Artikel mit ‘Unsinn’ getagged

10.
April '12

Butter, Mehl und eine Krankenversicherung bitte — real,- verkauft jetzt auch Versicherungen (der Hanse Merkur)


Wie das mit den Schustern und den Leisten war… aber lassen wir das. Nun hat real erkennt, das wohl mit Versicherungen noch das schnelle Geld zu verdienen ist. Ja, ich spreche von real, dem Real bei dem Sie vielleicht Butter, Mehl oder einen Fernseher kaufen. Ganz “nebenbei” bietet man nun auch Versicherungen an.

Und weil man ja weiss, das das Thema Versicherungen recht kompliziert ist und die Menschen oft selbst nicht so recht wissen, was diese denn eigentlich brauchen, deshalb hat man sich auf die einfachen Produkte konzentriert. Auf der Website schreibt dann real auch gleich folgenden Text:

Ihre Vorteile im Überblick:

• Einfache Produkte, die sich selbst erklären

• Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis

• Innovative Versicherungslösungen

• Von unabhängigen Instituten mit Bestnoten ausgezeichnet

An was für Produkte denken Sie denn, wenn es um “einfache” Produkte geht? Ich dachte bei dem Lesen der Pressemitteilung an eine Private Haftpflichtversicherung, vielleicht einen Schutz für die Auslandsreise oder dergleichen. Viele andere Produkte, wie Absicherung der Gesundheit als Ergänzung der gesetzlichen Krankenkasse oder gar die Altersvorsorge durch Riestermodelle sind ja viel zu kompliziert. Aber leider falsch gedacht. Klickt man sich auf der Seite etwas weiter durch, so findet sich folgende Übersicht der Produkte:
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27.
März '12

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung – Traum und Wirklichkeit bei der Stuttgarter Lebensversicherung


Werbeaussagen sollen werben- ein Produkt interessant machen und Neugier wecken. Das hat sich wohl auch die Stuttgarter Lebensversicherung gedacht und es- für mein Empfinden und das einiger meiner Kunden- etwas zu gut gemeint. Am 19. März 2012 verschickte die Stuttgarter eine Pressemitteilung, welche auch auf der Homepage einzusehen ist.

Die Überschrift war verheißungsvoll und nahezu ein Seegen für alle, die aus gesundheitlichen Gründen den wichtigen Schutz bei Berufsunfähigkeit nicht bekommen.

“Die Stuttgarter stellt keine Fragen: Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung”

Viele Interessenten und Kunden werden genau das gedacht haben, was einige meiner Anfragenden auch dachten. “Wie geht denn das?” und ist das nicht “etwas für mich?”. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherer nicht nur wählerisch bei der Aufnahmeprüfung, es werden auch schnell Zuschläge oder Ausschlüsse vereinbart, da das Risiko auch für den Versicherer extrem hoch ist. Um das Risiko etwas näher zu beschreiben, hier ein kleines Beispiel.

Ein Angestellter, welcher mit 30 einen BU Schutz abschließt, Laufzeit bis 67 und Rentenhöhe 2.000 EUR.

Wird dieser mit 40 aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft berufsunfähig, so zahlt der Versicherer insgesamt eine Rente von 648.000 EUR. Selbst wenn die BU erst mit 55 eintritt, sind immer noch 288.000 EUR Gesamtauszahlung fällig, verständlich das sich die Unternehmen den neuen Kunden genau ansehen.

Wie kann die Stuttgarter dieses Risiko nun ohne Gesundheits-/ Risikoprüfung tragen?

Einfache Antwort: gar nicht! Ein solches Risiko ist versicherungsmedizinisch schlichtweg nicht zu versichern. Dennoch wirbt die Stuttgarter in der Pressemitteilung genau damit und erklärt dieses im weiteren Verlauf. Es handelt sich nämlich gar nicht um eine “Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung” wie die Überschrift suggeriert, sondern um eine “Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung in sehr kleinen Grenzen“.

