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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; BAP</title>
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		<title>Meine Private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge &#8211; darf sie das und was kann ich dagegen tun?</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragserhöhung]]></category>
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		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von Beitragsanpassungen die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind Anpassungen von 100 EUR oder auch bis 40% keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/private-kv/bap/" target="_blank">Beitragsanpassungen</a></strong> die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind <strong>Anpassungen von 100 EUR</strong> oder auch bis 40% keine Seltenheit. Problematisch sind solche Anpassungen dann, wenn diese nicht nur einmalig, sondern mehrere Jahre hintereinander passieren, wie man in den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2011/#comments" target="_blank">vielen Kommentaren zur BAP im letzten</a></strong> und <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/#comments" target="_blank">diesen Jahr</a></strong> sehen kann.</p>
<p>Die Frage die sich nicht nur die Central Kunden stellen ist aber eine andere:</p>
<p><em>&#8220;<strong>Was kann ich bei einer Beitragsanpassung tun?</strong>&#8221; und &#8220;<strong>Darf der Versicherer das überhaupt?</strong>&#8220;</em></p>
<p>Grundsätzlich ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen wenn die kalkulierten Mittel nicht ausreichen. Geregelt ist es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dort heißt es dazu:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden <strong>Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage</strong> berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein <strong>betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst</strong> und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. (&#8230;)</p></blockquote>
<p>Durch eine solche Anpassung ist die Leistungsfähigkeit gesichert und der Versicherer kann die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.</p>
<p><em><strong>Doch warum kommt es zu Anpassungen?</strong></em></p>
<p>Gründe für einen Anpassungsbedarf gibt es einige. Das sind zum einen die Gründe, die der Versicherer nicht direkt beeinflussen kann, wie<strong> steigende Lebenserwartung oder steigende Kosten im Gesundheitswesen</strong>. Dazu kommen weitere Faktoren. Die <strong>Nichtzahlung von Beiträgen</strong> führte früher zur Kündigung der Krankenversicherung. Seit Einführung der gesetzlichen <strong><a title="Versicherungspflicht und deren Erfüllung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-und-deren-erfuellung/" target="_blank">Versicherungspflicht</a></strong> ist das etwas anders. Der Versicherer muss Grundleistungen dennoch erbringen, auch wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt. Dieses führt dazu, dass die Kosten exorbitant steigen können. Kommt dann noch dazu, das die Kalkulation nicht aufgeht, die Kunden nicht aus billigen Einstiegstarifen in höherwertige Tarife wechseln, dann passiert das, was in der Central jetzt Wahrheit wurde.<br />
<span id="more-2138"></span><br />
<em><strong>Doch was genau kann der Kunde bei einer Anpassung tun?</strong></em></p>
<p>Generell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich bei verschiedenen Situationen anbieten. Eine der Möglichkeiten ist zunächst die oftmals vorgeschlagene <strong>Erhöhung der Selbstbeteiligung</strong>. Den Selbstbehalt darf auch der Versicherer anpassen, wenn dieses aus seiner Sicht nötig ist. (Blogbeitrag: <strong><a title="Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung – darf der das?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherer-in-der-pkv-erhoeht-die-selbstbeteiligung-darf-der-das/" target="_blank">Selbstbeteiligungsanpassung in der Privaten Krankenversicherung</a></strong>)</p>
<p><strong>1.) Anpassung der Selbstbeteiligung durch den Kunden</strong></p>
