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05.
Juli '10

Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien 2011 der AXA Krankenversicherung


Nachdem die Central Krankenversicherung mit der Ankündigung Ihrer Beitragsanpassung für das Jahr 2011 sehr früh war, aber auch für viel Aufregung hinsichtlich der Anpassungshöhen gesorgt hat, ziehen nun andere Gesellschaften mit Informationen nach.

So veröffentlichte die AXA Krankenversicherung heute die Beitragsgarantien für einige Tarife bis zum 01. 01. 2012. Dieses hat also zur Folge, dass in diesen Tarifen KEIN Sonderkündigungsrecht besteht. Wer dennoch aus diesen Tarifen wechseln möchte muss zwingend die Reguläre Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) einhalten.

In folgenden Tarifen besteht EINE BEITRAGSGARANTIE und es findet KEINE Anpassung statt:

EL Bonus-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen (Männer Anpassung im einstelligen %-Bereich)

EL- N bei Männern

Vital-300 N für alle Versicherten

Vision Start-N bei Männern und Frauen

Vital-Z-N bei Männern und Frauen

Z-Pro-N, 541-N, KHT2A/B für alle Versicherten

in den Arzttarifen:

VA100-2-N, V AiP-2-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen

KHG-2-N, ZA25-N, ZB25-N bei allen Versicherten

Vision Med-N bei Kindern, Jugendlichen und Männern

PRAXMED-N bei Kindern und Jugendlichen

150-N, 153-N, KT A, KGH2 und KGH 2 med bei allen Versicherten

902E-N bei Männern

in den Zusatztarifen:

030, 033, 035, Premium, EG Pro, EG Zahn Plus, Komfort, KHTE-N, KHT1, 350E und KGH2, KGH2 med. jeweils für alle Versicherten

KG2 nur für Kinder und Jugendliche

Tagegelder:

TV42, TN 14 für Männer

TV 7, 061E-N, 062E-N, 063E-N, 064E-N, 901E-N, 903E-N, 904E-N, 906E-N, VIA, VIAplus, VIAplus-SU, VIAmed für alle Versicherten

Schaut man sich diese Tabelle an, so stellt man fest: Es fehlen die „alten“ VITAL Tarife 250, 750 und einige Vision Tarife. Dieser besitzen KEINE Beitragsgarantie, werden also wohl angepasst. Über die Höhen wird erst in der 35. KW oder später informiert.

Die Tarife des öffentlichen Dienstes (zum Teil alte DBV Tarife) haben ebenfalls teilweise Beitragsgarantien erhalten. Es findet in folgenden Tarifen KEINE Anpassung bis 1.1.2012 statt:

Beihilfe Vollkostenversicherungen:

Vision B-N, Vision B-NA, BS-N und BZ-N (je alle Stufen), B3-NA (Stufe 15-20), BW2-N und BW2 00-N (alle Stufen), BWE-N jeweils für alle Versicherten

B3-N bei Kindern und Jugendlichen

B3-NA (Stufen 25-70) bei Frauen

gesenkt werden folgende Tarife:

BW2-NA (Stufen 30-70) bei Männern und Frauen

BWE-N bei allen

Für alle Versicherten besteht Beitragsgarantie in folgenden Ergänzungsbausteinen:

BN3/1 und /2, BN4-N, BN1/1 und /2, BN2-N jeweils in allen Stufen

KGTE-N, 350E-N und EVK

Wie immer gilt- endgültige Zahlen abwarten. Versicherungsschutz dann anpassen und überprüfen und Möglichkeiten wie Anpassung der Selbstbeteiligung und Wechsel in andere Tarife/ Tarifvarianten sehr sorgfältig überlegen.

06.
Mai '10

AXA – Änderung der Beitragsrückerstattungen ab 2010


Vor einigen Tagen habe ich bereits über die Einstellung der Beitragsrückerstattung bei der Bayrischen Beamten Krankenkasse geschrieben. Auch bei anderen Gesellschaften stehen Veränderungen an. So ändert die Axa in den eigenen und den (zugekauften) DBV Tarifen die Richtlinien für die Beitragsrückerstattung ab 2010.

