27.
Mai '10
Das klingt provokant, ist aber so. Bei einer Absicherung von 500 EUR Rente gehen Sie von den Beiträgen lieber schön Essen.
Das Problem bei vielen Altverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Einen die bereits bei Vertragsabschluss zu geringe Rentenhöhe, zum anderen aber die fehlende Anpassung.
So begegnete mir gestern in der Beratung wieder so ein Fall. Ein privat versicherter Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und einem Nettoeinkommen von knapp 2.500 EUR besaß eine versicherte BU Rente von 1280 EUR monatlich.
Im Leistungsfall bedeutet dieses (ohne Berücksichtigung von Steuern etc)
Zahnbetrag der BU Rente: 1.280 EUR
abzüglich AG und AN Anteil zur Privaten Krankenversicherung (PKV) von 489 EUR (heute)
DANN BLEIBEN noch knapp 800 EUR übrig. Bei einem heute auf 2.500 EUR ausgerichteten Lebensstandard und noch nicht berücksichtigten Beträgen für eine, dann wieder nötige, angemessene Altersvorsorge nicht viel.
Doch wie hoch muss nun die Rente sein?
Eine pauschale Empfehlung gibt es leider nicht. Dieses ist von vielen Faktoren abhängig. Dabei sind auch (natürlich nicht nur) die Folgenden Punkte zu hinterfragen:
1.) sind Vermögen vorhanden und könn(t)en diese verbraucht werden, sind also ständig verfügbar?
2.) sind Immobilien vorhanden um mietfrei zu wohnen oder diese zu vermieten?
3.) welche Kosten laufen auch im Falle einer BU weiter?
4.) wie hoch soll/ muss die Absicherung der Altersrente sein (meist entfallen dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, hier entsteht eine gravierende Lücke)
5.) Wer in der Familie muss (mit-)vorsorgt werden? Partner, Kinder?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, geht es an die weiteren Fragen zur Dauer der Rente, Dauer der Absicherung und vieles mehr.
TIPP:
Schauen Sie dringend mal in Ihre eigene Police zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben der Frage nach den Versicherungsbedingungen und den Auswahlkriterien schauen Sie besonders auf die Rentenhöhe und das Endalter.
Sollte die Höhe oder ein anderer Punkt nicht passen, so ändern Sie es kurzfristig. Der Fragebogen zur BU gibt Ihnen weitere Anhaltspunkte und kann hier kostenfrei geladen werden.
Tags: Auswahlkriterien, Berufsunfähig, Berufsunfähigkeit, BU, Rentenhöhe
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22.
Februar '10
In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr möglich. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster werden.
Heute mögen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein- was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?
Aus 1.000 EUR Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann nur noch 672 EUR wert.
Was kann man aber dagegen tun?
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers gezahlt. Diese ist aber abhängig vom Erfolg des Unternehmens, den Kapitalmärkten und der Anlagepolitik und Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar “nett”, aber eben nicht garantiert.
Bei einigen Unternehmen gibt es daher vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien. Die so genannte “garantierte Rentensteigerung” kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese sichert dann eine vertraglich zugesagte Steigerung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.
Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn dafür ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, dringend zu empfehlen.
Tags: Berufsun, Berufsunfähig, garantierte Rentensteigerung, Leistungsfall, Leistungsprüfung BU
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20.
August '08
Liebe Leser,
generell ist es einem Berufsunfähigkeitsversicherer durchaus möglich eine einmal bewilligte Rente wieder einzustellen oder zu kürzen, falls sich die Umstände ändern. Dieses meinte auch ein Berufsunfähigkeitsversicherer der am Landgericht Dortmund von seinem Versicherten vor den Kadi gezogen wurde- zu Recht wie sich nun herausstellte.
Am 29. Mai 2008 entschied das Landgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 2 O 20/08 unter welchen Voraussetzungen die Rente einzustellen sei, diese waren hier jedoch nicht gegeben.
Der Kläger bezog bereits eine Rente wegen Berufunfähigkeit, da er seinen Beruf als Monteur von Satelitentechnik nicht mehr ausüben konnte und unstrittig zu 60% berufsunfähig war. Als der Versicherer nun erfuhr welche neuen Tätigkeiten der Versicherte ausübte, wollte dieser die Rente einstellen. Dagegen ging der Versicherte vor und der Versicherer versuchte auch eine zweite Einstellung der Rente zu erwirken indem er sich auf ein Gutachten bezog, welches die neue Tätigkeit (ebay Handel von Sat-Technik und Tonträgern) durchaus bejate. Leider vergaß der Versicherer dieses Gutachten beizufügen, was den Bescheid vormal wertlos machte.
Die Richter meinten jedoch,
Sinn und Zweck sowie Ausgestaltung des in § 7 der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen näher
ausgestalteten Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass eine Mitteilung des
Beklagten, mit welcher eine Leistungseinstellung nach anerkannter
Berufsunfähigkeit erfolgt bzw. angekündigt wird, nur dann wirksam ist, wenn in ihr
nachvollziehbar begründet wird, warum die einmal anerkannte Leistungspflicht
wieder enden soll (BGH, VersR 1998, 173; KG, r + s 2006, 515; OLG Hamm, OLGReport
2004, 59).
Auch die Lebensstellung muss in der neu ausgeübten Tätigkeit gewahrt werden. So ist dies bei einer Einkommensminderung von 24% und einem Einkommen von unter 1.000 EUR monatlich nicht mehr der Fall.
Achten Sie also bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf das “Kleingedruckte” und schauen sich die Regelungen genau an. Sind die Grenzen eindeutig oder schwammig formuliert? Ist klar definiert was zur Einstellung der Rentenleistungen führt? Wird der neue Beruf oder die Lebensstellung klar definiert?
Bei der Suche nach dem geeigneten Produkt helfen Ihnen auch folgende Kriterien http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html weiter.
Viel Erfolg!
Tags: 2O20/08, Berufsunfähig, BU, Einstellung BU Rente, LG Dortmund
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