<p>Doch dabei sind verschiedene Punkte zu bedenken. Eine <strong>Erhöhung der Selbstbeteiligung</strong> und somit eine Verschlechterung der Leistungen aus der PKV ist <strong>durch den Kunden immer möglich</strong>. Voraussetzung ist jedoch, das eine solche höhere Selbstbeteiligungsstufe in dem Tarif angeboten wird. Dieser <strong>Wechselwunsch kann formlos gegenüber dem Versicherer ausgeübt werden</strong>. Dabei bedenken Sie aber bitte unbedingt, das meist ein Rückwechsel in den alten Tarif und auch eine weitere neue Verringerung der SB nur mit neuer Risikoprüfung möglich ist. (Ausnahme: vorhandene Wechseloptionen in einem Tarif)</p>
<p><strong>2.) Tarifwechsel in leistungsschwächere Tarife</strong></p>
<p>Dieser Tarifwechsel ist ebenfalls ein verbrieftes Recht des Kunden. Dabei ist zu beachten, das ein solcher Wechsel verschiedene Gestalt haben kann. Zum einen ist ein Wechsel in Tarife mit weniger Leistung als der eigene Tarif möglich. Solange keine Mehrleistungen in dem Tarif vorhanden sind, ist auch hier keine Risikoprüfung möglich. Ist der neue Tarif leistungsfähiger, dann findet eine neue Risikoprüfung statt. Je nach Situation der Vorerkrankung ist dieses möglich, kann aber auch vom Versicherer abgelehnt oder mit Zuschlägen (für die Mehrleistungen) belegt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Beitrag &#8220;<strong><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank">Tarifwechsel nach §204 VVG</a></strong>&#8220;.</p>
<p><em><strong>3.) Soll ich kündigen und mich woanders neu versichern?</strong></em></p>
<p>Auch das sollte wohl überlegt sein. Zu beachten ist dabei zunächst die Frage: &#8220;Warum haben Sie sich für den Tarif und die Gesellschaft entschieden?&#8221; und &#8220;Welche <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> lagen der Auswahl zugrunde?&#8221;.  Kommen Sie dann zu dem Entschluss, der <strong>Tarif und die Gesellschaft die richtige ist</strong>, dann denken Sie über die Möglichkeiten unter <strong>Punkt 1 und 2</strong> nach. Stellt sich aber heraus, dass der Tarif nicht dem entspricht, was Sie sich vorstellen oder von Ihrem Versicherungsschutz erwarten, dann schauen Sie sich nach <strong>Alternativen</strong> um. Nachteile wie das <strong>höhere Eintrittsalter</strong> bei einem anderen Versicherer und ein <strong>veränderter Gesundheitszustand</strong> müssen dabei jedoch bedacht werden. Daher achten Sie genau darauf, wohin Sie wechseln und ob der neue Tarif dann tatsächlich dem Bedarf entspricht. Eine Garantie für ewig stabile Beträge werden Sie auch dort nicht bekommen, aber unter Umständen mehr Möglichkeiten der Tarifgestaltung und einen Tarif, wen dem entspricht was Sie brauchen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em></span></p>
<p><a title="Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-beitragsentwicklung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv/" target="_blank"><strong>Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenkasse</strong></a></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung</a></strong></p>
<p><a title="Die Private Krankenversicherung im Alter- wie schütze ich mich vor steigenden Beiträgen" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-private-krankenversicherung-im-alter-wie-schuetze-ich-mich-vor-steigenden-beitraegen/" target="_blank"><strong>Beitragsentlastungsmodelle im Alter</strong></a></p>
<p><a title="Riester Rente zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/riester-rente-zur-beitragsentlastung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank"><strong>Beitragsentlastung durch Riester?</strong></a></p>
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		<item>
