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Artikel mit ‘Auswahl’ getagged
12.
September '11
Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen schrieb ich über das Risiko, mit einer abgeschlossenen Psychotherapie keine Private Krankenversicherung zu bekommen. So pauschal ist so eine Aussage natürlich nicht zu treffen. Entscheidend kommt es bei der Betrachtung auf einige wichtige Faktoren an.
1.) Was war die genaue Ursache der Therapie?
2.) Wurden Medikamente eingekommen, falls ja welche und wie lange?
3.) Wie viele Sitzungen wurden absolviert und in welchen Abständen?
4.) Wurde die Behandlung beendet oder abgebrochen?
und viele andere Fragen mehr. Doch anders als in der Privaten Krankenversicherung, wo es oftmals ein generelles k.o. Kriterium ist, kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit zwei Vertragseinschränkungen gearbeitet werden. Der Ausschluss oder ein Beitragszuschlag.
Der Beitragszuschlag richtet sich nach den oben genannten Faktoren und wird von einigen Unternehmen angeboten. Andere wiederum lehnen das Risiko komplett ab, da diese einen Ausschluss nicht dulden wollen. Der Grund ist recht einfach.
Eine psychische oder psychosomatische Erkrankung gehört zu den so genannten “nicht abgrenzbaren” Krankheitsbildern. Das bedeutet für den Versicherer die Schwierigkeit, das dieser das Risiko nicht so klar abgrenzen kann, das es in einen Ausschluss formuliert werden kann. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, der Versicherer bekommt einen Antrag, nachdem der Kunde vor einigen Jahren eine Psychotherapie wegen Prüfungsstress in Anspruch genommen hat. Nun (würde er) formuliert er einen Ausschluss, der lauten könnte:
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind psychische und psychosomatische Erkrankungen und deren Folgen.”
Würden Sie einen solchen Ausschluss unterschreiben und den gewünschten Versicherungsschutz ohne einen Beitragszuschlag somit bekommen? Ich nicht. Warum?
Die Erkrankung ist nicht begrenzbar, nicht abgrenzbar von anderen Erkrankungen. So ist Stress bei der Abwicklung des Leistungsfalls zur Berufsunfähigkeit schon heute vorprogrammiert.
Leidet der Kunde später an einem Magengeschwür, Herz- Kreislauferkrankungen oder dergleichen, wer will denn dann mit Sicherheit sagen, dass hier keine psychischen oder psychosomatischen Einflüsse vorliegen und der Versicherungsschutz deshalb nicht besteht?
Bei einer Unmenge von Erkrankungen spielt die psychosomatische Komponente eine große Rolle. Hat der Kunde damit seinen Leistungsanspruch mit dem oben genannten Ausschluss verspielt? Wozu hat er denn dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Die Lösung?!
Einige Unternehmen decken das Risiko dennoch ein, wenn zwischen der letzten Behandlung und der Antragstellung ausreichende Zeit vergangen ist. Einen generellen Zeitraum von x Jahren gibt es dabei aber nicht. Wichtiger dabei ist die Beantwortung der Fragen vom Anfang dieses Beitrages. Damit kann der Risikoprüfer sehr genau und sehr individuell sehen, welche Art von Erkrankung es war und vor allem wie genau dieses behandelt wurde und es sich entwickelt hat.
Was Sie nie tun sollten:
1.)Stellen Sie nie finale und verbindliche Anträge. Diese werden bei einer Ablehnung entsprechend abgabepflichtig bei weiteren Anträgen und verhindern, eine vielleicht sonst mögliche, Aufnahme.
Stattdessen wenden Sie sich an einen qualifizierten und spezialisierten Berater und bitten diesen Voranfragen zu stellen. Diese machen Arbeit- nicht nur für den Berater- auch für Sie. Sie müssen Befunde besorgen, eine eigene Beurteilung der Erkrankung, des Verlaufes und der Folgen schreiben und erklären wie es “aus Ihrer Sicht” war.
2.) Suchen Sie die Versicherung nie danach aus, wer Sie mit einem möglichst kleinen Zuschlag nimmt.