Die Beihilfeergänzungstarife der DBV erhalten keine Beitragsrückerstattung mehr. Bei den Ausbildungstarifen ergeben sich keine Änderungen, die Kompakttarife Vision B ändern sich geringfügig. Bisher wurden dort 70% von 3 MB, jetzt 50% von 4 MB erstattet. Somit eine durchaus überschaubare Veränderung.

In den Tarifen mit Modulen für ambulant, stationär und Zahnleistungen entfällt die Beitragsrückerstattung für die Zahnbereiche vollständig. Dieses wird aber (teilweise) kompensiert durch die Anhebung der BRE in den sonstigen Tarifen von 3 auf 4 MB.

Deutlichere Änderungen erheben sich aber in den Modul- und Kompakttarifen der AXA/ DBV alt

Bei Tarifen Vision1F,Vision1N und Vision3 entfällt die BRE bei Selbstbeteiligungsstufen von mehr als 1000 EUR vollständig. Gleiches gilt auch in den Modultarifen 0145 und 0145A.

In den “Osttarifen” BSS, 0038, BSB verringert sich die Beitragsrückerstattung von 70% aus 3 MB auf 50%.

Die Tarife EL, EL-N wie auch EL Bonus, Vital250, 300, 600, 750, 900 erfahren geringere Änderungen. Bisher wurden zum Beispiel in den VITAL Tarifen 100% aus 1/2/3 MB gezahlt, je nachdem ob der Versicherte 1, 2 oder 3 Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen hatte. Nun sind dieses noch 60%, jedoch aus den erhöhten Sätzen von 2/ 3/ 4 MB. Schauen wir uns am folgenden Beispiel einmal die genauen Zahlen an:

Versicherter mit einem Monatsbeitrag von 300 EUR (ohne Zuschläge etc.)

nach 1 leistungsfreien Jahr = 60% aus 2 MB, also 60% aus 600 EUR = 360 EUR (nach der alten Regel wären es 300 EUR gewesen)

nach 2 leistungsfreien Jahren = 60% aus 3 MB = 540 EUR (nach alter Regelung 600 EUR)

nach 3 leistungsfreien Jahren = 60% aus 4 MB = 720 EUR (nach alter Regelung 900 EUR)

Dabei ist noch zu berücksichtigen das hier als Bemessungsgrundlage der Juni Beitrag des BRE Jahres gilt. (also der Beitrag Juni 2010).

Weiterhin bleiben die Verhaltensboni für BMI, Nichtraucher und Primärarzt etc. unverändert erhalten.

Nochmals der Hinweis das die Rückerstattungen änderbar sind, wie man hier sehen kann. Wie eine Entwicklung aussieht mag ich nicht zu sagen, da es von dem Erfolg des Unternehmens abhängig ist.

06.
April '10

Antragsformulare verschiedener Gesellschaften zum Download


In der letzten Zeit erreichten mich einige Anfragen mit der Bitte sich einmal das ein oder andere Antragsformular für die Private Krankenversicherung (PKV) ansehen zu können.

Dabei geht es nicht um das ausfüllen, sondern oftmals darum, wie die Gesundheitsfragen bei den einzelnen Gesellschaften gestellt werden oder was und wie genau gefragt wird.

Weiterhin hat es sich in der Praxis als hilfreich erwiesen, leere Formulare nicht immer per Mail zu senden, sondern diese eben zum Download bereitzustellen.

Daher habe ich heute damit begonnen, neben den bereits vorhandenen Formularen zur Leistungsabrechnung nun auch die Anträge und Zusatzformulare zur Verfügung zu stellen. So können Sie sich schnell das gewünschte Dokument kostenfrei auf Ihren PC laden.