		<title>Versicherer in der PKV erhöht die Selbstbeteiligung &#8211; darf der das?</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 16:33:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BAP 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Central]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderkündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Kunden werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) Anhebung der Beiträge geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der Central Krankenversicherung sind davon betroffen. Gerade bei den Kunden, denen bei Vertragsabschluss eher das Blaue vom Himmel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige Kunden werden diese Jahr doppelt erstaunt sein, wenn die Post der Privaten Krankenversicherung eintrifft. So wird es nicht nur eine (teilweise deutliche) <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/krankenvers/private-kv/bap/" target="_blank">Anhebung der Beiträge</a></strong> geben, sondern zudem noch eine Anpassung der Selbstbeteiligung. Gerade die Kunden der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank">Central Krankenversicherung</a></strong> sind davon betroffen.</p>
<p>Gerade bei den Kunden, denen bei Vertragsabschluss eher das Blaue vom Himmel versprochen wurde und die sich dann für einen Tarif mit geringer Selbstbeteiligung entschieden haben, diese werden davon nicht gerade erfreut sein. Doch die erste Frage, die sich in solchem Fall immer stellt ist:</p>
<p><em><strong>Darf der Versicherer denn die Selbstbeteiligung so einfach erhöhen?</strong></em></p>
<p>Ja, dieses ist eine andere Form der <strong>Beitragsanpassung</strong>, die dem Versicherer zusteht. Dabei ist nicht festgeschrieben welche der Formen (Anhebung der Beiträge oder Anhebung der Selbstbeteiligung) dieser nutzt, oder auch beide in der Kombination.</p>
<p>Die Voraussetzungen für diese Regelung findet sich im <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/" target="_blank">Versicherungsvertragsgesetz (VVG)</a></strong>, genauer im §203. Dieser lautet auszugsweise:</p>
<blockquote><p>(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer <strong>nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung</strong> einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die <strong>Prämie</strong> entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse <strong>neu festzusetzen</strong>, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei <strong>dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst</strong> und ein vereinbarter <strong>Risikozuschlag</strong> entsprechend <strong>geändert</strong> werden, soweit dies vereinbart ist.&#8221;</p></blockquote>
<p><em><strong>Was genau darf der Versicherer tun, was nicht?</strong></em><br />
<span id="more-2105"></span><br />
<strong>Angepasst werden darf somit der Selbstbehalt, so vorher einer vereinbart ist.</strong> In einem Tarif <strong>ohne Selbstbeteiligung</strong>, darf aber eine <strong>solche nicht eingeführt werden</strong>. Es ist also nicht möglich, einen bisherigen Tarif welcher nur eine ambulante SB hatte, zukünftig mit einer Selbstbeteiligung im stationären Bereich zu versehen. Auch eine Tarifstufe ohne eine vereinbarte SB, kann nicht plötzlich eine Selbstbeteiligung bekommen.</p>
<p><em><strong>Steht dem Kunden dann auch ein Sonderkündigungsrecht zu?</strong></em></p>
<p>Ja. Die passende Regelung findet sich im <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html" target="_blank">§205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)</a></strong>. Dort lautet der entsprechende Text wie folgt:</p>
<blockquote><p>(4) <strong>Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie</strong> oder <strong>vermindert er die Leistung</strong>, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person <strong>innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung</strong> mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.</p></blockquote>
<p>Die Erhöhung der Selbstbeteiligung, wie in unserem Fall, führt zu einer Verminderung der Leistung, da der Versicherer nun erst ab einer höheren Summe die Rechnungen erstatten muss. Daher ist dieser Tatbestand vom §205 erfasst und bietet die Möglichkeit einer Kündigung. Ob diese überhaupt sinnvoll ist, oder ggf. ein <strong><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank">Tarifwechsel nach §204 VVG</a></strong> eher in Frage kommt, ist separat zu klären.</p>