Es geht bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft / des eigenen Einkommens immer zunächst nur um die Frage der Bedingungen. Nur wenn diese klar, sauber und deutlich formuliert sind, nur dann werden Sie im Leistungsfall “gute Karten haben”, ihre Versicherte BU Rente auch zu bekommen. Wie stark sich Formulierungen unterscheiden können, dass lesen Sie am besten in Gegenüberstellungen in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung einmal nach. Sie werden erkennen, wie manchmal schon ein kleines Wort über Rente oder keine Zahlung entscheiden kann.
3.) Entscheiden Sie sich immer für das bestmögliche Bedingungswerk, ggf. auch mit einem Zuschlag.
Bevor Sie sich zu einem Abschluss bei einem zweit- oder drittklassigen Bedingungenwerk ohne Zuschlag hinreissen lassen, wählen Sie die (wenn auch teurere) Variante bei einem Unternehmen mit klar definierten Bedingungen. Es ist im Leistungsfall schlichtweg egal, ob Sie 10, 15 oder gar 20 Euro im Monat weniger gezahlt haben, wenn Sie dann doch keine Leistung bekommen. Dann ist der komplette Vertrag “für die Katz” und auch die vermeintliche Ersparnis hat nicht gebracht.
Weitere Informationen die bei der Vorplanung wichtig sind:
Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?
Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?
Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung
Tags: Auswahl, Berufsunfähigkeit, HowTo, Psychotherapie
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12.
Juli '11
Kaum ist das 2. Halbjahr angebrochen, überschlagen sich die Versicherer auch schon mit Angeboten und Ideen für einen Wechsel zum 01. 01. 2012. Auch wenn offiziell ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gewünscht ist, so ist dieses doch nur die halbe Wahrheit.
Wechsel in der privaten Krankenversicherung? Ist das überhaupt möglich und ratsam?
Generell sollte der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung immer so ausgewählt werden, dass dieser für die gesamte Laufzeit bei einem Unternehmen bleiben kann. Dazu sind Optionen und Wechselrechte nötig, Bedingungen müssen passen und die Auswahlkriterien zur PKV sollten zu Beginn besprochen sein, weit vor dem Abschluss also. Leider ist dieses aber in der Praxis mehr Wunschdenken als Realität. Daher treten immer wieder Fälle auf, in denen nach dem Einreichen einer Rechnung oder durch Gespräche dann heraus kommt, Leistungen gar nicht versichert zu haben.
In solchen Fällen sollte der Versicherungsschutz genau mit den gewünschten Leistungen verglichen werden. Dabei soll es nicht nur darum gehen, was denn versichert ist. Genauer sollten Sie sich die Einschränkungen und Ausschlüsse ansehen. Gerade in Einstiegstarifen (z.Bsp. Hanse Merkur KVE, KVG, Continentale Economy oder Central Vario in der unteren Stufe) aber auch bei vermeintlich besseren Tarifen wie Gothaer MediVita oder Axa EL Bonus schauen Sie sich bitte einmal die Bedingungen an. Dabei stellt der Versicherte dann oftmals fest, sich gegenüber dem damaligen Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sogar verschlechtert zu haben.
In solchen Fällen ist auch ein Wechsel innerhalb der PKV nicht auszuschließen.
Aber dann verliere ich doch alle meine Altersrückstellungen?!
Klare Antwort: JA. In den meisten Fällen (neue Tarife mit portablen Rückstellungen mal ausgenommen), verlieren Sie die angesammelten Rückstellungen. Diese bleiben als so genannte Stornogewinne bei dem Unternehmen bzw. den anderen Versicherten. Dennoch kann es Sinn machen, sich dieses genauer anzusehen. Zum einen sind die Rückstellungen nur sehr bedingt bezifferbar, zum anderen ist es nicht sinnvoll einen unpassenden Versicherungsschutz nur wegen der Rückstellungen zu behalten. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen aus alten Zeiten einen Kleinwagen. Nur weil Sie hier viel Geld in Reparaturen investiert haben und die nicht verlieren wollen, wird der nicht passender für die heutige Familie mit Kindern.
Wie komme ich denn nun zum passenden Schutz?
In meinem Blogbeitrag “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV” hatte ich bereits einige Punkte erwähnt, die dabei zu bedenken sind. Anträge für den Versicherungsschutz ab 01. Januar 2012 können nun bei den meisten Unternehmen schon gestellt werden.
