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Artikel mit ‘BU’ getagged
24.
September '10
Alles wird neu, bei der Continentalen. Nachdem die Krankenversicherung vor kurzem den neuen COMFORT Tarif eingeführt hat, gibt es ab September 2010 auch ein neues Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses hört auf den wohlklingenden Namen “Vorsorge Premium”.
Das neue BU Produkt ist ein Maßstab an Flexibilität, wie der Versicherer meint. Wörtlich schreibt dieser in einem Prospekt an den Berater:
“nicht einfach flexibel, sondern extra flexibel- eben lebensnah”
und hebt dabei die Wechseloption in einen Altersvorsorgevertrag, die Nachversicherung bis Alter 50 und den jährlichen Wachstumsplan hervor. Was daran so besonders sein soll, erschließt sich mir leider (noch?) nicht aber kommt bestimmt noch.
Was aber tatsächlich als positives Merkmal hervorsticht, ist die versicherte Sofortleistung bei Eintritt der BU, der Verzicht auf die Formulierung “mehr als altersentsprechender Kräfteverfall” und die Infektionsklausel für Ärzte und Zahnärzte.
Gegenüber einigen Maklern und Vertriebspartnern wird diese BU Absicherung mit den Worten “mit den besten Bedingungen, die wir je hatten!” beworben. Das muss ja nicht zwangsläufig bedeuten das die Bedingungen gut sind, jedoch sollte sich ein Makler diese auf jeden Fall einmal anschauen. Genau das habe ich getan und mich stören an diesem Bedingungswerk einige Punkte:
1.) befristetes Anerkenntnis
Die Continentale verzichtet nicht generell auf die so genannten “befristeten Anerkenntnisse“. Es ist also möglich, dass der Versicherer die Anerkennung der BU in “begründeten” Ausnahmefällen zeitlich befristet (max. 12 Monate, Grundlage Punkt 2, Seite 15 AVB)
Dieses finde ich persönlich deshalb unglücklich, da es Gesellschaften gibt, welche so etwas anders/ besser lösen und ein befristetes Anerkenntnis meiner Auffassung nach immer eine Einschränkung ist.
2.) Auch die “Umorganisation“, also die Verpflichtung des Versicherten seinen Betrieb anders zu organisieren um nicht in die Berufsunfähigkeit zu kommen, finde ich unglücklich. In den Bedingungen heißt es dazu:

Quelle und (c) Continentale
Diese Umorganisation findet auch bei der Conti bei Angestellten nicht statt. Gerade bei Selbstständigen gibt es hier aber deutlich bessere Lösungen, die bedacht werden sollten.
Auch die Punkte Krieg- und Terror, Nachversicherung (wenn kein konkretes Ereignis vorliegt) und die Arztanordnungsklausel sollten Sie sich genauer anschauen. Gerade in Details bei der Berufsunfähigkeit liegt “der Hase im Pfeffer”. Findet der Versicherer eine Lücke in den Bedingungen, so wird er diese berechtigt nutzen, um keine Leistung zu erbringen und seinen Bestand zu schützen. Dieses ist soweit legitim, bedenken Sie aber: In der BU Absicherung gibt es keine Grauzonen. Entweder es fließt eine Leistung oder nicht.
Alles in Allem gilt hier, wie immer und in jeder Beratung:
Es gibt keinen idealen Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie es auch keine ideale Private Krankenversicherung gibt. Dabei sind viele persönliche Faktoren zu berücksichtigen, die bei jedem Kunden individuell sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Leitfaden zur Entscheidung zur richtigen Berufsunfähigkeitsabsicherung
Kriterien (-fragebogen) zur richtigen BU
Allgemeine Versicherungsbedingungen der BU Vorsorge Premium, Stand 09/2010
Tags: Berufsunfähigkeit, BU, Continentale, Tarifeinführung
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit | Keine Kommentare »
17.
September '10
Diese Frage wird immer wieder gestellt. “Brauchen Hausfrauen/ Hausmänner eigentlich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und können diese überhaupt berufsunfähig werden?”
