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Artikel mit ‘Basistarif’ getagged
21.
Januar '09
Liebe Leser,
immer wieder wird die Frage gestellt, ob denn eine private Krankenversicherung bei schlechter Bonität überhaupt möglich.
Die typische Antwort- es kommt darauf an.
Generell besteht in Deutschland seit dem 01. Januar 2009 für alle Personen Versicherungspflicht. Das führt zwangsläufig dazu, dass eben auch Personen mit schlechter Bonität zu versichern sein müssen. ABER: Eine Aufnahmepflicht besteht nur im Basistarif. Dieses ist eine der Änderungen durch die Gesundheitsreform zum 01. 01. 2009, ich schrieb darüber bereits.
Aus verschiedenen Gründen ist der Basistarif nicht unbedingt die ideale Wahl. Gründe sind neben den deutlichen Leistungseinschränkungen zu den sonstigen Tarifen (reduzierte Honorare bei ärztlicher Behandlung, vgl. GKV Leistungen im Krankenhaus, keine Leistungen bei Heilpraktiker, Zuzahlungen, Leistungen nach einem fest definiertem Hilfsmittelverzeichnis etc.)
Eine weitere Möglichkeit auch Personen mit eingeschränkter Bonität zu versichern besteht in Gruppenverträgen welche für bestimmte Berufsgruppen/ Vereine oder Verbände Sonderkonditionen und Annahmezwang anbieten.
Aber auch in den “normalen” Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine “mal dagewesene” schlechte Bonität oder ein Schufa Eintrag unter Umständen kein genereller Hinderungsgrund. Dieses sollte jedoch dem Versicherer offen und ehrlich dargelegt werden, es sollten keine Restschulden mehr bestehen und die Beitragszahlung muss sichergestellt sein.
Dazu kommen bei einigen Unternehmen Auflagen wie eine vierteljährliche Vorauszahlung oder weitere Beschränkungen hinsichtlich der Beitragszahlung.
Zusammenfassend kann man festhalten das eine schlechte Bonität, ein Schufa oder Bürgel Eintrag nicht generell das k.o. Kriterium für einen Versicherungsschutz ist. Hier ist inbesondere die genaue Analyse zu der Situation und eine entsprechende Beratung durch qualifizierte Berater erforderlich.
Eins sollten Sie nicht tun- stellen Sie nicht pauschal einen oder mehrere Anträge, welche dann womöglich abgelehnt werden. Dieses ist eher hinderlich bei der weiteren Suche.
Tags: Basistarif, PKV, schlechte Bonität
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13.
August '08
Viel besprochen und doch ist niemandem richtig klar, welche Veränderungen die Gesundheitsreform den Versicherten in beiden Systemen bringen wird.
Zunächst einmal gibt es eine gravierende Änderungen für alle Selbstständigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Durch die Änderungen des WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) und die damit verbundene Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. 1. 2009 erwartet diese neben steigenden Beiträgen der Wegfall des Krankengeldes.
Der Selbstständige kann sein Krankentagegeld nur noch versichern, wenn dieser sich für einen Wahltarif in seiner oder einer anderen gesetzlichen Kasse entscheidet und sich dadurch 3 Jahre an seine Kasse bindet. Hier geht für Selbstständige fast unbemerkt einer der wichtigsten Elemente der Gesundheitsvorsorge, das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, verloren.
Weitere Änderungen im Überblick:
Zum 1. 1. 2009 erfolgt die Einführung des Gesundheitsfonds und damit ein einheitlicher Beitragssatz von ca. 15,5 % (dieser wird vom Bundesministerium noch endgültig per Rechtsverordnung festgelegt). Dadurch erhöhen sich für die meisten Gesetzlich Versicherten die Beiträge zum Teil drastisch. Die möglichen Erstattungen durch die GKV wird nach einhelliger Meinung nicht vor 2010 kommen, wenn überhaupt.