<p>Weitere Artikel zum Thema:</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/" target="_blank"><strong>Anpassungen der Beiträge der Central Krankenversicherung</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/" target="_blank"><strong>Alle Beiträge zur Beitragsanpassung</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Central CVP 500 &#8211; was tun nach der Beitragsanpassung zum 01. 01. 2012</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/central-cvp-500-was-tun-nach-der-beitragsanpassung-zum-01-01-2012/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/central-cvp-500-was-tun-nach-der-beitragsanpassung-zum-01-01-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 06:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
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		<category><![CDATA[Beitragserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Central]]></category>
		<category><![CDATA[CVP]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalleistung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Gesellschaften bekommen es einfach nicht &#8220;auf die Reihe&#8221;. So schrieb mir ein Kunde heute in seiner Mail und meinte damit die Beitragsanpassung seiner privaten Krankenversicherung. Es ist wie in allen Bereichen des Lebens, es gibt gute Beispiele und eben auch schlechte. In meinen letzten Blogbeiträgen hatte ich bereits Hinweise und Tipps für die Central [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige Gesellschaften bekommen es einfach nicht &#8220;auf die Reihe&#8221;. So schrieb mir ein Kunde heute in seiner Mail und meinte damit die Beitragsanpassung seiner privaten Krankenversicherung. Es ist wie in allen Bereichen des Lebens, es gibt <strong><a title="Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Esprit, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/reale-beitragsentwicklung-bestandskunden-im-tarif-esprit-deutscher-ring-krankenversicherungsverein-ag/" target="_blank">gute Beispiele</a></strong> und eben auch <strong><a title="Beitragsentwicklung Bestandskunde CENTRAL, Tarife KN/ EKN" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsentwicklung-bestandskunde-central-tarife-kn-ekn/" target="_blank">schlechte</a></strong>. In meinen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank">letzten Blogbeiträgen hatte ich bereits Hinweise und Tipps für die Central Kunden</a></strong> zusammengestellt und möchte in diesem Beitrag speziell die Entwicklung der so genannten &#8220;Pauschalleistungstarife&#8221; betrachten.</p>
<p><em><strong>Was ist das &#8220;besondere&#8221; an solchen Tarifen?</strong></em></p>
<p>Bei der <strong>Pauschalleistung</strong> wird dem Kunden eine garantierte und vertraglich vereinbarte Rückerstattung versprochen. Anders als bei Modellen mit einer <strong><a title="Beitragsrückerstattung – oder – wozu will ich meine Krankenversicherung haben?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsrueckerstattung-oder-wozu-will-ich-meine-krankenversicherung-haben/" target="_blank">erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung</a></strong> kann diese nicht vom Unternehmen eingestellt oder gekürzt werden. Der Betrag ist vertraglich vereinbart und wird bei Leistungsfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen (i.d.R. im Folgejahr) ausgezahlt.</p>
<p><em><strong>Für wen sind/ waren solche Tarife interessant?</strong></em></p>
<p>Vor der <strong><a title="Bürgerentlastungsgesetz – bessere Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/buergerentlastungsgesetz-bessere-beruecksichtigung-von-kv-beitraegen/" target="_blank">steuerlichen Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz</a></strong> nutzen vorwiegend Angestellte diese Tarife. Es war &#8220;doch toll&#8221; fast 6 Monatsbeiträge zurück erstattet zu bekommen, wenn keine Leistungen beansprucht wurden. So wurden diese Tarife auch an den Mann und die Frau gebracht. Oftmals taten Vertreter einer großen Vermögensberatung dieses auch mal so &#8220;pauschal&#8221;, Tarif passt und gut. Selbst das Unternehmen warb einmal in einem Newsletter mit der Aussage &#8220;Unser Tarif CVP passt immer!&#8221;</p>
<p><em><strong>Wie genau funktioniert der Tarif nun?</strong></em><br />
<span id="more-2094"></span><br />