Welchen Vorteil hat eine Antragstellung jetzt?
Der Vorteil liegt zunächst darin, dass ausreichend Zeit vorhanden ist und Sie sich nicht unter (selbstgemachten) zeitlichen Druck setzen. Der Versicherungsschutz kann anhand des Fragebogens und weiterer Gespräche ausgewählt und besprochen werden, dann bleibt noch genug Zeit für die Auswahl, Anfrage und Beantragung des Tarifs.
Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand. Heute kennen Sie diesen, wissen aber nicht wie dieser sich in den nächsten Wochen und Monaten verändert. Durch eine Antragstellung bei einem Unternehmen und dessen Annahmeerklärung zur PKV bietet sich die Möglichkeit das “Risiko der Verschlechterung” auszuschließen und somit den Gesundheitszustand kostenfrei zu konservieren. Natürlich geht das auch mit Optionen, Anwartschaften und Zusatzversicherungen, jedoch ist dieses mit Kosten verbunden.
Wann kann und muss ich denn den bisherigen Versicherungsschutz kündigen?
Für den Fall das Sie einen privaten Krankenversicherungsschutz haben, gelten meist die Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Jahresende. Einige Unternehmen haben dort Ausnahmen und verlangen eine Kündigung nach dem Versicherungsjahr, nicht dem Kalenderjahr. Eine vollständige Liste finden Sie hier: Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungstermine PKV/GKV
Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung in der PKV. Diese wird aber meist von den Unternehmen erst recht spät bekannt gegeben, so das die Tarifauswahl und die Risikoprüfung nur Zeitdruck funktioniert, was nicht wirklich von Vorteil ist. Mehr Infos dazu auch im Beitrag: Nicht voreilig kündigen bei Beitragserhöhung
Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt eine Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Dabei sind besondere Mindestlaufzeiten bei den Versicherten in Wahltarifen zu beachten, diese können ein oder drei Jahre betragen. In jedem Fall (auch wenn manchmal etwas anderes von der GKV behauptet wird) gelten die 18 Monate Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht.
Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, PKV
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08.
November '10
Gerade jetzt, wo viele Gesellschaften in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Zahlen zur Beitragsanpassung 2011 veröffentlichen, kommen auch wieder “windige Verkäufer” auf den Plan.
In der letzten Woche gerade riefen mich 4 Neukunden mit sinngemäß folgender Situation an:
“Darf ich Sie einmal um Ihre Meinung bitten, ich weiss nicht was ich tun soll. Gerade hat mich mein Vertreter der Deutschen Vermögensberatung angerufen. Mein Tarif bei der Central, der CVP 500/ CVH/ EKN wird schon wieder angepasst und nun soll ich in den Vario Tarif wechseln und mich schnell entscheiden.”
Auf meine Frage, was denn der Grund für die “schnelle Entscheidung” sein soll bekam ich folgende Antwort:
“Wenn ich dieses Jahr noch wechsle, bekomme ich einen Vorsorgegutschein und sowieso muss das schnell passieren, sagt mein Berater.”
Auch wenn vieler meiner Beraterkollegen dieses sicher nicht gern hören, es ist schlichtweg Unsinn. Entscheidungen unter Zeitdruck sind definitiv unangebracht. Gerade bei Produkten die, wie die Private Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsversicherung, den Versicherten das Leben lang begleiten, ist Sorgfalt geboten.
Stellen Sie sich vor, Sie bauen sich ein Haus. Dabei machen Sie sich Gedanken zu Grundrissen, Ausstattung, Farben und natürlich zu dem Standort wo das neue Heim stehen soll. Diese Entscheidungen sind ein Prozess, dauern lange und kosten die ein oder andere Stunde Nerven. Warum soll es bei der PKV oder der BU Absicherung anders sein?
“Sie wollen doch nicht die Entscheidung für eine PKV mit einem Hausbau vergleichen?”
Diese Frage wird oft gestellt. DOCH, will ich. Auch bei der PKV und BU entscheiden Sie sich für ein lebenslanges Produkt. Anders als ein Haus, werden Sie einen schlechten und falsch ausgewählten Tarif vielleicht nie mehr los. Und auch von der Seite der Kosten liegen beide Produkte nah beieinander.