Oftmals haben gerade gut verdienende Eltern die folgende Situation: Ein Partner arbeitet und verdient überdurchschnittlich gut. Der andere Partner nutzt die Zeit/ Elternzeit um mit dem, gerade geborenen Nachwuchs zu Hause zu bleiben.
Klar ist meist, der Verdiener muss gegen das Risiko einer eintretenden Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend (Tipps zur richtigen Rentenhöhe) versichert sein. Das wird sicher kaum jemand in Frage stellen, denn gerade wenn dieser Partner krank und/ oder berufsunfähig wird, so muss es zu einer entsprechenden Ersatzleistung kommen.
Doch was ist mit dem anderen Elternteil? Kann dieser auch berufsunfähig werden, obwohl dieser gar keinen Beruf ausübt und sich der Erziehung der Kinder widmet? Muss eine Absicherung her und falls ja in welcher Höhe?
Zunächst muss unterschieden werden, ob bereits aus vorherigen Zeiten (des Berufslebens) ein solcher Schutz besteht. Ist dem so, so achten Sie dringend darauf, wie die Leistungen bei vorübergehendem oder gänzlichen Ausscheiden aus dem Beruf aussehen. Beispiele und Bedingungsaussagen finden Sie auch im Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung, den Sie im Downloadbereich kostenfrei als pdf beziehen können. Eine solche Aussage könnte wie folgt lauten:
(2.6) Scheidet der Versicherte vorübergehend oder endgültig aus seiner Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Nr. 2.1. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht. (Tarif BV10, Alte Leipziger)
Damit ist bei einer solchen Formulierung sichergestellt, dass der Kunde nicht schlechter gestellt wird als vorher und der versicherte Beruf gilt. Anders bei diesem Tarif:
(5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 darauf an, dass die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, zu der sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.
Ein Ausscheiden aus dem Berufsleben liegt nicht vor, wenn es sich nur um eine vorübergehende Unterbrechung der Berufsausübung von bis zu 3 Jahren handelt (z. B. wegen Mutterschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Zivil- oder Grundwehrdienst); in diesen Fällen sind bei der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Absätze 1, 2 oder 3 vorliegt, der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf und die damit verbundene Lebensstellung maßgeblich. (Quelle: Aachen Münchener, Tarif BUV)
Hier wird es bereits schwieriger, wenn die 3 Jahre als Zeitraum überschritten werden. Dieses kann durch Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit oder auch ein weiteres Kind passieren. Daher prüfen Sie einen eventuell bestehenden Vertrag bitte sorgfältig auf dieses und weitere Auswahlkriterien.
Aber zurück zur Frage der Berufsunfähigkeitsabsicherung von Hausfrauen und -männern:
Vor mehr als einem Jahr hatte ich die Frage “Kann Mama auch berufsunfähig werden?” bereits in einem Blogbeitrag behandelt. In meiner heutigen Beratung stellte der Kunde aber noch eine andere, weitergehende These auf. Dabei sagte dieser:
“Klar braucht meine Frau auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Stellen Sie sich mal vor, sie wäre nicht mehr in der Lage den Haushalt -zu schmeißen- und sich um unser Kind zu kümmern. Dann müsste ich doch meine Arbeitszeit verringern und mich um die Kinder, das Abholen und Bringen zum Kindergarten, Einkäufe etc. kümmern. Dadurch verringert sich mein Einkommen mindestens mal um ein Drittel und das könnten wir uns gar nicht leisten. Natürlich könnte ich auch jemanden beschäftigen dafür, aber auch der muss ja bezahlt werden.”
Und genau damit hat er Recht. Die Tätigkeit von Hausfrauen und -männern ist natürlich eine “werthaltige” Tätigkeit. Kann diese nicht mehr ausgeübt werden, so sollte eine entsprechende Absicherung vorhanden sein. Dieses gilt im Übrigen nicht nur wenn Kinder da sind, sondern generell.
Was ist zu beachten?