Den begehrten Schutz gibt es nämlich nicht allein, sondern nur wenn der Kunde gleichzeitig eine Rentenversicherung bei der Stuttgarter Lebensversicherung abschließt. Diese und nur diese wird dann nämlich beitragsfrei bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Einfacher ausgedrückt, die maximale Rente die auf diesem Weg versicherbar ist, ist der Beitrag der Rentenversicherung. Dieser darf dann aber maximal 250 EUR monatlich betragen (bei Direktversicherungen und betrieblicher Altersvorsorge in Form von Rückdeckungsversicherungen gelten etwas andere Grenzen) und zudem darf der Kunde bei Abschluss nicht älter als 51 sein.

Dann ist ja wenigstens meine Altersvorsorge im BU Fall bezahlt?

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06.
Februar '12

Wann darf ich denn nun in die Private Krankenversicherung? Gehaltserhöhung allein reicht nicht (immer) aus


Es ist keine Woche her, da hatte ich über die falsche Antwort eines Anwaltes geschrieben, der auf der Plattform “frag-einen-anwalt.de” einen falschen Rat zu einem Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung gegeben hatte. Auch nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, geändert hat er es nicht.

Falscher Anwaltsrat- Tarifwechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung und dennoch Risikoprüfung

Doch es geht falsch weiter. Heute von einem anderen Anwalt, der sich mit einer Frage zur generellen Wechselmöglichkeit beschäftigt. Das Erschreckende dabei ist jedoch: Der Anwalt gibt für das angebotene Honorar von 45 Euro drei unterschiedliche Ratschläge und ist sich dann wohl sicher, dass der letzte richtig sein muss. Ist er aber nicht- soviel vorweg.

Hier der Link zum Beitrag: “Wechsel in PKV möglich bei Gehaltserhöhung im Dezember

Erschreckend ist auch… 183 Aufrufe hat der Beitrag. Wenn da nur ein möglicher anderer Interessent drauf vertraut, so geht er von falschen Voraussetzungen aus und muss diese allein ausbaden, nicht der Anwalt. Doch worum ging es in der Frage genau?

ich bin angestellt tätig und habe im Jahr 2011 von Januar bis November je 4000EUR Brutto verdient (im Arbeitsvertrag als regelmäßiges Monatsentgelt, keine Zuschläge wie Weihanchztsgeld etc. vereinbart). Zum 1. Dezember habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten, sodass mein regelmäßiges, vertraglich vereinbartes monatliches Gehalt ab 1.12.2011 auf 4255 EUR p.m. angestiegen ist.

mit 4255*12 = 51060 käme ich über die Jahresentgeltgrenze. Auch für 2012 komme ich darüber, da die 4255 auch 2012 gelten.

Auf einigen Seiten lese ich, dass nicht das in 2011 real erhaltene Gehalt 2011 (11*4000 + 4255 = 48255) sondern das aus dem Monatsgehalt Dez 2012 hochgerechnete Gehalt entscheidend für die JAEG ist.

Stimmt das? Muss mein Arbeitgeber mich zum 1.1.2012 bei o.g. Zahlen von der Versicherungspflicht befreien?

Zunächst ist einmal zu klären, wann jemand überhaupt in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Dazu muss ein Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese Jahresarbeitentgeltgrenze (JARG) betrug im Jahr 2011 noch 49.500 EUR, für das Jahr 2012 wurde diese Grenze auf 50.850 EUR angehoben.

Wer kann nun wechseln?

Angestellte, welche die Grenze für das Jahr 2011 tatsächlich erreicht haben und mit dem Gehalt voraussichtlich auch die Grenze für das Folgejahr erreichen, die werden zum 01. 01. 2012 versicherungsfrei, können also in die Private Krankenversicherung wechseln.

Die entsprechenden Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch V, welches für die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zuständig ist. Dort, genauer im § 6 Absatz 4. Dort heißt es wörtlich:

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.

Wer also 50.000 EUR Jahreseinkommen in 2011 hatte, wäre zwar theoretisch versicherungsfrei, da aber die Grenze 2012 nicht überschritten wird, bleibt die Versicherungspflicht bestehen.

Wie sieht es nun in dem Fall des Fragestellers aus?

