Kunden in der Central Krankenversicherung. Die Gründe für die Beunruhigung der dort versicherten Kunden sind vielfältig. Spürbare Beitragsanpassungen in den vergangenen Jahren, welche weit über dem Marktschnitt liegen und lagen sind sicher nur ein Grund und sollten keinesfalls ein Grund für eine Kündigung eines Vertrages sein.

Weiterhin hatte das Unternehmen Tarifschließungen, (erneute) zweistellige Beitragsanpassungen angekündigt und wird somit nicht nur für Bestands- sondern auch für Neukunden eher unattraktiv. Auch die Zugangswege, über die die Kunden noch zum Unternehmen kommen können werden beschränkt und nur noch über die DVAG (Deutsche Vermögensberatung) erfolgen.

Ich hatte bereits in meinem letzten Beitrag “Was können und sollten Bestandskunden der Central nun tun?” einige Hinweise gegeben, möchte aber einige konkrete Kundenfragen in diesem Beitrag aufgreifen und beantworten.

Muss ich jetzt unbedingt dort weg?

Natürlich nicht. Nur weil ein Unternehmen (s)eine Strategie ändert und ggf. auch Tarife schließt, muss niemand dort “schnell weg”. Bedenken sollten Sie aber andere Punkte. Wie und warum sind Sie damals zu der Central und zu dem Tarif gekommen? Waren es begründete Kriterien für die Tarifauswahl, oder eher der “Rat des Vermögensberaters?”

Wenn es ohne konkrete Auswahl zu einer Entscheidung kam, so prüfen Sie bitte anhand der Auswahlkriterien zunächst einmal was Sie wünschen, wollen und brauchen. Nur wenn die Anforderungen an Ihren Tarif klar sind, nur dann können Sie diese mit dem Tarif und den Tarifleistungen vergleichen und somit entscheiden ob der Tarif “passt”.

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