Stellen Sie sich eine Berufsunfähigkeitsrente bei einem 32jährigen Arbeitnehmer vor. Bei einer Rentenhöhe von 3.000 EUR und einer Laufzeit bis 65 sprechen wir hier über 1.188.000 EUR. Oder in der Krankenversicherung. Hier sind Kosten bei Herz- Kreislauferkrankungen, Unfällen oder Schlaganfall oder auch nur “Kleinigkeiten” schnell im sechs- bis siebenstelligen Bereich zu suchen.
Glauben Sie ernsthaft das kann man innerhalb weniger Stunden entscheiden?
Auch wenn Ihnen ein Berater Verkäufer so etwas suggeriert, es geht nicht. Und auch der, der nach wenigen Minuten den tollen, besten und passendsten Tarif für Sie bereits gefunden hat, auch den setzen Sie am besten wieder vor die Tür. Oftmals wurde der passenden Tarif gefunden, nur passt er leider nicht auf Sie, sondern vielmehr auf den “Bedarf” des Verkäufers.
Doch wie finde ich nun einen Berater der “anders ist”?
Der Berater (ich auch) lebt davon, dass ein Produkt vermittelt wird und der Versicherer eine Vergütung (Courtage) an den Vermittler zahlt. Es ist unstrittig, das daher zunächst einmal eine Beratung stattfinden und eine Vermittlung erfolgen muss. Achten Sie aber darauf was Ihnen wie vermittelt, erklärt und empfohlen wird.
Der Berater sollte mit Ihnen zunächst Auswahlkriterien besprechen, Ihnen die Unterschiede der Systeme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) erklären und gemeinsam zu einer Tarifauswahl kommen.
Dabei sind die Bedingungen des Vertrages, die AVB/ Muster- und Tarifbedingungen, das Grundlegende zur Entscheidung. Nur diese garantieren Ihnen eine Leistung, nur diese regeln verbindlich was, wie geleistet wird. Natürlich sind auch Kennzahlen, Bilanzaussagen (RfB Quote, Nettoverzinsung, Ergebnisquote, Abschlußkostenquote) interessant und wichtig, keine Frage. Diese Zahlen sind aber temporär und nur auf die Vergangenheit zu betrachten. Eine Garantie zur Zukunft kann es nicht geben.
Auch die Beitragsentwicklung wird gern als “wichtigstes Kriterium” zu Grunde gelegt. Klar ist wichtig, das die Beiträge in der Zukunft bezahlbar bleiben. Garantiert Ihnen das aber ein Versicherer? Nein, wie sollte er auch.
Das was der Interessent sehen kann sind aber nur die Vergangenheitswerte. Ob diese sich in der Zukunft gleich, anders, besser oder schlechter entwickeln… wer weiss das schon. Auch dieser Anhaltspunkt ist somit nur ein Puzzleteil in dem “Gesamtbild PKV”
Und nicht zuletzt verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl. Haben Sie bei Ihrem Berater ein schlechtes Gefühl oder stimmt einfach die Chemie nicht, seinen Sie sich und dem Berater gegenüber ehrlich und beenden das Ganze. Versuchen Sie einen anderen Berater, schauen Sie hinter die Kulissen und achten auf “Vermittlerstatus” (Makler oder Vertreter?, an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden?)
Weiter sind Informationen aus folgenden Artikeln sicher hilfreich bei der Auswahl.
Ich möchte einen (Kranken-) Versicherer der kulant ist
Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung
Kündigung der Privaten Krankenversicherung wegen Beitragserhöhung
Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung
Tags: Auswahl, Beitragsanpassung, PKV, Wechseln
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04.
Oktober '10
Wie im Beitrag zur Gesundheitsreform und den damit verbundenen Änderungen berichtet, können Angestellte die bisher versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert waren, unter Umständen nun schneller in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Die dreijährige Wartefrist entfällt laut Kabinettsbeschluss zum 01. 01. 2011. Demnach ist das überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze (in 2010: 49.950 EUR) in einem Jahr und voraussichtlich für das kommende Jahr ausreichend um den Weg in die PKV gehen zu können.
Doch wie funktioniert das?
