25.
August '09
Hier hatte ich bereits geschrieben, das die Axa für einige Tarife eine Beitragsgarantie gegeben hat. Nun sind auch die Prämien für das Neugeschäft verfügbar, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Hier nun finden Sie eine Übersicht der Neugeschäftsbeiträge. (Zur Systematik: In Klammern die alten Prämien, dahinter die absoluten und die prozentualen Steigerungen, bezogen auf den alten Beitrag. Alle Prämien enthalten den 10%igen gesetzlichen Zuschlägen)
Tarif: VITAL-N mit 300 EUR SB
(Männer)
Alter 30: 241,76 EUR (bisher: 211,76 EUR), Steigerung 30,00 EUR oder 14,17%
Alter 40: 318,96 EUR (bisher: 279,07 EUR), Steigerung 39,89 EUR oder 14,29%
(Frauen)
Alter 30: 391,85 EUR (bisher: 348,69 EUR), Steigerung 43,16 EUR oder 12,38%
Alter 40: 467,08 EUR (bisher: 414,43 EUR), Steigerung 49,65 EUR oder 12,70%
Tarif: VITAL-N mit 600 EUR SB
(Männer)
Alter 30: 207,19 EUR (bisher: 191,59 EUR), Steigerung 15,59 EUR oder 8,14%
Alter 40: 278,03 EUR (bisher: 258,45 EUR), Steigerung 19,58 EUR oder 7,58%
(Frauen)
Alter 30: 316,20 EUR (bisher: 288,23 EUR), Steigerung 27,97 EUR oder 9,70%
Alter 40: 381,43 EUR (bisher: 353,88 EUR), Steigerung 27,55 EUR oder 7,78%
Tarif: EL-N (Elementar)
(Männer)
Alter 30: 257,66 EUR (bisher: 212,53 EUR), Steigerung 45,13 EUR oder 21,23%
Alter 40: 316,78 EUR (bisher: 262,53 EUR), Steigerung 54,25 EUR oder 20,66%
Auch hier sei klar gesagt das es sich hierbei um Anpassungen im Neugeschäft und somit den Vergleich der Neugeschäftsprämien handelt. Dabei ist zu beachten das sich diese Zahlen nicht pauschal auf den Bestand übertragen lassen. Die Anpassungen des Bestandes erhalten Sie zum Jahresende. Das “-N” hinter der Tarifbeschreibung bezeichnet die Tarife in der neuen Welt, also nach dem 1. 1. 2009 eingeführt.
Tags: AXA, BAP, Beitragsanpassung
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13.
Juli '09
Liebe Leser und Versicherte der Axa Krankenversicherung (und vormals DBV Versicherte),
ich möchte Ihnen hier einige Informationen zum RechnungsCheck der Axa zitieren, die diesen für Ihre Kunden anbietet. Auch andere Unternehmen bieten diesen Service bereits an. (z. Bsp. Hallesche)
Gebührenrecht GOÄ/GOZ
Der Gesetzgeber hat für alle Beteiligten bestimmt, dass die behandelnden Ärzte ihre Leistungen nur im Rahmen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) abrechnen können. Es gehört daher zu unseren Aufgaben (Axa), eine Rechnung auch aus gebührenrechtlicher Sicht zu prüfen, damit die Versichertengemeinschaft vor ungerechtfertigten Belastungen geschützt wird. Dabei prüfen wir u. a. ob eine Gebührenziffer neben einer anderen Gebührenziffer abgerechnet werden kann – um zu vermeiden, dass eine bestimmte ärztliche Verrichtung „mehrfach” abgerechnet wird. Bei den Gebührenordnungen handelt es sich um höchst komplexe Gesetzeswerke, die inzwischen vor allem daran kranken, dass sie in weiten Teilen veraltet sind und den aktuellen Stand der Medizin nicht mehr ausreichend dokumentieren. Eine Novellierung der Gebührenordnungen durch den Gesetzgeber steht leider noch aus. Diese in manchen Bereichen nicht ganz klare Rechtssituation kann dazu führen, dass Ärzte diese zu ihrem Vorteil interpretieren.
Wie funktioniert der Rechnungs-Check?
Hierfür sind uns umfangreichere Arztrechnungen unbezahlt einzureichen – am besten per Fax an folgende Nr.: (0221) 148-36202. So verbessert der Patient seine Position gegenüber dem Rechnungsaussteller – und sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechnung aus gebührenrechtlicher Sicht nicht korrekt erstellt wurde, muss eine Rechnung auch nicht vollständig beglichen werden.