Das Gehalt betrug in den Monaten Januar bis November 2011 monatlich 4.000 EUR, somit ergibt sich ein Gesamteinkommen für diese Monate von 44.000 EUR. Im Monat Dezember gab es eine Gehaltserhöhung. Diese bedeutet ein neues Gehalt von 4.255 EUR. Also erhöht sich das Gesamtjahreseinkommen für 2011 auf einen Betrag von 48.255 EUR.

Damit ist nicht nur die Grenze von 2011 nicht erreicht, auch die Grenze für 2012 wird unterschritten. Daher ist der Versicherte weiterhin ununterbrochen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Fazit:

Nur wenn der Fragesteller zum 01. 12. 2011 ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber begonnen hätte, dann wäre die Situation etwas anders. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird das regelmäßige Einkommen tatsächlich hochgerechnet und dabei angenommen, dieses wäre für das Jahr vorhanden. In unserem Fall würden wir als0 4.255 EUR * 12 Monate = 51.060 EUR annehmen. Damit wäre unser Fragesteller im neuen Arbeitsverhältnis versicherungsfrei.

Auch wenn der Rechtsanwalt Raphael Fork drei Antworten gegeben hat und sich dabei immer wieder selbst korrigiert, wird die finale Antwort nicht richtig.

(c) frag-einen-anwalt.de/ Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 27.01.2012 13:52:07

“Aller guten Dinge sind Drei” und “Judex non calculat”.

Wenn man das beides addiert komme ich zu meiner 3. und diesmal verbindlichen Stellungnahme. Ich habe durch die zahlen den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

Meine erste Einschätzung war richtig. Sie sind also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei, weil es nur auf Ihr regelmäßiges Gehalt ankommt. Und dieses übersteigt ab Dezember 2011 wenn man es auf 12 monate hochrechnet die JAEG von 2012 (50.850 €) gerade eben. Es ist gerade nicht erforderlich das die Einzelgehälter in der Summe die JAEG übersteigen.

Damit sind Sie also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei.

Ich bitte meine Irrungen und Wirrungen zu entschuldigen.

Beruhigend, das er auf seiner Website zumindest Versicherungsrecht nicht als Interessen- oder Fachgebiet angibt. Dennoch erwarte ich von einem Juristen der in öffentlichen Foren Ratschläge gibt, das dieser sich belesen kann. Und klar, Fehler können passieren, daher hat er ja auch drei Antworten nacheinander gegeben und sich immer wieder korrigiert. Die zweite Antwort war allerdings fast richtig. Versicherungsfreiheit kann zum 01. 01. 2013 eintreten, wenn auch die dann geltende Grenze für 2013 überschritten wird. Schade, hätte er sich mal die letzte Antwort verkniffen.
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03.
Februar '12

Ratgeber Geld vom 28. 01. 2012 – Falschaussagen und Halbwahrheiten zur „bösen Privaten Krankenversicherung (PKV)


Es ist wie so oft. Ein Fernsehsender oder eine Zeitschrift sucht einen Artikelaufhänger. Natürich muss er reißerisch sein, ein bisschen auf die Tränendrüse drücken und vorallem, es muss einen bösen Buben geben. Diesen hat die Sendung Ratgeber Geld, ausgestrahlt am 28. 01. 2012 vom Bayrischen Rundfunk, nun in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Die Continentale Krankenversicherung in Dortmund soll der Bösewicht sein und so ist in der Rückschau der Sendung auch die ganze Halbwahrheit nachzulesen.

In dem Artikel geht es sogleich um mehr als halbwahre Aussagen, nämlich falsch. So geht es mit Aussagen wie:

„Die private Krankenversicherung ködert Neueinsteiger mit günstigen Tarifen und im Alter kann es dann richtig teuer werden. Wenn man soweit überhaupt kommt – denn kerngesund muss man sein um reinzukommen in die Private, wehe dem, der nicht jede Vorerkrankung angibt, der fliegt ganz schnell wieder raus.“

Komisch, hätte man richtig recherchiert, wären wohl ganz andere Ergebnisse zu Tage gekommen, die passen aber kaum zum reißerischen Beitrag. Natürlich finden wir im Bereich der Privaten Krankenversicherung Anbieter, welche nicht seriös kalkulieren oder kalkuliert haben. Gar zweisteige Beitragsanpassungen sind keine Seltenheit, wenn die Kalkulation nicht passt. Doch wer glaubt auch, er spare in der PKV 300 EUR und mehr gegenüber einem gesetzlich Versicherten, habe dann noch mehr Leistungen und beitragsstabil, ja das soll es dann auch noch sein. Das ist das Modell einen klassischen Perpetuum Mobile, das gibt‘s leider auch in der PKV nicht.