Bei vielen Gesellschaften gelten Höchstgrenzen für die monatlich versicherbare Rente. Diese sind einzuhalten und können im Einzelfall auch einmal zu niedrig sein. Daher ermitteln Sei am beten zunächst den Bedarf. Dazu überlegen Sie bitte welche Kosten Sie aufwenden müss(t)en, um eine dritte Person zu beschäftigen um den Haushalt zu führen, Wäsche zu waschen, die Kinder zu betreuen etc. Nachdem dieses geklärt ist, achten Sie bei der Tarifauswahl auch auf Optionsrechte und Nachversicherungsmöglichkeiten.
Kann die Rente und das Endalter ggf. ohne neue Risikoprüfung angepasst werden, falls die/ der Versicherte in einen neuen Beruf wechselt? Welcher Beruf/ Welche Berufsgruppe wird dann zu Grunde gelegt?
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Leitfaden als pdf zur BU
Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei
Tags: Berufsunfähigkeit, BU, Hausfrauen, Rentenhöhe
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit | Keine Kommentare »
21.
Juli '10
oder: Wo sind Sie denn selbst versichert?
Diese oder so ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt und auch wurde ich im Blogbeitrag “Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” von einer Beraterin gefragt was ich gegen die Central hätte.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Nichts! Machen wir einen kleinen Exkurs ins Alltagsleben. Viele meiner Kunden und Interessenten kennen dieses Beispiel aus der Beratung. Nicht weil ich Autos so toll finde, weil es aber genau das zeigt was ich hier demonstrieren will.
Stellen Sie sich vor Sie gehen in ein Autohaus. Der Verkäufer kommt auf Sie zu und bietet Ihnen ein tolles Auto zu einem unschlagbaren Preis an. Die Ausstattung ist toll, der Verbrauch auch, ja- Ihnen gefällt das Fahrzeug sogar. Auch viele unabhängige Tests von Zeitschriften oder Verbraucherzentralen haben gezeigt- das Auto ist Testsieger. Nur leider hat die Sache einen Haken. Es handelt sich um einen Smart und Sie haben Frau und zwei kleine Kinder.
Was soll Ihnen dieses Beispiel nun sagen?
Natürlich ist wichtig und entscheidend das ein Produkt gut ist, Kriterien passen und keine gravierenden Mängel aufweisen. Wichtiger oder mindestens genau so wichtig ist aber die Abstimmung auf den persönlichen Bedarf. Nur wenn das Produkt, egal ob Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Auto auf den Bedarf und die individuellen Anforderungen passt, dann noch marktfähig ist, nur dann ist es “das richtige Produkt”.
Daher ist die Frage nach meiner eigenen Krankenversicherung (es ist übrigens die Hallesche mit dem NK Tarif) völlig sinnlos und hilft in der Beratung und bei der Suche nach einer eigenen Absicherung nicht weiter.
Ich habe auch nichts gegen den einen oder anderen Krankenversicherer. Auch wenn ich über einige mehr und andere weniger schreibe. In der Vergangenheit haben immer mal wieder einzelne Unternehmen versucht sich mit Prospektaussagen, vermeintlichen Hilfsmittelgarantien oder Erklärungen in ein besseres Licht zu rücken. Dieses finde ich nicht gut, kann und werde solche Unternehmen nicht empfehlen und kommentiere dieses.
So oder ähnlich ist es auch bei vermeintlichen Tests in Zeitschriften, Zeitungen oder dergleichen. Auch hier wird suggeriert man habe die beste, passendste oder idealste PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, die es so aber nicht gibt. (Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung aus Juli 2010)
Sollten Sie also auf der Suche nach der FÜR SIE passenden und geeigneten Krankenversicherung, Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge sein, so tun Sie sich einen großen Gefallen.
1.) Lesen Sie den Leitfaden um die Unterschiede der Modelle und Systeme zu verstehen.