Ihr Arbeitgeber meldet Sie ab dem entsprechenden Termin (Bsp. 1.1.) nicht mehr als versicherungspflichtig, sondern als freiwilliges Mitglied in der GKV. Maßgebend ist das Sozialgesetzbuch V. Auf Ihrer Lohnabrechnung finden Sie nun eine “neue” Position. Diese ist mit “Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung” betitelt. Damit bekommen Sie ab sofort, da Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind, einen Zuschuss zu Ihrem Krankenkassenbeitrag. Auch wenn Sie nun in die PKV wechseln, bekommen Sie einen Teil erstattet. Wieviel lesen Sie hier unter dem Titel Arbeitgeberzuschuss.
Nachdem diese Meldung nun vollzogen ist, können Sie sich in Ruhe und ohne Stress entscheiden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen, oder in eine private Krankenversicherung wechseln wollen.
Was muss ich tun?
Wenn Sie bereits wissen, oder vorhersehen können, dass Sie in 2010 den Betrag von brutto 49.950 EUR überschreiten und ihr Einkommen auch in 2011 nicht sinkt, so werden Sie voraussichtlich zum 01. 01. 2010 versicherungsfrei. Doch Achtung! Was genau zur dem Einkommen zählt lesen Sie hier: “Was wird bei der Jahresarbeitsentgeldgrenze berücksichtigt?”
Und lassen Sie sich gesagt sein, nun kommt viel Arbeit auf Sie zu. Viel zu lesen, zu besorgen, verstehen, besprechen und und und.
Fallen Sie nicht auf scheinbar verlockende Werbeangebote herein, welche sich meist als Unsinn von Adresshändlern herausstellt.
1.) Lesen Sie zunächst den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung um einen Überblick und ein Verständnis für die völlig unterschiedlichen Systeme zu bekommen.
2.) Machen Sie sich ausführliche Gedanken, was Ihnen wichtig ist, was die Versicherung leisten muss und was optional drin sein sollte. Hilfe dazu finden Sie bei den Auswahlkriterien oder bei dem Kriterienfragebogen.
3.) Besorgen Sie sich Arztunterlagen, Befunde, Krankenhausberichte. (Ja, der Arzt muss es Ihnen aushändigen. Warum? Lesen Sie im Beitrag zur Auskunftspflicht) Auch hier stehen Ihnen im Downloadbereich Formulare zur Vorprüfung und auch Antragsunterlagen zur Verfügung, so sehen Sie schon jetzt was welche Gesellschaft für Fragen stellt.
4.) Jetzt ist es soweit. Nun können Sie sich perfekt vorbereitet an einen Berater wenden. An einen? Ja, aber achten Sie darauf das dieser spezialisiert ist. Spezialisiert auf das Thema PKV, erfahren und bereit Ihnen auch Referenzen zu nennen. Dabei denken Sie auch daran, ein Vertreter einer Gesellschaft kann und darf Ihnen nur das Produkt seiner Gesellschaft anbieten, ein Mehrfachagent mehrere und ein Makler ebenfalls verschiedene Gesellschaften. Letzter steht auf der Seite des Kunden, die anderen beiden im Lager des Versicherers.
Nun werden Sie in Stunden mühevoller Kleinarbeit und einem Mix aus Lesen – beraten – verstehen und wieder neue Fragen stellen, Lesen – beraten – verstehen langsam in die Richtung kommen, einen oder zwei Tarife herauszufiltern.
Diese werden nie 100% die besten Tarife sein, den gibt es nämlich nie. Sondern es werden die sein, die auf Ihre Situation, Ihren Anspruch und das was SIE FÜR SICH SUCHEN am besten sein.
Und ja, auch diese werden Leistungen nicht bieten, die jede GKV bietet. Aber dafür viele andere, so wie Sie es gern hätten.
Nun aber… viel Spaß bei der Auswahl, einen guten Berater und VIEL ERFOLG!
PS: und noch etwas zum Schluss.
Wenn Sie Tipps von Kollegen, Bekannten, Freunden bekommen, die da lauten “Geh zu Unternehmen XYZ, da bin ich seit Jahren und sehr zufrieden” dann hinterfragen Sie diese Aussagen.
Wie viele Rechnungen wurden eingereicht? Eine Aussage wie “die zahlen immer” ist meist auf wenige kleine Rechnungen gestützt und nicht maßgebend für eine Beurteilung.
