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21.
September '10

Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2011


 

Die neuen Zahlen für 2012 finden Sie hier:  Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012

UPDATE:

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen hier eine kurze Zusammenfassung der Zahlen ab 01. 01. 2011:

Der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung beträgt 50% des Beitrages, maximal jedoch 271,01 EUR

(Dieser gilt einmalig auch für mitversicherte Kinder. Dabei ist zu beachten, das der AG nur insgesamt den oben genannten Betrag zahlt und nicht pro Person.)

Weiterhin wird ein Zuschuss von 50% des Pflegeversicherungsbeitrages in der Pflegepflichtversicherung durch den AG gezahlt.

und hier nun der ursprüngliche Beitrag und weitere Details:

Laut Regierungskreisen wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zum 01. 01. 2011 von derzeit 14,9 % auf 15,5% angehoben. Diese Pläne scheinen weitestgehend sicher, wenn auch noch nicht final beschlossen.

Dadurch ändert sich auch der Höchstzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer zum 01. Januar. Bekommen diese derzeit (2010) maximal 50% ihres Krankenversicherungsbeitrages, gedeckelt auf 262,50 EUR erstattet, so wird es zukünftig etwas mehr sein.

Durch den Anstieg des Beitragssatzes der GKV um 0,6%, erhöh sich der Arbeitgeberzuschuss auf maximal: 273,75 EUR also um exakt 11,25 EUR monatlich.

Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

Wie kommt dieses nun zu Stande:

Derzeit berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 EUR, multipliziert mit dem Arbeitgeber (AG) Anteil der Krankenkasse (GKV), also 7,0%.

Bleibt nun (so wie derzeit geplant) die Beitragsbemessungsgrenze konstant, so errechnet sich der Arbeitgeberzuschuss gem. 257 SGB V ab 01. Januar wie folgt:

15,5% Beitrragssatz, davon tragen Arbeitnehmer 7,3 + 0,9% und Arbeitgeber 7,3%

7,3% x 3.750 EUR = 273,75 EUR

Um eine Anpassung müssen sich Arbeitnehmer nicht selbst kümmern. Geben diese Ihre Arbeitgeberbescheinigung für 2010 rechtzeitig im Lohn-/ Personalbüro ab, so wird der maximale Zuschuss automatisch berechnet.

UPDATE: Noch nicht beschlossen, aber im Gespräch ist eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV von derzeit 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR (44.500 EUR jährlich von derzeit 45.000 EUR).

Damit ergäbe sich dann eine neue Berechnung des Arbeitgeberzuschusses:

7,3% x 3.712,50 EUR = 271,01 EUR

26.
November '09

Arbeitgeberzuschuss 2010


Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich.

Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein

maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR)

Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

Voraussichtliche Zahlen 2011 finden Sie im Blogbeitrag Arbeitgeberzuschuss 2011

30.
Oktober '08

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2009


Bitte beachten Sie die NEUEN WERTE ab 1. 1. 2010

Diese finden Sie im Blogbeitrag “Arbeitgeberzuschuss 2010

Liebe Leser,

die Werte für das Jahr 2009 liegen nun vor. Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt nach einer geringen Anpassung nun bei 44.100 EUR in 2009 (oder 3.675 EUR mtl). Der Durchschnittlicher Beitragssatz: 14,6% zzgl. 0,9% AN Anteil. Bitte beachten Sie hier die geplante Änderung zum 01. 07. 2008

Berechnet wird der Zuschuss nun wie folgt: 50% von (44.100 EUR/ 12* 14,6%) 536,55 EUR (zzgl. Zuschuss für die Pflegeversicherung)

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit in Zahlen:

268,28 EUR pro Monat, maximal jedoch 50% des Beitrages zur PKV, dazu kommen für die Pflegeversicherung folgende Beträge:

alle Bundesländer außer Sachsen: 35,83 EUR monatlich, Sachsen: 17,46 EUR monatlich

Zahlen sind aber noch unverbindlich!

Eine Übersicht über alle Sozialversicherungswerte 2009 finden Sie unter Downloads.

Denken Sie bei der Berechnung bitte auch daran den Versicherungsschutz jährlich zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dieses gilt nicht nur für die Höhe des Krankengeldes sondern insbesondere für die Abstimmung auf den Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie auch den eigentlichen Krankenversicherungsschutz. Sind Ihre Kriterien erfüllt?

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01. 07. 2009 LINK: Arbeitgeberzuschuss zur PKV zum 1.7. gesunken !