Link zum Downloadbereich – Untermenü Antragsunterlagen

Diese Liste wird laufend erweitert. Sollten Sie spezielle Wünsche haben, so senden Sie mir gern Ihre Anfrage über das Kontaktformular. In naher Zukunft werde ich die Zusatzfragebögen der Gesellschaften weiter vervollständigen, so das bei einer Antragstellung alle Dokumente soweit als möglich zum Abruf bereit stehen.

25.
August '09

Beitragsanpassungen der AXA Krankenversicherung – einige Beispiele


Hier hatte ich bereits geschrieben, das die Axa für einige Tarife eine Beitragsgarantie gegeben hat. Nun sind auch die Prämien für das Neugeschäft verfügbar, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Hier nun finden Sie eine Übersicht der Neugeschäftsbeiträge. (Zur Systematik: In Klammern die alten Prämien, dahinter die absoluten und die prozentualen Steigerungen, bezogen auf den alten Beitrag. Alle Prämien enthalten den 10%igen gesetzlichen Zuschlägen)

Tarif: VITAL-N mit 300 EUR SB

(Männer)

Alter 30: 241,76 EUR (bisher: 211,76 EUR),  Steigerung 30,00 EUR oder 14,17%

Alter 40: 318,96 EUR (bisher: 279,07 EUR),  Steigerung 39,89 EUR oder 14,29%

(Frauen)

Alter 30: 391,85 EUR (bisher: 348,69 EUR),  Steigerung 43,16 EUR oder 12,38%

Alter 40: 467,08 EUR (bisher: 414,43 EUR),  Steigerung 49,65 EUR oder 12,70%

Tarif: VITAL-N mit 600 EUR SB

(Männer)

Alter 30: 207,19 EUR (bisher: 191,59 EUR),  Steigerung 15,59 EUR oder 8,14%

Alter 40: 278,03 EUR (bisher: 258,45 EUR),  Steigerung 19,58 EUR oder 7,58%

(Frauen)

Alter 30: 316,20 EUR (bisher: 288,23 EUR),  Steigerung 27,97 EUR oder 9,70%

Alter 40: 381,43 EUR (bisher: 353,88 EUR),  Steigerung 27,55 EUR oder 7,78%

Tarif: EL-N (Elementar)

(Männer)

Alter 30: 257,66 EUR (bisher: 212,53 EUR),  Steigerung 45,13 EUR oder 21,23%

Alter 40: 316,78 EUR (bisher: 262,53 EUR),  Steigerung 54,25 EUR oder 20,66%

Auch hier sei klar gesagt das es sich hierbei um Anpassungen im Neugeschäft und somit den Vergleich der Neugeschäftsprämien handelt. Dabei ist zu beachten das sich diese Zahlen nicht pauschal auf den Bestand übertragen lassen. Die Anpassungen des Bestandes erhalten Sie zum Jahresende. Das “-N” hinter der Tarifbeschreibung bezeichnet die Tarife in der neuen Welt, also nach dem 1. 1. 2009 eingeführt.

13.
Juli '09

Leistungsabrechnung bei Sehilfen und Rechnungsprüfung der Axa


Liebe Leser und Versicherte der Axa Krankenversicherung (und vormals DBV Versicherte),

ich möchte Ihnen hier einige Informationen zum RechnungsCheck der Axa zitieren, die diesen für Ihre Kunden anbietet. Auch andere Unternehmen bieten diesen Service bereits an. (z. Bsp. Hallesche)

Gebührenrecht GOÄ/GOZ

Der Gesetzgeber hat für alle Beteiligten bestimmt, dass die behandelnden Ärzte ihre Leistungen nur im Rahmen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) abrechnen können. Es gehört daher zu unseren Aufgaben (Axa), eine Rechnung auch aus gebührenrechtlicher Sicht zu prüfen, damit die Versichertengemeinschaft vor ungerechtfertigten Belastungen geschützt wird. Dabei prüfen wir u. a. ob eine Gebührenziffer neben einer anderen Gebührenziffer abgerechnet werden kann – um zu vermeiden, dass eine bestimmte ärztliche Verrichtung „mehrfach” abgerechnet wird. Bei den Gebührenordnungen handelt es sich um höchst komplexe Gesetzeswerke, die inzwischen vor allem daran kranken, dass sie in weiten Teilen veraltet sind und den aktuellen Stand der Medizin nicht mehr ausreichend dokumentieren. Eine Novellierung der Gebührenordnungen durch den Gesetzgeber steht leider noch aus. Diese in manchen Bereichen nicht ganz klare Rechtssituation kann dazu führen, dass Ärzte diese zu ihrem Vorteil interpretieren.