<em><strong></strong></em>Zunächst einmal wird ein Tarifbeitrag für die Krankenversicherung in der Police dargestellt. Dieser wird monatlich vom Konto des Versicherten abgebucht. Zusammengesetzt wird der Beitrag aus den Komponenten Grundbeitrag + 10% gesetzlicher Zuschlag + Krankentagegeld + Pflegepflichtversicherung. Nun finden wir in solchen Tarifen mit Pauschalleistung unterschiedliche Rückzahlungsregeln, am Beispiel des CVP der Central sieht das nun so aus:</p>
<blockquote><p>Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit 3.1 <span style="text-decoration: underline;"><strong>Voraussetzungen für die Auszahlung</strong></span> der Pauschalleistung Es wird eine Pauschalleistung für ein leistungsfreies Kalenderjahr (Anspruchsjahr) gezahlt, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Für das <strong>gesamte Anspruchsjahr wurden weder für Tarif CVP</strong> noch für <strong><span style="text-decoration: underline;">einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung</span></strong> Versicherungsleistungen bei der Central beansprucht. b) Im Anspruchsjahr bestand für mindestens einen Monat Versicherungsschutz nach Tarif CVP, der <span style="text-decoration: underline;"><strong>ununterbrochen</strong></span>, also insbesondere ohne Ruhensvereinbarung (Aussetzung, Überbrückung, Anwart- schaft), <span style="text-decoration: underline;"><strong>bis mindestens zum 30.06. des Folgejahres</strong></span> fortbestanden hat. c) Im Anspruchsjahr sowie bis zum 30.06. des Folgejahres hat <strong>weder ein Beitragsverzug</strong> bestanden noch war ein gerichtliches <strong>Mahnverfahren</strong> bzw. ein Beitragsprozess anhängig.</p></blockquote>
<p>Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, so bekommt der Kunde eine Rückerstattung. Auch die Frage der Höhe ist in den Bedingungen geregelt und lauten bei dem Tarif CVP wie folgt:</p>
<blockquote><p>Höhe der Pauschalleistung Die Höhe der Pauschalleistung beträgt:</p>
<p>- 5/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.</p>
<p>- 3/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.</p>
<p>- 2/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.</p></blockquote>
<p>Dazu gab es &#8220;in guten Zeiten&#8221; noch eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von einem Monatsbeitrag, so ergab sich eine Rückzahlung <strong>von bis zu 6 Monatsbeiträgen</strong>. Bei einem Beitrag von 400 EUR + 10% ges. Zuschlag (40 EUR) und Krankentaggeld und Pflegepflichtversicherung wurden so, in unserem Beispiel, bis zu 2.400 EUR erstattet. Berücksichtigt man dabei, das der Kunde 200 ERU von den 400 EUR als Arbeitgeberzuschuss bekam, so war die Krankenversicherung &#8220;quasi umsonst&#8221;.</p>
<p><strong>Klingt gut, oder?</strong> Genau so wurde der Tarif auch angeboten und verkauft.</p>
<p><em><strong>Warum es dann scheitert(e)?</strong></em></p>
<p>Zum einen <strong>änderten sich im Jahr 2010 die Voraussetzungen</strong>. Dabei wurden die Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt bei der Lohnsteuer (<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/hoehere-lohnsteuer-nach-pkv-wechsel/">Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?</a>) und eine Beitragsrückerstattung führte zur (nachträglichen) Steuerbelastung. So kommt es sehr auf den Einzelfall an, aber gerade bei ungünstigen Steuerklassen (1 oder ä.) ist es so, das sich das Modell kaum bzw. nicht mehr rechnet. <strong>Teilweise ist es günstiger die Rechnungen einzureichen</strong> und auf die Rückzahlung zu verzichten. Die Gesellschaft(en) versuchten den Verkauf dieser Tarife dann erstmal mit SonderBoni oder Mehrcourtage anzukurbeln, hat wohl auch nicht so geklappt wie gedacht. Ist man aber ganz ehrlich und versucht nicht, sich etwas vorzumachen, so kommt man selbst drauf.</p>
<p>Auch wenn ein Kunde keine Kosten verursacht, weil dieser leistungsfrei ist, so werden dennoch Gelder benötigt um <strong>Alterungsrückstellungen</strong> zu bilden. Da aber bei der halben Rückzahlung immer weniger Geld da ist- wovon soll das ausreichend passieren? Dazu kommt noch der Mensch. Gerade bei solchen Tarifen, wo sich der Versicherte Jahr für Jahr sagt &#8220;bloß nichts einreichen&#8221; tritt ein Phänomen auf. Werden die Grenzen zum Einreichen erreicht, so wird in dem Jahr alles irgendwie untersucht, behandelt und es treten Kosten auf, die so im Normalfall nicht entstanden wären.</p>