2.) Beantworten Sie die Auswahlkriterien und den Fragebogen
3.) Suchen Sie sich einen qualifizierten Berater
4.) Lassen Sie sich- wenn die Beratung für Sie passt- komplett beraten und verfallen Sie nicht irgendwelchen tollen Tipps und Ratschlägen die das eine oder andere Produkt viel besser aussehen lassen.
5.) Denken Sie auch in der PKV an das “danach” bzw. anstehende oder mögliche Veränderungen im Leben
Und als letztes sei noch erwähnt, dass für den Betroffenen Kunden aus dem Bericht über die Central, das ganze noch deutlich zu harmlos dargestellt war und auf emotionale Panikmache bewusst verzichtet wurde. Dieses können Sie in seinem Kommentar unter dem Blogbeitrag nachlesen.
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, Berufsunfähigkeit, BU, PKV, Tests
Veröffentlicht in Allgemein, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung | 2 Kommentare »
21.
Juni '10
Oftmals werde ich gefragt wann eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, ob diese überhaupt gemacht werden muss und ob dann keine Antragsfragen mehr zu beantworten sind. Doch zunächst der Reihe nach.
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch bei der Privaten Krankenversicherung werden im Antragsformular Fragen gestellt. Diese sind vom Antragsteller zu beantworten und ermöglichen dem Versicherer eine Einschätzung des Risikos.
Wie krank ist/ war der Antragsteller und welche kosten kommen auf uns zu?
Was gab es an Vorerkrankungen und was könnte uns an (Mehr-)kosten erwarten?
Um wie viel ist das Risiko gegenüber einem gesunden Versicherten erhöht?
Diese Fragen lassen sich mit den Antragsangaben beantworten. Reicht dem Versicherer das nicht aus, so verwendet er so genannte Zusatzfragebögen.
Um dieses zu beantworten ist allein ein Status quo nicht ausreichend. Daher beziehen sich die Angaben auch auf die Vergangenheit.
Bei bestimmten Rentenhöhen in der BU oder bei dem Fehlen einer Vorversicherung in der Krankenversicherung ist meist/ fast immer eine ärztliche Untersuchung nötig. Stellt der Kunde einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsabsicherung beauftragt der Versicherer einen Arzt.
In der Praxis wird der Kunde mit dem Formular zu einem Arzt seiner Wahl geschickt, der Versicherer erteilt eine Weisung was zu untersuchen ist und übernimmt auch die Kosten. Diese Art der Untersuchung(en) ist abhängig von der beantragten Rentenhöhe. Auch hier sind jedoch die Antragsfragen zu beantworten, da der Arzt nur eine Momentaufnahme feststellen kann und die Angaben über die Vergangenheit vom Antragsteller zu machen sind.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Untersuchung in der Regel bei dem Fehlen einer vorherigen Absicherung verlangt. Diese Kosten werden vom Versicherer nicht übernommen, da der Antragsteller sich versichern möchte und daher seinen Gesundheitszustand darlegen muss.
In jedem Fall nehmen Sie die Unterlagen wieder selbst vom Arzt mit und übergeben diese dann dem Versicherer oder Ihrem Berater. So haben Sie 1.) eine Kopie und können 2.) einmal auf die Antworten und Ergebnisse schauen und diese ggf. besprechen.
Tags: ärztliche Untersuchung, BU, PKV, Untersuchung
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit, Private KV | 1 Kommentar »
03.
Juni '10
In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:
Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, es bestünde KEINE Berufsunfähigkeit.
Da der Versicherer aber “so toll zu sein scheint” oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.
Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die Annahme des Kulanzangebotes bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.
Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie “nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts” oder “wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre” getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.
Was können Sie in einem solchen Fall tun?
- Stellen Sie zunächst den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.
- Machen Sie keine Angaben telefonisch, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar
- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um schriftliche Antwort
Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige “gut aussehenden Zusagen” sollten Sie sorgfältig prüfen lassen und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.
Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit
Fragebogen als pdf
Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
Tags: Berufsunfähigkeit, BU, Leistung, Leistungsprüfung BU
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit | 2 Kommentare »