Auch Aussagen wie “die haben tolle Leistungen” sind eher schwer zu beurteilen. Neben Sie den Kriterienfragebogen und fragen den schon PKV versicherten wie es in seinem Tarif mit Leistungen so aussieht. Was ist wie versichert? Sollte er es nicht wissen, so mailen Sie mir gern die genauen Tarife, Sie bekommen gern eine Aufstellung der entsprechenden Leistungen als pdf.
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, PKV
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21.
Juli '10
oder: Wo sind Sie denn selbst versichert?
Diese oder so ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt und auch wurde ich im Blogbeitrag “Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer” von einer Beraterin gefragt was ich gegen die Central hätte.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Nichts! Machen wir einen kleinen Exkurs ins Alltagsleben. Viele meiner Kunden und Interessenten kennen dieses Beispiel aus der Beratung. Nicht weil ich Autos so toll finde, weil es aber genau das zeigt was ich hier demonstrieren will.
Stellen Sie sich vor Sie gehen in ein Autohaus. Der Verkäufer kommt auf Sie zu und bietet Ihnen ein tolles Auto zu einem unschlagbaren Preis an. Die Ausstattung ist toll, der Verbrauch auch, ja- Ihnen gefällt das Fahrzeug sogar. Auch viele unabhängige Tests von Zeitschriften oder Verbraucherzentralen haben gezeigt- das Auto ist Testsieger. Nur leider hat die Sache einen Haken. Es handelt sich um einen Smart und Sie haben Frau und zwei kleine Kinder.
Was soll Ihnen dieses Beispiel nun sagen?
Natürlich ist wichtig und entscheidend das ein Produkt gut ist, Kriterien passen und keine gravierenden Mängel aufweisen. Wichtiger oder mindestens genau so wichtig ist aber die Abstimmung auf den persönlichen Bedarf. Nur wenn das Produkt, egal ob Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Auto auf den Bedarf und die individuellen Anforderungen passt, dann noch marktfähig ist, nur dann ist es “das richtige Produkt”.
Daher ist die Frage nach meiner eigenen Krankenversicherung (es ist übrigens die Hallesche mit dem NK Tarif) völlig sinnlos und hilft in der Beratung und bei der Suche nach einer eigenen Absicherung nicht weiter.
Ich habe auch nichts gegen den einen oder anderen Krankenversicherer. Auch wenn ich über einige mehr und andere weniger schreibe. In der Vergangenheit haben immer mal wieder einzelne Unternehmen versucht sich mit Prospektaussagen, vermeintlichen Hilfsmittelgarantien oder Erklärungen in ein besseres Licht zu rücken. Dieses finde ich nicht gut, kann und werde solche Unternehmen nicht empfehlen und kommentiere dieses.
So oder ähnlich ist es auch bei vermeintlichen Tests in Zeitschriften, Zeitungen oder dergleichen. Auch hier wird suggeriert man habe die beste, passendste oder idealste PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden, die es so aber nicht gibt. (Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung aus Juli 2010)
Sollten Sie also auf der Suche nach der FÜR SIE passenden und geeigneten Krankenversicherung, Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge sein, so tun Sie sich einen großen Gefallen.
1.) Lesen Sie den Leitfaden um die Unterschiede der Modelle und Systeme zu verstehen.
2.) Beantworten Sie die Auswahlkriterien und den Fragebogen
3.) Suchen Sie sich einen qualifizierten Berater
4.) Lassen Sie sich- wenn die Beratung für Sie passt- komplett beraten und verfallen Sie nicht irgendwelchen tollen Tipps und Ratschlägen die das eine oder andere Produkt viel besser aussehen lassen.
5.) Denken Sie auch in der PKV an das “danach” bzw. anstehende oder mögliche Veränderungen im Leben
Und als letztes sei noch erwähnt, dass für den Betroffenen Kunden aus dem Bericht über die Central, das ganze noch deutlich zu harmlos dargestellt war und auf emotionale Panikmache bewusst verzichtet wurde. Dieses können Sie in seinem Kommentar unter dem Blogbeitrag nachlesen.
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, Berufsunfähigkeit, BU, PKV, Tests
Veröffentlicht in Allgemein, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung | 2 Kommentare »