<p>&#8220;Man ist ja eh drüber&#8221; und dann muss man die Versicherung ja mal nutzen, so oftmals die Einstellung. Das allein ist natürlich kein Grund für die Anpassung. <strong>Gründe liegen sicher in verschiedenen Bereichen</strong> und sind bei der Gesellschaft zu suchen. Das Problem mit explodierenden Beiträgen hat die Central nicht nur bei dem CVP, in allen anderen Tarifen sind auch <strong><a title="Beitragsanpassungen bei der Central Krankenversicherung zum 01. 01. 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/" target="_blank">zweistellige Beitragsanpassungen für Central Kunden</a></strong> zu erwarten.</p>
<p>Das treibt natürlich wiederum gesunde Kunden, die noch wechseln können, weg vom Unternehmen- ein Kreisel der sich dann in Gang setzt und nur schwer aufzuhalten ist. Hier mal ein Beispiel eines heute <strong>46jährigen Kunden</strong>.</p>
<blockquote><p>Der <strong>bisherige Beitrag betrug im CVP 381,88 EUR</strong>. (nur Tarif, ohne Ges. Zuschlag und Bausteine) Neu ab Januar soll dieser nun<strong> 486,42 EUR zahlen</strong>, eine <strong>Steigerung von 112,87 EUR oder 29,56%</strong>.</p></blockquote>
<p>Dazu muss man wissen, bereits 2010 gab es eine saftige Erhöhung um fast 1/3 der damaligen Prämie. Neben der Anpassung kommt zum 01. 12. aber auch gleich noch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung von 500 auf 600 EUR. Das ist kaum noch zu verkraften, berücksichtig man dabei das die Kosten noch mind. 20-30 Jahre weiter steigen.</p>
<p>Hier ist wieder einmal zu sehen, wie wichtig die <strong>Auswahl der Gesellschaften</strong>, genügend <strong>interne Wechselmöglichkeiten</strong> und eine <strong>ausgewogene Kalkulation</strong> sind. <em><strong>Was können Sie tun?</strong></em> Wenden Sie sich an einen <strong>spezialisierten Berater</strong>. Bereiten Sie die Anforderungen für sich auf, sammeln Arztunterlagen und Vorerkrankungen (um ggf. Alternativen prüfen zu können) und schauen sich bei dem Unternehmen selbst um.</p>
<p>Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die langfristig bezahlbar ist und somit eine langfristige und dauerhafte Lösung darstellt.</p>
<p><em><strong>Weitere Beiträge zum Thema:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank"><strong>Central- alle Blogbeiträge zum Unternehmen</strong></a> <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassungen-bei-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2012/" target="_blank">Beitragsanpassungen der Central zum 01. 01. 2012</a></strong></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank"><strong>Tarifwechsel nach 204 VVG</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/hoehere-lohnsteuer-nach-pkv-wechsel/">Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Beitragsanpassungen bei der Central Krankenversicherung zum 01. 01. 2012</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Oct 2011 09:32:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BAP 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Central]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist und war das Unternehmen in 2011, welches am meisten (großteils negative) Schlagzeilen gemacht hat. Die Central beschloss die Schließung von Tarifen, radikale Veränderungen im Unternehmen und dem Vertrieb und zudem musste man eingestehen, das eigene Konzept des Vario Tarifs ist gescheitert. Hier nun die Zahlen zur Beitragserhöhung 2012, soweit verfügbar: EKN 600 (700 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist und war das Unternehmen in 2011, welches am meisten (großteils negative) Schlagzeilen gemacht hat. Die Central beschloss die Schließung von Tarifen, radikale Veränderungen im Unternehmen und dem Vertrieb und zudem musste man eingestehen, das eigene Konzept des Vario Tarifs ist gescheitert.</p>
<p>Hier nun die Zahlen zur Beitragserhöhung 2012, soweit verfügbar:</p>
<blockquote><p><strong>EKN 600</strong> (700 EUR SB) erhöht sich bei Männern um 10-12%, bei Frauen ca. 6%</p>
<p><strong>EKN 2500</strong> (2.600 EUR SB) bei Kindern um 11, Jugendlichen um 17-21%, Männern um 5-7%</p>