Wie funktioniert der Rechnungs-Check?

Hierfür sind uns umfangreichere Arztrechnungen unbezahlt einzureichen – am besten per Fax an folgende Nr.: (0221) 148-36202. So verbessert der Patient seine Position gegenüber dem Rechnungsaussteller – und sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechnung aus gebührenrechtlicher Sicht nicht korrekt erstellt wurde, muss eine Rechnung auch nicht vollständig beglichen werden.

Selbstverständlich erläutern wir unseren Kunden auch die Gründe, warum aus sachverständiger Sicht eine Rechnung nicht den gebührenrechtlichen Vorgaben entspricht – und diese Ausführungen sollte der Versicherte an den Rechnungsaussteller weiterleiten, damit dieser sich dazu äußert. Ein direkter Kontakt zwischen uns und dem Behandler ist unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen leider nicht mehr möglich.

Wir geben „Rechtsbeistand”!

Wenn der Kunde nur den unstrittigen Betrag überweist und der Rechnungsaussteller macht wider Erwarten darüber hinausgehende Honorarforderungen gegenüber unserem Versicherten geltend, können und werden wir diesem Versicherten „Rechtsbeistand” geben – und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu unseren Lasten. Sofern eine Rechnung schon vollständig bezahlt ist, ergibt sich für den Versicherten eine finanzielle Belastung, die nicht über seinen Versicherungsschutz abgedeckt ist – und wir können ihm dann leider auch keinen „Rechtsbeistand” geben.

Zur Einreichung der Rechnung finden Sie die Formulare für unterschiedliche Versicherer zum Download hier.

Und hier die Info der Axa zur Abwicklung von Rechnungen für Sehilfen:Augenärztliche Verordnung bei Sehhilfen

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Anm. der Axa) ist u. a. vereinbart, dass Hilfsmittel (und hierzu gehören auch Sehhilfen) vor dem Bezug ärztlich verordnet sein müssen. So kann nur mit einer ärztlichen Verordnung die medizinische Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bzw. eine neue Sehhilfe nachgewiesen werden. Eine vorherige Verordnung und eine damit verbundene augenärztliche Untersuchung bietet auch den Vorteil, dass evtl. Augenerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Uns ist natürlich bewusst, dass durch den vorherigen Arztbesuch zusätzliche Kosten entstehen. Diese Mehrkosten wirken sich jedoch nach unserer Erfahrung auf den Gesamtaufwand für Sehhilfen geringer aus, als wenn wir auf eine augenärztliche Verordnung verzichten würden.

Ausnahme (GILT NUR FÜR DIE AXA)

Bei den Zusatzversicherungen verzichten wir auf eine augenärztliche Verordnung.

Hinweis:

Wegen der hohen Kostenentwicklung in diesem Bereich können wir in der Krankheitskostenvollversicherung auf eine augenärztliche Verordnung nicht verzichten – dies stellt eine Änderung der bisherigen Praxis bei den Verträgen der DBV-W. dar. Wir können unseren Kunden nur empfehlen, sich eine neue Sehhilfe unbedingt vor dem Kauf von einem Augenarzt verordnen zu lassen und uns die Rechnung zur neuen Sehilfe zusammen mit der Verordnung zur Erstattung einzureichen. So wird Unmut vermieden und einer reibungslosen Auszahlung der tariflichen Versicherungsleistungen steht nichts im Wege.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gern an.