Aber auch für die Privaten Versicherer und deren Kunden ändert sich so einiges. So wird zum 01. 01. 2009 auch der Basistarif zur Pflicht und niemand kann/ darf/ muss ohne Krankenversicherungsschutz sein. Für den so genannten Basistarif gilt: Keine Ablehnungen und keine Zuschläge. Ein weiterer Schritt in Richtung Neuerungen betrifft die Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Auch dieses war bisher nicht möglich. Aber entgegen der Pläne wird es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten geben, für Bestandskunden nur im ersten Halbjahr 2009 und auch nur teilweise. Die so genannten Rückstellungen können in Höhe des Basistarifes mitgenommen werden, dafür steigen aber die Prämien der Privaten Versicherer um ca. 10-20% an.
Für heutige Kunden in der PKV und somit in der “Alten Tarifwelt” gilt es genau zu überlegen ob ein Wechsel nützlich, möglich und sinnvoll ist und ob man- denn das muss man- nur wegen der teilweisen Mitnahme der Rückstellungen seinen Schutz 18 Monate auf Basistarifniveau herunter schrauben möchte.
Hilfreiche Kriterien anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen oder erstmals den Bedarf ermitteln können finden Sie unter www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html. Dort hilft Ihnen auch ein interaktiver Fragebogen im pdf Formular weiter.
Die Gesundheitsreform ist eine der größten Aufgaben der Bundesregierung und bedarf sicher noch einiger Erklärungen und Erläuterungen. Gegen die Einführung des Basistarifes sind derzeit rechtliche Schritte beim Bundesverfassungsgericht im Gange.
Tags: Basistarif, GKV
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15.
Juli '08
Liebe Leser,
die Entscheidung ist gefallen. Der Gesetzgeber hat beschlossen wie lange die Bestandskunden im Basistarif verbleiben müssen.
Unter folgenden Voraussetzungen ist das Mitnehmen der teilweisen Alterungsrückstellungen möglich:
- Wechsel für Bestandskunden in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009
- Wechsel in den Basistarif der neuen Gesellschaft und Verbleib dort für mindestens 18 Monate
Damit ist entschieden das ein schneller Wechsel zwischen den Alttarifen nicht gewünscht ist. Bitte beachten Sie auch die Risiken die sich ergeben wenn Sie in dem Basistarif verbleiben müssen (18 Monate). Es erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, eine Ablehnung des “Herauswechselns” ist möglich und während der 18 Monate besteht nur Schutz auf (GKV-) Basistarifniveau.
Bei Fragen helfe ich Ihnen gern weiter.
Sven Hennig
Tags: Basistarif, Verweildauer
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17.
Juni '08
Nach der Gesundheitsreform wurde den privaten Krankenversicherern ein Basistarif verordnet.
Nun wollen Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium möglichst schnell die Vorgaben für einen Wechsel zwischen PKV-Unternehmen festlegen.
Kunden, die bisher privat krankenversichert sind, sollen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zu anderen Gesellschaften wechseln können und zudem nur 60% der Rückstellungen mitnehmen. Weiterhin müss(t)en diese dann mindestens 2 Jahre in dem Basistarif der neuen Gesellschaft bleiben – also auf Kassenniveau.
Schon jetzt ist bekannt, was ein solcher Tarif kostet. Für einen 35 Jahre alten Mann wird der Beitrag bei ca. 530 Euro liegen – also der aktuelle Höchstsatz der GKV. Dazu kommen Bausteine wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und die zehnprozentige Altersrückstellung.
Senken kann man diese Prämie nur, wenn man bereits viele Jahre PKV-versichert ist und hohe Altersrückstellungen hat.
Alles in allem sieht es nicht so aus, als wären diese Vorgehensweisen vom Gesetzgeber gewünscht oder ausreichend durchdacht.
Tags: Basistarif, PKV 2009, Wechselrecht
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