<p><strong>EKN 250</strong> (325 EUR SB) bei Kindern 4-9%, Jugendlichen bis 15%, Männern ca. 6 und Frauen ca. 10-12%</p>
<p><strong>EKN 0</strong> bei Männern und Frauen ca. 7-8 %</p>
<p><strong>CVP 500 (Pauschalleistung)</strong> bei Männern um ca. 20%, Frauen 25- 39%</p>
<p><strong>CV3N500</strong> bei Männern ca. 10%, Frauen bis zu 30%</p>
<p><strong>CV3N250</strong> bei Männern 5-7% und Frauen ca. 11%</p>
<p><strong>CV3N1</strong> bei Männern ca. 2-3%, Frauen bis zum 9%</p>
<p><strong>CV3H250 und 500</strong> bei Männern 15-20% und Frauen 11- 30%</p>
<p><strong>CV3H1</strong> bei Frauen ca. 9 und Männern ca. 12%</p>
<p><strong>Vario V323S1/ S2/ S3</strong> bei Männern 11-23%, Frauen 9-19 %, Kinder und Jugendliche teilweise</p>
<p><strong>Vario V322S1/ S2/ S3</strong> bei Kindern 4-10%, Jugendl. 9-16%, Männern 11-24% und Frauen 9-19%</p>
<p><strong>Vario V223S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-14%. Männer 11-23% und Frauen 9-12%</p>
<p><strong>Vario V222S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-19%. Männer 11-23% und Frauen 9-20%</p>
<p><strong>Vario S222S2P (Pauschalleistung)</strong> Männer ca. 23-24% und Frauen ca. 20%</p>
<p><strong>Vario V221S1</strong>/ S2/ S3 bei Kindern 4-10%, Jugendliche 7-16%, Männer 11-23% und Frauen 9+19%</p>
<p><strong>Vario V212S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-10%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%</p>
<p><strong>Vario V211S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 11-23% und Frauen 9-19%</p>
<p><strong>Vario V122S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-17%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%</p>
<p><strong>Vario V121S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 5-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-11%</p>
<p><strong>Vario V112S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 5-17% und Frauen 5-12%</p>
<p><strong>Vario V111S1</strong>/ S2/ S3 Kinder 4-7%, Jugendl. 9-16%. Männer 9-17% und Frauen 5-9%</p>
<p><strong>Vario S111S2P (Pauschalleistung)</strong> Männer 9-12% und Frauen 6-7%</p>
<p><strong>Comfort 0, 1, 2, 3, 4 und 5</strong> bei Kindern 2-16%, Jugendlichen 4-21%, Männern 5-16% und Frauen 6-18%</p></blockquote>
<p>Erhöht werden auch die Tagegeldtarife neben der Vollversicherung. Dabei handelt es sich um die Tarife ETA 14, 21, 42, 182, 273, 364, 7, 91 wie auch die ETB und ETC Tarife. Die Anpassungshöhen bei Männern und Frauen liegen zwischen 2 und bis zu 33%</p>
<p>Der typische Angestelltentarif <strong>ETA 42 oder ETB42</strong> wird bei Männern zwischen 7- 36% und bei Frauen 2-3% angepasst</p>
<p>Dennoch sollten Sie, trotz dieser hohen Anpassungen nie übereilt handeln. Prüfen Sie gemeinsam mit einem spezialisierten Berater was Sie tun können. Vielleicht sind auch folgende Tipps und Hinweise für Sie hilfreich:</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-central-krankenversicherung-zum-01-01-2011/" target="_blank"><strong>Die Anpassungszahlen 2011 und mehr als 170 Kommentare von Betroffenen&#8221;</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/">Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kundenfrage-soll-ich-noch-bei-der-central-krankenversicherung-bleiben-oder-lieber-schnell-weg/">Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/central-krankenversicherung-vor-radikalen-veraenderungen-was-passiert-mit-den-versicherten/">Central Krankenversicherung vor radikalen Veränderungen – was passiert mit den Versicherten?</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsentwicklung-bestandskunde-central-tarife-kn-ekn/">Beitragsentwicklung Bestandskunde CENTRAL, Tarife KN/ EKN</a></p>
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		<item>
		<title>Versicherer erhöht die Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung &#8211; darf der das einfach?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherer-erhoeht-die-selbstbeteiligung-in-der-privaten-krankenversicherung-darf-der-das-einfach/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 06:27:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Anpassung]]></category>