Ob man nun kerngesund sein muss, das mag auch einmal in Frage gestellt werden. Vorerkrankungen sind bis zu einem gewissen Grad grundsätzlich kein Problem und werden durch die Vereinbarung von Risikozuschlägen ausgeglichen. Im Bereich der Zusatzversicherungen sind auch Leistungsausschlüsse möglich. Die Höhe des Zuschlages ist natürlich davon abhängig, was der Versicherte tatsächlich hat und wie sich dieses auf die Kalkulation gegenüber einem gesunden Kunden auswirkt. Das ist aber genau das Prinzip der Privaten Krankenversicherung.

Anzugeben sind all die Vorerkrankungen, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Schriftform fragt, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches die Grundlage aller Verträge bildet. Wer diese Angaben wissentlich oder gar vorsätzlich falsch macht, der muss auch mit den Folgen leben. Diese können nachträgliche Zuschläge, Rücktritte oder auch Ausschlüsse sein.

Dieses ist auch bei dem Fall von Sonja S. geschehen. Die Frage nach den Vorerkrankungen wurde mit nein beantwortet, obwohl es anscheinend einige Behandlungen gegeben hat. Damit ist der Vertrag einfach unter falschen Voraussetzungen zu Stande gekommen.

„Sonja S. musste beim Versicherungsantrag Gesundheitsfragen ausfüllen, das übernahm ihr Vertreter für sie. Vorerkrankungen erachtete er wohl als nicht so wichtig oder ließ sie gar unter den Tisch fallen.“

Leider lässt der Beitrag offen, ob es sich um einen Vertreter der Continentalen, einen Mehrfachagenten oder einen Makler  (Unterschiede zwischen den Beratertypen) gehandelt hat. Bei den beiden erstgenannten wäre zu beweisen, was die Kundin dem Vertreter tatsächlich gesagt hat. Die Kenntnis des Vertreters ist mit der Kenntnis der Gesellschaft gleichzusetzen. Ist also nachweisbar, das die Kundin zum Beispiel per Mail den Versicherungsvertreter von allen Erkrankungen informiert hat, dieser diese aber nicht eingetragen hat, so wäre ein Anwalt hier der richtige Ansprechpartner um den Rücktritt zu prüfen.

Dennoch sei jedem geraten, die Gesundheitsfragen genau zu lesen und im Detail zu beantworten. Nur so lassen sich solche Nichtangaben korrigieren oder vermeiden. Verantwortlich für den Antrag und die Angaben ist (auch) der Kunde, nur der kennt seine Krankengeschichte.
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21.
Dezember '11

Central: Kündigung wirklich nur im Original möglich? Verwirrung um Aussagen zur Kündigung der PKV


Momentan herrscht mal wieder große Verunsicherung. Der Grund liegt mal wieder bei der Central Krankenversicherung die mit einem Schreiben an einige Kunden. Auch die Gothaer Krankenversicherung hatte ja im letzten Jahr etwas eigenartige Auffassungen zum Prozedere der Kündigung bzw. eines Widerrufes zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Für Verwirrung sorgte die letzten Tage ein Schreiben der Central Krankenversicherung AG, welche als Antwort an einen kündigenden Kunden wie folgt antwortete. (Quelle: Central, zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken)

Einige Kollegen, Vertriebe und auch einige Mitbewerber greifen das Thema auf und beschweren sich über die Dreistigkeit ein Original zu fordern. Darin wird unterstellt, ein Fax reiche nicht mehr aus. Das steht da aber nicht. (weiterlesen …)