Selbstverständlich erläutern wir unseren Kunden auch die Gründe, warum aus sachverständiger Sicht eine Rechnung nicht den gebührenrechtlichen Vorgaben entspricht – und diese Ausführungen sollte der Versicherte an den Rechnungsaussteller weiterleiten, damit dieser sich dazu äußert. Ein direkter Kontakt zwischen uns und dem Behandler ist unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen leider nicht mehr möglich.
Wir geben „Rechtsbeistand”!
Wenn der Kunde nur den unstrittigen Betrag überweist und der Rechnungsaussteller macht wider Erwarten darüber hinausgehende Honorarforderungen gegenüber unserem Versicherten geltend, können und werden wir diesem Versicherten „Rechtsbeistand” geben – und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu unseren Lasten. Sofern eine Rechnung schon vollständig bezahlt ist, ergibt sich für den Versicherten eine finanzielle Belastung, die nicht über seinen Versicherungsschutz abgedeckt ist – und wir können ihm dann leider auch keinen „Rechtsbeistand” geben.
Zur Einreichung der Rechnung finden Sie die Formulare für unterschiedliche Versicherer zum Download hier.
Und hier die Info der Axa zur Abwicklung von Rechnungen für Sehilfen:Augenärztliche Verordnung bei Sehhilfen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Anm. der Axa) ist u. a. vereinbart, dass Hilfsmittel (und hierzu gehören auch Sehhilfen) vor dem Bezug ärztlich verordnet sein müssen. So kann nur mit einer ärztlichen Verordnung die medizinische Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bzw. eine neue Sehhilfe nachgewiesen werden. Eine vorherige Verordnung und eine damit verbundene augenärztliche Untersuchung bietet auch den Vorteil, dass evtl. Augenerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Uns ist natürlich bewusst, dass durch den vorherigen Arztbesuch zusätzliche Kosten entstehen. Diese Mehrkosten wirken sich jedoch nach unserer Erfahrung auf den Gesamtaufwand für Sehhilfen geringer aus, als wenn wir auf eine augenärztliche Verordnung verzichten würden.
Ausnahme (GILT NUR FÜR DIE AXA)
Bei den Zusatzversicherungen verzichten wir auf eine augenärztliche Verordnung.
Hinweis:
Wegen der hohen Kostenentwicklung in diesem Bereich können wir in der Krankheitskostenvollversicherung auf eine augenärztliche Verordnung nicht verzichten – dies stellt eine Änderung der bisherigen Praxis bei den Verträgen der DBV-W. dar. Wir können unseren Kunden nur empfehlen, sich eine neue Sehhilfe unbedingt vor dem Kauf von einem Augenarzt verordnen zu lassen und uns die Rechnung zur neuen Sehilfe zusammen mit der Verordnung zur Erstattung einzureichen. So wird Unmut vermieden und einer reibungslosen Auszahlung der tariflichen Versicherungsleistungen steht nichts im Wege.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gern an.
Tags: AXA, Brillen, Leistungserstattung, RechnungsCheck, Sehilfen
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10.
Juni '09
Liebe Leser,
die zweite Jahreshälfte rückt näher und so kommen auch nach und nach die Gesellschaften mit Beitragsgarantien für die einzelnen Tarife. Das Ziel? Natürlich den Verkauf anschieben.
In der Praxis ist das jedoch eher Verkaufsargument als Entscheidungshilfe. Die Vergangenheit und deren Beitragsentwicklung hat wenig bis keine Aussagekraft für die Zukunft und ist daher nur bedingt zur Entscheidung geeignet.
Dennoch möchte ich hier in loser Folge die Garantien auflisten:
AXA gibt für folgende Tarife eine Beitragsgarantie (zum Teil ganz, zum Teil nur einzelne Gruppen, Männer, Frauen, Kinder). Die Garantie gilt bis zum 01. 01. 2011.
EL Bonus-N, Vital 900-N, Vital Z-N, Vision Start-N, VA100-2-N (Ki/Ju, Männer), PraxMed-N
bei Beamten BS50-NT (Männer), B3 50-NT, BW2 50-NT, BZ50-N, BN1/1-N, BN1/2-N
Entscheiden sollten Sie aber die Wahl nach Tarifen und Gesellschaft anhand der Beratung, den Bedingungen und den Unternehmen.
Entscheidungskriterien finden Sie hier, ebenso wie einen Fragebogen zur Kriterienauswahl. Den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung können Sie hier herunter laden.
Bei Fragen melden Sie sich einfach über das Kontaktformular.
Tags: AXA, BAP, Beitragsgarantie
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