		<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[BAP 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbeteiligung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Überschrift spiegelt eine typische Frage in der Beratung wieder. Das Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich sind und entsprechend durchgeführt werden, das wissen die meisten. Das es aber auch eine Anpassung der Selbstbeteiligung geben kann, das ist wiederum nicht so bekannt. Grundlage für diese Änderungsbefugnis ist der §203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Überschrift spiegelt eine typische Frage in der Beratung wieder. Das <strong><a href="http://www.online-pkv.de/165-0-Beitragsanpassungen.html" target="_blank">Beitragsanpassungen</a></strong> in der <strong>Privaten Krankenversicherung (PKV)</strong> erforderlich sind und entsprechend durchgeführt werden, das wissen die meisten. Das es aber auch eine Anpassung der Selbstbeteiligung geben kann, das ist wiederum nicht so bekannt.</p>
<p>Grundlage für diese Änderungsbefugnis ist der <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__203.html" target="_blank">§203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)</a></strong>. Dort heißt es genau:</p>
<blockquote><p>Dabei dürfen <strong>auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt</strong> angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. Maßgebliche Rechnungsgrundlagen im Sinn der Sätze 1 und 2 sind die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten</p></blockquote>
<p>Der Versicherer kann also nicht nur die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung anpassen, auch ein Selbstbehalt der als Betrag festgelegt ist, darf angepasst werden.</p>
<p>Ein Versicherer hat zum Beispiel einen Vertrag mit einer ambulanten Selbstbeteiligung von 350 EUR. Ab dem Januar des Folgejahres soll dieser nun 390 EUR Betragen. Das ist zulässig und wird auch so praktiziert.</p>
<p>Auch der <strong>folgende SB ist betragsmäßig festgelegt</strong> (allerdings nur in der Maximierung) Der Tarif erstattet 80% der Kosten bis 2.700 EUR Rechnungsbetrag, danach 100%. Das bedeutet eine maximale SB von 540 EUR (2.700 ERU * 20%). Diese <strong>Obergrenze könnte auch angepasst werden</strong>, wenn der Versicherer das wollte, was aber noch nie passiert ist in dem Tarif Comfort+ des Dt. Ring.</p>
<p>Auch bei einer solchen Veränderung der Selbstbehalte handelt es sich um eine Beitragsanpassung. Daher steht dem Versicherten auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Geregelt ist dieses im <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html" target="_blank">§ 205 des VVG (VersicherungsVertragGesetz)</a></strong>. Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>(4) <strong>Erhöht der Versicherer</strong> auf Grund einer Anpassungsklausel <strong>die Prämie</strong> oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person <strong>innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung</strong> mit Wirkung für den Zeitpunkt <strong>kündigen</strong>, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.</p></blockquote>
<p>Hier gilt natürlich auch die <strong>Nachweispflicht einer Folgeversicherung</strong>. Nur wenn Sie den Abschluss einer anderen, der Versicherungspflicht genügenden, Absicherung nachweisen, nur dann kann die Kündigung wirksam erklärt werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Weitere Informationen finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:</strong></span></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/bap-2012/" target="_blank"><strong>Beitragsanpassungen verschiedener Gesellschaften zum 01. 01. 2012</strong></a></p>
<p><a title="Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nicht-voreilig-kuendigen-bei-beitragsanpassung/" target="_blank"><strong>Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung</strong></a></p>
<p><a title="Welche Selbstbeteiligung in der PKV ist für Angestellte richtig und angemessen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/welche-selbstbeteiligung-in-der-pkv-ist-fuer-angestellte-richtig-und-angemessen/" target="_blank"><strong>Welche Selbstbeteiligung ist die richtige?</strong></a></p>
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