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26.
November '09

Arbeitgeberzuschuss 2010


Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich.

Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein

maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR)

Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

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30.
Oktober '08

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2009


Bitte beachten Sie die NEUEN WERTE ab 1. 1. 2010

Diese finden Sie im Blogbeitrag “Arbeitgeberzuschuss 2010

Liebe Leser,

die Werte für das Jahr 2009 liegen nun vor. Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt nach einer geringen Anpassung nun bei 44.100 EUR in 2009 (oder 3.675 EUR mtl). Der Durchschnittlicher Beitragssatz: 14,6% zzgl. 0,9% AN Anteil. Bitte beachten Sie hier die geplante Änderung zum 01. 07. 2008

Berechnet wird der Zuschuss nun wie folgt: 50% von (44.100 EUR/ 12* 14,6%) 536,55 EUR (zzgl. Zuschuss für die Pflegeversicherung)

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit in Zahlen:

268,28 EUR pro Monat, maximal jedoch 50% des Beitrages zur PKV, dazu kommen für die Pflegeversicherung folgende Beträge:

alle Bundesländer außer Sachsen: 35,83 EUR monatlich, Sachsen: 17,46 EUR monatlich

Zahlen sind aber noch unverbindlich!

Eine Übersicht über alle Sozialversicherungswerte 2009 finden Sie unter Downloads.

Denken Sie bei der Berechnung bitte auch daran den Versicherungsschutz jährlich zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dieses gilt nicht nur für die Höhe des Krankengeldes sondern insbesondere für die Abstimmung auf den Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie auch den eigentlichen Krankenversicherungsschutz. Sind Ihre Kriterien erfüllt?

ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01. 07. 2009 LINK: Arbeitgeberzuschuss zur PKV zum 1.7. gesunken !

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